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Monat: März 2026

Eine Karte für alle Ausstellungen

Kulturforum und Stiftung Mecklenburg führen gemeinsame Jahreskarte ein

Schwerin – Kunst- und Kulturliebhaber können das im Schleswig-Holstein-Haus beheimatete städtische Kulturforum und die Stiftung Mecklenburg künftig mit einer einzigen Jahreskarte für sämtliche Ausstellungen besuchen. Das Ticket zum Preis von 25 Euro ist ab sofort erhältlich. Aktuell ermöglicht es zum Beispiel auch den Besuch der wöchentlichen Lesungen in der gerade eröffneten Foto-Ausstellung „Arbeiter des Meeres“.

„Zu einem absolut fairen Preis bieten Stadt und Stiftung den Bürgerinnen und Bürgern mit dieser Jahreskarte die Möglichkeit, alle im Schleswig-Holstein-Haus stattfindenden Sonder- und Dauerausstellungen so oft sie es wollen zu besuchen. Die beiden Kulturpartner sichern damit kulturelle Teilhabe und sorgen sicherlich auch für wachsende Besucherzahlen in beiden Einrichtungen“, begrüßt Kulturdezernent Silvio Horn das neue Angebot.

Das Kulturforum der Landeshauptstadt Schwerin zeigt im Schleswig-Holstein-Haus im Laufe eines Jahres rund zehn Ausstellungen zu Positionen zeitgenössischer Kunst oder historischen Themen. Die Stiftung Mecklenburg, ebenfalls im Schleswig-Holstein-Haus beheimatet, präsentiert neben ihrer Dauerausstellung ebenfalls mehrere Sonderausstellungen im Jahr zu Themen der mecklenburgischen Kunst- und Kulturgeschichte.

„Nach nur wenigen Besuchen in unserem Haus hat sich der Preis der Jahreskarte schon rentiert und bietet ein Jahr lang unbegrenzten Zugang zu allen Ausstellungen, das ist top“, freut sich der Geschäftsführer der Stiftung Mecklenburg, Dr. Florian Ostrop. Und die Leiterin des Kulturforums Dörte Ahrens ergänzt: „Unser gemeinsames Jahresticket macht Lust auf mehr – auf Mehrfachbesuche von Ausstellungen, die einem besonders gefallen haben und auf Neuentdeckungen.“

Stadtwerke Stralsund warnen vor Haustürgeschäften

So schützen Sie sich vor unerwünschten Vertragsabschlüssen

Stralsund – In Stralsund sind aktuell wieder Personen unterwegs, die an Haustüren klingeln und Energieverträge anbieten. Teilweise geben sie sich als Mitarbeitende der Stadtwerke oder als beauftragte Partner aus. Ziel ist es häufig, Bewohnerinnen und Bewohner zu einer schnellen Unterschrift zu bewegen. Die Stadtwerke Stralsund stellen klar: Vertragsabschlüsse an der Haustür erfolgen nicht unter Zeitdruck. Wer unangekündigten Besuch erhält, sollte daher besonders aufmerksam sein.

Die Vorgehensweise ist oft ähnlich: Die Personen treten selbstbewusst auf, wirken offiziell und erzeugen gezielt den Eindruck, sofort handeln zu müssen.

Beispiel 1:
Es wird behauptet, der Strom- oder Gaszähler sei gewechselt worden. Es fehle lediglich noch eine „Bestätigung“, die Unterschrift sei reine Formsache. Tatsächlich kann sich dahinter jedoch ein neuer Vertrag oder sogar ein Anbieterwechsel verbergen.

Beispiel 2:
Mitunter wird erklärt, die Energiepreise seien gesenkt worden. Nur mit einer schnellen Unterschrift könne man von dieser Preisanpassung profitieren. Häufig handelt es sich dabei nicht um eine bloße Tarifinformation, sondern um ein Vertragsangebot mit neuer Laufzeit.

