Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder

Schwerin – „Das ist eine gute Nachricht für viele Familien mit geringem Einkommen, die durch die Corona-Krise vor besondere finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“ Mit diesen Worten kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für die Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes zeitlich befristet zu ändern.

Drese hatte sich vor einigen Tagen an Bundessozialminister Hubertus Heil mit dem Anliegen gewandt, die starren Regelungen des BuT zum Angebot des Mittagessens in Kitas und Schulen infolge der Corona-Pandemie zeitlich befristet anzupassen.

„Mein Ansinnen ist es, dass die Aufwendungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die bis zur Schließung ihrer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben weiter übernommen werden können, auch wenn die Mittagsverpflegung nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemeinschaftlich erfolgt“, verdeutlichte Drese. „Ich freue mich nun über die familienfreundliche Entscheidung des Bundessozialministers, die Fördervoraussetzungen weit auszulegen und das Schulmittagessen vorübergehend dezentral anbieten zu können.“

Das Sozialministerium hat umgehend die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern als BuT-Leistungserbringer über diese veränderten Regelungen informiert. Drese: „Wenn beispielsweise das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich. Ich empfehle, dabei die bestehenden Anbieterstrukturen und Lieferverträge zu nutzen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert