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Autor: Rügenbote

Unterstützung von Ehrenamtlichen in M-V

Drese: Neue Engagementstrategie soll Ehrenamtliche im Land bestmöglich unterstützen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag am Donnerstagabend über die Landes-Engagementstrategie informiert, die erstmals durch die Landesregierung als Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit vielen Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde.

„Rund ein Drittel der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ab 14 Jahren ist ehrenamtlich aktiv – das freiwillige Engagement hat sich in den letzten Jahrzehnten in unserem Land vielseitig entwickelt“ betonte Drese. Ob im Sport, in sozialen Einrichtungen, in der Nachbarschaftshilfe oder in Blaulichtorganisationen: Ehrenamtliches Engagement präge den Alltag und sorge für gesellschaftlichen Zusammenhalt, so die Ministerin.

Gleichzeitig würden sich freiwilliges Engagement und Ehrenamt verändern: Menschen engagieren sich heute vielfältiger, flexibler und digitaler. Viele Vereine stehen vor strukturellen Herausforderungen – die aktiven Mitglieder werden deutlich älter, Vorstandspositionen benötigen eine Nachfolge, manche Engagierte sind lediglich kurzfristig oder für einzelne Themengebiete oder Veranstaltungen aktiv dabei, so Drese.

„Ehrenamtliches Engagement wird auf politischer Ebene mit vielen Einzelmaßnahmen befördert. Wir wollen aber besser werden. Dabei geht es um eine abgestimmte strategische Planung und gute Rahmenbedingungen, um Menschen den Zugang zu erleichtern, bestehende Initiativen zu stärken und das Miteinander nicht nur in den Ballungsräumen sondern auch auf dem Land zu steigern“, sagte Drese im Landtag.

Jede und jeder sollte die Möglichkeit bekommen, sich einzubringen – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation, so die Ministerin. „Menschen engagieren sich dann, wenn sie sich angesprochen und gebraucht fühlen. Dabei geht es auch um den Abbau bürokratischer Hürden wie komplizierte Anträge, lange Genehmigungswege oder unklare Zuständigkeiten“, verdeutlichte Drese.

Gleichzeitig brauchen Engagierte nach Angabe von Drese Begleitung, Beratung, Qualifizierung und eine gute Infrastruktur vor Ort. Drese: „Sie geht in sieben Handlungsfeldern auf die Herausforderungen und Chancen des Engagements im Land ein. Diese beschäftigen sich zum Beispiel mit einer öffentlichkeitswirksamen Ansprache von Interessierten und einer professionellen Begleitung der Engagierten, einer angepassten Förderpolitik, dem Bürokratieabbau, der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen sowie der Erreichbarkeit des Engagements – digital und vor Ort.“

Ein besonderes Augenmerk liege zudem auf der Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen selbst. Sie sollen ermutigt werden, ihre Strukturen, Kommunikationswege und Beteiligungsformen regelmäßig zu reflektieren, um neue Engagierte leichter zu gewinnen und schon Aktive besser zu halten, so Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass ein zentraler Wunsch der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erarbeitung der Strategie die Schaffung eines landesweiten Engagementportals gewesen sei. Mit der Umsetzung im Rahmen der Mitwirkung an einem bundesweiten Engagementportal solle zügig begonnen werden. „Auf dem Onlineportal können sich alle begegnen – die am Engagement Interessierten ebenso wie die Organisationen, die neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter suchen“, betonte Drese.

Die Landes-Engamentstrategie ist hier abrufbar und dieser Pressemitteilung beigefügt.

Bürgerforum mit Ministerpräsidentin Schwesig

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lädt zum Bürgerforum im Landkreis Nordwestmecklenburg ein.

Das Bürgerforum findet am

Mittwoch4. Februar um 17.00 Uhr,
im Kreistagssaal der Malzfabrik,
Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.regierung-mv.de/buergerforum02 anmelden.

„Ob es um Schulen, Radwege, Gesundheitsversorgung oder Bürokratieabbau geht, beim Bürgerforum gibt es Raum für Fragen, Kritik und Vorschläge. Offen, respektvoll und auf Augenhöhe. Mir ist der regelmäßige, direkte Austausch mit den Menschen in unserem Land wichtig. Hier höre ich, was es für Probleme im Alltag gibt, wo wir etwas verändern müssen und was gut läuft. Mich freut es auch immer zu hören, welche interessanten Ideen und Vorschläge es gibt. Gemeinsam können wir unser Land besser machen. Ich freue mich auf viele Gespräche und Begegnungen in Grevesmühlen“, sagte die Ministerpräsidentin im Vorfeld der Veranstaltung.

Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Landtag beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat das am Mittwoch vom Landtag beschlossene Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen als wichtige Initiative hervorgehoben, die einer sich zuspitzenden Diskrepanz gezielt entgegenwirkt. „Denn“, so Drese im Landtag, „bei der Gesundheitsversorgung erleben wir eine zunehmende Erschwernis, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu gewährleisten.“

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Entwicklung, dass es zunehmend schwieriger wird für viele ausscheidende Praxisinhaberinnen und -inhaber in bestimmten ländlichen Regionen geeignete Nachfolger zu finden. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ließen sich lieber in den Städten nieder als in den ländlichen und strukturschwachen Räumen.

Im Durchschnitt – bezogen auf ganz Mecklenburg-Vorpommern – zeige sich zwar an einigen Stellen eine gewisse Stabilisierung in der Gesundheitsversorgung, so Drese: „Verschiedenen Maßnahmen, die teilweise bereits vor Jahren eingeleitet wurden, entfalten Wirkung.“

So habe sich etwa das Durchschnittsalter bei den Hausärztinnen und Hausärzten in den letzten Jahren stabilisiert (Hausärzte 1.1.2021: 53,75 Jahre vs. 1.1.2025: 52,89 Jahre). Und auch in Bezug auf die Arztdichte bei Hausärzten weise Mecklenburg-Vorpommern einen im Bundesvergleich guten Wert auf. Pro Hausarzt oder Hausärztin werden 1.149 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern versorgt. Das liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1.264 Einwohnern.

„Es geht also vor allem um die Verteilung: Gerade in den besonders vom demographischen Wandel betroffenen Regionen in unserem Land ist die Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung besonders schwierig“, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz gehen wir nun den nächsten Schritt“, verdeutlichte die Ministerin. „Wir entwickeln das bisherige Landarztgesetz weiter, indem wir zusätzlich Studienplätze für Pharmazie und auch für Zahnmedizin bereitstellen.“ Zudem seien Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, der auch weiterhin gestärkt werden müsse – auch als wesentlicher Teil von Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz. „Und, wir werden auch ermöglichen, sich anstelle einer haus- oder kinderärztlichen Tätigkeit für einen anderen fachärztlichen Bereich zu entscheiden, wenn es diesen Bedarf gibt“, betonte Drese.

Die Ministerin kündigte auch an, in der Auswahl einen stärkeren Fokus auf die Eignung für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu legen als es bisher der Fall war.

„Mit unserer gezielten Unterstützung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum rücken wir an die Spitze: Ein Gesetz mit landeseigenen Vorabquoten für Ärzte, Zahnärztinnen und Apotheker – das gibt es noch in keinem anderen Bundesland“, sagte Drese im Landtag.

Novellierung des Schulgesetzes

Land schafft einheitliche Strukturen für digitale Schule, Demokratiebildung, Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesnovelle werden umfassende Weichenstellungen für eine chancengerechte und moderne Bildung vorgenommen. Das Land schafft damit einheitliche Standards, mehr Entlastung und klare Regeln für Demokratiebildung, Ganztagsbetreuung und Digitalisierung. Ziel der Novelle ist es, Schulen, Lehrkräfte, Schulträger und Eltern spürbar zu entlasten und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Die Änderungen im Schulgesetz treten im neuen Schuljahr in Kraft.

