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Autor: Rügenbote

31. Deutscher Präventionstag

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V ist Partner des 31. Deutschen Präventionstags

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Kriminalitätsprävention ist 2026 Partnerland des bundesweiten Präventionskongresses, des Deutschen Präventionstages, der erstmalig mit einem neuen Konzept stattfindet. Und der Deutsche Präventionstag hat den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V (LfK) als „landübergreifendes Präventionsgremium in M-V“ angefragt, der erste Partner dieser neuen Epoche zu werden. Der weltweit größte Kongress rund um Kriminalitätsvorbeugung, der Deutsche Präventionstag, hat sich nach 30 Jahren neu aufgestellt. Mit dem 31. Deutschen Präventionstag, der am 13. und 14. April 2026 in Hannover stattfindet, startet eine neue Ära: Künftig wird Hannover dauerhaft der Ausrichtungsort des Deutschen Präventionstages sein. In diesem Jahr steht der Präventionstag unter dem Motto „Künstliche Intelligenz in der Prävention“.

„Das Netzwerk des LfK nimmt im engen Schulterschluss mit der Landespolizei MV die Chance wahr, die breit aufgestellte Präventionslandschaft in MV einer bundesweiten wie internationalen Öffentlichkeit zu präsentieren. Dazu wird auch eine Ausstellermeile MV gehören, auf der sich u.a. der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, die Landespolizei, der Landessportbund, der Landeskinderschutzbund, die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifswald sowie Lobbi und die Hochschule Neubrandenburg präsentieren werden, um nur einige Protagonisten zu nennen“, sagte Innen-Staatssekretär Dr. Christian Frenzel.

Erich Marks, Geschäftsführer Deutscher Präventionstag: „Als Bundesland-Partner des 31. Deutschen Präventionstages wird der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LfK) in enger Kooperation mit dem Landeskriminalamt einen umfassenden Querschnitt der Präventionsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in der künftigen Deutschen Präventionshauptstadt Hannover präsentieren. Mein besonderer Dank gilt Innenminister Christian Pegel, der Geschäftsführerin des LfK, Monika Maria Kunisch, sowie allen Beteiligten aus Präventionspolitik, -praxis und -forschung des Landes für ihr großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des Kongresses.“

Das Netzwerk des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung wie auch die Landespolizei werden in verschiedensten Formaten, ob mit Vorträgen, Workshops, Speedvorträgen, Postern oder einem Theaterstück, ihre Projekte präsentieren. Regelmäßig besuchen rund 3.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesgebiet wie der ganzen Welt diesen zweitägigen Fachkongress.

Schwerpunkte der Themen, die die Vertreter*innen aus Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Organisationen und Vereinen in Hannover vorstellen werden, sind u.a.:

  • Sketch der Polizei-Möwe
  • Schule und KI
  • Sport und Kriminalprävention
  • Drogenkonsum
  • Gewalt im Jugendalter
  • Kommunale Gesundheitsförderung und Prävention
  • Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen und Sportvereinen
  • Mediensicherheit für Kinder und Jugendliche
  • Gewalt in der Pflege
  • Demokratiegefährdende Strukturen und Akteure – Hasskriminalität
  • Cybergrooming, Cybermobbing
  • Digitale Elternabende: Was Eltern über sexualisierte Gewalt in den Medien wissen sollten
  • Häusliche Gewalt – ob aus Sicht der Täterberatung oder Gefährdungseinschätzung

Ein beeindruckendes Portfolio. Zu diesem beeindruckenden Portfolio gehört als Auftakt auch die Eröffnung des Kongresses am 13. April durch Minister Christian Pegel.

„Neben den vielfältigen Präsentationen der Kolleginnen und Kollegen aus unserem Land freue ich mich auch, dass wir von dem fachlichen Austausch und dem ‚Netzwerken‘ mit den bundesweiten und internationalen Partnerinnen und Partnern profitieren werden. Die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen uns in der Prävention auch in MV vor große Herausforderungen“, so Dr. Christian Frenzel und weiter:

„Den Deutschen Präventionskongress als Plattform und Chance für unsere Arbeit zu nutzen, ist ein wichtiges Ziel. So können wir uns noch mehr für eine Verbesserung der Lebensbedingungen für ein gewaltarmes und friedvolles Zusammenleben im unserem Land einsetzen. Die Koffer sind gepackt! Zugleich möchte ich mit bei den vielen Aktiven in der Kriminalitätsvorbeugungsarbeit im Land ganz herzlich bedanken – ihre oft ehrenamtliche Arbeit ist der Grund für unsere Möglichkeit, uns in Hannover als Partnerland engagieren zu dürfen. Das ist ein großartiges Lob des Deutschen Präventionstages für die tolle Arbeit, die seit vielen Jahren hier im Land geleistet wird.“

Hortplätze im Land werden ausgebaut

Kabinett beschließt KiföG-Änderung: stärkere Kooperation von Schule und Hort

Schwerin – Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Das Kabinett hat am Vormittag den Weg für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes freigemacht.

„Mit dem Rechtsanspruch setzen wir eine Bundesregelung um. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.“

Nur bei einem Betreuungsbedarf, der über dem Rechtsanspruch von 40 Wochenstunden liegt, erfolgt eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Auch die Glaubhaftmachung eines erhöhten Betreuungsbedarfs für die Ferien entfällt mit der Änderung des KiföG. „Damit leistet die neue Regelung einen Beitrag zum Bürokratieabbau,“ sagte die Ministerin weiter. „Außerdem soll für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtert werden. Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.“

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert – erstmalig für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. „Eine ganztägige Bildung ist wichtig, damit Familien Berufs- und Privatleben besser vereinbaren können“, so Bildungsministerin Oldenburg. „Ganztagsförderung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Bildung, Chancengleichheit und Teilhabe. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.“

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen bereits heute 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. „Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch ergeben sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten“, betonte Oldenburg. „Durch eine multifunktionale Raumnutzung können örtliche Partner leichter eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag in Schule und Hort und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf. Diese Kooperationen wollen wir ausbauen und die Horte stärker einbeziehen.“

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Oldenburg.

Drese zum Welttag des Hörens

Hörminderungen können soziales Verhalten negativ beeinflussen

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt zum Welttag des Hörens am (heutigen) 3. März für präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschädigungen sowie regelmäßige Hörtests bei Ärztinnen und Ärzten der Fachrichtung Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde.

Der Welttag des Hörens steht im Jahr 2026 in Deutschland unter dem Motto „Klingt nach Leben!“ und lenkt den Fokus auf die Bedeutung guten Hörens für Sicherheit im Alltag, Lebensqualität und soziale Teilhabe.

Drese wies darauf hin, dass zur Vorbeugung von Hörschäden zunächst einmal ein Bewusstsein für Lärm sowie das eigene Verhalten bestehen müsse. „Häufige Lärmbelastungen erhöhen das Risiko, eine Schwerhörigkeit zu entwickeln“, verdeutlichte Drese.

Deshalb sei es wichtig, in beruflichen und privaten Lärmsituationen einen Schallschutz zu tragen. „Darüber hinaus sind eine gesunde Ernährung, der Verzicht auf das Rauchen, Stressabbau, aber auch aktive Lärmpausen oder die gezielte Verringerung vom Alltagslärm entscheidend, um die Hörfähigkeit langfristig zu erhalten“, so die Ministerin.

Regelmäßige Hörtests seien wichtig, um Gewissheit zu haben, wie es in unterschiedlichen Lebensphasen um das eigene Gehör steht. So kann nach Angabe von Drese ein therapiebedürftiger Hörverlust frühzeitig identifiziert, individuell behandelt und professionell versorgt werden.

„Die Auswirkungen einer Hörminderung betreffen nicht nur unser Gehör, sie können sich auch unmittelbar auf die Lebensqualität und unser seelisches Wohlbefinden auswirken“, betonte Drese. Eine unbehandelte Schwerhörigkeit könne etwa Veränderungen im sozialen Verhalten befördern. Gespräche im Freundes- und Kollegenkreis, Telefonate oder kulturelle Aktivitäten würden zunehmend als anstrengend oder frustrierend empfunden – und deshalb häufig vermieden mit erheblichen Auswirkungen wie gesellschaftlicher Isolation, Depressionen oder Arbeitsunfähigkeit, so die Ministerin.

Drese: „Gutes Hören erleichtert die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, stärkt das Selbstvertrauen und unterstützt so die mentale Gesundheit in jeder Lebensphase. Es ist wichtig, dass der Welttag des Hörens darauf aufmerksam macht.“

Windenergie: MV steigert Genehmigungen – bundesweit vorn dabei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gehört 2025 erneut zu den Bundesländern mit den höchsten absoluten Genehmigungszahlen im Windenergiebereich. 188 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.146 Megawatt wurden im vergangenen Jahr genehmigt. Insgesamt trafen die Behörden 147 Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – fast doppelt so viele wie im Jahr 2024 (88 Entscheidungen).

Auch im Offshore-Bereich wurden wichtige Weichen gestellt: Im Dezember 2025 wurde die zweite wesentliche Änderung des Offshore-Windparks Gennaker mit 63 Anlagen und 976,5 Megawatt Leistung genehmigt. Das Investitionsvolumen im Onshore-Bereich lag 2025 bei rund 1,95 Milliarden Euro.

„Die Zahlen zeigen klar: Mecklenburg-Vorpommern bringt die Energiewende mit Tempo voran. Wir schaffen Investitionssicherheit, stärken die regionale Wertschöpfung und sichern zugleich hohe Umweltstandards“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Hoher Antragsdruck – beschleunigte Verfahren greifen

Der deutliche Anstieg der Entscheidungen erfolgt vor dem Hintergrund eines außergewöhnlich hohen Antragsaufkommens. 161 neue Genehmigungsanträge gingen 2025 ein – nahezu eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Zum Jahresende befanden sich 374 Anträge mit 1.544 Windenergieanlagen im Verfahren. Das entspricht einer potenziellen Gesamtleistung von über 8,5 Gigawatt und einem geschätzten Investitionsvolumen von rund 14,5 Milliarden Euro.

Ein zentraler Baustein für die Beschleunigung ist der gezielte Personalaufbau im Energiewendebereich. Seit 2013 wurden zusätzliche unbefristete Stellen in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie in den beteiligten Ministerien geschaffen. Besonders das vierte Quartal 2025 zeigt, dass diese Maßnahmen Wirkung entfalten.

Gleichzeitig prägen weiterhin zahlreiche Altverfahren die Statistik: Von den 374 laufenden Verfahren stammen 213 Anträge aus Vorjahren. „Wir arbeiten diese Verfahren konsequent ab – und das trotz bundesweit besonders hoher Fallzahlen. Energiewende heißt für uns: schneller werden, ohne fachliche Qualität und Rechtssicherheit zu gefährden“, betonte Backhaus.

Dialog vor Ort

Trotz der positiven Bilanz bleibt der Ausbau der Windenergie mit Konflikten verbunden. Minister Backhaus wird sich daher am 3. März in Bekow bei Hagenow sowie am 5. März in Penzlin mit Bürgerinitiativen austauschen.

In Bekow stehen Fragen zur möglichen Ausweisung eines Windenergie-Sondergebietes im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes im Mittelpunkt. In der Region Penzlin geht es vor allem um die Gesamtbelastung der Kulturlandschaft durch bestehende und geplante Anlagen sowie begleitende Infrastruktur.

„Die Energiewende gelingt nur, wenn wir Umwelt- und Naturschutz, kommunale Planungshoheit und berechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Mein Anspruch ist es, erneuerbare Energien rechtssicher, transparent und im Dialog voranzubringen. Politische Einzelentscheidungen gegen geltendes Recht wird es nicht geben – aber sehr wohl den offenen Austausch“, so Backhaus.

Bürokratieabbau: Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht

Dr. Wolfgang Blank: „Ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in MV“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern können öffentliche Aufträge ab sofort deutlich unbürokratischer vergeben werden. Mit der heute im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderungsverordnung (Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung; 2. März 2026, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Seite 98) werden die Grenzen, bis zu denen Land und Kommunen Aufträge direkt und ohne aufwendiges Vergabeverfahren vergeben können, signifikant erhöht.

Unter anderem wird bei Liefer- und Dienstleistungen die Grenze für Direktaufträge von bisher 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Bei Bauleistungen ist die direkte Vergabe von öffentlichen Aufträgen jetzt bis zu einer Höhe von 150.000 statt bisher 10.000 Euro möglich.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Wirtschaft: „Diese massive Erhöhung der Wertgrenzen ist ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein doppelter Gewinn für M-V: Für die öffentliche Hand sinkt der der administrative Aufwand und für unsere Unternehmen wird der Zugang zu Aufträgen von Kommunen und Land deutlich erleichtert.“

Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Goldenbow e.V.

