Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

98 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es einen weiteren Sterbefall in dem Pflegeheim in Tutow. Verstorben ist ein 79-jähriger Mann mit chronischen Vorerkrankungen, der sich seit einigen Tagen in Krankenhausbehandlung befand. Insgesamt gab es bislang 18 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt bislang 32.454 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 569 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Notendruck bis Ferienbeginn?

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen die wegen der Schulschließungen ausgefallenen Klausuren und Klassenarbeiten nicht nachschreiben. „Niemand muss in Sorge sein, in der noch verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien Leistungsnachweise erbringen zu müssen, die wegen der Corona-Krise ausgefallen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Donnerstag. Auch werden Notengebungen vornehmlich dann stattfinden, wenn Schülerinnen und Schüler dadurch die Chance erhalten, sich zu verbessern. „Ich weiß, dass viele Schülerinnen und Schüler gerade aus Abschlussklassen von der Sorge getragen sind, wie sie bisher fehlende wichtige Noten nachholen können. Ich sage ganz klar: Diese Sorge muss niemand haben“, sagte Martin.

Die Abiturprüfungsverordnung für die 11. und 12. Klassen wurde so geändert, dass die Anzahl der erforderlichen Leistungsnachweise und der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Halbjahresleistungen deutlich reduziert wird. Für viele Schülerinnen und Schüler werden damit die bis zur Schulschließung erbrachten Leistungen bereits ausreichen.

Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler in der Klasse 10, die sich auf die Mittlere Reife-Prüfung vorbereiten. Als Vornoten liegen dort die bisher im Schuljahr erzielten Leistungen vor. Diejenigen, die diese Noten verbessern möchten, erhalten dazu in den kommenden Wochen die Gelegenheit. Die Ministerin betonte, dass es ausschließlich Noten geben werde, die eine Leistungsverbesserung im Blick hätten.

„Ich bin mir sicher,“ so Martin, „dass die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder und Jugendlichen empathisch auffangen werden und Unterrichtsangebote unterbreiten, die den Wissenserwerb unterstützen und gleichzeitig Freude am Lernen ermöglichen.“ Die geänderte Prüfungsordnung sei eine angemessene Reaktion auf die Situation in dieser Zeit.

In Mecklenburg-Vorpommern werden am Montag, den 4. Mai, rund 34.000 Schülerinnen und Schüler nach den Schließungen wieder in ihre Schulen kommen können. Das sind die 4. Klassen an den Grundschulen, die 9. Klassen an den regionalen Schulen sowie die 11. Klassen, die im kommenden Schuljahr Abitur machen. Bereits am 27. April waren über 20.000 Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen zurückgekehrt. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 151.600 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen und 34.200 an beruflichen Schulen.

Arbeitsmarkt April 2020 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern hat im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat erwartungsgemäß zugenommen. 64.900 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 6.350 Arbeitslose mehr als im April des Vorjahres. Das entspricht einer Zunahme um 10,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,9 Prozent. „Wir haben aufgrund der Corona-Pandemie einen Arbeitsmarkt unter völlig veränderten Rahmenbedingungen. Beispielsweise machen sich Auftragseinbrüche bei Unternehmen bemerkbar. Das schlägt sich erstmals auch in der Arbeitsmarktstatistik nieder. Wirtschaftliche Auswirkungen sind vor allem im Tourismus, Einzelhandel, Dienstleistungsbereich und auch in der maritimen Wirtschaft spürbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Arbeitslosigkeit um 5.300 Arbeitslose (+8,8 Prozent) gestiegen.

„Die erheblichen, in manchen Branchen dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise machen umfangreichen Hilfen notwendig. Ein Zustand wie vor der Krise wird wahrscheinlich nicht so schnell wieder erreicht“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich. Mit der Soforthilfe und der Zahlung eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses werden vor allem Soloselbstständige Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Darüber hinaus gibt es Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Hinzu kommen die umfangreichen weiteren Hilfsangebote durch Bund und Land, wie Steuerstundungen, Reduzierungen von Steuervorauszahlungen, Darlehen und die Schnellkredite der KfW.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 16.900 Betriebe für 154.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Viele Unternehmen stellen aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage weniger Personal ein. Sie versuchen ihren Beschäftigtenstand zu halten. Kurzarbeit ist dabei ein hervorragendes Mittel, was Unternehmen und Beschäftigte in schwierigen Zeiten aktive Unterstützung bietet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Die sozialversicherungspflichtigen (sv) Beschäftigungsverhältnisse sind weiter gestiegen. Die vorliegenden Zahlen sind aus dem Februar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf dem Arbeitsmarkt noch nicht spürbar: Die sv-Beschäftigungsverhältnisse liegen – nach aktuellsten Zahlen für Februar 2020 – bei 570.500 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 5.000 sozialversicherungspflichtige Jobs hinzugekommen. Zuwächse an Arbeitsplätzen gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200), der Metall- und Elektroindustrie (+700) sowie in der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen. (+500).

