Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

Schwerin – Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.04.2020) beschlossen, dass die bis heute (Sonntag, 19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird.

„Diesen G-BA-Beschluss halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kontraproduktiv zu unseren gemeinsamen Bemühungen, Infektionsketten SARS-CoV-2 bestmöglich zu unterbrechen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Sonntag. Laut dem Beschluss gilt ab morgen (Montag, 20. April 2020) wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hat sich mit einem Schreiben in dieser Sache an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und um Klärung gebeten. „Wir haben, zwischen Bund und Ländern abgestimmt, begonnen, ab dem 20. April eine erste Phase der Lockerung bisheriger Restriktionen zu beginnen. Die hierfür notwendigen Rechtsverordnungen befinden sich bundesweit in ihrer Verkündungsphase. Der hier in Rede stehende G-BA-Beschluss würde die durch Bund und Länder gerade gefundene Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben gefährden“, machte Glawe in seinem Schreiben deutlich.

Gesundheitsminister Glawe hat den Bundesgesundheitsminister gebeten, sich den G-BA-Beschluss bis auf weiteres nicht zu Eigen machen. „Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen, insbesondere hier gleichermaßen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Deshalb muss hier weiter gelten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Dorfkirche Groß Bisdorf

Groß Bisdorf – An der Dorfkirche Groß Bisdorf (Gemeinde Süderholz, Landkreis Vorpommern-Rügen) soll das Dach des Hauptschiffes, des Chores und der nördlichen Sakristei neu eingedeckt werden. „Historische kirchliche Gebäude sind prägend für das Ortsbild und das geschichtliche Umfeld in einer Region. Die Dorfkirche in Groß Bisdorf beeindruckt in idyllischer Lage mit ihrem barocken Altaraufsatz, einer historisch wertvoll gefertigten Orgel und einem Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert. Um diese Schätze besser zu erhalten, soll jetzt das Dach saniert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die Orgel wurde vom berühmten Orgelbauer Friedrich Albert Mehmel im 1889 gefertigt.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Neueindeckung des Daches des Hauptschiffes und des Chors einschließlich der nördlichen Sakristei der Dorfkirche Groß Bisdorf. „Mit den Fördermitteln kann die behutsame Sanierung der Dorfkirche weiter umgesetzt werden“, sagte Glawe weiter. Der Chor der dreischiffigen Backsteinhalle wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts begonnen. Das Langhaus und die Sakristei stammen aus dem 14. Jahrhundert. Die Kanzel wurde 1703 errichtet und zeigt Landschaftsgemälde von Kirchen. Durch ein barockes Friedhofsportal gelangt man zu dem von einer Feldsteinmauer umgebenen Kirchhof. Auf dem Kirchhof befindet sich ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges.

Die evangelische Kirchengemeinde Groß Bisdorf erhält aus Mitteln des Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50.000 Euro für die Baumaßnahmen. Die Gesamtinvestitionen betragen rund 129.000 Euro. Die evangelische Kirchgemeinde gehört seit 2012 zur Propstei Stralsund im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland