Ausnahmen sollten keine Regel werden

Schwerin – Mit Unverständnis reagiert der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt auf Medienberichte, wonach der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht vorankomme. Als Beleg dient die Zahl der genehmigten Zielabweichungsverfahren, die seit 2021 durch einen Landtagsbeschluss möglich wären.

 „Zunächst muss auf den Grundsatz des Landesraum­entwicklungsprogramms (LEP) hingewiesen werden, wonach es jedem Investor freisteht, die dort ausgewiesenen Flächen (110 m-Streifen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen) für den Bau von PV-Anlagen zu nutzen. Hier sind noch genügend „Freiflächen“ vorhanden, die gar keines gesonderten Verfahrens bedürfen. 1% der ausgewiesenen Flächenkulisse ist bislang erst genutzt“, so Minister Backhaus.

„Zielabweichungsverfahren (ZAV) sind und bleiben Ausnahmeverfahren vom LEP. Ein höherer bürokratischer Aufwand als bei „normaler“ Umsetzung des LEP ist dabei unumgänglich – es geht schließlich um eine Fläche von bis zu 5.000 Hektar und damit um eine installierte Leistung von bis zu 5.000 MW. Das sollte jedem Investor – und jedem Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN – klar sein“, fährt der Minister fort.

Die Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Wirtschaftsministerium ist vertrauensvoll und konstruktiv. Die 2021 gemeinsam erstellte Matrix, die obligatorische und Auswahlkriterien für die Zulassung zu einem ZAV enthält, ist am 13.04.2022 aktualisiert worden. So wurden beispielweise die Aspekte Kommunal- und Bürgerbeteiligung, regionale Wertschöpfung und Systemdienlichkeit der Energiewende in ihrer Bedeutung aufgewertet.

Denn es ist wichtig, immer wieder daraufhinzuweisen, dass die Energiewende im ländlichen Raum stattfindet. Hier müssen wir die Menschen mitnehmen, für Akzeptanz sorgen und klar machen, dass es sich für die Leute vor Ort auch lohnen kann. Wir haben  es innerhalb eines Jahres geschafft, dass die ersten Anträge in Kürze genehmigt werden können. Im Vergleich zu anderen Verfahren ist das nahezu Lichtgeschwindigkeit und wir werden noch schneller werden.

Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich ist. Manche Vorhabenbeschreibungen enthalten lediglich vage Angaben zu den geplanten Maßnahmen bzw. Absichtserklärungen. Dann fällt es schwer, diese zu beurteilen und Punkte zu vergeben. Konkret werden regelmäßig Vorhaben-Anträge vom Wirtschafts­ministerium an unser Haus gereicht, um die Kriterien  ökologischer Nutzen, Bodenwertigkeit und naturschutzfachlicher Nutzen der Matrix bereits vorab zu beurteilen.

Mit den Umweltverbänden sind wir uns einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz  und dem Erhalt der biologischen Vielfalt geschehen muss. Ich denke es wird deutlich, dass ein ZAV kein Verfahren für Schnellschüsse bedeutet. So war es auch nicht gedacht“, so Backhaus abschließend.

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