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Monat: März 2025

Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern und den Ergebnissen des Tages der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024.

Sozialministerin Stefanie Drese konstatierte in ihrer Rede Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit, betonte aber auch, dass für eine umfassende gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch viel zu tun bleibt.

Drese bezeichnete den 2021 verabschiedeten Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als die zentrale Leitplanke auf dem Weg zu noch besserer Inklusion und Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Die aktuellste Evaluation hat nach Angabe der Ministerin ergeben, dass von den 126 gelisteten Maßnahmen des Maßnahmenplans 2.0 Mitte 2024 bereits über 40 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden. Die beiden übrigen Drittel aller Maßnahmen sind zwischenzeitlich fast in vollem Umfang gestartet und sie befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung.

Als positive Beispiele hob Drese die Verbesserung der Kommunikation von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst in Notfall-Lagen sowohl beim Absetzen von Notrufmeldungen als auch bei Warnmeldungen an die Bevölkerung, hervor. Mit der Umsetzung des Programms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ würden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben gefördert.

Mit rund 116 Millionen Euro wurden zudem mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gefördert. „Auch im Breiten- und Leistungssport wurden für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um den Behindertensport im Land zu fördern“, so Drese.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Jedes Landesressort, jede Landesbehörde, jede Kommune, jeder Verein und Arbeitgeber, jede politische Partei, jede Bürgerin und jeden Bürger muss einen Beitrag leisten für mehr und für bessere Inklusion. Denn nur im Schulterschluss kommen wir hier gemeinsam voran“, so die Ministerin im Landtag.

Günther Uecker zum 95. Geburtstag

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag gratuliert: „Ich gratuliere Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag und wünsche ihm vor allem Kraft und Gesundheit. Aufgewachsen auf der Halbinsel Wustrow bei Rerik hat er nach wie vor eine enge Verbindung zu Mecklenburg-Vorpommern. Bis heute bleibt er seiner mecklenburgischen Heimat treu.“

2002 bis 2008 kehrte der Künstler zeitweise auf die verwilderte Halbinsel Wustrow zurück, wo er in einer Strandhütte lebte und arbeitete. 2013 erwarb das Staatliche Museum Schwerin mit Unterstützung des Bundes und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung 13 Werke von Günther Uecker und verfügt damit über die größte Sammlung des Künstlers in Norddeutschland. Ihm zu Ehren erhielt die Landesbibliothek M-V 2015 den Namenszusatz Günther Uecker. Typisch für seine Kunst seien seine Nagelbilder. Aber natürlich habe er sich noch mit vielem anderen beschäftigt. Religion, Fremdenhass, Frieden sind seit jeher Themen, die er künstlerisch verarbeitet.

Dem Schweriner Dom habe er mit seinen Lichtbogenfenstern ein wunderbares Geschenk gemacht. „Ich danke dem Künstler für die Zeit, die er sich dafür genommen hat und für seine Kunstwerke. Uecker hat sich auf die Geschichte und die Atmosphäre des Doms eingelassen: bei den Entwürfen, bei der Zusammenarbeit mit der Gemeinde und auch bei der Fertigstellung. Vielen Dank dafür“, sagte die Ministerpräsidentin. Dazu kommt sein Einsatz für Kultur und unser kulturelles Erbe. „Günther Uecker gilt als derzeit bedeutendster lebende Künstler aus Mecklenburg-Vorpommern und als einer der wichtigsten deutschen Künstler der Gegenwart mit weltweiter Reputation. Er wird in unserem Land sehr geschätzt und geehrt.“

Für seine umfangreichen Verdienste wurde Günther Uecker 2023 mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet.