Ines Jesse: „Starke Nachwuchsarbeit ist die Grundlage für starke Feuerwehren in unserem Land“

Goldenbow – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Goldenbow einen Zuwendungsbescheid an den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Goldenbow e.V. in Höhe von 50.000 Euro überreicht. Die Förderung dient der Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens und stammt aus Mitteln des Bürgerfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport bereitgestellt werden.

„Die Freiwillige Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens in unseren Gemeinden. Sie begeistert junge Menschen für das Ehrenamt und vermittelt wichtige Werte wie Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft“, so Staatssekretärin Jesse.

„Mit dem neuen Mannschaftstransportwagen werden gemeinsame Fahrten der Kinder- und Jugendfeuerwehr einfacher und sicherer. Damit stärken wir die Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr nachhaltig, fördern die soziale Teilhabe und schaffen durch verlässliche Mobilität eine wichtige Voraussetzung für eine aktive und attraktive Jugendarbeit im ländlichen Raum.“

Die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Goldenbow engagiert sich intensiv in der Nachwuchsarbeit. In der Jugendfeuerwehr sind Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren aktiv, in der Kinderfeuerwehr können bereits Kinder ab sechs Jahren mitmachen. Beide Gruppen leisten einen wichtigen Beitrag, um langfristig engagierten Nachwuchs für den Feuerwehrdienst zu gewinnen.

Bislang steht der Feuerwehr für die Kinder- und Jugendarbeit kein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung. Fahrten zu Veranstaltungen, Wettkämpfen oder Ausbildungsdiensten außerhalb des Ortes mussten daher bisher privat organisiert werden. Dies führt zu organisatorischen und logistischen Herausforderungen sowie zu zusätzlicher Belastung für Familien.

65. Landesrunde der Mathematik-Olympiade

Schülerinnen und Schüler in Greifswald, Rostock und Schwerin haben ihr mathematisches Können gezeigt

Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland haben in der vergangenen Woche gerechnet, knifflige Aufgaben gelöst und ihr logisches Denken bei der Mathematik-Olympiade herausgefordert. Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben zur 65. Landesrunde fast 170 Mädchen und Jungen ihr Können unter Beweis gestellt.

„Alle großen und kleinen Mathe-Fans, die an der Landesrunde teilgenommen haben, können stolz auf sich und ihre Leistungen sein. Sie haben gezeigt, dass sie komplexe Aufgaben mit Begeisterung und Ausdauer meistern können. Mein Dank gilt allen Lehrkräften, die die Wettkämpfe ermöglicht haben und unsere Talente fördern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Wettbewerbe sind ein wichtiger Teil der Talentförderung. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Begabungen weiterentwickeln können.

Der Ausscheid wurde zeitgleich an drei Standorten ausgetragen: am Humboldt-Gymnasium Greifswald, am Kollwitz-Gymnasium Rostock sowie am Goethe-Gymnasium Schwerin. Die Schülerinnen und Schüler haben dort anspruchsvolle mathematische Aufgaben bearbeitet, die weit über den regulären Unterrichtsstoff hinausgehen.

Je nach Altersgruppe sind bis zu sechs Aufgaben in ein- oder zweistündigen Klausuren zu lösen. Besonders gefordert sind die Teilnehmenden der höheren Jahrgangstufen: Sie schreiben an beiden Wettbewerbstagen jeweils vier Stunden und absolvieren damit insgesamt acht Stunden Klausurzeit. Unmittelbar nach Abschluss der letzten Klausur beginnt die Korrektur der Arbeiten. Rund 100 Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich und bewerten die Lösungen noch vor Ort.

Für die besten Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 12 bietet sich die Chance, Mecklenburg-Vorpommern auf der Bundesebene zu vertreten. „Die Bundesrunde der Mathematik-Olympiade findet im Juni in Hamburg statt. Ich wünsche den besten zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unserem Land viel Erfolg“, so die Ministerin.

Neue Pflanzenabfalllandesverordnung veröffentlicht

Schwerin – Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung sei nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislauf­wirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.

Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.

„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehlein­schätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.

Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.

„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislauf­wirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.

Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.

Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfall­landesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmege­nehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.

„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schador­ganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuer­schalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.