Corona-Verordnung Pflege und Soziales

Drese: Hohe Schutzwirkung in Pflegeeinrichtungen durch Impfungen

Schwerin – Die Situation in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe stellt sich sehr viel besser dar als vor einem Jahr. „Wohl in keinem anderen Bereich ist die Schutzwirkung der Impfungen so gut ablesbar, wie in der Pflege“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende mit.

Allerdings ist nach Ansicht von Drese weiterhin große Sorgfalt und Vorsicht nötig. „Die hohe Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante stellt auch die Pflegeeinrichtungen zukünftig vor große Herausforderungen“, betonte Drese. Dies zeigten Ausbruchsfälle, wie jüngst in Zingst. Dennoch habe die sehr hohe Impfquote im dortigen Pflegeheim verhindert, dass Bewohnende oder Beschäftigte schwer erkrankt sind, so die Ministerin.

Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 14. Januar 16 Ausbruchsgeschehen in vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Drese: „Wir müssen deshalb an den Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen weitgehend festhalten. Vieles, wie die verpflichtenden Testungen für Besucherinnen und Besucher, hat sich bewährt“, verwies Drese auf die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung, die seit dem 12. Januar gilt.

Änderungen an der Verordnung wurden nur im geringen Umfang vorgenommen. So wurden die Isolationsregelungen an die Corona-Landesverordnung angepasst (Reduzierung der Frist auf 10 Tage). Zudem kann für geboosterte Bewohnende von einer Isolationsmaßnahme bei Neuaufnahme oder Rückkehr in die Einrichtung/besondere Wohnform abgesehen werden.

Klargestellt wird in der neuen Pflege-Verordnung, dass die Einrichtungs- und Angebotsleitung festlegen kann, ob die die notwendige Mund-Nase-Bedeckung durch einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2 Maske zu erfolgen hat.

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