Achtung, Fake News!

Schwerin – Es sind gefälschte Schreiben in sozialen Netzwerken im Umlauf, die den Eindruck erwecken sollen, vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zu stammen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Verkürzung der Sommerferien. Diese Schreiben stammen nicht aus dem Bildungsministerium. Alle offiziellen Informationen zur Corona-Pandemie und zur Schulorganisation finden Sie immer auf unseren Internetseiten. In diesen Zeiten halten wir das für einen wirklich schlechten Aprilscherz.

Neue Anwärter im Justizvollzug M-V

Zwölf neue Anwärter für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden vereidigt

Bützow – Zwölf neue Justizvollzugsanwärtinnen und –anwärter sind in den Justizvollzugsanstalten vereidigt worden. Da wegen der Ausbreitung des Coronavirus‘ die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Güstrow geschlossen ist, haben die Anstaltsleitungen die Vereidigung in der JVA Waldeck, der JVA Bützow und der JVA Stralsund übernommen.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Es ist unbestritten eine besondere Zeit, in der die neuen Anwärtinnen und Anwärter ihre Ausbildung beginnen. Das Coronavirus zwingt uns zu einem leicht veränderten Ablauf. Ich wünsche den zwölf Frauen und Männer aus Mecklenburg-Vorpommern und Berlin viel Erfolg in ihrer zweijährigen Ausbildung. Sie haben sich aus rund 150 Bewerbern durchgesetzt. Beeindruckend finde ich ihre Lebensläufe. Die Justizvollzugsanwärter waren früher zum Beispiel zahnmedizinische Fachangestellte, Bürokauffrau oder auch Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Restaurantfachmann, kaufmännischer Assistent, Grafik-Designer und Bundeswehrsoldat. Das Durchschnittsalter liegt bei 30 Jahren. Ihre künftige Arbeit mit inhaftierten Menschen ist anspruchsvoll und verantwortungsvoll. Sie werden auf motivierte Teams treffen, die in diesen Zeiten trotz gebotenen Abstands enger zusammengerückt sind und sich aufeinander verlassen können. Ihnen gilt mein Dank. Ich versichere, dass wir für den Schutz unserer Bediensteten und der Gefangenen vor der Virus-Ausbreitung alles tun, was möglich ist.“

Die Justizvollzugsanwärterinnen und Justizvollzugsanwärter hätten zunächst in der Fachhochschule Güstrow für zwei Monate Theorie-Unterricht. Jetzt beginnen sie direkt in den Justizvollzugsanstalten mit der Vermittlung von Grundlagen des Vollzugs. Im Juli und Oktober werden voraussichtlich knapp 50 weitere Anwärter eingestellt.

Bessere Vergütung

Grundschullehrkräfte in MV sollen bessere Vergütung erhalten

Schwerin – Alle Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine bessere Vergütung erhalten. Der Landtag hat sich am Vormittag in erster Lesung mit einer entsprechenden Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beschäftigt. Eine Aussprache war wegen der verkürzten Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf sowie die Entwürfe weiterer dienstrechtlicher Vorschriften werden in den Ausschüssen weiter beraten.

„Vom kommenden Schuljahr an wollen wir alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Einbringung der Gesetzentwürfe in den Landtag war wichtig, damit Grundschullehrkräfte ab 1. August 2020 mit der A 13 bzw. E 13 vergütet werden können. Wir stellen sie damit Lehrerinnen und Lehrern an den anderen Schularten gleich. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls vom kommenden Schuljahr an mehr Geld erhalten“, so Martin.

„Die geplante Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte ist ein Zeichen einer großen Wertschätzung“, erläuterte die Ministerin weiter. „Wir würdigen damit die wichtige Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden. Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn der Kinder.“

Bildungsministerin Bettina Martin wies zudem auf den Lehrerbedarf zum kommenden Schuljahr hin. „Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die bessere Bezahlung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen insgesamt attraktiver. Ein höherer Verdienst ist ein weiterer Anreiz für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, in unser schönes Bundesland zu kommen“, so die Ministerin. Und mit Blick auf potenzielle Nachwuchskräfte und interessierte Lehrkräfte warb sie: „Achten Sie auf freie Stellen in unserem Online-Karriereportal für den Schuldienst und bewerben Sie sich!“

Herausforderung Corona-Virus

Schwesig: Gesundheit schützen, Betriebe sichern, Arbeitsplätze erhalten

Schwerin – „Das Corona-Virus ist die größte Herausforderung für unser Land seit seiner Gründung. Wir mussten in den letzten Wochen als Landesregierung immer wieder schnelle Entscheidungen treffen. Weitreichende Entscheidungen, die tief in den Alltag der Menschen eingreifen. Und weitreichende Entscheidungen für die Zukunft der Wirtschaft unseres Landes. Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, haben wir ein großes Hilfspaket für die Menschen und für die Wirtschaft zusammengestellt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Nachtragshaushaltes im Landtag und dankte allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen.

