Oldenburg: Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge
Schwerin – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wird die ursprüngliche Übergangsregelung jetzt eine dauerhafte Lösung. Grund ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. „Für die Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lange war ungewiss, wie die neuen Regelungen die Schülerfirmen betreffen. Die Mitteilung der Bundesregierung schafft nun rechtliche Klarheit und Sicherheit“, so Oldenburg.
Das Umsatzsteuergesetz sieht eigentlich vor, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich arbeiten und dabei am Markt wie ein privates Unternehmen auftreten. Zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zählen prinzipiell auch Leistungen von Schülerfirmen. „Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, so die Bildungsministerin weiter. „Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe arbeiten. Dabei geht es auch darum, Gewinne zu erzielen“, erläuterte die Ministerin.
Weiterhin steuerfrei sind nach der Neuregelung demnach Leistungen rechtlich unselbstständiger Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen, also der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns. Die Steuerbefreiung greift nur, soweit die Leistungen nicht in erster Linie dem Erzielen von Gewinnen oder einem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen, sondern dem Bildungsauftrag der Schule.
Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die rechtlich selbstständig organisiert sind, zum Beispiel in einer GbR. Bei diesen Schülerfirmen finden die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Selbstständige Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Schülerfirmen, die rechtlich in einer GbR organisiert sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Im Land existieren derzeit 50 Schülerfirmen. Seit 2023 haben sich ca. 20 Schülerfirmen neu gegründet. Das Land hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ aufgelegt. Darin sind wichtige Tipps, Ideen und Praxisbeispiele zusammengefasst. „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst. Oft sind diese Erkenntnisse auch hilfreich für die ersten Schritte ins Berufsleben“, sagte Oldenburg.