Beschulung von geflüchteten Kindern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat mit den kommunalen Vertretungen ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg reagierte auf die Äußerungen der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die täglich Kinder und Jugendliche, auch die aus der Ukraine, in den Schulen unterrichten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Das Konzept, nach dem wir alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen unterrichten, hat sich über viele Jahre bewährt. Mecklenburg-Vorpommern beschult seit den 1990er Jahren Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache.

Mit der Registrierung der Geflüchteten beginnt auch die Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Erfasst wird jede Schülerin und jeder Schüler im Berichtssystem. Diese Zahlen veröffentlichen wir einmal pro Woche in einer Pressemitteilung. Insofern ist die Kritik eines fehlenden Überblicks haltlos. Das verwundert umso mehr, da auch die GEW an einer wöchentlichen Beratung des Bildungsministeriums mit Gewerkschaften, Verbänden, Landeseltern- und Landesschülerrat über alle Neuerungen und Sachverhalte im Bildungsbereich informiert wird.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler – wie auch alle anderen Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache – an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Anschließend erfolgt eine Sprachstandsfeststellung.

Je nachdem, ob sich die Schülerin oder der Schüler in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der DaZ-Koordinatorin bzw. dem DaZ-Koordinator, ob die Schülerin bzw. der Schüler an der Schule bleiben kann oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‛ (DaZ) wechseln sollte.

In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es je eine Schulrätin bzw. einen Schulrat für Migration sowie insgesamt neun DaZ-Koordinatorinnen bzw. DaZ-Koordinatoren, die beratend zur Seite stehen und die Sprachfördermaßnahmen lenken und koordinieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 94 Standortschulen mit einer Intensivförderung ‚Deutsch als Zweitsprache‛, weitere 140 Standortschulen können bei Bedarf reaktiviert werden. Jede Schule nimmt geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine auf, die Intensivförderung im Fach ‚Deutsch als Zweitsprache‛ findet an den Standortschulen statt.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung.

Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden zusätzliche Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben. Auch dieser Kritik fehlt also die Grundlage.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert