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Autor: Rügenbote

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen: Bauministerium weist Kritik zurück

Picher – Nach dem tragischen Brand einer Geflügelstallanlage bei Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) mit dem Tod von rund 10.000 Tieren nimmt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu den öffentlich geäußerten Vorwürfen.

„Der Schutz von Menschen und Tieren hat für uns oberste Priorität. Daher ist es irreführend zu behaupten, dass der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen grundsätzlich unzureichend sei. Bereits heute ist klar geregelt: Ohne ein fachlich geprüftes Brandschutzkonzept gibt es keine Baugenehmigung – auch nicht für Stallanlagen. Diese Konzepte werden durch qualifizierte Brandschutzplaner erstellt und bauaufsichtlich geprüft. Sie sind zwingender Bestandteil jeder Baugenehmigung“, führt Bauminister Christian Pegel aus.

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern 2024 die neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Sie gilt für alle Neubauten, aber auch für Bestandsbauten, wenn für diese wesentlichen Änderungen geplant sind.

„Die Richtlinie zielt auf eine generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen von Entstehungsbränden“, so Minister Christian Pegel weiter.

Im Einzelnen sieht sie konkrete Vorgaben bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

Mit der Richtlinie, die am 12. November 2024 in Kraft trat, gelten nun auch verbindliche Nachrüstpflichten für bestehende Betriebe, die wesentlich geändert werden – darunter:

  • Der verpflichtende Einbau von Brandfrüherkennungssystemen,
  • Die Nachrüstung mit baulichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzwänden,
  • Die Vorlage betrieblicher Evakuierungs- und Notfallpläne für Tiere,
  • Die jährliche Überprüfung durch Brandschutzsachverständige.

Feuerwehren werden systematisch einbezogen

„Bereits seit 2023 ist in der Landesbauordnung festgeschrieben, dass bei Bauvorhaben und wesentlichen Änderungen an Tierhaltungsanlagen die zuständigen Feuerwehren frühzeitig in die Genehmigungs- und Gefahrenabwehrplanung einzubeziehen sind“, so der Minister weiter. Die Feuerwehren waren durch den Landesfeuerwehrverband bei der Erarbeitung der neuen Richtlinie vertreten.

„Die tragischen Ereignisse von Picher machen deutlich, dass jede Schwachstelle in der betrieblichen Umsetzung fatale Folgen haben kann. Der Staat hat seine Hausaufgaben gemacht – nun liegt es auch in der Verantwortung der Betreiber, die bestehenden Regelungen strikt umzusetzen und ihre Anlagen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten“, sagt Bauminister Christian Pegel abschließend.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Gemeinsam stark – die ersten Landesspiele Special Olympics MV starten

Rostock – Mehr als 200 Athletinnen und Athleten, 5 Sportarten, ein unvergessliches Erlebnis in Rostock: Die Landesspiele von Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern (SOMV) starten am 21. Juli 2025 auf dem Neuen Markt mit einer fulminanten Eröffnungsfeier und dem Entzünden der Olympischen Flamme.

Menschen mit Beeinträchtigung treten dann in fünf Sportarten an – Basketball, Boccia, Fußball, Leichtathletik und Schwimmen. Bis zum 23. Juli geht es im Leichtathletikstadion in der Kopernikusstraße 17e um Wettkämpfe und ums Mitmachen und Teilhaben. Bei Anerkennungs-Wettbewerben können sich Teilnehmende für die Nationalen Spiele 2026 im Saarland, und dort für die Weltspiele 2027 in Santiago de Chile, qualifizieren.

Sport- und Sozialministerin Stefanie Drese ist Schirmherrin der Veranstaltung. Sie sagt: „Die erstmals in MV stattfindenden Landesspiele sind ein großes Ereignis für den Sport, vor allem aber auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie sind ein starkes Zeichen für eine offene, inklusive und menschliche Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass mehr dauerhafte inklusive Sportangebote geschaffen werden, damit mehr Menschen mit Behinderungen am Sport teilhaben können. Niemand muss dabei Berührungsängste haben, die Begeisterung der inklusiven Sportlerinnen und Sportler reißt einen förmlich mit – das wird man auch vom 21. bis 23. Juli in Rostock erleben können.“

Olympische Flamme für Menschen mit Beeinträchtigung

Die Delegationen ziehen bei der Eröffnungsfeier um 17 Uhr am Neuen Markt vor dem Rostocker Rathaus ein. Mit der Entzündung der Olympischen Flamme beginnen die Landesspiele von Special Olympics MV offiziell. Neben den Qualifikationswettkämpfen rund um das Sportforum machen mehr als 350 Menschen mit Beeinträchtigung bei den Wettbewerbsfreien Angeboten mit. Am Dienstag informieren und diskutieren Vertretende von Vereinen, der Eingliederungshilfe sowie Athletinnen, Athleten und deren Unterstützende im Gesundheitsprogramm „Healthy Athletes®“ und im Seminar „Inklusion im Sport gelingt – Was brauche ich dafür?“. Stephanie Gömann und Tyll Reinisch von „Aktion Mensch“ moderieren das Event von 12 bis 14 Uhr im Seminarraum der Neptun-Schwimmhalle. Ziel ist es, gemeinsam Ideen und konkrete Vereinbarungen für nachhaltige, inklusive Sportangebote zu entwickeln. Im Marmorsaal der Neptun-Schwimmhalle steigt ab 19 Uhr die „Athletendisco”. Alle sind willkommen.

