Einführung der Kindergrundsicherung

Potsdam – Klares Bekenntnis zur Schaffung besserer Chancen für Kinder und Jugendliche: Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (JFMK) in Potsdam einen Beschluss zur Einführung der Kindergrundsicherung gefasst. Mecklenburg-Vorpommern war Mitantragsteller einer entsprechenden Initiative.

„Die JFMK sendet damit ein deutliches Signal der Unterstützung für eines der wichtigsten familienpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode und bringt sich mit konkreten Vorschlägen bei der Ausgestaltung ein“, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese nach Beendigung der Ministerkonferenz.

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist nach Ansicht von Drese ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, um mehr Gerechtigkeit für Kinder, junge Menschen und ihre Familien in Deutschland herzustellen. „Wir wollen damit besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Für ein gutes Aufwachsen brauchen Kinder und Jugendliche eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes“, so Drese.

Die Kindergrundsicherung führt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets in einer einheitlichen Leistung zusammen. Sie soll aus einem einkommensunabhängigen Garantie- und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag für Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten bestehen.

Zudem zielt die Einführung der Kindergrundsicherung auf die Verringerung von Bürokratie, die Schaffung von mehr Transparenz durch die Bündelung von Leistungen für Kinder und insbesondere die Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zu der Leistung, um eine verbesserte Inanspruchnahme sicherzustellen.

Drese: „Ich verbinde mit der Einführung der Kindergrundsicherung vor allem das Ziel, Kinderarmut und ihre Begleiterscheinungen zurückzudrängen und jungen Menschen eine individuelle Förderung unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Herkunft zu garantieren.“

Neben bedarfsdeckenden finanziellen Leistungen seien dafür eine wohnortnahe Infrastruktur mit geeigneten Angeboten zur Information, Beratung und Unterstützung im direkten Lebensumfeld von jungen Menschen und ihren Familien notwendig. „Dazu gehören gute Kitas und Ganztagsangebote im Grundschulbereich sowie Angebote aus den Bereichen Soziales, Sport, Jugendhilfe, Gesundheit und Bildung, die enger miteinander verknüpft werden müssen“, so Drese.

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