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Autor: Rügenbote

Klimareport für M-V vorgestellt

Klima in Rostock bald wie in Westfrankreich?

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Klimawandel vielfältig sichtbar:   Es gibt einen ungebrochenen Trend der Erwärmung. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur ist hierzulande seit Beginn der Industrialisierung um ca. 1,7 Grad angestiegen, wenngleich es regionale Unterschiede gibt. Konkret bedeutet dies: 15 der 20 wärmsten Jahre seit Beginn der flächendeckend verfügbaren Klimadaten im Jahr 1881 traten hierzulande im 21. Jahrhundert auf. Die Jahre 2019 und 2020 waren mit einem Jahresmittel von 10,5 bzw. 10,4 °C die bisher wärmsten Jahre in M-V und lagen damit mehr als zwei Grad über dem vieljährigen Jahresmittel des international gültigen Klima-Referenzperiode 1961 – 1990.

Das sagt die aktualisierte Auflage des Klimareports Mecklenburg-Vorpommerns, der heute bei einem Pressegespräch in der Schleifmühle in Schwerin durch Landesklimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes, vorgestellt wurde.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

„Der Klimawandel ist auch in Mecklenburg-Vorpommern längst Realität. Sicher ist vielen bereits aufgefallen, dass sich beispielsweise Vegetationsbeginn- und ende verschoben haben. Laut des neuen Klimareports setzt die Vegetationsperiode mit Beginn der Blüte der Salweide inzwischen etwa neun Tage früher ein und endet im Herbst mit Blattverfärbung der Stieleiche etwa drei Tage später, sodass sich die Vegetationsperiode um ca. zwölf Tage verlängert. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft, einem der stärksten Wirtschaftszweige des Landes. Die Temperaturentwicklung im Land ist stark von der Nähe zur Ostsee abhängig. Die hohe Wärmekapazität des Wassers sorgt für relativ milde Winter und mäßig warme Sommer in den Küstenregionen. Die Menge des Niederschlags hat seit 1881 nur leicht um etwa 42 l/m² zugenommen. Dabei sind von der Zunahme insbesondere die Wintermonate betroffen. Die räumliche Verteilung der Niederschlagsmenge in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Zufuhr atlantischer Meeresluftmassen geprägt. Im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern sind die niedrigsten Jahresniederschlagsmengen zu beobachten. Die Maxima des Niederschlags finden sich in Westmecklenburg sowie im Nordosten der Insel Rügen, im Bereich der Halbinsel Jasmund.

Klimamodellen zufolge könnten sich diese Trends in Zukunft weiter verstärken. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren oder auch Starkregen werden zunehmen. Umso wichtiger ist eine gute Datengrundlage, wie sie der vorliegende Klimareport liefert, damit die notwendige Anpassung an den Klimawandel in unserem Bundesland effektiv umgesetzt werden kann“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Klima in Rostock nähert sich westlicheren Regionen Frankreichs an

Tobias Fuchs bestätigte, dass der aktuellste 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) bis Ende dieses Jahrhunderts eine weitere deutliche Klimaerwärmung erwarten lässt. „Die Temperaturentwicklung für den langfristigen Planungshorizont wird stark vom gewählten Szenario bestimmt. Basierend auf dem Klimaschutzszenario ist eine Erhöhung um 1,1 °C zu erwarten. Unter den Bedingungen des Hochemissionsszenarios wird eine Erwärmung um etwa 3,7 °C erwartet. Klimaprojektionen zeigen beispielsweise, dass sich die Temperatur in der Hansestadt Rostock zukünftig denen im Westen Frankreichs annähern könnte, falls keine effektiven Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Emission von Treibhausgasen ergriffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem besseren Verständnis und zum Umgang mit dem Klimawandel in Mecklenburg-Vorpommern machen.“

Land ist auf erhöhte Waldbrandgefahr eingestellt

Mit Blick auf seinen Zuständigkeitsbereich wies Minister Backhaus des Weiteren darauf hin, dass sich im Zuge des Klimawandels die meteorologisch induzierte Waldbrandgefahr erhöht hat. Der Vergleich der Zeiträume 1961 – 1990 und 1991 – 2020 zeigt, dass die Anzahl der Tage mit geringer Gefahr je nach Region um acht bis 19 Tage abgenommen und sich auf 55 Prozent im Mittel über alle Regionen verringert hat. Gleichzeitig erhöhte sich im Zeitraum 1991 – 2020 sowohl die Anzahl der Tage mit mittlerer als auch mit höherer Waldbrandgefahr. Der prozentuale Anteil der Tage mit mittlerer Gefahr stieg auf 36 Prozent, der von Tagen mit hoher Gefahr auf neun Prozent.

Das Land hat diese Entwicklung im Blick und bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Waldbrandprävention etabliert: Mit der Waldbrandzentrale in Mirow können die Waldbrände früh erkannt und bekämpft werden. In den Landeswäldern selbst werden jedes Jahr neue Waldbrandwundstreifen angelegt. Um die Brandlast im Wald zu minimieren setzt die Landesforstanstalt im Zuge des Waldumbaus auf Laubbaumarten und Sträucher, die den Wuchs von Gräsern verhindern. Weiterhin unterstützt das Land intensiv die Modernisierung der Feuerwehren im Land. So wurden seit 2014 53 neue Löschwasserentnahmestellen landesweit gefördert und errichtet. Außerdem werden die Rettungswege im Wald ausgebaut. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Im Juni 2022 wurde das Projektzentrum für Waldbrandschutz in Kaliß eröffnet. Es dient neben den Büroräumen auch als Schulungsstätte für Forst und Feuerwehr.

Nord- und Ostsee: Pegelanstieg von 1 bis 4mm/Jahr

Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Meeresspiegelanstieg und die Meerestemperatur aus: „Im Vergleich zur Nordsee ist die Ostsee im Jahresmittel deutlich kälter. Die über die gesamte Ostsee gemittelte Oberflächentemperatur schwankt klimatologisch zwischen knapp 2 °C im Februar und März und knapp 18 °C im August. Dennoch macht die flächendeckende Analyse des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie die fortschreitende Erwärmung deutlich“, informierte DWD-Vorstand Fuchs. Der global gemittelte Meeresspiegel ist seit dem Jahr 1900 um über 20 cm angestiegen, sagte er weiter. Die Anstiegsrate des Meeresspiegels beschleunigte sich dabei von 1,35 mm/Jahr für den Zeitraum von 1901 – 1980 auf 3,7 mm/Jahr für den Zeitraum 2006 – 2018. An der Nord- und Ostseeküste zeigen Pegelmessungen einen ähnlich hohen Anstieg von 1 bis 4 mm/Jahr. Für die Zukunft sagen Klimamodelle einen weiteren Anstieg voraus. Neue Untersuchungen über Ozeanerwärmung und zu den Eisschilden in der Antarktis und Grönland lassen eine weitere Beschleunigung des Anstiegs als wahrscheinlich erscheinen.

„Die Erkenntnisse aus dem Klimareport M-V stützen mein Credo, dass dem Küstenschutz im Kontext der Auswirkungen des Klimawandels eine hohe Bedeutung zukommt. Ohne die derzeitig vorhandenen Küstenschutzanlagen wäre bei einer sehr schweren Sturmflut eine Fläche von 1100 km² überflutet. Die größten Auswirkungen dürften sich dabei in den Küstenstädten Rostock, Greifswald und Wismar ereignen. Außerdem können sich in den küstennahen Niederungsgebieten Überflutungen weit ausdehnen und zahlreiche Ortschaften erreichen. Auch sind Infrastrukturen insbesondere Verbindungsstraßen auf der Halbinsel Fischland/ Darß-Zingst oder auf der Insel Usedom überflu-tungsgefährdet.

Abschließend ordnete Minister Backhaus den Klimareport M-V in die politische Arbeit des Landes ein: „Ich bin dem DWD für die Erhebung und Zusammenstellung der Daten sehr dankbar. Der Klimareport ist für uns der erste von drei Schritten hin zu einer Klimaanpassungsstrategie. Auf Basis der Daten wird mein Haus in Zusammenarbeit mit den betreffenden Ressorts im zweiten Schritt eine Klimarisikoanalyse vornehmen, deren Ziel es ist, die Risiken der Auswirkungen des Klimawandels auf M-V zu identifizieren und zu bewerten sowie Handlungserfordernisse abzuleiten und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Die Risikoanalyse soll im zweiten Quartal 2025 (abgeschlossen sein. Was folgt ist im dritten Schritt die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie. Diese soll mit den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit abgestimmt und zum Jahressende 2026 vorliegen.“  Die Klimaanpassungsstrategie ist laut Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) für alle Bundesländer verpflichtend und muss bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt werden. Die Klimaanpassung soll auch im Landesklimaschutzgesetz verankert werden.

Neugestaltung der Smitlowstraße

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund plant, die Smiterlowstraße in der Frankenvorstadt zwischen dem Wulflamufer und der Otto-Voge-Straße neu zu gestalten. In Anlehnung an die bereits fertig gestellten Quartiersstraßen soll die Smiterlowstraße eine Asphaltdeckschicht erhalten, um Schallimmissionen zu reduzieren und die Straße radfahrfreundlich zu machen.

Beidseitig sollen Gehwege hergestellt werden. Im Bereich der Parkbuchten sollen drei Laubbäume und ein weiterer Baum am Anfang zwischen Gehweg und Spielplatz angepflanzt werden. Die Straßenbeleuchtung wird auf insektenfreundliche LED-Lampen umgestellt, außerdem werden Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,08 Millionen Euro, wovon rund 865.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden. Im April 2025 soll die Neugestaltung beginnen und zum Jahresende abgeschlossen sein.

Hohe Zahlen bei Alkoholkonsum

Drese: „Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen“

Schwerin – Mit Besorgnis reagiert Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf die neuen Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Alkoholkonsum 12- bis 25-Jähriger. Danach hat besonders das sogenannte Rauschtrinken nach einem vorübergehenden Rückgang während der Corona-Pandemie wieder deutlich zugenommen. Drese erneuerte ihre Forderung nach mehr Aufklärung und einem strikten Alkoholverbot bis 16.

Nach Angaben der BZgA haben im vergangenen Jahr 17,1 Prozent der männlichen Jugendlichen und 13,1 Prozent der weiblichen Jugendlichen sowie 46,2 Prozent der jungen Männer und 32 Prozent der jungen Frauen fünf oder mehr Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit getrunken, um einen veränderten Bewusstseinszustand (Rausch) herbeizuführen.

„Das sind erschreckende Zahlen. Alkoholkonsum schädigt das Gehirn, besonders bei Heranwachsenden. Je früher Jugendliche Alkohol trinken, desto größer sind die gesundheitlichen Risiken und ist die Gefahr einer Suchterkrankung im Erwachsenenalter“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese hatte vor diesem Hintergrund in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder eine Initiative zur Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren gestartet. Darüber hinaus betonte die Ministerin die hohe Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und Informationsangeboten.

In Mecklenburg-Vorpommern sei neben den Suchtberatungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) ein wichtiger Ansprechpartner. Die Angebote der LAKOST können grundsätzlich landesweit abgerufen werden, so Drese.

Als Beispiele führte die Ministerin die App-gestützte Präventionsmaßnahme „Dein Leben gehört dir“ für Schülerinnen und Schüler, Themen-Elternabende vor Ort oder Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch das interaktive Präventionsprojekt „Volle Pulle Leben – Auch ohne Alkohol“ vermittelt jungen Menschen viel über Risiken, Suchtgefahren und Wirkungen von Alkohol, so Drese.

„Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen. Noch immer wird der Alkoholkonsum vor allem bei Jugendlichen verharmlost, die Gefahren werden bagatellisiert“, sagte Drese und verwies auf das durchschnittliche Einstiegsalter für Alkoholkonsum in Mecklenburg-Vorpommern, das bei 14,3 Jahren liegt.

Bestes stationäres Fischfachgeschäft

Müritzfischer erhalten Seafood Star 

Hamburg – Heute beginnt in Hamburg der zweitägige Fischwirtschafts-Gipfel mit über 200 Teilnehmern, darunter Importeure, Züchter, Großhändler sowie Industrie, Handwerk und Handel. Im Rahmen der Konferenz vergibt das Fischmagazin den „Seafood Star“ an insgesamt neun Preisträger. Die Fischerei Müritz-Plau erhält die deutschlandweite Auszeichnung in der Kategorie „Bestes stationäres Fisch-Fachgeschäft“ für das 2023 gegründete FischKaufHaus. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird die Laudatio halten.

In seiner Rede würdigte er den Mut und den Weitblick von Geschäftsführer Jens-Peter Schaffran, der aus der Not eine Tugend machte: Nach dem das 2017 begonnene EU-Aquaponikprojekt INAPRO wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurde, nutzten die Binnenfischer die Corona-Zeit um das leerstehende Glashaus zwischen Kölpinsee und Binnenmüritz in Waren in ihr Vertriebskonzept einzubinden. Für den Komplettumbau investierte das Unternehmen rund zwei Millionen Euro und eröffnete im März 2023 das FischKaufHaus mit einer 8,5 Meter langen, offenen Fischtheke. Bereits im ersten Jahr wurde mit dem Flagshipstore über eine Million Euro Umsatz erzielt.

„Mit der angebotenen Vielfalt und Qualität und sowie der verstärkten Hinwendung zu heimischen Arten, wie Saibling, Aal, Hecht, Barsch oder Karpfen haben die Müritzfischer sehr erfolgreich eine Angebotslücke geschlossen“, sagte Minister Backhaus. Durchschnittlich 30 Frisch- und Seafoodprodukte und ebenso viele Räucherfischartikel sind täglich in der Auslage zu finden. Hinzu kommen Feinkostsalate und andere ausgesuchte regionale Spezialitäten. „Mit Herz und Verstand begegnet das Team jedem Kunden, teilt Fachwissen und schafft eine Atmosphäre, die Vertrauen und Wohlgefühl vermittelt“, unterstrich er. Das FischKaufHaus versorgt aber nicht nur Endkunden, sondern beliefert auch Einzelhändler sowie Käufer aus Hotellerie und Gastronomie.

Mit über 70 Jahren Erfahrung ist das größte Binnenfischereiunternehmen Deutschlands fest in der Region verankert und gleichzeitig immer offen für neue Wege, sagte Minister Backhaus zum Ende seiner Rede. Bereits 2014 habe Geschäftsführer Schaffran das Potenzial des Online-Handels im Foodsektor erkannt und erschloss damit neue Märkte. „Das FischKaufHaus Waren ist daher ein würdiger Sieger und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man Tradition und Innovation miteinander verbinden kann.“

Deutschlandticket: Preis für Azubis und Senioren

Meyer: „Jedes Ticket wird auch weiterhin mit 20 Euro vom Land unterstützt“

Schwerin – Auch im kommenden Jahr unterstützt das Land Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern mit vergünstigten Deutschland-Tickets. „Wir halten trotz der komplizierten Haushaltslage an der Unterstützung von 20 Euro pro Ticket fest. Die reduzierten Tickets sind ein Erfolgsmodell und das muss es auch bleiben.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung gesagt. Der Preis der rabattierten Tickets für Auszubildende und Senioren steigt damit von derzeit 29 Euro zum 01. Januar 2025 auf 38 Euro.

Reinhard Meyer: „38 Euro, das ist ein Kompromiss zwischen den Zwängen aus einer schwierigen Haushaltslage und dem dringenden Wunsch, die reduzierten Tickets auch weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können und unsere Azubis und Senioren konkret zu unterstützen. Eine Mehrbelastung von 9 Euro pro Monat geht für viele an die Schmerzgrenze, ist aber in der Gesamtbewertung und mit Blick auf die gestiegenen Kosten im Öffentlichen Nahverkehr ein vertretbarer Schritt. Die Unterstützung durch das Land von 20 Euro pro Ticket bleibt – das ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit.“

Vor diesem Hintergrund betonte der Minister erneut den politischen Willen, den Preis für das Deutschland-Ticket stabil zu halten. „Mit Blick auf unsere Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, brauchen wir zwei Dinge: Ein verbessertes Angebot und verlässliche Preise.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Mit 38 Euro pro Monat bleiben die Deutschlandtickets für Senioren und Seniorinnen und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern preislich sehr attraktiv. Mit der Gültigkeit im Rufbus MV und Regiobus MV sowie im gesamten Nahverkehr deutschlandweit bleiben die Ticketangebote ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätoffensive des Landes.“

Vorangegangen war eine Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 23. September, wonach der Preis des Deutschlandtickets mit dem Jahreswechsel von derzeit 49 auf 58 Euro angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hatte dieser Entscheidung als einem von zwei Ländern nicht zugestimmt.

Die rabattierten Deutschland-Tickets wurden zuletzt monatlich von insgesamt rund 50.000 Auszubildenden und Rentnerinnen und Rentnern in Mecklenburg-Vorpommern genutzt.

M-V bildet Moorspezialisten aus

Schwerin – Um dem Mangel an Fachkräften – auch im Klimabereich – zu begegnen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Ostseestiftung und der Universität Greifswald ein spezielles Ausbildungsprogramm für Moorspezialist:innen entwickelt. Das Programm wird über ein Institut angeboten, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert werden soll. Künftig sollen dort bis 2032 ca. 80 Moorspezialist:innen ausgebildet werden.