Weiterentwicklung digital gestützter Lern- und Unterrichtsformen 

Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Digitalpakt, werden landesweit einheitliche technische Standards eingeführt. Diese ermöglichen erstmals eine gemeinsame Bildungs- und Bildungsmedieninfrastruktur für alle Schulen im Land. So stehen künftig digitale Anwendungen in einem zentralen Schulportalzugang zur Verfügung. Dazu zählen ein Zeugnisprogramm, ein Klassenbuch, ein Vertretungsplan, ein Stundenplaner und ein Lernmanagementsystem. Für die Schulen entfallen damit eigene Prüfungen zu Datenschutz, Informationssicherheit und Technik sowie aufwendige Abstimmungsprozesse mit den Schulträgern. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler arbeiten landesweit mit denselben digitalen Systemen und profitieren von einem geringeren Einarbeitungsaufwand sowie einem verlässlichen Zugang zu digitalen Lehr- und Lernmitteln.

Die Rolle der kommunalen Medienzentren wird weiter ausgebaut. Sie beraten Schulen künftig gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel. Ein neu eingerichteter Ausschuss „Bildung in der digitalen Welt“ entwickelt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen und der Medienzentren die digitale Bildungsinfrastruktur strategisch weiter.

Digitale Landesschule rechtlich abgesichert und ausgebaut 

Mit der Novelle wird der Digitalen Landesschule ein klarer rechtlicher Rahmen gegeben. Lehrkräfte der Digitalen Landesschule können künftig Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist.

Demokratiebildung als fester Bestandteil schulischer Arbeit 

Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz wird politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags.

Ganztagsbetreuung: Verbindliche Kooperation von Grundschule und Hort 

Vor dem Hintergrund des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 schafft die Gesetzesänderung neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Grundschule und Hort. Die Kooperation beider Einrichtungen wird künftig verbindlich geregelt und in gemeinsamen Vereinbarungen festgeschrieben. Der Rechtsanspruch wird schrittweise auf alle Jahrgangsstufen der Grundschule ausgeweitet und ist ab dem 1. August 2029 vollständig umgesetzt. Damit werden verlässliche Strukturen für ganztägige Bildung und Betreuung geschaffen sowie Planungssicherheit für Eltern, Kommunen und Schulträger gewährleistet.

Weiterhin hohe Fachkraftquote in den Kitas

95,1 Prozent pädagogische Fachkräfte in den Kitas Mecklenburg-Vorpommerns

Schwerin – Der Anteil der pädagogischen Fachkräfte liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 95,1 Prozent. Damit haben wir eines der strengsten Fachkräftegebote bundesweit. Unter den rund 17.400 Fachkräften sind mehr als 13.280 ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer neuesten Studie „Die Personalausstattung in KiTas unter Berücksichtigung komplexer pädagogischer Situationen“ untersucht.

Die Länderergebnisse können schlecht miteinander verglichen werden, da bei der Untersuchung unterschiedliche Qualifikationen, Einsatzprofile und Definitionen von in Kitas Tätigen zugrunde liegen. Eine einheitliche Bewertung ist somit erschwert, da die Studie auch nicht die Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Denn hier wird beispielsweise die Personalausstattung einrichtungsbezogen verhandelt. Bei zusätzlichen Bedarfen wird auch zusätzliches Personal gewährt.

Das regelt unter anderem §14 des KiföG. Wenn darüber hinaus ein Kind Maßnahmen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel aufgrund einer Beeinträchtigung, benötigt, wird diese Unterstützung auch über die Eingliederungshilfe gewährt, und somit nicht aber über das reguläre Kitapersonal. Obwohl sich in den letzten Jahren der Personalschlüssel in MV deutlich verbessert hat, muss das Fachkraft-Kind-Verhältnis perspektivisch in der Krippe und im Hort unbedingt verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen erstmalig einen Landesrahmenvertrag abzuschließen, der weitere Verbesserungen ermöglicht.

