Schutz der Gewässer

Güstrow – Im Rahmen des 11. Dialogs zur Wasserrahmenrichtlinie erläuterte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Maßnahmen des Landes zur Reinhaltung der Landesgewässer.

So stellte er in Güstrow den Landwirtinnen und Landwirten die bisher unveröffentlichte Fortschreibung des „Konzepts zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ vor und bat um rege Beteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

„Das in den Bewirtschaftungsplänen enthaltene Ziel, der gute ökologische und chemische Zustand für die oberirdischen Gewässer und der gute und mengenmäßige Zustand des Grundwassers, wird überwiegend noch nicht erreicht. In M-V verfehlen ca. 96 % der als Fließgewässer bewerteten und ca. 79 % der als Seen bewerteten Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand. Zudem sind etwa 90 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Unter den als Küstengewässer bewerteten Wasserkörpern wurden alle schlechter als gut eingestuft.

Die gute Nachricht: Im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum wurden zur Verbesserung der Gewässerstruktur rund 690 Maßnahmen an über 1.000 km Fließgewässern umgesetzt. Und auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum wird das Land M-V seine Anstrengungen weiter verstärken.

Insgesamt enthält das Maßnahmenprogramm allein für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ca. 7.000 Einzelmaßnahmen an rund 1.000 Wasserkörpern, für deren Umsetzung basierend auf einer nach bundesweit einheitlichen Kriterien durchgeführten Kostenschätzung ca. 800 Mio. Euro benötigt werden.

Eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung beim Grundwasser ist die Düngelandesverordnung. Wir kommen nicht darum herum, die Nährstoffeinträge ins Grundwasser deutlich zu senken. Ohne das aktive Mitwirken der Landwirte können eine Nährstoffminderung und damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden. Die erwähnte Fortschreibung des Konzeptes richtet sich deshalb an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen.

Ich bitte eindringlich um eine aktive Teilnahme an den Forschungs- und Beratungsmaßnahmen, durch das Stellen von Förderanträgen, durch das Bereitstellen von Daten und Flächen und durch die praktische Anwendung von Beratungsempfehlungen und Minderungsmaßnahmen in den betrieblichen Abläufen“, so der Minister.

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