Versorgung in der Fläche sichern, Qualität stärken
Güstrow – Die Krankenhausreform geht in Mecklenburg-Vorpommern in die entscheidende Phase. Bei der 4. Kommunalen Krankenhauskonferenz am Montag in Güstrow hat Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm vor Bürgermeistern und weiteren kommunalen Amts- und Mandatsträgern über den Stand der Umsetzung, die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und die anstehende Zuweisung der Leistungsgruppen informiert. Ziel des Landes ist es nach Angabe von Grimm, die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung zu sichern, die Behandlungsqualität zu verbessern und alle 37 Krankenhausstandorte zu erhalten.
„Wir wollen einen Strukturwandel mit Verantwortung: eine wohnortnahe Grund- und Regelversorgung, die für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch im Notfall gut erreichbar bleibt. Gleichzeitig müssen wir spezialisierte Behandlungen dort bündeln, wo die notwendige Erfahrung und Ausstattung vorhanden sind. Beides gehört zusammen: gute Qualität und verlässliche Versorgung in der Fläche“, sagte Grimm.
Mit dem im Oktober 2025 in Kraft getretenen Landeskrankenhausgesetz, dem neuen Krankenhausplan und den ergänzenden Rechtsverordnungen hat das Land wichtige Grundlagen für die Reform geschaffen. Die Krankenhausplanung berücksichtigt künftig systematischer, welche medizinischen Leistungen regional benötigt werden, wie gut Krankenhäuser erreichbar sind und wie sich die Versorgung angesichts des demografischen Wandels entwickeln wird, so Grimm.
Ein Schwerpunkt der Konferenz war die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen. Sie legt fest, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhausstandort künftig anbieten darf. Grundlage sind sowohl der regionale Versorgungsbedarf als auch die Erfüllung der Qualitätsanforderungen, etwa bei Personal, Fachabteilungen und technischer Ausstattung.
Grimm betonte, dass die Leitlinie der Zuweisung klar ist: 22 Leistungsgruppen der Grund- und Regelversorgung decken rund 80 Prozent aller vollstationären Fälle in Mecklenburg-Vorpommern ab. Die übrigen 37 Leistungsgruppen betreffen spezialisierte Leistungen, auf die rund 20 Prozent der stationären Fälle entfallen. Die Zahl der Leistungsgruppen allein sage deshalb wenig darüber aus, wie wichtig ein Krankenhaus für die Versorgung seiner Region ist. „Nicht jedes Krankenhaus wird künftig jede beantragte Leistungsgruppe erhalten. Entscheidend ist aber, was die Menschen tatsächlich brauchen und wie wir die Versorgung insgesamt regional absichern“, erklärte Grimm.
Eine besondere Bedeutung hat für Mecklenburg-Vorpommern die im Krankenhausfinanzierungsgesetz verankerte gesetzliche Ausnahmeregelung für Flächenländer. Danach können Leistungsgruppen auch dann zugewiesen werden, wenn einzelne Qualitätskriterien nicht erfüllt sind – sofern dies für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist.
Das Land will diese Möglichkeit gezielt nutzen, um insbesondere die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung nicht durch starre Vorgaben zu gefährden. Bis zum Jahresende können solche Ausnahmen im Benehmen mit den Krankenkassen erfolgen. Ab 2027 ist dafür grundsätzlich deren Einvernehmen erforderlich. Die Ausnahmen sollen befristet eingesetzt werden, damit notwendige Qualitätsstandards perspektivisch erreicht werden.
„Wir dürfen die Versorgung im ländlichen Raum nicht allein nach starren Zahlen organisieren. Wenn eine Leistung für die Menschen vor Ort unverzichtbar ist, müssen wir die besonderen Bedingungen unseres Landes berücksichtigen. Diese von uns gegenüber dem Bund hart erkämpften Ausnahmen sind ein gezieltes Instrument, um Versorgung zu sichern und gleichzeitig die Qualität weiterzuentwickeln“, so Grimm.
Die Staatssekretärin erklärte, dass das Land die Anträge der Krankenhäuser entgegengenommen hat und die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst abgeschlossen sind. Nach den Abstimmungen mit den Krankenkassen und weiteren Planungsbeteiligten beginnt Mitte November die Anhörung der Krankenhäuser. Anschließend sollen die Entscheidungen finalisiert und die Bescheide noch im Dezember versandt werden. Die neuen Leistungsgruppenzuweisungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Grimm: „Die Entscheidungen werden die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern langfristig prägen. Deshalb prüfen wir sorgfältig, wo Leistungen gebraucht werden, welche Qualitätsanforderungen erfüllt sind und wo Ausnahmen notwendig sind. Die Reform muss am Ende zweierlei leisten: bessere Behandlungsqualität und eine verlässliche medizinische Versorgung für die Menschen im ganzen Land.“