Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Drese: Gesetzesänderung führt zum Anstieg der Beschäftigten in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am gestrigen Abend im Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen eingebracht. Dieser wurde daraufhin zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Die Landesregierung schlägt mit ihrem Gesetzentwurf vor, die Fachkraftquote zu flexibilisieren. „Zukünftig gibt es in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr“, verdeutlichte Ministerin Drese. Vielmehr richte sich die Personalausstattung danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.

„Dies geschieht auf einer bundeseinheitlichen und wissenschaftlichen Grundlage“, so Drese. In Mecklenburg-Vorpommern müsse nun das in Länderhoheit liegende Ordnungsrecht entsprechend angepasst werden.

In der einrichtungsindividuellen Pflegesatzvereinbarung wird zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Die Ministerin erklärte, dass die wissenschaftlich fundierte Personalbemessung sich am Pflegebedarf orientiere, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil.

Drese: „Pflegehilfskräfte sollen in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig werden und damit die Pflegefachkräfte deutlich entlasten, um Zeit für deren fachliche Aufgaben zu schaffen. Damit wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert.“

Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Nach Berechnung der Verbände der Pflegekassen werden etwa 1.800 neue Mitarbeitende in der vollstationären Pflege zukünftig notwendig sein. Ein Großteil davon (rd. 1.500) werden Pflegehilfskräfte sein.

„Das ist einerseits eine Chance, um Einsteigerinnen und Einsteiger bzw. Quereinsteiger in den Pflegeberuf zu bringen“, sagte Drese. Dieser geplante Zuwachs an Personal stelle die Pflegeeinrichtungen andererseits aber natürlich auch vor große Herausforderungen bei der Personalgewinnung. „Daher setzen wir im Land als eine wichtige Maßnahme gegenwärtig alles daran, die Pflegehelferausbildung voranzutreiben“, so die Ministerin.

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