Ehrenamt und Engagement

Der Landesverband Special Olympics MV wurde 2022 gegründet und setzt sich seither für inklusive Sportangebote in der Region ein. Die Organisation der Landesspiele erfolgt größtenteils ehrenamtlich. Mehr als 110 Volunteers unterstützen das dreitägige Event. Das Land fördert den Aufbau der Ehrenamtskoordination mit 50.000 Euro und schafft damit vielfältige und nachhaltige Sportmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

Über Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern

Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern (SOMV) ist der Landesverband der weltweit größten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung. Ziel ist es, durch regelmäßige Trainings- und Wettbewerbsangebote die Teilhabe, Anerkennung und Wertschätzung von Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu stärken.

Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit wieder möglich

Schwerin – Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Schwesig gratuliert Firma Caravan-Wendt zum 35-jährigen Bestehen

Kremmin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf einem Mitarbeiterfest in Kremmin im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Firma Caravan Wendt zu ihrem 35-jährigen Bestehen gratuliert.

„Am 1. Juli 1990 trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In der DDR wurde die D-Mark eingeführt. Am 2. Juli 1990 meldete Matthias Wendt in Grabow ein Gewerbe zum Verkauf von Wohnwagen an“, erinnerte Schwesig an die Anfänge des Unternehmens. „Das Firmengelände wurde immer größer: Angefangen haben Sie auf 300 Quadratmetern. Heute sind es fast 50.000. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei Caravan Wendt und verkaufen 2.000 Wohnwagen und Reisemobile im Jahr. Der zweitgrößte Händler in diesem Bereich in Deutschland kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte.“

Die Menschen, die nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, hätten ganz wesentlich dazu beigetragen, das Land wirtschaftlich aufzubauen. „Unsere Wirtschaft ist seitdem enorm gewachsen. Getragen von der maritimen Wirtschaft, dem Tourismus, der Landwirtschaft, der Gesundheitswirtschaft. Getragen aber vor allem von kleinen und mittelständischen, familiengeführten Unternehmen“, sagte Schwesig weiter.

 „Im vergangenen Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und waren damit nach Hamburg das Land mit dem zweithöchsten Wachstum“, betonte die Ministerpräsidentin. „Auch das verdanken wir ganz wesentlich den kleinen und mittelständischen Unternehmen, den Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Schwesig: Wir danken Günther Uecker für das Licht, das bleibt

Schwerin – An den verstorbenen Künstler Günther Uecker wurde heute mit einem Trauergottesdienst im Schweriner Dom gedacht. „Günter Uecker war einer der bedeutendsten Künstler unserer Zeit. Er ist berühmt geworden mit seinen Nagelbildern, mit seinem Spiel aus Licht und Schatten. Vor seinen Werken kann man lange sitzen und nachdenken. Gleichzeitig sind sie ganz einfach: Günther Uecker war ein Mensch, der die Kraft hatte, mit einem Nagel die Welt zu bewegen“, würdigte Schwesig das künstlerische Schaffen Ueckers in ihrer Rede.

Uecker sei ein Künstler gewesen, der sich eingemischt hat: „Gegen Krieg, gegen Unterdrückung, gegen das Vergessen“, so Schwesig. Er habe Räume geschaffen für Dialog und Hoffnung. In den letzten Jahren seines Lebens habe er vier Fenster für den Schweriner Dom gestaltet. „Diese Fenster – geschaffen für einen Ort des Glaubens, der Einkehr, der Hoffnung – sind ein Vermächtnis. Sie verbinden Himmel und Erde, Licht und Schatten. Sie stehen für alles, was seine Kunst ausmachte: Tiefe, Spiritualität, Kraft und Menschlichkeit. Diese Fenster sind für unser Land ein großes Geschenk – und ein bleibendes Zeichen von Günther Ueckers Rückkehr zu seinen eigenen Wurzeln.“

Der Künstler sei seiner Heimat Mecklenburg-Vorpommern, wo er geboren und aufgewachsen ist, besonders verbunden gewesen. „Rerik verdankt Günther Uecker das neue Kirchendach und zwei Kirchenglocken. Ausstellungen von ihm waren in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zu sehen. Das Günther-Uecker-Institut in Schwerin hat den Anbau des Museums unterstützt und fördert heute internationale Forschung zur zeitgenössischen Kunst“, sagte Schwesig. „Wir danken Günther Uecker für sein Werk. Wir danken ihm für seine klare Haltung. Wir danken ihm für das Licht, das bleibt.“

Bundesfinanzer besucht Baustelle

Georg Günther spricht mit Vertretern aus Schule und Gemeinde Gingst über weitere Planungen

Insel Rügen – Beachtlich! Der Schulneubau in Gingst nimmt immer mehr Formen an und die Baufirmen kommen im vorgegebenen Zeitplan gut voran. Das war ein Anlass für den Bundestagsabgeordneten Georg Günther (CDU) zu einer Stippvisite bei dem Jahrhundertprojekt in seinem Wahlkreis. „Ich möchte mir einen Überblick verschaffen von Vorhaben, die unsere Hilfe benötigen“, erklärt er bei seinem Besuch in der Gingster Schule.

„Die Gemeinde Gingst braucht für weitere Pläne unbedingt diese Unterstützung“, meint Waldemar Opolski, der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters. Hier werden mit Förderung aus Land und Kreis gut 16 Millionen Euro in eine schulische Zukunft investiert. Die Hälfte der Gesamtinvestition trage die Gemeinde selbst. Weitere finanzielle Herausforderungen wie die Schulhofsanierung oder ein Sportplatzneubau stehen auf der Wunschliste von Schule und Gemeinde. „Das werden wir nicht allein stemmen können“, sagt der Gemeindevertreter.

Blick auf die 16-Millionen-Baustelle. André Farin, Georg Günther und Waldemar Opolski besichtigen die Baustelle der neuen Regionalschulgebäude in Gingst. Foto: Martina Zabel
Blick auf die 16-Millionen-Baustelle. André Farin, Georg Günther und Waldemar Opolski besichtigen die Baustelle der neuen Regionalschulgebäude in Gingst. Foto: Martina Zabel

„Daher suchen wir Fördermöglichkeiten und Unterstützer für unsere anschließenden Projekte“, ergänzt Schulleiter André Farin in seiner Vorstellung des Projekts. Zusammen mit dem Förderverein der Schule möchte er die Planungen voranbringen und Gelder einwerben. Auf dem Weg zwischen Baustelle und Schulgebäuden zeigt er Georg Günther die angefallenen Bedarfe: Sanierungsbedürftige Schulhofflächen brauchen neue und schülergerechte Untergründe. Der Schotter-Sportplatz muss nach Abschluss der Baustelle neu angelegt und gestaltet werden. Auch das alte Schulgebäude wird in die Überlegungen für eine spätere Nutzung im pädagogischen Bereich einbezogen.

Georg Günther ist begeistert von den Bemühungen der Schule und Gemeinde für ihren Campus, auf dem zurzeit über 460 Schüler aus Gingst und anderen Gemeinden aus dem Westen der Insel Rügen lernen. Denn ein Ort mit Schule sei ganz anders aufgestellt im gemeindlichen Leben. „Ich nehme die Bedarfe mit auf die Prioritätenliste in unserem Wahlkreis“, sagt er in dem Gespräch und kündigt seine Unterstützung an. Die Investitionsprogramme des Bundes werden gerade vorbereitet und sollten auch für die ländliche Region genutzt werden.

Schwesig: Rostock-Warnemünde kann Segelevents der Spitzenklasse

Warnemünde – Die 87. Warnemünder Woche ist eröffnet. Bei der Eröffnung im Kurhausgarten lobte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Veranstaltung. „Die Warnemünder Woche ist das größte Segelsportfest in Mecklenburg-Vorpommern mit langer Tradition. An diesem Wochenende treten über 2000 Seglerinnen und Segler, Surferinnen und Surfer aus 30 Nationen in den Regatten an. Das Segelrevier vor Warnemünde ist weltbekannt.

Und die Zuschauer können die Rennen direkt vom Strand verfolgen. Bis zu 700.000 Besucher kommen jedes Jahr zu den Veranstaltungen der Warnemünder Woche. Das ist eine hervorragende Werbung für den Wassersport in Mecklenburg-Vorpommern: Die Warnemünder Woche zeigt: Rostock-Warnemünde kann Segelevents der Spitzenklasse!“

Dies sei auch wichtig mit Blick auf die Bewerbung von Rostock-Warnemünde als Austragungsort Olympischer Segelwettbewerbe. „Warnemünde ist Olympiastützpunkt und bietet ideale Segel- und Surfbedingungen mit stabilen Windverhältnissen, geradlinigem Küstenverlauf und wenig Strömung. Die Infrastruktur ist in weiten Teilen bereits vorhanden.

Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Landessportbund und der Hansestadt Rostock dafür ein, dass MV Teil der Olympia-Bewerbung Deutschlands wird“, sagte die Ministerpräsidentin. Olympia sei eine große Chance für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern.