Beschleu­nigung des Windkraftausbaus

Schwerin – Der Landtag hat heute in erster Lesung dem Gesetzent­wurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zustän­dig­keit zur Beschleunigung des Ausbaus der Winden­ergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt.

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir jetzt die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.

Wir alle wissen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nicht nur katastrophale Folgen für Klima und Biodiversität hat, sondern uns auch erpressbar macht. Deshalb ist jede hier bei uns erzeugte Kilowatt­stunde regenerativen Stroms nicht nur gut fürs Klima, sie ist auch gut für die Wirtschaft und führt uns aus Szenarien einer Strom- oder Gasmangellage. Zugleich sichert sie aber auch die Bezahlbarkeit von Energie und Heizung für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn Windkraftstrom hat sehr niedrige Erzeugungskosten. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Mehr regenerative Energie bedeutet daher mehr Windkraft hier bei uns im Norden.

Dabei lässt sich nicht verhehlen, dass Windräder auch negative Auswirkungen haben: Auf die Menschen in der Nähe, auf das Landschaftsbild, für Vögel und Fleder­mäuse, für den Denkmalschutz. Aber Nebenwirkungen lassen sich nicht vollständig vermeiden, sondern es kommt darauf an, sie so zu gestalten, dass unser Land lebenswert ist und bleibt. Dafür haben wir anspruchs­volle Genehmigungsverfahren, die all diese Aspekte umfassen. Und weil dies so ist, erfordern sie intensive Abstimmungen und Diskussionen mit den Betroffenen. Daran wollen wir nichts ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Wertschöpfung vor Ort passiert. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen, sichert Artbeit, Einkommen und Wohlstand. Auch das ist in dem Entwurf enthalten.

Wir wollen keine Abstriche an den Inhalten machen, aber wir wollen Schluss machen mit endlosen Geneh­migungsverfahren, bei denen über Jahre hinweg die immer gleichen Fragestellungen gestellt, ohne dass Antworten gegeben werden. Deswegen wollen wir, dass die Genehmigungsverfahren möglichst effektiv durchgeführt werden“, so der Minister.

„Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt“, ergänzt Backhaus und fährt fort:

„Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Natur­schutz­recht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Das ist an sich ein gutes Verfahren, weil es die Möglichkeit schafft, alle Aspekte gemeinsam zu bearbeiten und zu erledigen. In unseren Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU erledigen das sehr kompetente und engagierte Mitarbeitende. Dennoch gelingt es uns nicht, mit der Zeitdauer der Genehmigungsverfahren auch nur annähernd die Zielmarken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erreichen.

Diese betragen im förmlichen Verfahren 7 Monate (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren 3 Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen§ 10 Abs. 6a S.1 BImSchG).

Wenn wir mit der Energiewende ernst machen wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr abgeschlossene Genehmigungsverfahren in deutlich kürzeren Fristen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen wir bis 2027 1,4% der Landesfläche als Flächenaus­lastung und bis 2032 insgesamt 2,1% der Landesfläche als Flächenauslastung erreicht haben.

Derzeit befinden sich mehr als 900 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Die Verfahren dauern durchschnittlich – ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen – 13,7 Monate (Zahl aus 2021) und mehr als 2 Jahre ab Antragstellung (Zahl aus 2021).

Dafür gibt es viele Gründe: Fehlende Akzeptanz bei den Betroffenen, mangelnde Ausweisung von Eignungs­gebieten durch die regionalen Planungsverbände sowie Belange des Denkmalschutzes.

Darüber hinaus führt aber auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig zu Verzögerungen.

Das muss und kann geändert werden. Wir müssen die zwei zentralen Ursachen beseitigen:

  1. Wir brauchen mehr Mitarbeitende im Naturschutzbereich für diese Aufgabe.
  2. Die Aufteilung der Aufgaben auf zwei Behörden, die Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und die Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU, erschwert die Arbeit unnötig.

Der Gesetzentwurf setzt an beiden Elementen an, indem die naturschutzrechtliche mit der immissions­schutzrechtlichen Zuständigkeit bei den StÄLU zusammengeführt wird. Das ermöglicht Genehmigungs­management „aus einem Guss“ und insbesondere eine zielgerichtete Führung der einzelnen Verfahren. Darüber hinaus sollen die StÄLU personell verstärkt werden.

Ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Möglichkeit gefunden haben, die für die Umsetzung erforderlichen 30 Personalstellen zu finanzieren. Dafür werden in der Startphase 15 Stellen zur Verfügung stehen. Die weiteren 15 Stellen werden im Laufe des folgenden Jahres hinzukommen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bei dem Ausbau der regenerativen Energien hier bei uns im Land einen großen Schritt vorankommen werden“, so Backhaus abschließend.

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