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe geprüft haben – auch keine vermeintlichen „Besuchsbestätigungen“.

Um Kundinnen und Kunden vor ungewollten Vertragsabschlüssen und unseriösen Angeboten zu schützen, möchten die Stadtwerke Stralsund über Vorsichtsmaßnahmen informieren:

  • Fühlen Sie sich nicht gedrängt, sofort einen Vertrag zu unterschreiben. Es ist Ihr Recht, Unterlagen in Ruhe zu prüfen.
  • Verlangen Sie bei Besuchen einen Mitarbeiterausweis und prüfen Sie diesen sorgfältig.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten wie Abrechnungs- oder Zählernummern heraus.
  • Nehmen Sie im Zweifel direkt Kontakt mit Ihren Stadtwerken auf.

Das Service-Team ist per E-Mail unter service@stadtwerke-stralsund.de sowie telefonisch unter 03831 241-0 erreichbar.

Bei Verdacht auf unseriöses Verhalten besteht zudem die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort Beschwerde einzureichen. Allgemeine Informationen bietet außerdem die Verbraucherzentrale.

Maßnahmen bei versehentlichem Vertragsabschluss

Für Haustür- und Telefonverträge gilt in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist entsprechend.

Es wird empfohlen, den Widerruf schriftlich einzureichen – vorzugsweise per Einschreiben –, um einen fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht das Service-Team der Stadtwerke Stralsund gern beratend zur Verfügung.

Quelle: Stadtwerke Stralsund

Gingster Schüler besuchen Fertighausbauer

Schule Gingst und ScanHaus Marlow starten Kooperation in der Berufsorientierung

Insel Rügen – „Die Schüler staunten nicht schlecht“, sagt Klassenleiter Marc Burmeister, der mit über 40 Jugendlichen die deutschlandweit agierenden Fertighausbauer von ScanHaus Marlow besuchte. „Die Firma gestaltete für uns einen Tag der offenen Tür und zeigte den 8-Klässlern alle Bereiche des Unternehmens.“ Sie durften das Werk besichtigen, in dem jährlich bis zu 700 Häuser vorgefertigt werden. An verschiedenen Stationen schauten sie sich Planung und Produktion der 70 verschiedenen Haustypen an. Außerdem zeigten die Jungen und Mädchen spielerisch eigene Fähigkeiten und beschäftigten sich mit Fragen aus Werkzeuglehre und Materialkunde.

„Ich möchte zwar nicht Hausbauer werden“, meint Wyatt Scheer in der anschließenden Auswertung des Projekttages. „Aber ich interessiere mich schon dafür, wie so ein Holzhaus entsteht. Ich baue selbst gern mit meinem Opa.“ Ähnlich ging es seinen Klassenkameraden, die das Erlebte in einer Extrastunde aus- und bewerteten. Sie wiederholten ausgewählte Prozesse, Berufsbilder und Aufgaben oder sprachen über Fachbegriffe und Fragestellungen. In Marlow nahmen sie nämlich ganz unterschiedliche Ausbildungsberufe, wie beispielsweise Bauzeichner, Zimmermann oder Kaufmann für Büromanagement, unter die Lupe. „Cool war, dass wir auch verschiedene Werkzeuge ausprobieren konnten“, erinnert sich Wyatt.

Bildtext: Werkzeugkunde in Marlow. Gingster Schüler besichtigten das Bauunternehmen ScanHaus, in dem gut 500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Foto: Marc Burmeister
Bildtext: Werkzeugkunde in Marlow. Gingster Schüler besichtigten das Bauunternehmen ScanHaus, in dem gut 500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Foto: Marc Burmeister

Anja Einenkel, Personalleiterin beim ScanHaus, möchte die Gingster Schule in das Netzwerk aufnehmen, mit dem das Unternehmen Angebote der Berufsorientierung ausbaut. „Wir können uns einen regelmäßigen Besuch bei uns vorstellen“, erklärt sie am Rande des Projekts. Denkbar wäre zudem eine Teilnahme an der schuleigenen Berufsmesse. Neben informativen Messeständen gestalten dort interessierte Betriebe aus der Region immer auch Fachvorträge und Workshops für Schüler der Jahrgänge 8 bis 10. Das unterstützt Marc Burmeister, der als verantwortlicher Lehrer für Berufsorientierung die Praktika der Schüler und seit diesem Jahr auch den Praxislerntag der 9. Klassen erfolgreich betreut.

„Wir haben ein gemeinsames Anliegen“, findet Schulleiter André Farin, der das Projekt gern in das Schulprogramm aufnimmt. „Betriebe und wir sind daran interessiert, dass Schüler Einblicke in die Berufswelt bekommen und eine gute Ausbildung finden.“ Dafür seien Kooperationen wie die mit dem ScanHaus Marlow eine gute Grundlage.

Frau des Jahres ausgezeichnet

Ministerpräsidentin Schwesig zeichnet Birgit Waniorek als Frau des Jahres aus

Schwerin – Auf ihrem Empfang zum Internationalen Frauentag hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig Birgit Waniorek als Frau des Jahres ausgezeichnet: „Frauen wie Birgit Waniorek begleiten das Ehrenamt in unseren Vereinen, in unserer Zivilgesellschaft, in unseren Kommunen. Ich sage ganz herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch zur Frau des Jahres!“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hielt die Laudatio für die Frau des Jahres: „Birgit Waniorek lebt das Ehrenamt. Beim ASB Regionalverband Süd-West-Mecklenburg bildet sie Sanitäterinnen und Sanitäter aus. Vor allem setzt sie sich dafür ein, mehr Frauen für das Ehrenamt und für die Leitungsebene im Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu motivieren. Denn Frauen wie Birgit Waniorek haben den besonderen Blick und achten darauf, dass die Einsatzkräfte die psychosoziale Gesundheit und Selbstfürsorge pflegen. Sie hat eine besondere Gabe, Frauen selbst für den Umgang mit technischen Geräten wie Kettensägen zu begeistern. Birgit Waniorek engagiert sich außerdem für Toleranz, Integration und Naturschutz. Ihr gesamtes haupt- und ehrenamtliches Engagement zeugt von einer aktiven Demokratin, die für eine gleichberechtigte Gemeinschaft eintritt. Sie ist eine würdige Preisträgerin 2026. Herzlichen Glückwunsch zur Frau des Jahres“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Ministerpräsidentin betonte in ihrer Rede: „Wir treffen uns hier alle, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen. Wir kämpfen für unsere Forderungen, was zur Gleichstellung noch fehlt. Wir sind stolz auf das, was die Frauenbewegung erreicht hat, und stolz auf die Frauen in unserem Land.“ Sie machte in ihrer Rede außerdem auf das Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik aufmerksam: „Für Frauen, gerade wenn sie Verantwortung für eine Familie haben, ist es nicht leicht, sich Zeit für ein kommunalpolitisches Ehrenamt zu nehmen. Zu den Anfeindungen, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker heute überall erleben, kommt die Geringschätzung, die immer noch Frauen entgegengebracht wird, die sich politisch engagieren. Dabei ist die Perspektive von Frauen in der Politik so wichtig!“. Es gäbe immer noch viel zu wenig Frauen in der Kommunalpolitik. Alle Bürgermeisterinnen, alle Stadt- und Gemeinderätinnen hätten an diesem Internationalen Frauentag Respekt und einen Applaus verdient.

