Solidarität für die Frauen im Iran

Schwerin – Mit einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag in der heutigen Landtagssitzung fordern die Fraktionen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Abschiebestopp in den Iran. Integrationsministerin Stefanie Drese und die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, begrüßten die breite Zustimmung des Landtages und machten ihre Unterstützung deutlich.

Drese: „Die Menschenrechtslage im Iran ist katastrophal. Vor allem Frauen werden in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt und werden durch die Scharia systematisch unterdrückt. Unsere Solidarität gilt den mutigen Frauen im Iran, die sich mit unglaublicher Courage gegen die Diskriminierung und Unterdrückung zu Wehr setzen.“

Anlass des Antrags sind die seit mehreren Wochen anhaltenden Aufstände gegen das Mullah-Regime im Iran. Ausgelöst hatte die Proteste der Tod einer jungen Frau, die in Sittenhaft genommen worden war und im Zuge dessen an einer Kopfverletzung verstarb. Im Kern fordern die Abgeordneten die Landesregierung dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung für ein bundesweites Aussetzen von Abschiebungen in den Iran einzusetzen.

Michael: „Wir verurteilen in aller Schärfe das brutale Vorgehen der Staatsorgane gegen die Demonstrierenden. Insbesondere Frauen sind im Iran furchtbaren Repressionen ausgesetzt und werden von den Herrschern entrechtet. Der Antrag ist ein deutliches Signal der Unterstützung aus Mecklenburg-Vorpommern für die mutigen Frauen und Männer im Iran, die gegen das staatliche Unrecht eindrucksvoll aufbegehren.“

Mecklenburg-Vorpommers Innenminister Christian Pegel kündigte im Zuge der Aussprache an, sich für den Abschiebestopp aktiv einsetzen zu wollen.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Schwerin – Der Landtag hatte im Januar 2021 mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Corona-Pandemie Erleichterungen für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wie die Möglichkeit für Online-Gemeindevertretungssitzungen geschaffen. Diese Erleichterungen und Abweichungen von der Kommunalverfassung wurden bis zum 31. Dezember 2022 beschränkt.

„Angesichts der weiterhin präsenten Corona-Pandemie und Experteneinschätzungen, dass auch im ersten Quartal 2023 noch besondere Regeln für die Sicherung der kommunalpolitischen Entscheidungssicherung erforderlich sein könnten, brauchen wir Sicherheit für die Kommunen, dass sie jederzeit handlungsfähig bleiben und dafür sitzungsbezogenen Erleichterungen erhalten bleiben“, begründete Innenminister Christian Pegel den heute im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf, der die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2024 verlängern soll.

Verschärft sich die Pandemiesituation, soll das Innenministerium die Sitzungserleichterungen durch eine Verordnung kurzfristig aktivieren können. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Vorsorge für eine mögliche Energiemangellage und daraus folgende Gefahren für kommunale Stadtwerke und Wohnungsunternehmen.

„Der weitere Verlauf der Pandemie ist ungewiss. Wir wollen sicherstellen, dass für die Kommunalpolitik die erweiterten Möglichkeiten für Online-Sitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen“, erläuterte Kommunalminister Christian Pegel das Verlängerungsinteresse der Regierung für die Ausnahmeregeln.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den kommunalen Körperschaften unter anderem neben Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung bei finanziellen Auswirkungen der Pandemie insbesondere, Sitzungen kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen. So können größere Zusammenkünfte vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt, wenn eine sich möglicherweise wieder verschärfende Pandemieentwicklung dies erforderlich machen sollte.

Zur Pandemie hinzu kommt die Energiekrise, deren Verlauf ebenso ungewiss ist. Christian Pegel hierzu: „Wir müssen uns schon heute für den Fall wappnen, dass die Kommunen kurzfristig wirtschaftliche Schieflagen der Stadtwerke abwenden müssen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Der Gesetzentwurf erlaubt es uns, die strengen und vor allem sehr zeitintensiven Anforderungen an solche finanziellen Stützungsleistungen bei Bedarf abzusenken.“

Sofern die besonderen Herausforderungen des Energiemarktes kommunale Stadtwerke oder Wohnungsgesellschaften in Not bringen sollten, will der Minister den Kommunen auf diese Weise sehr schnelle Hilfen der Kommunen für ihre Gesellschaften ermöglichen.

„Der übliche Weg für Finanzspritzen oder Bürgschaften der Kommunen für ihre kommunalen Gesellschaften erfordern in ‚normalen Zeiten‘ zeitlich längere Beratungen und Genehmigungen, diese Zeit werden wir aber in den kommenden Monaten in Einzelfällen möglicherweise nicht haben“, legt Pegel die Gründe für die Gesetzesinitiative der Landesregierung dar. „Besondere Zeiten erfordern besondere Möglichkeiten – diese wollen wir mit dem Gesetzentwurf möglich machen.“

Der Gesetzentwurf wird noch heute in erster Lesung vom Landtag beraten.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese brachte heute im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zu mehreren Sozialgesetzbüchern sowie zum Kommunalsozialverbandsgesetz ein.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung vor allem auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) vom 19. August 2021. Er beinhaltet in der Hauptsache die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich für das Jahr 2019 im Landesausführungsgesetz SGB XII (Sozialhilfe) sowie die Regelung für den Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2021 im Landesausführungsgesetz SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Gleichzeitig hat das LVerfG dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu treffen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil um und ist Ergebnis eines ausgiebigen Diskussionsprozesses innerhalb der Landesregierung“, verdeutlichte Ministerin Drese im Landtag.

Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2019 bis 2021 einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von einmalig 8,5 Millionen Euro vor. Dieser soll zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen gezahlt werden.

Ab dem Jahr 2022 schlägt die Landesregierung vor, den Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene auf jährlich rund neun Millionen Euro festzulegen. Drese: „Das Land hat als Grundlage für die Zahlungen den notwendigen und angemessenen Mehraufwand der Kommunen ermittelt und für die Zeit ab 2022 eine Kostenprognose durchgeführt.“

Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools von Land und Kommunen empfohlen. Damit könne das Land künftig in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern und im Rahmen der fachaufsichtlichen Befugnisse Kennzahlen und Daten zur Aufgabenerfüllung erheben, so Drese. „Diese Daten können dann für die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen und für die Bemessung der Zuweisungen genutzt werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Landtag die Überweisung in die fachlich zuständigen Ausschüsse beschlossen.

Alte Schmiede in Stolpe wird eröffnet

Stolpe – Die alte Schmiede in Stolpe an der Peene erstrahlt in neuem Glanz. Mit Mitteln in Höhe von 180.000 Euro wurden Gebäude und Maschinen in Stand gesetzt. Davon stammen 130.000 Euro aus der LEADER-Förderung, die über das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verantwortet wird. Zur feierlichen Neueröffnung am morgigen Samstag ab 11 Uhr (Alte Schmiede, Peenestraße 33) hat sich auch der zuständige Minister Dr. Till Backhaus angesagt.

Er sagte im Vorfeld: „Die alte Schmiede soll eine Erlebnisschmiede werden, in der ein traditionelles und fast ausgestorbenes Handwerk erlebbar wird. Es wird Workshops geben, in denen man lernen kann, Schmuck, Messer oder Ornamente zu schmieden.

Ich sehe hier ein wirklich tolles Projekt, dass zum Mitmachen einlädt und nicht nur für Touristen, sondern auch die Gemeinde einen echten Mehrwert bringt. Solche Angebote beleben die Region und begünstigen die Errichtung und Erhaltung weiterer wichtiger Infrakturen.“

In der jetzt endenden LEADER-Förderperiode standen für die ländliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern 79 Millionen und 3 Millionen Euro Kofinazierung vom Land zur Verfügung. Damit ist die LEADER-Förderung zusammen mit der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) eine der wichtigsten Säulen der ländlichen Entwicklung.

Investitionspakt Sportstätten

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag verdeutlicht, dass seit diesem Jahr die Sportfördermittel des Landes dauerhaft um rund drei Millionen Euro erhöht wurden.

Mit dem neuen Doppelhaushalt sei es gelungen, die ursprünglich als temporär und befristet vorgesehenen Finanzmittel aus dem „Sportpakt“ und dem „Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in M-V“ zu verstetigen. Damit erhöhten sich die gesetzlich festgeschriebenen Sportfördermittel von 8,95 Millionen Euro auf dauerhaft 11,92 Millionen Euro, so die Ministerin.

Drese: „Die Festschreibung dieser Sportfördermittel im Sportfördergesetz für die nächsten 5 Jahre bedeutet langfristige Planungssicherheit für den organisierten Sport im Land. Das ist von eminent hoher Bedeutung.“

Insgesamt stünden für den Sportbereich im Land, einschließlich der Sportstättenbauförderung, im Jahr 2022 sogar über 27 Millionen Euro zur Verfügung – eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zu 2021.

„Diese Zahlen belegen deutlich die hohe Wertschätzung, die der Sport in Mecklenburg-Vorpommern erfährt“, so Drese. Gleichwohl gebe es in den kommenden Jahren weitere Bedarfe. „Dazu zählen der Sportstättenbau, die Entwicklung des Breitensports in den Vereinen, die Förderung hauptamtlicher Strukturen im Sport genauso wie die Abfederung der Auswirkungen der Energiekrise oder der Ausbau des Ganztages“, betonte Drese.

Von hoher Bedeutung wäre deshalb nach Ansicht der Ministerin die Fortsetzung des 2020 durch den Bund aufgelegten Programms „Investitionspakt Sportstätten“. So konnten dringende kommunale Sportbauvorhaben besonders in strukturschwächeren Teilen des Landes realisiert werden. Dazu gehörten im Jahr 2020 die Sporthallen in Pasewalk und Woldegk sowie eine Mehrzwecksportanlage in Stralsund, 2021 Funktionsgebäude in Klütz und Pasewalk sowie die Sanierung einer Sporthalle in Ueckermünde und in diesem Jahr der Bau eines multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrums in Sassnitz.

Drese: „Insgesamt hat uns der Investitionspakt Sportstätten bisher über sieben Millionen Euro Bundesmittel beschert, die durch das Land aufgestockt wurden.“

Allerdings hat der Bund nach Angaben der Ministerin in diesem Jahr mitgeteilt, dass das ursprünglich bis 2024 laufende Programm eingestellt und 2023 nicht weitergeführt wird.

„Das wollen wir nicht hinnehmen“, verdeutlichte Drese. „So hat die Sportministerkonferenz Mitte August einstimmig beschlossen, dass eine Fortsetzung des Investitionspaktes Sportstätten unerlässlich ist. Eine entsprechende Forderung der Länder ist somit beim Bund platziert. Auch auf der nächsten Sportministerkonferenz im November steht das Thema erneut auf der Tagesordnung“, so Ministerin Drese im Landtag.

Sprach-Kitas brauchen Zukunft

Oldenburg: Wir werden uns weiterhin für eine Fortsetzung der Sprach-Kitas einsetzen

Schwerin – Die Sprach-Kitas in Mecklenburg-Vorpommern sollen auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt werden. Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Nicht zuletzt die Folgen der Corona-Pandemie haben uns verstärkt gezeigt, wie wichtig die sprachliche Förderung der Kinder im Land ist. Das Bundesprogramm wurde in der Praxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen. Die geförderten Kindertageseinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie von Anfang an zu stellen. Deswegen ist es notwendig, dass der Bund die Sprach-Kitas weiterhin fördert. Alles andere wäre eine Kürzung der Kindestagesförderung, die wir nicht hinnehmen.“

„Wir machen uns stark für zusätzliche sprachliche Förderung, für die Unterstützung der kleinen Mädchen und Jungen, für die tolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Der Bund ist in der Pflicht. Aus dieser Verantwortung werden wir ihn und seine Familienministerin nicht entlassen“, so Oldenburg weiter.

Zuletzt hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Bundesprogramm zu verstetigen. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung.

Natur im Garten

Backhaus vergibt 1.000 Gartenplakette

Klein Plasten – Auf der Streuobstwiese am Thingplatz in Klein Plasten (LK Mecklenburgische-Seenplatte) übergibt Umweltminister Dr. Till Backhaus am Samstag ab 14 Uhr die 1.000 Gartenplakette im Rahmen der 2010 landesweit gestarteten Initiative „Natur im Garten“.

„Ich bin immer wieder aufs Neue begeistert, welch durschlagenden Erfolg die ursprünglich aus Niederösterreich stammende Aktion hierzulande hat und wie viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer sich beteiligen. Ziel der Initiative ist es, über die Vorteile einer umweltschonenden und naturnahen Gartengestaltung zu informieren und möglichst viele Menschen zu inspieren, die Bewirtschaftung ihre Gärten nach diesen Kriterien auszurichten.

Inzwischen erfüllen 1.021 Gärten diese Standards, darunter auch neun Schaugärten, 87 Schulgärten und vier Gemeinschaftsgärten, und wir haben in diesem Jahr soviele Gärten ausgezeichnet wie nie zuvor. Es wird deutlich: In Mecklenburg-Vorpommern wird nicht nur gern gegärtnert, es wird auch mit Leidenschaft etwas für Natur, Umwelt und Klima getan.

Bisher wurden bei uns in M-V über zwei Millionen Euro in die Initiative investiert – das sind zwei Millionen Euro für ganz konkrete Beiträge für sauberes Wasser, gesunde Böden, reine Luft, Artenvielfalt und hochwertige Lebensmittel. Damit ist das Projekt so aktuell wie nie“, sagte Backhaus im Vorfeld der Auszeichnung.

Die Entstehung des Vorhabens „Natur im Garten“ in MV hat ihren Ursprung in Niederösterreich. 1999 startete dort der damalige Umweltlandesrat Wolfgang Sobotka die Aktion „Natur im Garten“.

Ziel war es der Allgemeinheit die Bedeutung die ökologische und naturnahe Bewirtschaftung von Grünräumen bewusst zu machen. Dabei stehen drei zentrale Kriterien im Mittelpunkt: Verzicht auf chem-synthetischen Dünger, Pestizide und Torf, der Fokus auf Struktur- und Artenvielfalt und die Bewirtschaftung nach ökologischen Krierien, wie Kompostierung, Regenwassernutzung, Nützlingsförderung, Bodenpflege.

2010 hat Umweltminister Dr. Till Backhaus die Aktion nach M-V geholt und in Göhren Lebbin einen Kooperationsvertrag mit Niederösterreich geschlossen. Vorhabensträger der Aktion ist der Landschaftspflegeverband Mecklenburger Endmoräne.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Ausstellen von Parkausweisen

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag das Thema Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen diskutiert worden.

„Mit der neuen Landesverordnung bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Regelungen zu erlassen. Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden und damit auch die kommunale Selbstverwaltung insgesamt werden gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Diese Ermächtigung kann wiederum durch Rechtsverordnung weiter auf die Kommunen übertragen werden.

„Davon hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Damit ist die Definition inhaltlicher Maßgaben durch die Landesregierung ausgeschlossen. Die Befugnis ist auf die Kommunen übertragen worden, somit kann auch eine Obergrenze für Gebühren durch das Land nicht festgelegt werden“, erläuterte Meyer im Landtag weiter.

Die Gebührenordnungen werden von den Kommunalvertretungen vor Ort beschlossen. „Die Regelungen und Vorgaben können entsprechend den konkreten Verhältnissen vor Ort angepasst werden. Gerade in Zeiten wesentlicher allgemeiner Preissteigerungen in diversen Lebensbereichen darf es nicht zu unverhältnismäßigen Gebührenanhebungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen kommen.

Hier wäre es wichtig, mit Augenmaß zu agieren“, appellierte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend an die Kommunen.