Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Landesregierung hat am Dienstag einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes zugestimmt.

„Es werden künftig mehr Beschäftigte an Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, weil das Land die Betriebe besser unterstützt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Weiterbildung sei wichtig, weil davon nicht nur die Beschäftigten in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung profitierten. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt ins Kabinett eingebrachten Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.

Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.

Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt anstehenden Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes ist am Dienstag ins Kabinett eingebracht worden und wird jetzt in die öffentliche Anhörung gegeben. Sie soll bis zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

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