Kein Besucherverkehr

Schwerin – Die Schließung der Finanzämter des Landes bleibt aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres bestehen.

Seit dem 16. März 2020 sind die Finanzämter für den Besucherverkehr geschlossen. Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gab es bislang nicht. Die Erreichbarkeit wurde weiterhin per Telefon, E-Mail und Post gewährleistet.

Finanzminister Reinhard Meyer dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz in der Krise: „Gerade im Steuerbereich gab es in den vergangenen Wochen viele Neuerungen, die von den Beschäftigten vor Ort umgesetzt werden mussten. Gleichzeitig lief das Alltagsgeschäft weiter. Zu den vielen Helden des Alltags, die den Laden gerade am laufen halten, gehören daher zweifelsohne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern. Vielen Dank dafür.“

Steuererklärungen können die Bürgerinnen und Bürger elektronisch abgeben und haben so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Für die Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf dem Portal kann dann nicht nur die Steuererklärung eingereicht, sondern auch elektronische Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.

Die Steuererklärungen für 2019 sind bis zum 31. Juli 2020 oder bei steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bis zum 28. Februar 2021 einzureichen.

Unterstützung für Kommunen

Schwerin – Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.

Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings sind die Kommunen allein zuständig für die Stundung bei den sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer). Als Orientierungshilfe sind den Kommunen daher die Maßstäbe mitgeteilt worden, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vorgehen in Anlehnung an das der Finanzämter, finanzaufsichtlich keine Bedenken bestehen. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell abgestimmt.

Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung sind die Zahlungen an die Kommunen bereits angepasst worden, so dass sie schon jetzt höhere Zuweisungen erhalten. Als weitere Erleichterung werden zudem die Anteile der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer vorfristig ausgezahlt.

Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Bewilligungsbehörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen gegen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, etwa bei Zweckbindungen oder bei Fristen zur Abgabe von Verwendungsnachweisen im Rahmen ihres Ermessens, grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.

Nicht zuletzt baten beide Minister die Kommunen zu prüfen, inwiefern auch kommunale Unternehmen Wirtschaftshilfen beanspruchen könnten, die Bund und Land beschlossen haben. Neben Soforthilfen und Liquiditätskrediten käme hierbei nicht zuletzt auch Kurzarbeitergeld infrage.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass wir weiterhin als Team agieren. Dafür brauchen wir den stetigen Dialog, aber auch ein besseres Wissen darüber, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Angebote der Hilfe zur Verfügung stehen.“

Innenminister Lorenz Caffier ergänzt: „Wir wissen, was derzeit in den Städten und Kommunen, in allen Landkreisen geleistet wird. Dafür ist die Landesregierung nicht nur dankbar, sie unterstützt bestmöglich und unter weitgehender Ausschöpfung rechtlicher und administratorischer Möglichkeiten.“

Strategien zum Waldbrandschutz

Schwerin – Anfang Juli vergangenen Jahres brannten 950 ha des Waldes auf dem verlassenen Truppenübungsplatz Lübtheen. Der Brand zeigte auf, dass unter den Bedingungen extremer Trockenheit und Munitions­belastung bisherige Methoden der Waldbrandvorbeugung überdacht werden müssen. In einem Verbundprojekt mit der Technischen Universität Dresden entwickelt jetzt die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern dafür neue Strategien, die bundesweit Eingang in die forstwirtschaft­liche Theorie und Praxis finden sollen.

Beispielsweise werden die Erkenntnisse des Anlegens von Schneisen, waldbrandhemmenden Riegeln und der Löschwasserbereitstellung aus dem Lübtheener Brand optimiert und praktisch erprobt. Des Weiteren werden Demonstrationsflächen angelegt und spezielle Forsttechnik für munitionsbelastete Wälder getestet. Das Anfertigen von Materialien zur Aus- und Weiterbildung von Forstleuten sowie zur Anleitung von Waldbesitzern, Feuerwehren und Verwaltung sind ebenfalls Bestandteil des Verbundprojektes.