Für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung setzen wir folgende Maßnahmen um:

Hohe Ausbildungsquote und deutlicher Zuwachs an Nachwuchskräften 

Ein zentraler Baustein zur Sicherung der Fachkräftebasis ist die Stärkung der Ausbildung. Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet, seit dem 1. August 2024 gilt dies auch für das zweite Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung der nicht angerechneten Auszubildenden wird vom Land nach Maßgabe des Kindertagesförderungsgesetzes vollständig übernommen. Seit Mai 2024 erhalten die Träger hierfür zudem Abschlagszahlungen im Voraus.

Die Maßnahmen zeigen deutliche Wirkung: Die Zahl der Auszubildenden zur staatlichen Erzieherin bzw. zum staatlichen Erzieher stieg von 207 im Schuljahr 2022/2023 auf 441 im Schuljahr 2024/2025. Damit wurde der erwartete Zuwachs von zehn Prozent mit einem Anstieg von über 100 Prozent deutlich übertroffen.

Fachkraft-Kind-Verhältnis wird schrittweise verbessert

Die Reduzierung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, das konsequent verfolgt wird. Aufgrund der erforderlichen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen kann eine Verbesserung jedoch nur schrittweise umgesetzt werden. Im Kindergartenbereich konnte das Fachkraft-Kind-Verhältnis bereits auf 1:14 verbessert werden.

Diese Entwicklung ist Teil eines langfristigen Prozesses: Lag das Verhältnis im Jahr 2010 noch bei 1:18, so wurde es bis 2016 auf 1:15 abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 ergab sich zur weiteren Verbesserung ein Mehrbedarf von rund 220 pädagogischen Fachkräften.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurden die Landesmittel ab September 2024 um rund 12 Millionen Euro erhöht.

Forum „Gute Kita 2030“ als Zukunftsprozess 

Die Landesregierung hat gemeinsam mit allen Beteiligten der Kindertagesförderung das Forum „Gute Kita 2030“ ins Leben gerufen. Das Forum soll Impulse für weitere Reformen liefern, um die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt.

Im Forum findet ein intensiver und ergebnisoffener Austausch statt. Zentrale Leitfragen werden gemeinsam identifiziert und Vorschläge für notwendige Rechtsreformen erarbeitet. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt und wird unter anderem durch die Arbeitsgruppen fortgeführt, die eigenverantwortlich arbeiten. Dafür wurden vier Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe I: qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung
  • Arbeitsgruppe II: Pädagogisches Personal
  • Arbeitsgruppe III: Perspektiven und Bedarfe von Eltern und Kindern
  • Arbeitsgruppe IV: Finanzierung, Bedarfsplanung, demografischer Wandel und Sicherung der Kindertageseinrichtungen.

Mit diesen Maßnahmen setzt Mecklenburg-Vorpommern konsequent auf Qualität, Fachkräftesicherung und nachhaltige Strukturen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es durch den bundesweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 29. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Anfang Januar von Bildungsministerium und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossene Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen ist weiterhin gültig.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Schwesig schlägt neuen Jugend-Engagementpreis vor

Schwerin – In der Aktuellen Stunde des Landtages hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft hervorgehoben. „Freiwillig engagierte Menschen halten Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Ehrenamtliche helfen Menschen in Not. Sie sorgen für ein soziales Netz, zusätzlich zu den sozialen Leistungen des Landes. Ehrenamtliche tragen unser gesellschaftliches Leben, von der Nachbarschaftshilfe bis zu Sport und Kultur. Ehrenamtliche sind unverzichtbar für so wesentliche Bereiche unserer Sicherheit wie Brandschutz, Wasserwacht und Katastrophenschutz“, sagte die Ministerpräsidentin. Hinzu kämen weitere wichtige Bereiche wie die Kommunalpolitik.