„Personelle Engpässe bei Vorhabenträgern, Behörden und Flächennutzer bremsen vielerorts die Umsetzung von Projekten zum Moor-Klimaschutz. Hinzu kommt, dass für die Moor-Klimaschutzprojekte, wie die Wiedervernässung von Mooren besondere Fachkenntnisse zum Wasserhaushalt, im Boden- und Naturschutz und nicht zuletzt im Wasserrecht erforderlich sind, um Projekte sachgerecht und zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den moorreichsten Bundesländern und verfügt über sehr viel Fachwissen. Davon sollen auch andere Bundesländer profitieren. Ziel ist auch, die Kursteilnehmenden organisationsübergreifend zu vernetzen. Das ist wichtig, um in Sachen Moorklimaschutz bundesweit gemeinsam weiterzukommen“, unterstrich Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes.

Das Programm wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe M-V inhaltlich und organisatorisch betreut. Der theoretische Teil der Ausbildung wird von der Universität Greifswald mit der Professur Moorkunde vorgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzstellen, wie den wasser- und Boden-Verbänden, Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros usw. Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit einem speziellen Zertifikat. Wichtige Partner bei der Umsetzung ist die Ostseestiftung für die Evaluation.

Innerhalb des Qualifizierungs- und Praxisprogramms werden in mehreren Durchgängen jährlich ca. 20 bis 25 Absolvent*innen von Hochschulen und Universitäten zu Moorspezialist*innen qualifiziert. Damit werden 2030 voraussichtlich über 80 zusätzliche Spezialist*innen zur Verfügung stehen.

Als Einsatzstellen tragen die Beteiligten am Moor-Klimaschutz eine große Verantwortung im Projekt. Sie begleiten die Teilnehmenden, dort werden sie in praktische Aufgaben zur Moorrevitalisierung einbezogen. Das Tutoring umfasst die Fachlichkeit, die Anleitung und die kooperative Integration junger Mitarbeiter*innen. Es sind reguläre Einsatzstellenwechsel vorgesehen. „Die Stärke des Programms ist die Ausbildung eines außergewöhnlichen Netzwerkes der Teilnehmenden und der Einsatzstellen. Über eine verbesserte Kultur der Zusammenarbeit und bessere Kommunikation sollen konstruktive Entscheidungen wirksamer umgesetzt werden können. Online-Portale unterstützen diese Aufgaben“, betonte LUNG-Direktorin Ute Hennings.

Die Laufzeit des Modellvorhabens ist bis zum Jahr 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus Mitteln des Bundes über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und zu 10 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einsatzstellen beteiligen sich insgesamt bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 34 Millionen Euro.

Alle Teilnehmenden werden für die Ausbildungszeit beim LUNG eingestellt. Das Projekt soll zum Frühjahrsemester 2025 beginnen und die Ausschreibung der Plätze für die Teilnehmenden erfolgt voraussichtlich noch im November 2024.

Tourismus: Mehr Gäste und Übernachtungen

Meyer: „Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau“

Schwerin – Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit Blick auf Informationen des Statistischen Bundesamtes zu den Gäste- und Übernachtungszahlen im August 2024 gesagt. Demnach sind im August rund 5,7 Millionen Gäste nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist das eine Steigerung um 4,2 Prozent. Auch die Zahl der Übernachtungen war im August diesen Jahres mit 23,9 Millionen höher als im August 2023 (+1,6 Prozent).

„Trotz des verregneten Sommerstarts zeigen die aktuellen Zahlen, dass das Tourismusland MV auf einem guten Weg und auch in der Nebensaison sehr attraktiv ist. Es besteht sogar die Chance, dass 2024 ein neues Rekordjahr für den Tourismus in MV werden könnte. Gerade abseits der Hauptsaison gäbe es aber weiter Potenzial in der touristischen Entwicklung des Landes“, so Reinhard Meyer. „Das Ziel bleibt ein ganzjährig attraktives Angebot für unsere Gäste – so werden auch die Arbeitsplätze über die Dauer des Jahres gesichert.“ Gerade, um auch in der Nebensaison attraktiv zu sein, brauche es stetige Investitionen und immer neue Angebote, so Meyer. „Der Preis muss zur Leistung passen – da gibt es hier und dort eine Diskrepanz.“

Mit Blick auf die Diskussion über die Strandbewirtschaftung im Herbst, ist Reinhard Meyer zuversichtlich: „Bei bestem Herbstwetter sollte es im kommenden Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, gemütlich im Strandkorb zu sitzen. Es liegen gute Kompromissvorschläge auf dem Tisch, wie man den Schutz vor Herbststürmen gewährleisten und trotzdem dem Wunsch der Gäste gerecht werden kann. Hier braucht es Gespräche und pragmatische Lösungen.“

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.