Projektstart ist der 1. Mai. Bis 2025 sollen die entwickelten neuen Strategien in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt sein. Das Verbundprojekt wird von der Fachagentur Nachhaltige Rohstoffe (FNR) mit rund 2,5 Millionen Euro aus dem Waldklimafonds unterstützt. Mit dem Waldklimafonds werden Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse gefördert, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten.

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Projekt unsere Strategien zur Verhinderung von Waldbränden auf den Prüfstand stellen können und gemeinsam mit der Forstwissenschaft Leitlinien für die Forstpraxis erarbeiten können. Unsere Ergebnisse werden erprobt und können dann für eine bundesweite Umsetzung Vorbild sein“, so Forstminister Backhaus.

„Angesichts der erneuten Trockenheit bitte ich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Flur führen könnte“, appelliert Backhaus an die Bevölkerung. Die allgemeinen Verhaltensweisen bei Waldrandgefahr seien unbedingt einzuhalten. Mittlerweile gilt im gesamten Land die Waldbrandgefahrenstufe (WGST) 3 (mittlere Gefahr), im Osten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Leitforstamt Torgelow) sogar die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). Dort galt im vergangenen Jahr bereits ab dem 23.4. die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Die aktuelle Waldbrandgefahrenlage und aktuelle Hinweise sind jederzeit der Internetseite der Landesforstanstalt zu entnehmen.

Verhaltensregeln für den Waldbrandschutz:

Generell (unabhängig von der WGST) sind in Wäldern das Rauchen, das Anlegen von Feuern im oder am Wald sowie das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen verboten, wobei Ausnahmen genehmigungspflichtig sind.

Für alle Gefahrenstufen gilt:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 können die Unteren Forstbehörden im Einvernehmen mit den Landräten das Betreten und Befahren des Waldes verbieten.

Schrittweise Öffnung der Schulen

Gesundheit steht an erster Stelle

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat Details für die schrittweise Öffnung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Demnach werden am Montag, den 27. April 2020 zunächst die Schulen für die Schülerinnen und Schüler geöffnet, die noch in diesem Schuljahr zentrale Prüfungen ablegen, also die 10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die 10. Klassen an den Gymnasien für Schüler, die die Mittlere Reife anstreben und die 12. Klassen an den regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die 13. Klassen an den Abendgymnasien. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Auch für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen beginnt der prüfungsvorbereitende Unterricht an diesem Tag.

In einem zweiten Schritt werden ab Montag, den 4. Mai 2020 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen den Unterricht besuchen können, die im Schuljahr 2020/21 ihre Prüfungen ablegen. Dabei wird in der Jahrgangsstufe 11, in der die Halbjahresnoten Teil der Abiturgesamtnote sind, der Unterricht zwischen Präsenz- und digitalem Unterricht wechseln. Auch für die Schülerinnen und Schüler in der 4. Klasse beginnt am 4. Mai wieder ein schulisches Angebot an den Grundschulen. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

„Wir werden die Schulen behutsam und mit viel Weitsicht schrittweise öffnen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Dabei müssen sich Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf neue Bedingungen einstellen. Die Schule wird nicht so sein, wie wir sie vor der Corona-Krise gekannt haben. Wie auch schon in den fünf Wochen seit Beginn der Schulschließungen, wird das digitale Lernen von zuhause für viele weiterhin eine wichtige Rolle spielen.“

Ministerin Martin dankte in diesem Zusammenhang auch allen Lehrkräften im Land, die in den vergangenen Wochen Hervorragendes geleistet hätten. „Die hinter uns liegenden Wochen waren für uns alle undenkbar, anstrengend und herausfordernd. Die Lehrerinnen und Lehrer haben es geschafft, dass wir gemeinsam diese schwierigen fünf Wochen gut gemeistert haben und klargeworden ist, wie wichtig die gesellschaftliche Funktion von Schule ist, wie fordernd und komplex der Lehrerberuf ist“, so Martin.

Die Ministerin verdeutlichte, dass bei dem ersten Unterrichtsangebot in den Schulen der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle stehe. „Klar ist, die Regeln zum Infektionsschutz müssen beachtet werden.“ Deshalb wird der Schulbetrieb auch unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln stattfinden. Das Bildungsministerium hat in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes einen Hygieneplan für alle Schulen entwickelt, der gerade mit den Schulträgern abgestimmt wird. Darin werden u.a. verbindliche Maßnahmen zur Hygiene, zur Abstandsregelung, zu sanitären Einrichtungen aufgestellt. Auch Fragen für Angehörige von Risikogruppen werden geklärt. So können Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. in deren Haushalt Menschen leben, die zu einer Risikogruppe gehören, von Erleichterungen bis hin zur Befreiung Gebrauch machen.

Die Bildungsministerin wies darauf hin, dass auch die Notbetreuung in den Schulen schrittweise ausgeweitet werde. Auch das geschehe unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. In den Schulbussen soll ab dem 27. April genauso wie in allen anderen Bussen und Bahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Lehr- und Forschungsbetrieb an den Fachhochschulen wird ab Montag, den 20. April zunächst durch digitalen Lehrbetrieb fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater an diesem Tag. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.

Für den Kulturbereich gilt, dass die Spielzeit 2019/2020 der Theater in Mecklenburg-Vorpommern sofort beendet ist. „Wir haben die Pandemie leider lange noch nicht besiegt. Es besteht weiterhin die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren“, sagte Martin. „Diese Gefahr wäre vor allem dann sehr hoch, wenn sich viele Menschen dicht gedrängt auf engstem Raum aufhalten.“ Deshalb sei es geboten, Theatervorstellungen noch geraume Zeit auszusetzen. „Die Beendigung der Theaterspielzeit ist eine sehr bittere Entscheidung für eine Kulturministerin. Wenn die Theater geschlossen sind, fehlt ein wichtiger kultureller Teil unseres Lebens. Aber der Schritt war leider nötig und er hat den Theatern wichtige Planungssicherheit gegeben“, so Martin.

Kita-Notfallbetreuung wird ab 27. April erweitert

Schwerin – Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notfallbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege verständigt. Dies erfolgt unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und durch die Aufrechterhaltung von kleinen Gruppengrößen.

„Die bisherige Kindernotbetreuung wird bis zum 26. April fortgesetzt. Ab dem 27. April wird die Notbetreuung auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Wir öffnen die Kitas gezielt und mit Augenmaß. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität“, so Drese.

Über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus gilt die Möglichkeit der Notfallbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der ambulanten Pflegedienste
der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
der Krankenkassen,
notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz
der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
des Finanz- und Versicherungswesens
des Flug- und Schiffsverkehrs
der Kindertageseinrichtungen
Post- und Paketzustelldienste
Regierungen und Parlamente
Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur)
der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe
der Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur
sowie für Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit).

„Wir haben uns bei der Erweiterung der systemrelevanten Berufsgruppen an das Gesetz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen gehalten“, verdeutlichte Drese.

Darüber hinaus können Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. „Wir wenden damit die Ein-Elternteil-Regelung an. Voraussetzung dafür ist die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz zwingend notwendig ist“, so Drese.

Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen.

Drese: „Es bleibt zudem dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter Ausnahmen etwa bei berufstätigen Alleinerziehenden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewilligen können.“

Neugestaltung der Dreiwallbastion

Rostock – Für die Neugestaltung der Dreiwallbastion erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Landesbauministerium eine Förderzusage über rund 2,7 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. drei Millionen Euro.

Die Stadt Rostock plant, die Dreiwallbastion, die den Kernbereich der denkmalgeschützten Wallanlage am Rande der Innenstadt umfasst, neu zu gestalten. Die Dreiwallbastion ist ein Festungsbauwerk des Barock. Ziel ist es, die ursprüngliche Funktion der Stadtbefestigung herauszuarbeiten und als Gartendenkmal herzurichten. Dabei soll der offene Charakter der Wallanlagen durch Gehölz-Auslichtung wieder entwickelt werden. Wertvoller Baumbestand wird erhalten und freigestellt.

Zudem werden die Wege auf den verschiedenen Wallebenen wieder hergestellt. Folgende Bereiche sollen neu gestaltet werden: oberer Rundweg Teufelskuhle, Westteil der Bastion mit dem Bereich an der Pergola und unterer Wallweg, Bastionsspitze Richtung Südwesten mit den Serpentinenwegen sowie der Weg zu den Spielplätzen im Ostteil der Bastion. Außerdem wird eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im September 2020 beginnen und im kommenden Jahr abgeschlossen werden.

