Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Verbandsanhörung für Richtlinie startet

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beraten und die Verbandsanhörung gestartet.

„Das Gutachten der Brandermittlung in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin hat ergeben, dass der Brand durch menschliches Tun oder Unterlassen und nicht durch das Versagen des Brandschutzkonzepts entstanden ist. Trotzdem will die Landesregierung die Anforderungen an die Brandschutzkonzepte verschärfen, um solche Katastrophen künftig möglichst zu verhindern“, sagte Bauminister Christan Pegel und ergänzt: „Höhere Anforderungen an die Brandschutzkonzepte werden allerdings nicht zum Nulltarif zu haben sein und höhere Kosten für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen mit sich bringen. Die Interessensabwägung fällt aber klar zugunsten des Tierwohls aus.“

Agrarminister Dr. Till Backhaus ergänzt: „Unbefriedigend ist nach wie vor die mangelnde Unterstützung seitens des Bundes. Noch immer warten wir auf eine geänderte Baugesetzgebung ebenso wie auf ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung. Der Bundesminister muss deutlich mehr Tempo machen, wenn der Bestandsabbau in der Tierhaltung gestoppt werden soll. Als Land haben wir mit der neuen Richtlinie jetzt unsere Hausaufgaben gemacht.“

Die Vorgaben beruhten auf intensiven Beratungen mit Praktikern. So hätten unter anderem die Brandschutzsachverständigen im Land ihr Fachwissen eingebracht, ebenso der Landesfeuerwehrverband. „Uns war wichtig, dass wir die Erfordernisse der Praxis kennen, aber auch deren in der Vergangenheit festgestellte Punkte, bei denen die Praktiker noch Verbesserungspotenzial sehen“, so Pegel. Die verschiedenen Impulse und Ideen seien gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium abgewogen und in einen Richtlinienentwurf gegossen worden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Verschärfungen bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, auf die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

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