Land übernimmt die Gebühren für Stadtradeln

Schwerin – Für kleine Strecken das Auto stehen lassen und stattdessen kollektiv auf das Fahrrad umsteigen: In diesem Jahr wird es den Wettbewerb „Stadtradeln“ zum achtzehnten Mal geben. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs unter Kommunen ist es, in einem festgelegten 21-tägigen Zeitraum zwischen dem 01.05. und dem 30.09 des jeweiligen Jahres möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Damit so viele Kommunen und Ämter wie möglich an dieser Challenge teilnehmen können, übernimmt das Klimaschutzministerium MV wie schon im letzten Jahr die Anmeldegebühren.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt die Initiative und betont: „Der Wettbewerb wird weiterhin sehr gut angenommen und es ist beachtlich, wie viele Menschen landesweit für ihre Kommunen auf das Fahrrad umsteigen und somit etwas für das Klima und die Umwelt tun. Solch eine Aktion schafft das Bewusstsein, dass jede und jeder auch im Kleinen einen Beitrag leisten kann. Wir haben weniger Abgase, weniger Lärm und weniger Stau in den Kommunen und gleichzeitig ist es noch gut für die eigene Gesundheit.“

Die gefahrenen Fahrradkilometer werden pro angemeldeter Kommune summiert und nach bester Leistung durch das Klima-Bündnis prämiert. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen und zur Planungssicherheit der Kommunen beizutragen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2015 die teilnehmenden Kommunen durch eine Übernahme der Teilnahmegebühren. Wie schon in den Jahren zuvor werden auch 2025 wieder 40.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2024 konnte mit 21 teilnehmenden Kommunen erneut ein Zugewinn gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Insgesamt haben 14.146 Radelnde an der Aktion teilgenommen.

Backhaus: „Das Feedback zum Stadtradeln ist durchweg sehr positiv, immer mehr Kommunen interessieren sich für eine Teilnahme. Dank der Kostenübernahme durch das Land können auch finanzschwache Kommunen an der Aktion teilnehmen. Um den positiven Trend beizubehalten und noch mehr Kommunen zur Teilnahme zu bewegen, werden wir die jährliche Kostenübernahme in Höhe von maximal 40.000€ auch für das kommende Jahr beibehalten“, so Backhaus abschließend.

Die Zuteilung der Mittel erfolgt, wie in den letzten Jahren, entsprechend der Reihenfolge der beim Klima-Bündnis eingehenden Anmeldungen – solange bis die maximale Summe erreicht ist. Eine Anmeldung ist seit dem 12.03.2025 auf der Homepage des Klima-Bündnis möglich (STADTRADELN – Home).

Internationale Wochen gegen Rassismus

„Rassismus ist auch immer ein Angriff auf unsere Demokratie.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht im Landtag zum TOP 9 der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus“.

Schwerin – „Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen in diesem Jahr unter der Botschaft ‚Menschenwürde schützen‘. Das erinnert uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft ist. Rassismus begegnet uns auch weiterhin auf unseren Straßen, in Schulen, an Arbeitsplätzen, in Worten, Taten und Strukturen, wenn Menschen wegen ihre Hautfarbe, Herkunft, Religion oder ihres Namens ausgegrenzt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

Das Grundgesetz, das dieses Jahr seit 35 Jahren auch in unserem Land gilt, setzt hier ganz klare Grenzen. Rassismus ist daher immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Umso wichtiger sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus, bei denen so viele Menschen wie möglich mitmachen sollten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 9, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus – Menschenwürde schützen“.

„Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz setzt diverse Maßnahmen gegen Rassismus um. Als strategischer Partner unterstützen wir das Projekt ‚PräRaDEx‘. Dieses Projekt hat in den Justizvollzuganstalten und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit das Ziel, straffällig gewordene Menschen zu unterstützen, sich von radikalem Gedankengut zu distanzieren und das Bewusstsein für demokratische Rechte zu fördern.

Das Ministerium hat darüber hinaus einen Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern installiert. Er ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen und unterstützt sie bei der Informationsgewinnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte. Um die konsequente und effektive Verfolgung einschlägiger Straftaten durch die Staatsanwaltschaften zu forcieren, existieren bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock Zentralstellen zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie des Terrorismus und Extremismus.

Außerdem bearbeitet die Staatsanwaltschaft Rostock als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verfahren, denen Straftaten von besonderer Bedeutung mit terroristischen und extremistischen Bezügen zugrunde liegen. Der Leiter der Zentralstelle für Hasskriminalität ist zugleich Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft. Im Übrigen erfolgt die Verfolgung von Straftaten, die aus einer antisemitischen Motivation heraus begangen werden, grundsätzlich in den bei allen Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernaten für Hasskriminalität“, erklärt die Gleichstellungsministerin.