„Christoph 47“ offiziell in Dienst gestellt

Greifswald – Einen neuen Rettungshubschrauber „Christoph 47“ (Modell H145) hat Gesundheitsminister Harry Glawe gemeinsam mit Michael Sack (Landrat Vorpommern-Greifswald), Dr. Krystian Pracz (Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung), Dr. Timm Laslo (Betriebsleiter Eigenbetrieb Rettungsdienst) und Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp (Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald) am Luftrettungsstandort Greifswald am Freitag offiziell in Dienst genommen. Der Hubschrauber ersetzt das bislang am Standort eingesetzte Modell EC 145 C2.

„Die Luftrettung ist bei uns im Land ein elementarer Baustein zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Anwohner und Urlaubsgäste der Region können bestmöglich medizinisch betreut und im Bedarfsfall schnell zum Klinikum der Maximalversorgung in Greifswald geflogen werden. So ist notwendige medizinische Hilfe schnell verfügbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das neue Hubschraubermodell zeichnet sich im Gegensatz zum Vorgänger durch eine höhere Leistungsfähigkeit, ein höheres Sicherheitsniveau und eine Lärmreduktion aus. Der größere Tank ermöglicht häufigere Flugeinsätze ohne erneute Betankung. „So steht der Hubschrauber nach einem Einsatz schnell wieder zur Verfügung und kann direkt zum nächsten Einsatz starten“, sagte Glawe.

Das Einsatzgebiet des Hubschraubers umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Teilbereiche der Mecklenburgischen Seenplatte. Zudem werden auch die Inseln Usedom, Rügen und Hiddensee mit betreut. Betreiber ist die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG. Im Jahr 2019 ist die DRF Luftrettung 1.335 Einsätze geflogen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Rettungs-Transport-Hubschrauber-Standorte. Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegen die weiteren Standorte am KMG-Klinikum in Güstrow und am Luftrettungszentrum Neustrelitz. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe dankte den Einsatzkräften der Flugrettung: „Durch das hohe Engagement und die breite Fachkompetenz können sich Erkrankte darauf verlassen, dass ihnen im Notfall hochprofessionell geholfen wird. Das fliegerische Personal der DRF, das Rettungsdienstpersonal und die Klinikmitarbeiter setzen sich jeden Tag dafür ein, Patienten schnellstmöglich zu helfen.“

Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei Minister Harry Glawe, ohne dessen persönliche Unterstützung dieses Vorhaben nicht zustande gekommen wäre! Mein Dank gilt ebenso der DRF Luftrettung für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit. Ich freue mich über die gemeinsam erzielten qualitativen Verbesserungen, welche mit der neuen Maschine einhergehen. So ist es möglich, mit diesem modernen Rettungsmittel unseren sehr gut aufgestellten bodengebundenen Rettungsdienst optimal zu ergänzen.“

„Optimale Patientenversorgung und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Daher freuen wir uns, dass wir an unserer Station in Greifswald mit der H 145 zum 24. April 2020 den derzeit modernsten Hubschrauber der zivilen Luftrettung in Dienst stellen können. Die neue Maschine ist leiser und verfügt über mehr Leistung sowie eine größere Reichweite. Neben dem hochmodernen Glascockpit gibt es auch in der Kabine erhebliche Verbesserungen: Das von uns mitentwickelte Innenraumkonzept ist besonders flexibel sowie innovativ. Zudem bietet die H 145 mehr Raum in der Kabine und ist somit auch optimal für den Einsatz des ‚EpiShuttles‘, eine spezielle Isoliertrage zum Transport von COVID-19-Patienten, geeignet“, sagte Dr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung.

Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Ärzte der Klinik für Anästhesiologie sind froh, die Menschen in der Region auch künftig notärztlich versorgen zu können. Dabei haben wir modernste Arbeitsplätze und eine hervorragende Ausstattung. Für Notfallpatienten ist das ein enormer Gewinn.“

Corona-Kooperationsbörse M-V gestartet

Schwerin – Am Freitag ist die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ (https://corona-kooperationsboerse-mv.de) gestartet. Das Online-Portal ist in Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, entstanden. „Die Corona-Pandemie führt zu einer erhöhten Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus gibt es bei uns im Land zahlreiche erfolgreiche Unternehmen, die bereits in der Gesundheitswirtschaft tätig sind oder aktuell ihre Geschäftstätigkeit auf entsprechende Produkte oder Produktkomponenten ausweiten. Mit der Plattform können sich Unternehmen direkt miteinander vernetzen, um gegenwärtig benötigte Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Kooperationsbörse soll einen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern leisten. „Vor allem können über die Kooperationsbörse Anbieter und Nachfrager von in der Pandemie benötigten Produkten, Produktkomponenten oder Dienstleistungen direkt und bedarfsorientiert miteinander in Kontakt treten und schnell reagieren“, so Glawe weiter. „Die Kooperationsbörse trägt dazu bei, Versorgungsketten im Land aufzubauen. Wir sind durch die Beteiligung heimischer Unternehmen besser aufgestellt, um langfristig unabhängiger von internationalen Lieferketten sein zu können. Das ist eine Herausforderung.“

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

„Es gibt eine beeindruckende Hilfsbereitschaft durch unsere Unternehmen in der Corona-Krise“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Die Kooperationsbörse hilft dabei, diese zahlreichen verschiedenen Angebote und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen, damit die benötigten Produkte entstehen können. Sie lebt von ihren Teilnehmern. Ich möchte alle Anbieter und Nachfrager einladen, sich daran zu beteiligen und mitzumachen.“

Redaktionell betreut wird die Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag der Landesregierung für die Vernetzung, Projektinitiierung und -begleitung, Internationalisierung und Vermarktung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.

Die Angaben werden vor der Freischaltung geprüft – auf Basis der beim Einstellen des Angebotes oder Gesuches gemachten Angaben. „Bitte gehen Sie daher selbstkritisch mit den von Ihnen angegebenen Informationen, Formulierungen und, falls vorhanden, Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten um. Uns sind ernst gemeinte Angebote wichtig“, richtet sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend an potentielle Nutzer. Die Redaktion behält sich vor, komplette oder Teile von Angeboten nicht zu veröffentlichen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Landesregierung beschließt MV-Plan

Schwerin – Die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen haben sich am gestrigen Tag auf gemeinsame Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen gelockert. So wird der Einzelhandel wieder weitgehend geöffnet. Außerdem gibt es erste Schritte zur Öffnung der Schulen.

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung darüber verständigt, wie diese Beschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Beschluss:

MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie 

I. Aktuelle Rahmenbedingungen 

Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen durch die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus in den vergangenen Wochen hat spürbare Wirkung gezeigt:

