Neues E-Government-Gesetz

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel stellt morgen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Mit der umfassenden Überarbeitung des Gesetzes von 2015 werden vor allem Änderungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt und konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das Onlinezugangsgesetz des Bundes“, begründet Pegel die Notwendigkeit der Novelle.

Das Gesetz greift die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf, ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die miteinander verknüpft sein müssen.

„Nutzer sollen über eine einzige Plattform auf die verschiedenen Angebote, Anträge bei Behörden online zu stellen, zugreifen können – über alle Ebenen von der Landes- über die Kreis- und Amts- bis hin zur Gemeindeverwaltung hinweg“, erläutert Pegel. Die Landesregierung muss dazu ein Verwaltungsportal bereitstellen, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Behörden freiwillig beitreten können.

„Wir sind hier gut aufgestellt: Unser MV-Serviceportal ist bereits seit fast einem Jahr online. Darüber können Behörden von Kommunen, Ämtern, Landkreisen und auf Landesebene ihre Leistungen anbieten – und tun das auch“, sagt Pegel und fügt hinzu: „Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. Das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also den sicheren Identitätsnachweis im Internet, zu ersetzen, ist eines der Hauptanliegen dieser Gesetzesüberarbeitung. Die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen wir nun mit dem neuen E-Government-Gesetz.“

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird weiterhin die EU-Richtlinie umgesetzt, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. „Damit entfällt die Rechnung auf Papier bei Dienstleistungen und Lieferungen an Behörden. Stattdessen werden die Rechnungen nach festgelegten elektronischen Standards zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht. Im Ergebnis sparen Verwaltung und die Unternehmen, die mit ihr zusammenarbeiten, Papier, Zeit und Porto“, fasst der Minister zusammen. Im Ergebnis könnte damit auch die Zeitspanne zwischen Rechnungseingang und Zahlung verkürzt werden – die Unternehmen könnten also künftig schneller ihr Geld erhalten.

Ebenfalls verpflichtet das Gesetz die Landesbehörden, verwaltungsinterne Abläufe elektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln, wie es das OZG vorsieht. „Auch hier sind wir mit der Umsetzung gut dabei: Bereits seit 2009 haben wir in den Ministerien und der Staatskanzlei das elektronische Aktensystem Domea eingeführt. Es gibt also schon seit Jahren keine riesigen Papieraktenstapel mehr in den Landesministerien. Mit der elektronischen Aktenführung können Akten sehr viel schneller bearbeitet werden und zudem am Computer, was für das mobile Arbeiten in der Verwaltung Voraussetzung ist“, sagt Pegel.

Er erklärt das an einem Beispiel: „Stellt ein Kollege unserer Klimaschutzabteilung einen Förderbescheid aus, müssen Referats- und Abteilungsleiter, Haushalt, Staatssekretärin und ich per Unterschrift beteiligt werden. Dafür reisten die Unterlagen früher ausgedruckt in einer Postmappe von Hand zu Hand – das konnte schon mal Tage dauern. Mit Domea geht das wesentlich schneller und unkomplizierter.“

Künftig sollen alle Landesbehörden mit einer solchen E-Akte arbeiten. „Dafür haben wir einen Nachfolger für Domea ausgeschrieben – das Vergabeverfahren läuft“, so Pegel.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Experimentierklausel. Sie soll es ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

„Die dauerhafte Änderung oder Streichung solcher Standards erfordert eine sorgfältige – und somit mitunter langwierige ­– Überprüfung. Um solche Änderungen dennoch einfach mal ausprobieren zu können, gestattet die Klausel den Behörden, kurzeitig neue Verfahren zu erproben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagt Pegel und erläutert: „Kommunen, aber auch Landesbehörden, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung haben, könne diese ausprobieren. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von tradierten Regeln führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird.“

Nachdem sich der Landtag morgen mit der Novelle befasst hat, wird das Gesetz weitere Abstimmungsrunden durchlaufen und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet.

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