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Autor: Rügenbote

Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Schwerin – Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet.

Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

Qualitätsverbesserung in Kitas

Oldenburg: Über 800 Millionen Euro werden in diesem Jahr in die Kindertagesförderung investiert

Schwerin – Der Landtag hat das Kindertagesförderungsgesetz in 2. Lesung beschlossen. Damit geht das Land einen weiteren wichtigen Schritt für eine höhere Qualität in den Kitas.

Mecklenburg-Vorpommern wird seine Ausgaben für die Kinderbetreuung und eine bessere Personalausstattung erneut aufstocken. Die Gesetzesänderung ist Teil einer Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung.

„Das ist ein weiterer Baustein in der Verbesserung der Kita-Förderung: Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/24 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen gravierend, sondern dadurch wird auch der Fachkräfteschlüssel erhöht, denn es können zusätzlich 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang werden auch angehende Erzieherinnen und Erzieher in den Personalschlüssel eingerechnet – mit 30 bzw. 40 Prozent.

„Das führte zu Nachteilen für Einrichtungen, die sich an der seit 2017 möglichen dreijährigen dualen Ausbildung beteiligen“, so die Ministerin.

Zum neuen Ausbildungsjahr im August 2023 werden etwa 240 Frauen und Männer ihre ENZ-Ausbildung beginnen. Das Land wird für diesen Jahrgang die Kosten der Nicht-Anrechnung für die ersten beiden Ausbildungsjahre übernehmen. Für den im August beginnenden Ausbildungsjahrgang sind das etwa 7,5 Millionen Euro.

Seit 2017 haben fast 10.000 junge Menschen in MV eine Ausbildung als pädagogisches Personal absolviert.

An den öffentlichen beruflichen Schulen in MV haben im vergangenen Schuljahr 2021/2022 insgesamt 727 Absolventinnen und Absolventen erfolgreich sozialpädagogische Ausbildungen abgeschlossen. Sie wurden zu Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 27-Jährige, zu Heilerziehungspflegerinnen und –pflegern, zu Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ausgebildet. Landesweit erwarben sowohl an den öffentlichen und privaten beruflichen Schulen in MV im Schuljahr 2021/22 insgesamt 1.675 Absolventinnen und Absolventen einen entsprechenden Abschluss. Unter ihnen waren 784 Sozialassistentinnen und –assistenten.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen

Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg.

Um eine gerechte Teilhabe an Bildung und eine höhere Qualität zu ermöglichen und Eltern von den Kosten zu entlasten, wurde pünktlich zu den Sommerferien der beitragsfreie Hort eingeführt. Eltern brauchen nun auch bei bis zu 10 Stunden Betreuungsbedarf für ihre Kinder keine Beiträge mehr zahlen.

Um Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen weiterhin zu entlasten, soll das Programm für die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer durch eine Finanzierung des Landes vorerst bis zum Ende des Jahres 2024 verstetigt werden.

Auch die Sprach-Kitas führt das Land fort. Ende Juni läuft die Übergangsfinanzierung des Bundes zum Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aus. Ab dem 01.07.2023 übernimmt das Land die Förderung für die Sprach-Kitas. Die Vorbereitungen zur weiteren Landesfinanzierung werden derzeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Regiestelle, dem Sozialpädagogischen Institut Berlin, länderübergreifend abgestimmt.

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung.

„In diesem Jahr werden wir die 800-Millionen-Euro-Marke in der Kindertagesförderung überschreiten. Das sind 2,2 Millionen täglich, die in die Förderung, Bildung und Betreuung der Kleinsten fließen“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

M-V erarbeitet Wasserstrategie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern begegnet den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers mit einer umfassenden Landeswasserstrategie. Sie soll u.a. erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden, sagte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an seinem Dienstsitz in Schwerin anlässlich des Internationalen Tages des Wassers.

„Wie sich Wassermangel aufgrund des Klimawandels auswirkt, erleben wir derzeit in Norditalien und Südfrankreich. Dort beten die Landwirte für Regen. Mecklenburg-Vorpommern befindet sich zwar in einer Gunstregion. Doch auch bei uns macht sich der Wassermangel bemerkbar. Wenngleich es zuletzt schien, als würde es ausreichend Niederschläge gegeben haben, fehlen zum Besipiel im Schweriner See 13 cm Wasser und in den Mecklenburgischen Oberseen 15 cm bis zum Stauziel für den ersten April. Die Grundwasserkörper liegen überwiegend auf ihren Tiefstständen.