Kredite für Studierende sind keine faire Lösung

Dirk Stamer: Unterstützung kann und muss sinnvoller im Rahmen des BAföG-Systems realisiert werden

Schwerin – Zur Ankündigung der Bundesbildungsministerin Karliczek, finanziell in Not geratenen Studierenden zur Unterstützung ein Darlehen über die KfW für ein Jahr zinsfrei zugänglich zu machen, kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dirk Stamer: Die Einschätzung der Bundesbildungsministerin, die ihren Vorschlag als“ fair, schnell und wirksam“ beschreibt, können wir leider nicht teilen und sind mit Blick auf die Bedürfnisse der Studierenden enttäuscht. Ein KfW-Kredit, der nun für nur ein Jahr zinsfrei als Darlehen den Studierenden helfen soll, ist mittelfristig keine faire Lösung.

Wir haben uns als SPD für eine Unterstützung im Rahmen des bestehenden BAföG-Systems durch eine Öffnung eingesetzt und halten weiter an der Überzeugung fest, dass dies eine wirksamere Lösung für die Betroffenen wäre. Die finanzielle Hilfe für Studierende sollte zur Hälfte als Zuschuss erfolgen, da ein Aufholen der ausgefallenen Einnahmen aufgrund eines Wegfalls ihres Nebenverdienstes mit der weiterlaufenden Studienbelastung realistisch betrachtet für die meisten Studierenden schlichtweg nicht möglich ist.

Wir sprechen uns zudem für ein Absenken der Berechtigungsgrenzen und vereinfachte Antragsverfahren aus, um eine schnelle Hilfe über das BAföG-System zu ermöglichen. Dabei müssen auch kurzfristig verminderte Einnahmen der Eltern von Studierenden berücksichtigt werden, wodurch sich der Kreis der BAföG-Berechtigten erweitert. Vielen Studierenden ist das Vorgehen der Beantragung über die Studierendenwerke bereits bekannt.

Dass auf Druck der SPD zumindest ein Nothilfefonds für besonders bedürftige Studierende in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt wird, ist ein wichtiger Schritt, damit können wir uns jedoch noch nicht zufrieden geben. Von den im vergangenen Jahr für das BAföG im Bundeshaushalt vorgesehenen rund 1,5 Milliarden Euro wurden lediglich 990 Millionen verausgabt. Die nicht abgerufenen Mittel sollten nun verstärkt bedürftigen Studierenden zu Gute kommen.

Das bereits bestehende Programm des Berliner Studierendenwerkes in Höhe 120.000 Euro mit Einmalzahlungen eines mittleren dreistelligen Betrages war binnen eines Tages ausgeschöpft und verdeutlicht die dringenden Bedarfe. Mögliche Studienabbrüche aufgrund finanzieller Engpässe gilt es dringend zu verhindern.

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Nürnberg – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

„Stadtradeln“ ab 1. Mai

Greifswald und Rostock starten in M-V als Erste

Greifswald – Trotz – oder auch gerade wegen – Corona startet morgen, am 1. Mai, zum 13. Mal das „Stadtradeln“. Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland treten miteinander in den Wettbewerb, wessen Einwohner binnen jeweils drei Wochen die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. In M-V gehen die beiden Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald als Erste der bislang elf Teilnehmer aus M-V an den Start.

„Das Fahrrad verbindet klimafreundlichen Transport mit sportlicher Bewegung an der frischen Luft. Ich kann mir vorstellen, dass unter den aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie noch mehr Menschen bei uns im Land das Fahrrad nutzen als sonst schon“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Umso mehr freue ich mich, dass das Stadtradeln nicht abgesagt wurde.“

Der Minister weist aber darauf hin, dass auch für die Radler die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie gelten und erläutert: „Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern lässt sich auf dem Fahrrad gut wahren. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist sicher nicht erforderlich. Radtouren in der Gruppe sind allerdings aufgrund des Kontaktverbots zurzeit nicht möglich.“ Deshalb haben die Organisatoren des bundesweiten Stadtradelns vom „Klima-Bündnis“ den Aktionszeitraum in diesem Jahr um einen Monat bis Ende Oktober verlängert, um den Kommunen mehr Zeit für eine Planung im Umgang mit den lokalen Kampagnen und der Pandemie einzuräumen.

„Aber alle können schon während des Aktionszeitraums ihrer Kommune die Kilometer, die sie mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflügen mit der Familie aus dem eigenen Haushalt zurücklegen, in den Radelkalender ihrer Mannschaft eintragen und so ein Zeichen setzen für das Fahrrad als klimafreundliche, günstige und gesunde Alternative zum Auto“, stellt Christian Pegel klar.

Auch in diesem Jahr hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Anmeldegebühr für die Kommunen aus dem Nordosten übernommen. „Der Topf von 15.000 Euro ist nahezu ausgeschöpft“, so der Minister, der – wenn es Zeit und Route erlauben – selbst gerne auf den Drahtesel steigt. Angemeldet sind bislang Anklam, Boizenburg, Greifswald, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neustadt/Glewe, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin Anfang Oktober anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.