„Wir erarbeiten ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in M-V zu stärken. Wir entwickeln den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN vereinbart, bauen wir eine Landesantidiskriminierungsstelle auf und werden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Ausführungsgesetz auf Landesebene initiieren. Wir fordern darüber hinaus, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene aus dem Jahr 2006 dringend reformiert werden muss“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Wir müssen in allen Lebensbereichen gewährleisten, dass Menschen vor Diskriminierung geschützt und ihre Rechte auf Gleichbehandlung abgesichert sind. Auf den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister haben wir mehrfach den Umgang mit Hasskriminalität und Mobbing insbesondere im Internet thematisiert. Menschen müssen vor neuen Gefahren der digitalen Welt geschützt werden, dazu gehöre auch der Schutz vor sogenanntem Cyber-Mobbing.

Wir forderten das Bundesministerium dazu auf zu prüfen, wie Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt verfolgt werden können, auch wenn kein Strafantrag vorliegt. Gerade im Bereich des Cyber-Mobbings sind zudem nicht alle Fallgestaltungen strafrechtlich erfasst. Insgesamt sehen wir Justizministerinnen und Justizminister die Zunahmen von Hass und Hetze sowie von rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beleidigungen mit Sorge. Somit sind die Wochen gegen Rassismus weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Notwenigkeit“, mahnt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Sucht- und Drogenpolitik

Drese wirbt für mehr Prävention und neue Wege in der Sucht- und Drogenpolitik

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung für eine moderne Ausrichtung der Sucht- und Drogenpolitik plädiert und neue Modellprojekte wie das Drug-Checking als Beitrag für mehr Gesundheitsschutz und Aufklärung herausgestellt.

„Die Realität in Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern ist, dass die Zahl der Konsumenten und Opfer von illegalen Drogen beständig wächst. Die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte ist gescheitert. Es kann deshalb kein ‚weiter so‘ geben. Wir müssen Präventionsprojekte stärken und neue Wege gehen, um Drogenmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Genau das tun wir in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Drese im Schweriner Plenarsaal.

Die Ministerin führte neben den Erkenntnissen des neusten Suchtberichts des Landes auch den aktuellen REITOX-Jahresbericht über die Entwicklungen im Bereich illegaler Drogen in Deutschland an. Entsprechende Substanzen konsumierten demnach bereits 3,6 Prozent der Erwachsenen in Deutschland. „Zieht man dann noch die Entwicklung bei den Drogentoten hinzu, die bundesweit im vergangenen Jahr auf einem Allzeithöchststand lag und auch in MV im Jahresvergleich 2022 zu 2023 von elf auf 16 angestiegen sind, dann zeigt das drastisch den dringenden Handlungsbedarf an“, betonte Drese.

Das Land habe darauf bereits reagiert, unter anderem mit dem sogenannten Drug-Checking-Modellprojekt. Der innovative Ansatz klärt Menschen, beispielsweise auch auf Festivals oder in Diskos, umfassend über Drogen und ihre Wirkungen auf und kann durch die Analyse der Substanzen vor lebensbedrohlichen Dosierungen und Verunreinigungen warnen. „Und dass das nicht nur auf großen Zulauf trifft, sondern auch wirkt, hat die Auswertung der Fusion gezeigt. Dort wurden 446 Proben auf ihren Wirkstoffgehalt getestet. In 13 Fällen musste auf Grund der hohen Wirkstoffdosierung eine Warnung an die Festivalbesucher ausgesprochen werden – und hat möglicherweise Leben gerettet“, so die Ministerin.

Sie stellte zudem klar, dass Drug Checking in keiner Weise suggeriere, dass der Konsum von synthetischen Drogen ungefährlich sei. „Das Gegenteil ist richtig. Durch die Substanzanalysen wird deutlich, wie gefährlich eine Einnahme wäre. Wenn hierdurch auch nur ein einzelnes tragisches Vorkommnis verhindert werden kann, hat sich das Modellvorhaben schon bewährt“ unterstrich Drese.

Menschen zu schützen, sie über Gefahren aufzuklären und Verhaltensänderungen herbeizuführen sei aus ihrer Sicht der richtige Weg, dem veränderten Drogenkonsum zu begegnen. „Das Land fördert deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Suchtmitteln, u.a. auch mit zusätzlichen Mitteln für Präventionsangebote“, so Drese.

Drese im Landtag zur Krankenhausreform

M-V profitiert ganz besonders von den Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der Krankenhausreform die Chance, die medizinische Versorgung nachhaltig auf hohem Niveau zu stabilisieren und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. „Die wirtschaftliche Lage der Kliniken ist angespannt, das bisherige Fallpauschalen-System hat dazu in großem Maße beigetragen. Ein Weiter-So können wir uns deshalb nicht mehr leisten und eine zeitnahe Umsetzung der Reform ist, auch bei den Unzulänglichkeiten des Gesetzes, von hoher Dringlichkeit“, unterstrich Drese heute im Landtag.

Die Ministerin begrüßte die zusätzlichen Finanzmittel, die durch die Reform bereits in diesem Jahr den Kliniken im Land zur Verfügung stehen werden. So erhalten die Krankenhäuser in MV durch die Reform bereits in diesem Jahr 2,37 Millionen Euro zusätzlich für die Geburtshilfe sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge. „Diese sind allein bereits ein weiteres Plus von rund 3,3 Millionen Euro für MV“, betonte Drese. Auch Tarifsteigerungen werden nun automatisch refinanziert, was einem Volumen von rund 24 Millionen Euro entspreche.

Diese Leistungen greifen, wie auch der neu verhandelte Landesbasisfallwert, bereits vor dem für 2026 angekündigten Transformationsfonds und berücksichtigen noch nicht das derzeit diskutierte Sondervermögen des Bundes. Dieses soll und muss nach Aussage von Drese bei Verabschiedung auch den Krankenhäusern zu Gute kommen.

„Natürlich nutzen wir zudem konsequent alle Möglichkeiten, uns auf Bundesebene weiter einzubringen, um die Krankenhausreform zu verbessern und sie für die Länder praktikabler zu machen“, so Drese weiter. Hierzu zählten aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, die Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und die Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetzes (KHVVG).

Drese wies in ihrer Rede darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie kein anderes Land von den ausverhandelten Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum profitiere. „Für unser Flächenland ist eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung von besonderer Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Mit dem KHVVG ist uns das aber gelungen: Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, die einen höheren Sicherstellungszuschlag erhalten, sind es in unserem Land 25 Kliniken und damit fast 70 Prozent der Krankenhäuser. 6,6 Prozent im übrigen Bundesgebiet, 70 Prozent in MV. Alle Änderungen am KHVVG müssen sich daran messen lassen“, sagte Drese im Landtag.

Neues Schulgesetz stärkt Schulen für die Zukunft

Oldenburg: Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt

Schwerin – Mehr Digitalisierung, mehr Berufliche Orientierung und ein sicheres Schulnetz – diese und viele weitere Verbesserungen sieht die Schulgesetznovelle vor, die der Landtag heute beschlossen hat. Die neuen Regelungen treten zum kommenden Schuljahr in Kraft. „Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt, die Arbeit der Lehrkräfte erleichtert und uns einen weiteren Schwung in der Digitalisierung verleiht. Außerdem stärkt es die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen und nimmt Anregungen der Anzuhörenden auf. Es ist sozusagen eine gemeinsame Leistung der Expertinnen, Experten und Abgeordneten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Das Land sichert erstmals die Bestandsfähigkeit aller Schulen in einem Gesetz. „In unserem Bundesland wird keine einzige Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen geschlossen“, betonte die Ministerin im Landtag. Das Land senkt die Schülermindestzahlen für die Eingangsklasse 1 und 5 deutlich und zieht damit eine weitere Sicherung der Bestandsfähigkeit ein. „Nun ist es den Schulträgern möglich, in ihre Schulen – auch mit Unterstützung des Landes und des Bundes – zu investieren, da sie wissen, dass ihre Schule im Dorf bleibt“, so Oldenburg.

Vom Schuljahr 2025/2026 an müssen an bereits existierenden Schulen an Einzelstandorten in der Jahrgangstufe 1 nur noch 15 statt 20 Kinder eingeschult werden und in der Jahrgangsstufe 5 sind es 30 statt 36 Kinder. „Damit entlasten wir erstmals Schulträger von 38 Grundschulen und 22 Regionalen Schulen. Das ist jede achte Schule in unserem Bundesland. Dazu zählen die Regionalen Schulen mit Grundschule Bernitt, Bad Kleinen, Woldegk oder die Grundschulen in Kummer, in Sagard, Velgast und Lassan“, erläuterte die Bildungsministerin. „Die Schulträger haben Planungssicherheit und wesentlich weniger Aufwand, auch, weil sie keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen müssen.“

Künftig beginnt die Berufliche Orientierung bereits im Kindergarten und erstreckt sich bis zur Berufsschule bzw. bis zum Abitur. Außerdem stärkt das Land die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen. „Demokratie, demokratische Prinzipien können nicht verordnet werden, sondern müssen vermittelt, gelebt und vor allem vorgelebt werden“, so Oldenburg. „Dies tun wir, indem wir die Schülerinnen und Schüler bereits in der dritten und vierten Klasse als beratende Mitglieder in die Entscheidungen der Schulkonferenz direkt einbinden.“

Mit der Schulgesetznovelle wird das Alter, in dem Schülerinnen und Schüler Mitglied der Schulkonferenz sein dürfen, gesenkt. Die Schulkonferenz ist das höchste beschließende Gremium der Schule. Ab dem kommenden Schuljahr können bereits die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 miteintscheiden, wie die Auswahl der Angebote für den Ganztagsunterricht, die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten oder welche besonderen Schwerpunkte ins Schulprogramm aufgenommen werden.

Neu ist auch, dass Organisationsformen des Lernens im Schulgesetz festgeschrieben werden. „Erstmals wird auch unsere bundesweit einmalige Digitale Landesschule in die Novelle integriert, in der bereits tausende Schülerinnen und Schüler lernen bzw. gelernt haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Auch die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung hat das Land überarbeitet: „Die Schullaufbahnempfehlung muss künftig nicht mehr umfangreich geschrieben und begründet werden. Dies erfolgt in Gesprächen. Künftig wird sie nur noch auf dem Halbjahreszeugnis vermerkt. Damit entlasten wir ein weiteres Mal unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte Oldenburg.

Die Schulgesetznovelle sieht darüber hinaus vor, dass das Land den Schulträgern künftig den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben, zahlt. Schulen in freier Trägerschaft erhalten mehr Planungssicherheit bei der Finanzhilfe.

Zudem flossen Anregungen der Landkreise und kreisfreien Städte in den Gesetzgebungsprozess ein. In Orten, auf deren Gebiet sich mehrere Schulen befinden, werden zwar Schuleinzugsbereiche gebildet, diese können sich aber überschneiden. Der Landesschülerrat hatte angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkungspflichten und -rechte auch wahrnemhen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor, die bzw. der den Schülersprecherinnen und Schülersprechern sowie Klassensprecherinnen und Klassensprechern zur Seite steht und sie bei der Umsetzung ihrer Mitwirkungsrechte unterstützt.

Schwesig verhandelt in Spitzenrunde

Schwerin – Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden an den morgen beginnenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung mitwirken.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist Mitglied der „Spitzenrunde“. In der Spitzenrunde werden alle Themen zusammengeführt und final entschieden.

Unterhalb dieser Spitzenrunde werden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet. Hier wirken die Ministerin für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin in der Arbeitsgruppe „Bildung, Forschung und Integration“, der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel in der Arbeitsgruppe „Digitales“ mit.

„Es liegt im Interesse des Landes, dass wir stark in den Verhandlungen vertreten sind. Die Entscheidungen, die in Berlin getroffen werden, haben Auswirkungen auf das Leben bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Interessen des Landes in die Verhandlungen einbringen, ob bei der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Absenkung der Energiekosten, bei Kitas und Schulen oder der Entwicklung im ländlichen Raum“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande von Terminen in Berlin.

Darüber hinaus gebe es weitere Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern in den Verhandlungen. „Ich freue mich insbesondere, dass die Staatsministerin für Integration Reem Alabali-Radovan in der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration mit dabei ist.“