„Ehrenamtliche sind überall. Sie werden überall gebraucht. Und sie bringen alle unser Land voran“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. „Jedes Ehrenamt, das sich für unser Land stark macht, für die Demokratie und den Zusammenhalt, muss unterstützt werden.“

Die Landesregierung stärke das ehrenamtliche Engagement im Land. Das geschehe vor allem über die vom Land ins Leben gerufene Ehrenamtsstiftung. „Die Stiftung hat sich seit 10 Jahren etabliert: mit juristischer Beratung, einer Mitmachbörse und Weiterbildungsangeboten. Das Land fördert die Arbeit der Ehrenamtsstiftung mit rund zwei Millionen Euro im Jahr. Die Ehrenamtsstiftung selbst leistet auch konkrete Unterstützung vor Ort. Mit dem Programm „Gutes tun in MV“ vergibt sie jährlich eine Million Euro Fördermittel. Das Programm ist mit Fördersummen von bis zu 3.000 Euro auf den Bedarf kleinerer Vereine und Initiativen zugeschnitten. Über 600 Projekte profitieren im Jahr davon.“ Über die Ehrenamtsstiftung werde auch die Ehrenamtskarte des Landes ausgegeben.

Neu ist die von der Landesregierung erarbeitete Engagement-Strategie. „Sie ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozess mit vielen Akteuren aus der Zivilgesellschaft. Ehrenamt ist Mitwirkung und Mitbestimmung. Für uns war es selbstverständlich, die Ehrenamtlichen auch an der Weiterentwicklung der Ehrenamtsförderung zu beteiligen“, sagte Schwesig. Ein Schwerpunkt sei die Nachwuchsgewinnung. Der gemeinsam erarbeitete Leitfaden gebe viele wertvolle Hinweise für die ehrenamtliche Arbeit.

Schwesig regte in ihrer Rede an, einen Jugend-Engagementpreis ins Leben zu rufen. „Ich finde, dass wir das Ehrenamt junger Menschen stärker sichtbar machen müssen“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Ich schlage deshalb vor, dass wir zukünftig gemeinsam mit unserer Ehrenamtsstiftung und mit den Vereinen und Verbänden, die für Jugendliche da sind, einen Jugend-Engagementpreis ausloben, der vorbildliches Engagement junger Menschen würdigt und damit zeigt, dass die Jugend in unserem Land anpackt.“

Gegen das Vergessen: Erinnerungsarbeit an Schulen

Landesweiter Gedenk- und Projekttag wird ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtend

Schwerin – Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist der 27. Januar an weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweiter Projekt- und Gedenktag. Schulen ab Jahrgangsstufe 5 beschäftigen sich dann verbindlich mit dem Holocaust und der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Der Gedenk- und Projekttag dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern.

Die verbindliche Umsetzung im Unterricht im kommenden Schuljahr bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten zum Thema an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen.

Lehrkräfte können mit ihren Klassen über den besonderen Anlass des Tages sprechen und diskutieren. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an diesem Tag Geschichtsprojekte zu planen, die später umgesetzt werden. Auch Präsentationen von Schülerprojekten für eine größere Öffentlichkeit sind möglich, um den Gedenktag zu begehen.

Beispiele von Schulen, die Projekte durchführen:

  • Die integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin besucht die Gedenkstätte Wöbbelin.
  • Die Regionale Schule Lübz unternimmt eine Fahrt in das Dokumentationszentrum Schwerin.
  • Sowohl die Regionale Schule Werner von Siemens in Schwerin als auch die Europaschule in Rövershagen führen einen Projekttag mit Präsentationen durch.
  • Der Schulcampus Röbel erarbeitet mit den Schülerinnen und Schülern eine mehrtägige Projektarbeit unter dem Titel „Gegen das Vergessen“. Dazu gehört u. a. ein Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen und die Organisation einer Gedenkveranstaltung im Belower Wald.

Mit der Einführung eines landesweiten Gedenk- und Projekttages setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ um. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, Ort millionenfachen Massenmords und Symbol des nationalsozialistischen Terrors.

Der 27. Januar wurde 2005 von den Vereinten Nationen zum Gedenken und an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau etabliert. Bereits neun Jahre zuvor (1996) hatte der damalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ eingeführt. In Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern finden an diesem Tag zahlreiche öffentliche Veranstaltungen statt. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Gedenkstunde.