Das Thema wurde auch in einer Talkrunde vertieft, bei der die Heringsdorfer Bürgermeisterin Dr. Laura-Isabelle Marisken, die Lübtheener Bürgermeisterin Ute Lindenau, die Schwaaner Stadtpräsidentin Christine Hirsch zu Wort kamen. Als besonderen Gast zu dieser Runde begrüßte sie Elke Büdenbender, die Schirmherrin der internationalen Bürgermeisterinnenkonferenz der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verwies auf das in dieser Wahlperiode Erreichte, wie die Etablierung des Internationalen Frauentages als zusätzlichen Feiertag in MV, die Stärkung des Hilfenetzwerkes und die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, welche den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer gelegt hatte. Nach dem Weltmädchenbericht von Plan International hätten etwa 70 Prozent der Mädchen und Frauen im Netz Gewalt im weiteren Sinne erfahren. „Daher finde ich es so wichtig, dass die Plattformen endlich für wirksame Alterskontrollen und jugendgerechte Angebote sorgen. Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein. Hass und Hetze haben dort ebenso wenig zu suchen wie Anstiftungen zum Hungern. Solange das nicht verlässlich geregelt ist, halte ich ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre für richtig. Für 14 bis 16-Jährige braucht es jugendgerechte Angebote“, sagte sie.

Die Regierungschefin weiter: „Zuletzt haben wir das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm im Kabinett beschlossen. Das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm nimmt die Situation von Frauen im Laufe ihres gesamten Lebens in den Blick. Von der Erziehung in den Schulen über Ausbildung und Arbeitswelt bis zur Absicherung im Alter sagt unser Grundgesetz nicht nur: Frauen sind gleichberechtigt. Es sagt auch: Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung aktiv voranzubringen. Gleichstellung ist ein Handlungsauftrag, weiterhin. Die strategische Grundlage dafür, auch für die nächsten Jahre, ist unser gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm.“ Sie danke allen, die sich an der Erarbeitung beteiligt hätten für Anregungen und Kritik. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern wurde unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet. Es beschreibt gleichstellungspolitische Grundsätze und legt konkrete Maßnahmen fest.

Modellprojekt für ein gesundes Aufwachsen

Ein Jahr Kinder- und Familienzentren in M-V

Neubukow – Für mehr Chancengleichheit und Teilhabe erprobt Mecklenburg-Vorpommern seit einem Jahr das Konzept der Kinder- und Familienzentren (KiFaZe). Beim gemeinsamen Jubiläumstreffen im Kinder- und Familienzentrum „Gipfelstürmer“ in Neubukow zog Sozialministerin Stefanie Drese heute eine erste Zwischenbilanz und bezeichnete die KiFaZe als einen wichtigen Baustein einer präventiv ausgerichteten Bildungs- und Familienpolitik.

„Die Idee der KiFaZe ist aus der Frage heraus geboren, wie wir Informations- und Hilfe-Angebote für Familien in schwierigen Lagen noch niedrigschwelliger gestalten können. Denn der Familienalltag ist oft herausfordernd, die Hemmschwelle Hilfe zu suchen aber groß“, erklärte die Ministerin im Kinder- und Familienzentrum in Neubukow.

So könne es viel Überwindung kosten, für Hilfe etwa den Weg in eine andere Stadt auf sich zu nehmen, um dann ausgerechnet in unbekannter Umgebung familiäre Herausforderungen mit Fremden zu besprechen. “Wenn man hingegen beim Abholen der Kinder auf einen in der Kita selbst stattfinden Vortrag zur Beantragung von staatlichen Hilfen hingewiesen wird, dann fällt es leichter, Hilfe auch anzunehmen“, weiß die Ministerin.

Aus diesem Grund halten die mittlerweile zehn KiFaZe im Land neben ihren regulären Betreuungsangeboten auch umfassende Angebote wie offene Sprechstunden, Familienberatung, Erziehungskompetenz-Kurse oder Veranstaltungen zu pädagogischen Themen vor. Mehr als 12.000 Kontakte zu Familien sind im Rahmen dieser Angebote so bereits im ersten Jahr zustande gekommen.

Diese werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte gezielt an die Bedarfe vor Ort angepasst. „Denn ein weiterer Vorteil davon, dass wir die KiFaZe an Kindertageseinrichtungen angegliedert haben, liegt darin, dass die Erzieherinnen und Erzieher die Familien und ihre Bedarfe viel besser kennen, als Außenstehende“, so die Ministerin. Gerade im frühen Kindesalter können so problematische Entwicklungsverläufe und Erziehungssituationen rechtzeitig erkannt und pädagogische Maßnahmen ergriffen werden. „Das verbessert die Bildungsbeteiligung von Kindern aus Familien, die mit ganz unterschiedlichen Belastungen konfrontiert sind und nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens stehen.“

Für das Projekt investiert das Land Mecklenburg-Vorpommern daher bis 2027 insgesamt 5,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+). „Dass heute auch Herr Strohbach von der EU-Kommission anwesend war, um sich selbst ein Bild vom Projekt zu machen, ist uns eine ganz besondere Ehre“, verdeutlichte Drese.

Für die kommenden Jahre gehe es nun darum, die Qualität der Angebote weiter zu sichern, die gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und die Zusammenarbeit zwischen den Kinder- und Familienzentren und der zugehörigen Landesfachstelle sowie mit den Kommunen weiter auszubauen.

Drese: „Mein Wunsch ist, dass dieses Konzept künftig in noch mehr Regionen Mecklenburg-Vorpommerns Früchte trägt. Allen, die daran im vergangenen Jahr bereits mit viel Enthusiasmus und Tatkraft mitgewirkt haben, gilt dafür mein ausdrücklicher Dank.“

Grünes Licht aus dem Bundesrat für das KRITIS-Dachgesetz

Berlin – Dem KRITIS-Dachgesetz, das die Resilienz kritischer Anlagen stärken und Vorgaben aus Brüssel umsetzen soll, hat der Bundesrat am 6. März 2026 nach umfangreicher Debatte zugestimmt.

Trotz Zustimmung üben die Länder in einer begleitenden Entschließung an einigen Regelungen des Gesetzes Kritik. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht wie von ihnen vorgeschlagen auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere in den ländlichen Räumen. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, da Strom- und Gasnetze als Verbundsysteme ausgestaltet seien, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen.

Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und für Resilienzpläne der Betreiber. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.

Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz.

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat startet Initiative zur Entlastung der Sozialverwaltung

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 6. März 2026 ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Behörden der Sozialverwaltung zu entlasten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs weist der Bundesrat darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.

Um den Sozialstaat nicht zu gefährden, sei es daher notwendig, die Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahmen zur

Vereinfachung des Verwaltungshandelns
Förderung der Digitalisierung
Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.

So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.

Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Gesetzentwurf der Länder positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Vorgaben, wann dieser den Gesetzentwurf beraten muss, gibt es allerdings nicht.

Schwesig: Gute Nachricht – Renten steigen um 4,24 Prozent

Schwerin – Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Das kündigte das Bundesarbeitsministerium an.

„Das ist eine deutliche Rentenerhöhung und eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Sie liegt auch klar über der Preissteigerung“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Berlin.

Für Mecklenburg-Vorpommern habe die Rentenerhöhung eine besondere Bedeutung. „In Mecklenburg-Vorpommern und in den anderen ostdeutschen Bundesländern ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb ist die Rentensteigerung für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig weiter.

Die gesetzliche Rente müsse auch in Zukunft verlässlich sein. „Wenn die Löhne nach oben gehen, müssen auch die Renten steigen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und auch eine Frage des Respekts vor Lebensleistungen. Es ist deshalb richtig, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent inklusive Haltelinie stabilisiert worden ist. Und ich warne davor, bei der bevorstehenden Diskussion über die Rente das Rentenniveau und die Kopplung an die Lohnentwicklung infrage zu stellen. Auch die älteren Menschen müssen an einer positiven Entwicklung beteiligt werden.“