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Tag: 7. April 2026

Wal vor Insel Poel

Wissenschaftliches Gutachten schließt Lebendrettung aus

Insel Poel – Auf einer Pressekonferenz am heutigen Nachmittag in Kirchdorf auf der Insel Poel hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit Dr. Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) sowie Prof. Burkard Baschek vom Deutschen Meeresmuseum (DMM) die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen zum Zustand des vor der Insel Poel gestrandeten Wals vorgestellt.

Es liegt jetzt auch ein umfassendes, fachlich abgestimmtes Gutachten vor. Die Untersuchungen, an denen unter anderem das Deutsche Meeresmuseum (DMM) sowie das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) beteiligt waren, zeigen ein klares Bild: Der Wal ist bereits schwer geschädigt. Es sind deutliche Hautablösungen zu sehen und es wird von erheblichen inneren Verletzungen ausgegangen, die vermutlich durch den mehrtägigen Druck des eigenen Körpergewichts auf die Organe entstanden sind. Zudem wurden Verletzungen festgestellt, die auf den Kontakt mit einer Schiffsschraube hindeuten, sowie ein Fischereinetz im Maulbereich.

Bereits bei einer früheren Strandung vor Niendorf hatten sich die Expertinnen und Experten gegen ein Ziehen oder Liften des Tieres entschieden, da die Haut zu diesem Zeitpunkt bereits stark geschädigt war. Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt: Der Wal gilt als nicht transportfähig. Ein Bergungsversuch mit dem Ziel einer Lebendrettung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Tier währenddessen verstirbt.

Zur aktuellen Lage vor Ort erläuterten die Fachleute zudem die konkrete Position des Tieres: Der Wal ist derzeit etwa 30 Zentimeter im Untergrund eingesunken, während sein Rücken rund 40 Zentimeter aus dem Wasser herausragt. Der aktuelle Wasserstand beträgt etwa 1,40 Meter. Um sich eigenständig freischwimmen zu können, wären jedoch etwa zwei Meter Wassertiefe erforderlich. Eine selbstständige Befreiung ist unter diesen Bedingungen und in Anbetracht der Gesamtkonstitution des Tieres nicht zu erwarten.

Unklar ist derzeit, wann das Tier versterben wird. Anders als bei einer Strandung an Land, bei der die Wissenschaft von einer Überlebensdauer von etwa fünf Tagen ausgeht, wird der Wal aktuell noch teilweise vom Wasser getragen. Dadurch kann sich die Überlebenszeit verlängern, auch wenn sich sein Zustand weiter verschlechtert.

Auch die Frage einer möglichen Erlösung des Tieres wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden – etwa der Einsatz einer Harpune, die Verabreichung von Giftstoffen oder eine Sprengung – kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf solche Maßnahmen zu verzichten.

Die bisherigen Maßnahmen und Bewertungen werden zudem von internationalen Fachgremien gestützt. Auch die Internationale Walkommission (International Whaling Commission) hat das Vorgehen der beteiligten Expertinnen und Experten bestätigt.

„Das ist eine der schwersten Entscheidungen, die ich in meinen 28 Jahren als Minister treffen musste“, sagte Dr. Till Backhaus. „Aber Verantwortung bedeutet, auch solche Entscheidungen zu treffen – unabhängig davon, ob sie einem persönlich schwerfallen. Das Tier leidet – aber ein schwer geschädigtes Tier wieder ins Wasser zu bringen, ohne realistische Überlebenschance, ist nicht vertretbar.“

Das Ministerium steht hierzu im engen Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Bundesumweltministerium.

Land fördert neues Feuerwehrgerätehaus

Ines Jesse: „Wir stärken unsere Feuerwehren.“

Alt Meteln – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute eine Förderankündigung in Höhe von bis zu 900.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Alt Meteln übergeben.

„Wir stärken die Feuerwehren in unserem Land und damit das Ehrenamt vor Ort. Moderne Gerätehäuser sind eine wichtige Grundlage dafür, dass die Kameradinnen und Kameraden ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz zuverlässig erfüllen können“, betonte Staatssekretärin Jesse. „Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit.“

Das Vorhaben in Alt Meteln ist Teil des Projekts „Musterfeuerwehrhaus Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel ist es, standardisierte und seriell herstellbare Feuerwehrgerätehäuser zu entwickeln, die von den Kommunen bedarfsgerecht abgerufen und zügig umgesetzt werden können. Durch die Standardisierung werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und Baukosten reduziert. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit des Innenministeriums mit dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK), den Feuerwehrverbänden, der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord sowie weiteren Partnern umgesetzt.

Für die moderne Musterfeuerwehrgerätehäuser stellt die Landesregierung mit dem neuen Programm 50 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt werden damit 58 Vorhaben im Land über Sonderbedarfszuweisungen gefördert. In den vergangenen Jahren wurden bereits 15 Millionen Euro für konventionelle Feuerwehrgerätehäuser bereitgestellt. Damit konnten bereits 32 Einzelvorhaben für Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten ausgewählt werden.

Voraussetzung für die endgültige Bewilligung der Sonderbedarfszuweisung ist, dass die Gemeinde alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegt. Die Gesamtkosten für das geplante zweistellige Musterfeuerwehrgerätehaus werden auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt.

Eine weitere Förderankündigung für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lehsten wird Staatssekretärin Jesse am 9. April an die Gemeinde Möllenhagen übergeben.

Ministerium erhält Zertifikat „audit berufundfamilie“

Oldenburg: Als Arbeitsgeber gute Arbeitsbedingungen schaffen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist als familien- und lebensphasenbewusster Arbeitgeber zertifiziert: Die Personalpolitik des Hauses wurde von der „berufundfamilie Service GmbH“ erfolgreich geprüft und erhält das entsprechende Qualitätssiegel. Mit der Teilnahme verpflichtet sich das Ministerium, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönliche Lebensphasen systematisch zu stärken.

„Als moderner öffentlicher Arbeitgeber wollen wir gute Arbeitsbedingungen schaffen, die den unterschiedlichen Lebensphasen unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht werden. Das Zertifikat bestätigt unseren eingeschlagenen Weg und ist zugleich Ansporn, weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gleichermaßen davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das „audit berufundfamilie“ ist ein strategisches Managementinstrument zur passgenauen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Es wurde 1995 von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert und weiterentwickelt. Bundesweit sind inzwischen mehr als 1.000 Arbeitgeber – darunter Unternehmen, Organisationen und Hochschulen – nach dem Verfahren zertifiziert und Teil des Netzwerks. Die Schirmherrschaft für das Audit liegt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit der Zertifizierung verpflichtet sich das Ministerium, konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie umzusetzen und weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür ist eine Zielvereinbarung mit strategischen und operativen Maßnahmen. Über den Stand der Umsetzung wird jährlich berichtet. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Anschließend folgen Rezertifizierungen, um die Fortschritte kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln.