Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag (den 10. Januar) die Corona-Ampelstufe Rot. Am Sonnabend lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 10. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5, § 1g Absätze 4 und 4a Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Stufe 4 (Rot) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.

Ab dem 10. Januar sind in Mecklenburg-Vorpommern für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
  • Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen (Verbot bestand bereits in Ampelstufe Orange)

Weiterhin bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen

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