Stralsund – In enger Abstimmung zwischen dem Landgericht Stralsund und dem Justizministerium war der Start der nunmehr zweiten Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich. Justizministerin Hoffmeister und Justizstaatssekretärin Gärtner waren zum Start des Pilotprojektes am Landgericht Stralsund. Ministerin Hoffmeister dankte dem Präsidenten des Landgerichts, Rüdiger Rinnert, für die notwendige Umsetzung des Projektes: „Bis zum 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland abgelöst haben. Es ist ein aufwendiges und umfassendes Vorhaben, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Es freut mich zu sehen, dass motivierte Richterinnen und Richter sowie Sachbearbeiterinnen an dem Projekt arbeiten. In Zeiten der Corona-Epidemie ist die Notwenigkeit von Technik auch in der Justiz unbestritten. Das neue Team am Landgericht bekam Schulungen und Einweisungen zum Teil schon virtuell. Seit dieser Woche werden am Landgericht Stralsund in zwei Zivilkammern Akten elektronisch geführt. Später sollen auch die anderen Zivilkammern des Gerichts ausgestattet werden“, sagt Justizministerin Hoffmeister.
Justizstaatssekretärin Gärtner lobt, dass die Digitalisierung voranschreitet: „Seit September 2018 sammeln bereits die Zivilkammern des Landgerichts Rostock Erfahrungen mit neuer Soft- und Hardware. In über 1.600 Verfahren arbeiten die Bediensteten weitgehend medienbruchfrei und digital. Von diesen Erfahrungen kann das Landgericht Stralsund profitieren. Auch hier wurden Arbeitsplätze und Sitzungssäle mit modernster mobiler Technik ausgestattet. Wir planen in diesem Jahr, die Pilotierung an weiteren Standorten auszuweiten und dann die Erfahrungen des Landgerichts Stralsund zu nutzen“, so Justizstaatssekretärin Gärtner.
Der Einsatz einer elektronischen Akte wird durch eine verstärkte Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs begünstigt. Die Beteiligten eines Rechtsstreits und die Justiz können hierdurch medienbruchfrei, effizient und rechtssicher kommunizieren. Dokumente werden in der Regel elektronisch erstellt und können bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch den Empfänger weiterverwendet werden. Dies hat für alle am Prozess Beteiligten enorme Vorteile und entspricht den heutigen Anforderungen an das digitale Zeitalter.