Aktives Wahlrecht ab 16 Jahre

Schwerin – Das Kabinett der Landesregierung hat heute die Herabsetzung des Alters zur Teilnahme an Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern auf 16 Jahre beschlossen.

„Wir haben damit einen weiteren zentralen Punkt unseres Koalitionsvertrages umgesetzt. Dieses Projekt ist eines meiner Herzensanliegen und deshalb freue ich mich sehr, dass wir es noch im ersten Jahr der Legislaturperiode Wirklichkeit werden lassen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Bisher lag die Grenze zur Teilnahme an der Landtagswahl wie bei den Bundestagswahlen bei 18 Jahren. Eine Ausnahme bildeten in Mecklenburg-Vorpommern kommunale Wahlen, an denen bereits seit 1999 eine Teilnahme ab 16 möglich ist.

„Wer heute 12 Jahre alt ist, kann bei den Wahlen zum nächsten Landtag im Jahr 2026 bereits seine Stimme abgeben. Das ist eine gute Nachricht für alle jungen Menschen. Sie sollen sich früher als bisher auf Landesebene einbringen und selbst wählen können, durch welche Partei sie im Landtag vertreten werden wollen. Wir sollten und können ihnen das zutrauen“, betonte die Ministerpräsidentin.

Über den Gesetzentwurf muss nun der Landtag beraten. Die Regelung bleibt auf das aktive Wahlrecht beschränkt. Wer sich selbst in den Landtag wählen lassen will, muss weiterhin volljährig sein.

Schwesig: „Besonders wichtig ist mir, dass wir die Absenkung des Wahlalters mit zusätzlichen Bildungsangeboten begleiten,

sowohl in der Schule, als auch außerhalb – zum Beispiel mit den Angeboten der Landeszentrale für politische Bildung. Nur wer die politischen Verhältnisse kennt, kann eine für sich richtige Wahlentscheidung treffen. Hinzu kommt, dass junge Menschen heute durch Neue Medien und digitale Netzwerke längst gewohnt sind, auf Themen, die ihnen wichtig sind, öffentlich aufmerksam zu machen.“

Der Gesetzentwurf, der im Juni in den Landtag eingebracht werden soll, ist dem Kabinett heute vom Innenministerium vorgelegt worden.

„Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich einer der kürzesten Gesetzentwürfe dieser Legislaturperiode. Vom politischen Gewicht her ist die Einführung des Wahlalters mit 16 jedoch eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

„Wir ermöglichen Jugendlichen damit eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst“, führte der Innenminister weiter aus.

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