Zusätzliche Angebote für Kinder

Landesregierung setzt Programm „MV kann schwimmen“ fort

Schwerin – Auch in diesem Jahr fördert die Landesregierung zusätzliche Schwimmlernkurse für Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt stehen für die Fortsetzung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ 250.000 Euro zur Verfügung, teilten die Ministerinnen Stefanie Drese und Simone Oldenburg am Wochenende mit.

„Immer weniger Kinder auch in Mecklenburg-Vorpommern können sicher schwimmen. Durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen phasenweisen Aussetzung des Schwimmunterrichts hat sich das Problem weiter verschärft. Mit unserem Landesprogramm wollen wir zusätzliche Angebote ermöglichen, um den Anteil sicher schwimmender Kinder zu erhöhen und auch Familien finanziell zu entlasten“ so Sportministerin Drese.

„MV kann schwimmen“ geht damit bereits in das dritte Jahr. Im Jahr 2021 haben rund 3.600 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Landesprogramms Schwimmkurse besucht. Bei der ersten Auflage 2020 im ersten Jahr der Pandemie waren es 950. Auch in diesem Jahr rechnen das Sportministerium und die Anbieter mit einer großen Nachfrage.

Die Schwimmkurse können in der unterrichtsfreien Zeit vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden. Sie richten sich insbesondere an Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4. Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Verabschiedete Fördergrundsätze regeln Näheres.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Durch Unterrichtsausfall und Schulschließungen während der Pandemie sind auch wichtige Schwimmunterrichtseinheiten ausgefallen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr viele Kinder von dem Nachholprogramm profitieren und wir mit Unterstützung der Anbieter die Lernrückstände weiter verringern können.“

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Finanziert wird das Landesprogramm „MV kann schwimmen“ gemeinsam durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sowie das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über Mittel des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Insgesamt stehen für dieses Jahr 250.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2020 waren es 62.500 Euro und im Jahr 2021 knapp 240.000 Euro.

Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen und der Antrag für eine Förderung gibt es auf der Website des für Sport zuständigen Sozialministeriums: Landesprogramm „MV kann schwimmen“

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