M-V unterstützt Bundesinitiative „Safe Sport“

Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt im organisierten Sport

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Errichtung einer bundesweiten Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Breiten- und Spitzensport. Dies teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Zustimmung des Landeskabinetts zur Mitgliedschaft im Trägerverein „Safe Sport“ am heutigen Dienstag, 1. November, mit.

Im August hatte die Sportministerkonferenz der Länder die Errichtung der Anlaufstelle auf Grundlage eines Bundeskonzepts befürwortet. MV-Sportministerin Stefanie Drese warb für das Vorhaben als wichtige Hilfe für Betroffene: „Gewalt jeglicher Art darf im Sport keinen Platz haben. Umso wichtiger ist es, solchen Vorfällen nicht mit Schweigen zu begegnen, sondern Betroffene mit schneller und vor allem unabhängiger Unterstützung zur Seite zu stehen, um so den Leidensdruck zu vermindern und die Geschehnisse aufzuarbeiten.“

Die Anlaufstelle „Safe Sport“ steht für Menschen aus allen Altersgruppen und allen Tätigkeitsfeldern im Sportbereich offen. Auch Angehörige und Zeugen können die Beratung aufsuchen. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit hat der organisierte Sport selbst keine Einfluss- und Beteiligungsoptionen.

Dass Mecklenburg-Vorpommern sich aktiv an der Initiative beteilige, leiste sowohl im Land als auch bundesweit einen wichtigen Beitrag für einen sicheren und integren Betrieb im organisierten Sport, so Drese.

Die Ansprechstelle soll ihre Arbeit bereits in den kommenden Monaten aufnehmen.

Im Mai dieses Jahres hatten sich Bund, Länder und der organisierte Sport auf die Errichtung der Safe Sport-Anlaufstelle verständigt. Für die Trägerschaft erfolgt die Gründung eines eingetragenen Vereins. Die Hauptgeschäftsstelle soll in Berlin angesiedelt sein. Synergien und eine Vernetzung mit anderen Organisationen zum Schutz und zur Unterstützung von Betroffenen sind geplant. Nach einer Anschubfinanzierung durch den Bund erfolgt die Finanzierung ab dem zweiten Jahr zu gleichen Teilen durch Bund und Länder sowie durch den Verein generierte Mittel (z.B. Spenden).

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