Die Schließung der Schulen und Kitas, die Schließung vieler Geschäfte und der Gastronomie, das Kontaktverbot – all diese Maßnahmen würden das Land vor große Herausforderungen stellen. „Die Schutzmaßnahmen einzuhalten, verlangt uns allen eine Menge ab. Und fast alle verhalten sich vorbildlich“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Ich danke ganz herzlich allen Menschen, die es mit ihrer Arbeit möglich machen, dass wir auf das Nötigste nicht verzichten müssen: Den Verkäuferinnen und Verkäufern im Supermarkt und den Drogerien, den Angestellten in den Apotheken, Tankstellen, der Post und den Banken, allen Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, die dafür sorgen, dass Erkrankte gut behandelt werden können, allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, Polizistinnen und Polizisten, die unsere Sicherheit in diesen Zeiten aufrechterhalten. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltungen, die Hilfsprogramme und die jetzt notwendigen Maßnahmen schnell umsetzen. Und ich danke allen, die uns mit ihrer Hilfsbereitschaft und Kreativität das Leben leichter machen: Freiwillige bieten älteren Nachbarn Hilfe beim Einkauf an. Örtliche Geschäfte richten Lieferdienste ein, es gibt Fitnessangebote und Konzerte im Internet“, so die Ministerpräsidentin.

Es müsse alles dafür getan werden, dass die Ausbreitung dieses gefährlichen Virus verlangsamt – und wo immer möglich – verhindert wird. Schwesig: „Es geht um die Gesundheit der Menschen in unserem Land. Wichtig ist allerdings auch, dass die wirtschaftlichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Die beschlossenen Einschränkungen treffen die Wirtschaft unseres Landes hart.“

Das gelte insbesondere für die vielen kleinen Unternehmen, im Tourismus, im Einzelhandel, für die Selbstständigen und Freiberufler in MV, für alle, die im sozialen oder kulturellen Bereich tätig seien. „Deshalb hat die Landesregierung entschieden: Wir schaffen einen Schutzfonds. Ein Hilfspaket, mit dem wir die Folgen der Corona-Krise abmildern wollen. Wir wollen alles tun, um die Gesundheit zu schützen, Betriebe zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.“

Für den MV-Schutzfonds seien 1,1 Milliarden Euro geplant, betonte die Regierungschefin. „Wir setzen Schwerpunkte unter anderem bei der Gesundheitsversorgung mit 60 Millionen Euro zusätzlich für die Krankenversorgung, für Investitionen in Intensivbetten oder Beatmungsgeräte. Für die Wirtschaft stellen wir Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zur Verfügung. Wir haben gestern im Kabinett weitere Soforthilfen für Betriebe mit 50 bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen. Das Land hilft den Unternehmen darüber hinaus mit einem Liquiditätsprogramm und mit einem um 400 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro erhöhten Bürgschaftsrahmen.“

Unterstützung gebe es auch für den Bereich der Kultur. Schwesig zeigte sich offen für den Vorschlag des Landtags, zum Kulturfonds auch einen Sozialfonds in Höhe von 20 Millionen Euro einzurichten, damit kulturelle und soziale Einrichtungen, insbesondere auch im Ehrenamt unterstützt werden können.

Schwesig warb für die Annahme des Nachtragshaushalts: „Das ist keine Abkehr von unserer soliden Finanzpolitik der letzten Jahre. Daran halten wir auch in Zukunft fest. Aber wir haben eine außergewöhnliche Notlage. Wir müssen die Gesundheit der Menschen schützen und gleichzeitig Wirtschaft und Arbeitsplätze sichern. Das erfordert ein außergewöhnliches Nachsteuern im Haushalt.“

Finanzausgleichsgesetz M-V

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute in seiner zweiten Lesung das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Ich freue mich darüber“, so Innenminister Lorenz Caffier, „dass nun endlich nach einem langen und intensiven Prozess das neue Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommen kann. Mit dem Gesetz wird die Finanzausstattung der Kommunen deutlich angehoben, eine Infra­struktur­pauschale eingeführt und die Mittel zwischen Kreisen und Gemeinden, aber auch zwischen dem städtischen und ländlichen Raum werden bedarfsgerechter verteilt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die Kommunen über Liquidität verfügen und rechtssicher die Zuweisungen aus dem Finanz­ausgleichsgesetz einplanen können.“

Bislang hat es auf Basis des Regierungsentwurfs Abschlagszahlungen an die Kommunen gegeben. Der Landtag hat den seitens der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf umfassend in seinen Ausschüssen beraten, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Kommunen ausführlich angehört und deren Fragen erörtert. In Ergänzung zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz eine ausschließliche Verwendung der neu eingeführten Infrastrukturpauschale für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen vor und ermöglicht den Kommunen bis zu vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen investiv zu binden. „Diese Änderungen“, so Innenminister, „begrüße ich ausdrücklich, da so die Investitionskraft der Kommunen nachhaltig gestärkt wird.“

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 352 Millionen Euro ansteigen. Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt.

Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Eigen­finanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen vor.

Insgesamt stellt das Gesetz eine entscheidende Grundlage dafür dar, die Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig sind.