  • Die Verdopplungszeit konnte deutlich verlängert werden. Von zunächst drei Tagen ist sie auf aktuell 16,9 Tage gestiegen, so dass inzwischen nicht mehr von einer exponentiellen Steigerung, sondern vielmehr tendenziell von einer linearen Steigerung der Infiziertenzahlen gesprochen werden kann
  • Der Reproduktionsfaktor R0 beträgt aktuell 0,6. Angestrebt wird R0 um 1,0 – 1,1.
  • Die Zahl der verfügbaren Intensivbetten mit invasiven Beatmungsmöglichkeiten im Land wurde von 215 Betten am 01.03.2020 auf 529 Betten am 09.04.2020 erhöht.
  • Die Verfügbarkeit von medizinischer Schutzausrüstung (besonders für medizinisches und Pflegepersonal) wird sich wöchentlich weiter verbessern, nachdem der Bestell- und Auslieferungsprozess gebündelt wurde und die inländische Produktion auch in Mecklenburg-Vorpommern anläuft.
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die erforderlichen Vorkehrungen zum Aufbau der empfohlenen Anzahl der Nachverfolgungsteams abgeschlossen (80 Teams á 5 Mitarbeiter).
  • Darüber hinaus wurden 16 Testzentren, sieben mobile Testteams sowie zwei Fieberzentren im Land zur Entlastung der Hausärztinnen und -ärzte eingerichtet und schrittweise die Testkapazitäten auf derzeit 3.000 Tests/Tag erweitert.
  • Die Landesregierung hat sich zu einem Pilotprojekt entschieden. Ein Forschungskonsortium der Unimedizinen Rostock und Greifswald hat sich zur Aufgabe gestellt, eine Verbesserung der Patientenversorgung in der COVID-19-Pandemie zu erreichen und Diagnose- und Therapiepfade zu entwickeln. In der ersten Phase werden Pflegeheime (Heimbewohner und alle Beschäftigten) und ambulante Pflegedienste überprüft und getestet. Die beteiligten Partner aus der Infektiologie, Intensivmedizin und Kardiologie sowie der Biomedizin wollen damit zur Verbesserung der Prognose lebensbedrohter Patienten beitragen. Insgesamt wird das Forschungsprojekt über zwei Jahre fortgeschrieben.
  • Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts entsprechend, wird in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine möglichst frühe Fall-Identifizierung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen mit umfangreichen Testungen (Virusnachweis durch Polymerasekettenreaktion, PCR) symptomatischer Personen mit entsprechender Indikation verfolgt. Neben den begründeten Verdachtsfällen gilt es insbesondere auch das Personal im medizinischen Bereich (z. B. in Krankenhäusern, Rehakliniken sowie in der stationären und ambulanten Pflege) als mögliche Kontaktpersonen zu bestätigt an COVID-19 erkrankten Patienten zu testen. Es ist wichtig, sich bei der Testung auf genau definierte Gruppen zu konzentrieren, um knappe Ressourcen nicht unnötig zu binden. Zudem kann ein Testen asymptomatischer Personen ohne Indikation bei einem negativen Befund eine nicht gegebene Sicherheit suggerieren.
  • Zur Klärung der Immunität in der Bevölkerung wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Antikörper (AK)-Testung im Patientenblut ausgebaut. Dazu laufen derzeit umfangreiche Studien in den beiden Universitäten in Rostock und Greifswald, die durch Testungen in anderen Laboren des Landes unterstützt werden sollen.  

II. Einstieg in die Erweiterung des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern

Die oben genannten Rahmenbedingungen ermöglichen eine schrittweise Öffnung der vorgenommenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens unter Beibehaltung des Kontaktverbots, der Abstandsregeln sowie von Hygienevorschriften (z. B. Desinfektion) und des zusätzlichen Tragens von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen und Situationen gemäß RKI-Empfehlungen. Diese Öffnung planen wir schrittweise und vorsichtig, um ein soziales und wirtschaftliches Leben mit dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung zu verbinden.

Mund und Nasen-Schutz: Mit dem Mund-Nasen-Schutz sind Mund-Nasen-Bedeckungen (einfache Stoff- oder Papiermasken) gemeint. Diese sind allgemein für jedermann erhältlich. Die medizinischen Masken sollen weiterhin vorwiegend medizinischem und Pflegepersonal vorbehalten bleiben. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Grundausstattung an Mund-Nasen-Schutz, insbesondere für die Versorgung von sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen und der Schulen, zur Verfügung.

Phase 1.0.: Öffnung ab 18.04.2020

Geöffnet werden Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

Phase 1.1.: Öffnung ab 20.04.2020

1. Geöffnet werden Einzelhandel bis zu 800 qm geöffneter Verkaufsfläche (das gilt für alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche, Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren).In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten. Der Verzehr von Getränken und Speisen in Shopping-Centern/Shopping-Malls ist untersagt.

Ausgenommen von der Verkaufsflächenbegrenzung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für:

a. Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,

b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,

c. Tankstellen

d. Banken und Sparkassen, Poststellen,

e. Reinigungen, Waschsalons,

f. Zeitungsverkauf,

g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,

h. Großhandel

i. Kfz-Händler, Fahrradhändler,

j. Blumenläden  

k. Buchhandlungen.

Es gelten jeweils Auflagen: Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Kundenbegrenzung. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je 1 Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

2. Der Lehr- und Forschungsbetrieb wird in digitaler Form an den Fachhochschulen fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.

3. Geöffnet werden analog zu den Parks auch die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks ohne Nutzung von Gastronomie und Spielplätzen, Sportplätze und Sportanlagen für Einzel- und Paarsport unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.

4. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Abstandhalten ist Pflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.

5. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Unterkünften für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Besuchsverbot bleibt aufrechterhalten. Daneben sollen künftig verstärkt präventive Tests der Beschäftigten durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen und zum Tragen entsprechender Schutzausrüstung für das Personal.

6. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen.

7. Alle geltenden Reiseregelungen für Mecklenburg-Vorpommern bleiben bestehen.

Phase 1.2. Öffnung ab 27.04.2020

1. Schulen

Geöffnet werden die allgemein bildenden Schulen für die Prüfungsvorbereitung und die Durchführung der Prüfungen für die Abschlussklassen mit zentralen Prüfungen (Mittlere Reife und Abitur):

  • Klasse 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen,
  • Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, die die Mittlere Reife anstreben,
  • Klasse 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Klasse 13 an Abendgymnasien,
  • sowie die beruflichen Schulen für Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Der schulische Betrieb erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienevorschriften. Für Risikogruppen unter Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern, die selbst Teil der Risikogruppe sind bzw. in einem Haushalt mit zur Risikogruppe gehörenden Personen leben, werden Erleichterungen bis hin zu Befreiungen im „Hygienerahmenplan Corona für Schulen“ vorgesehen.

2. Kindernotbetreuung

Infektionsschutz für Kinder und Beschäftigte in der Kindertagesförderung: Keine vollständige Öffnung der Kitas und der Kindertagespflege, sondern Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notbetreuung unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und insbesondere durch kleine Gruppengrößen. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität.

Vorbereitungszeit und Ergänzung Kinderschutz:

Um den Jugendämtern und Einrichtungen eine Vorlaufzeit einzuräumen, wird die bisherige Kindernotbetreuung bis zum 26. April fortgesetzt. Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen.

Regelungen ab 27. April:

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert (ergänzte BSI-Kritis-Liste, Anlage). über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • der ambulanten Pflegedienste
  • der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
  • der Krankenkassen,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz
  • der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
  • des Finanz- und Versicherungswesens
  • des Flug- und Schiffsverkehrs
  • der Kindertageseinrichtungen
  • Post- und Paketzustelldienste
  • Regierungen und Parlamente
  • Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation

sowie um die Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen erweitert, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit).

Gleichzeitig wird für die systemrelevanten Berufsgruppen zur Erleichterung für die Eltern auf die 1-Elternteil-Regelung ausgedehnt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie (in Zeiten von Infektionsschutz):

Es bleibt dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter (in engem Rahmen) Ausnahmen bewilligen können (Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei hochrangigem Infektionsschutz der Bevölkerung). 

3. In Bussen und Bahnen soll spätestens ab 27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

4. Schrittweise Öffnung der öffentlichen Behörden mit Publikumsverkehr unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

Phase 1.3 Öffnung ab 04.05.2020 

1. Geöffnet werden Klassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemein bildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen:

  • Klasse 9 Regionale Schulen, Gesamtschulen, Förderschule Lernen;
  • Klasse 11 reguläres Gymnasium und Gesamtschule;
  • Klasse 12 Abendgymnasium.

In der Jahrgangsstufe 11 (12 an Abendgymnasien), deren Noten Teil der Abiturgesamtnote sind, wechseln sich Präsenz- und digitaler Unterricht ab.

2. Die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule soll wieder ein Angebot in der Schule erhalten. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

3. Öffnung von Friseuren mit Mund-Nasen-Schutzpflicht und nur nach Terminvereinbarung.

III. Prüfung für weitere Stufen

1. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird unter Berücksichtigung der weiteren Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin im Austausch mit Fachexperten und Fachexpertinnen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten und Betroffenen die Erfahrungen aus der Phase 1 auswerten, um im Lichte dieser und deren Bewertungen weitere Schritte für die Phase 2 zu erörtern und zu beschließen.

2. Alle Veranstaltungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31.08.2020 untersagt.

3. Die Theaterspielzeit 2019/2020 ist beendet.

4. Mecklenburg-Vorpommern ist Tourismusland Nummer 1. Die derzeitigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus treffen diese Branche deswegen besonders hart. Daher wird es in der nächsten Woche ein Spitzengespräch der Ministerpräsidentin und des Wirtschaftsministers mit Vertretern der Gastro- und Tourismusbranche zur Erörterung der Frage geben, wie der Tourismus wiederbelebt werden kann, ohne dass dabei der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung gefährdet wird, geben.

5. Insbesondere weitere zu erörternde Themen:

Phase 1

  • Die Justizministerin wird mit der Nordkirche und den weiteren Glaubensgemeinschaften in der nächsten Woche ins Gespräch treten über die Frage, ab wann und unter welchen Bedingungen Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen,     Synagogen, Kapellen und anderswo stattfinden können.
  • Die Öffnung von Campingplätzen (Dauercamper) für Bürgerinnen und Bürger aus MV und die Einreise nach MV zur Nutzung der eigenen Zweitwohnung zum 27.04.2020 werden geprüft.
  • Öffnung von Fahrschulen
  • Öffnung von sozialen Beratungseinrichtungen
  • Einreiseregelungen für Inhaber von Jagdpachten

Phase 2

  •  Öffnung der Kinderspielplätze (außen).
  • Ausstellungen und Museen unter Einhaltung von Auflagen, Abstandspflicht und Besucherbegrenzung.
  • Weitere Schritte in den Bereichen Schule und Kita mit neuen Konzepten.
  • Medizinische Versorgung Alten- und Pflegeheime.

Bewältigung der Corona-Krise

Schwerin – Am Donnerstag sind die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs im Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Wir gehen bei allen Maßnahmen im Land den Spagat zwischen einer langsamen und schrittweisen Lockerung sowie einer weiteren Eindämmung der Coronainfektionen. Es geht bei allen Schritten auch darum, das bisher Erreichte nicht zu gefährden. Es gilt weiter konsequent, die Hygienevorschriften und auch den Abstand weiter einzuhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. „Mit der geplanten Öffnung von Läden im Einzelhandel bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein erster wichtiger Schritt zur Belebung in den verschiedenen Orten getan. Die Situation ist für einzelne Branchen verbessert worden, für die Wirtschaft im Land reicht dies noch nicht aus.“

Wirtschaftsminister Glawe machte darüber hinaus deutlich, dass mit den bisherigen Ergebnissen die Situation für den Tourismus nicht zufriedenstellend ist. „Der Tourismus ist wie beispielsweise die Gesundheitswirtschaft, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe eine strukturbestimmende Branche. Die Corona-Pandemie trifft die Branche ins Herz. Die Unternehmen brauchen eine Perspektive. Es geht dabei um einen klaren Fahrplan, um allmählich ins Laufen zu kommen. Hier werden wir uns mit der Branche in der kommenden Woche zusammensetzen, um im Mai nach Möglichkeit erste Lockerungen zu erreichen. Entscheidend ist dabei auch der weitere Verlauf der Pandemie“, so Glawe weiter. Insgesamt arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern über 131.200 Beschäftigte in Tourismus- oder tourismusnahen Unternehmen.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 15.112 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Mittwoch-Abend, 15. April 2020). Ausgezahlt wurden 158,2 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Ein großer Teil der Anträge ist seit dem Start vor drei Wochen ausgezahlt. Das sind bis heute im Durchschnitt über 5.000 Anträge pro Woche. Das Landesförderinstitut arbeitet mit Hochdruck weiter an der Bewilligung. Die Soforthilfe ist direkte Unterstützung, die bei den Unternehmen ankommt“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Circa 34.280 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Aktuell wurde das Antragsformular beim Landesförderinstitut 174.000 Mal heruntergeladen.

Gesundheitsminister Glawe plädiert darüber hinaus für die Einführung von flächendeckenden Abstrichtests zu Corona-Infektionen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegeteams. „Gerade die Einrichtungen für Senioren sind besonders gefährdet. Deshalb brauchen wir hier entsprechende Klarheit beim Personal und auch bei den Bewohnern. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. „Wenn es möglich ist, könnten in diesem Zusammenhang auch Anti-Köper-Tests vor Ort gemacht werden. Diese helfen, Anzeichen einer überstandenen Infektion im Blut zu finden.“