Sicherstellung sozialer Angebote

Schwerin – Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen. Dieses vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende wollen wir soweit es geht aufrechterhalten“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. „Die zusätzlichen Mittel sind für soziale Angebote vorgesehen, die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden und deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist“, so Drese.

Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:

Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)

Volumen: 0,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.

Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime

Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur

Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)

Volumen: 5,0 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen

Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)

Volumen: 4,0 Mio. Euro

Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.

Schnelle Hilfen für die Wirtschaft

Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten

Schwerin – Im Kabinett ist heute ein Diskussionspapier der Landesregierung mit den Wirtschaftskammern und den Kreditinstituten beschlossen worden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den vergangenen Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um der Wirtschaft schnelle Hilfen zukommen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.

Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“

Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.

Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.

Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.

Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Training für Berufssportler*innen

Schwerin – Spitzenathletinnen und -athleten aus Mecklenburg-Vorpommern können ausgewählte Sportanlagen zu Trainingszwecken nutzen. Das hat die Landesregierung auf Initiative von Sportministerin Stefanie Drese heute beschlossen.

„Wir wollen ein angepasstes und geschütztes Training unserer Top-Sportlerinnen und -Sportler ermöglichen. Dies ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme zur Herstellung der Chancengleichheit“, verdeutlichte Drese nach der telefonischen Kabinettssitzung.

Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfolgt durch eine Änderung der Verordnung der Landesregierung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Regelung umfasst Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten“, so Drese.

Für diesen Personenkreis kann nach Angaben der Ministerin der Zugang zu aktuell für das Training notwendigen Sportanlagen unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften durch die zuständige Behörde zugelassen werden.

Drese: „Die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings ist für unsere Bundeskader von hoher Bedeutung. Gleichzeitig wird mit der Regelung gewährleistet, dass auch Vertragsspieler im Spielbetrieb von Spielsportarten im Land M-V, wie etwa in den Bundesligen Volleyball, Basketball und Handball Trainingsmöglichkeiten erhalten, um ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Sportvereinen erfüllen zu können.“

Darüber hinaus hat das Kabinett in der Verordnung eine Klarstellung des Betriebs in Sportboothäfen vorgenommen. Erlaubt sind in Sportboothäfen der Zutritt des verantwortlichen Betreibers oder Eigentümers unter Berücksichtigung des Kontaktverbots, um das betreffende Wasserfahrzeug ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich dort aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Schüler*innen werden grundsätzlich versetzt

Schwerin – Angesichts der Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt. Das gab Bildungsministerin Bettina Martin am Dienstag bekannt. „Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können“, so Martin.

In einem gemeinsamen Schreiben mit der Schulleitungsvereinigung M-V, der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und dem Grundschulverband in M-V hat Bildungsministerin Martin alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Land über die Regelungen informiert.

„Viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Eltern, sind wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, ihnen in dieser schwierigen Situation diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen zu erläutern“, so Martin.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. „Eine solche Entscheidung sollten die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.“

Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

A 20 bei Tribsees

Bau der nordwestlichen Brückenhälfte startet

Tribsees – Morgen, am 22. April, beginnt mit dem Einrichten der Baustelle die Wiederherstellung des Abschnitts der Autobahn 20 bei Tribsees westlich der Trebeltalbrücke in Richtung Rostock.

„Wir liegen mit dem Baulos zwei des aktuell größten Straßenbauvorhabens in Mecklenburg-Vorpommern exakt in unserem sehr ambitionierten Zeitplan“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und nennt auch gleich den weiteren Fahrplan: „Ende 2021 soll diese 753 Meter lange Brückenhälfte nördlich der Behelfsbrücke aller Voraussicht nach fertig und die wichtigste Ost-West-Verbindung unseres Bundeslands an dieser Stelle wieder auf zwei – wenn auch eingeengten – Spuren je Richtung befahrbar sein.“

Nach Einrichtung der Baustelle wird mit der Herstellung der Baustraßen begonnen. „Sie sind notwendig, damit sich die schweren Baufahrzeuge und -geräte im Baustellenbereich auf stabilem Untergrund bewegen können“, so Pegel. Die nördliche Baustraße wird nach Fertigstellung der nordwestlichen Brückenhälfte zurückgebaut, die andere bleibt für den Bau der Brückenhälfte in der Gegenrichtung bestehen.

Sobald die Baustraßen fertig sind, rücken die Bohrgeräte an, mit denen die 332 bis zu 25 Meter langen Gründungspfähle hergestellt werden. „Ich hoffe sehr, zu diesem eigentlichen Baubeginn voraussichtlich im Juni können wir dann wieder zu einem Termin vor Ort mit den Medienvertretern einladen“, so Christian Pegel.

Ist die Gründung der Brücke fertiggestellt, wird mit den Unterbauten und dann mit dem Überbau begonnen. Läuft alles planmäßig, kann voraussichtlich im vierten Quartal 2021 die Fahrbahn auf der gesamten Länge bis zum Anschluss an die bestehende Fahrbahn in Richtung Rostock asphaltiert werden.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt in Höhe von knapp 43 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen. Das Unternehmen Wayss & Freytag Ingenieurbau AG aus Hamburg hatte im März den Zuschlag für dieses Baulos erhalten.

Nahezu gleichzeitig mit dem Startschuss für diesen A20-Abschnitt wird noch in dieser Jahreshälfte das Baulos eins fertiggestellt, das 90 Meter lange nördliche Teilstück, das von Osten in Richtung Rostock auf die Trebeltalbrücke führt. „Dieser Abschnitt durch das moorige Trebeltal war so wie das abgesackte Teilstück auf CSV-Säulen gegründet. Auch wenn es keine Anzeichen für ein ähnliches Versagen gab, wollten wir hier auf Nummer sichergehen und diesen Abschnitt prophylaktisch gleich miterneuern“, begründet Christian Pegel.

Sobald die Arbeiten im Rahmen des Bauloses zwei abgeschlossen sind und der Verkehr wieder vierspurig durchs Trebeltal rollt, wird die Behelfsbrücke in der Gegenrichtung demontiert und dem Vermieter zurückgegeben. Im Anschluss kann mit dem Baulos drei begonnen werden. Dieses umfasst beide südlichen Brückenhälften in Richtung Stettin – vor und hinter der Trebeltalbrücke. Vergabe und Ausführung obliegen dann ebenso wie die Fertigstellung der langen nördlichen Brückenhälfte der Autobahngesellschaft des Bundes, die im kommenden Jahr die Verwaltung aller deutschen Autobahnen übernimmt. „Die Kollegen im Landesamt für Straßenbau und Verkehr beginnen aber bereits in diesem Jahr mit der Vorbereitung dieser ebenfalls EU-weiten Ausschreibung“, so Pegel.

Warum die Autobahn an dieser Stelle im Herbst 2017 abgerutscht ist, untersucht die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.