Als Vorsitzland der Umweltministerkonferenz hatte Mecklenburg-Vorpommern 2021 daher bereits die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie maßgeblich mitgeprägt. Wir konnten dazu beitragen, dass sich Bund und Länder auf diese zentralen Themen und Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie verständigen. Inzwischen wurde das Dokument durch das Bundeskabinett verabschiedet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben der Schutz der Ressource Wasser und der Schutz vor Überschwemmungen und Sturmfluten einen hohen Stellenwert. Wir sind das wasserreichste Bundesland Deutschlands und mit über 30 Mio. Übernachtungen jährlich beliebtestes Urlaubsziel der Deutschen. Darauf sind wir stolz und gleichwohl geht damit eine große Verantwortung einher. Deswegen arbeiten wir in Anlehnung an die Nationale Wasserstrategie und die europäischen Initiativen, wie dem „green deal“, an einer eigenen Wasserstrategie für M-V, die jedoch landesspezifische Schwerpunkte setzt“, sagte Backhaus weiter.

Die wichtigsten Handlungsfelder der Wasserstrategie M-V seien:

  • Gewässer vor Stoffeinträgen schützen
  • Wasservorräte nachhaltig nutzen und den Wasserhaushalt als Dürrevorsorge stabilisieren
  • Gewässer- und ihre Niederungen sowie Moore renaturieren
  • Vor Sturmfluten an der Küste schützen
  • An den steigenden Meeresspiegel anpassen
  • Vor Hochwasser an Fließgewässern schützen
  • Städten und Gemeinden an Klimaextreme anpassen
  • Flankierende Maßnahmen umsetzen, z.B. förderrechtliche Rahmenbedingungen, Ausbildung von Fachkräften, Verbesserung der Wissensbasis über Klimafolgen

Darüber hinaus hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt das „Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ zum zweiten Mal fortgeschrieben“, informierte Minister Backhaus und lobte die Zusammenarbeit der Fachleute aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, Interessenvertretern des Bauernverbandes, der Umweltverbände und Wasserversorgern, die sich in den vergangenen 15 Jahren sehr intensiviert habe.

Ziel des Konzepts sei die Beschreibung der geplanten ergänzenden Maßnahmen bis zum Jahr 2027, die zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen in M-V beitragen sollen. Es stelle damit eine Untersetzung und Konkretisierung der in den WRRL-Maßnahmenprogrammen veranschlagten Maßnahmen dar und richte sich an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen, so Backhaus.

Der Minister betonte gleichzeitig, dass das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser in MV jedoch eine sehr gute Qualität habe, da es meist aus tieferliegenden, gut geschützten Grundwasserleitern gewonnen werde.

Abschließend sagte er: „Die nachhaltige Nutzung des Wassers, der Schutz von Menge und Beschaffenheit unserer Wasser­vorräte und die Anpassung an den bereits eingetretenen Klimawandel gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben dieser Zeit.  In vielen Bereichen meines Ressorts wird an diesen Themen direkt oder flankierend gearbeitet, zum Beispiel beim Moorklimaschutz, der Altlastensanierung oder der Gestaltung einer wassersensiblen Landwirtschaft.“

Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Drese: Gesetzesänderung führt zum Anstieg der Beschäftigten in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am gestrigen Abend im Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen eingebracht. Dieser wurde daraufhin zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Die Landesregierung schlägt mit ihrem Gesetzentwurf vor, die Fachkraftquote zu flexibilisieren. „Zukünftig gibt es in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr“, verdeutlichte Ministerin Drese. Vielmehr richte sich die Personalausstattung danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.

„Dies geschieht auf einer bundeseinheitlichen und wissenschaftlichen Grundlage“, so Drese. In Mecklenburg-Vorpommern müsse nun das in Länderhoheit liegende Ordnungsrecht entsprechend angepasst werden.

In der einrichtungsindividuellen Pflegesatzvereinbarung wird zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Die Ministerin erklärte, dass die wissenschaftlich fundierte Personalbemessung sich am Pflegebedarf orientiere, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil.

Drese: „Pflegehilfskräfte sollen in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig werden und damit die Pflegefachkräfte deutlich entlasten, um Zeit für deren fachliche Aufgaben zu schaffen. Damit wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert.“

Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Nach Berechnung der Verbände der Pflegekassen werden etwa 1.800 neue Mitarbeitende in der vollstationären Pflege zukünftig notwendig sein. Ein Großteil davon (rd. 1.500) werden Pflegehilfskräfte sein.

„Das ist einerseits eine Chance, um Einsteigerinnen und Einsteiger bzw. Quereinsteiger in den Pflegeberuf zu bringen“, sagte Drese. Dieser geplante Zuwachs an Personal stelle die Pflegeeinrichtungen andererseits aber natürlich auch vor große Herausforderungen bei der Personalgewinnung. „Daher setzen wir im Land als eine wichtige Maßnahme gegenwärtig alles daran, die Pflegehelferausbildung voranzutreiben“, so die Ministerin.

Antragstellung bei Härtefallhilfen

Meyer: Frist bis zum 26. April 2023 verlängert

Schwerin – Die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 wurde verlängert. „Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dabei wollen wir betroffene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen.

Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Die Antragsfrist wäre am Mittwoch, den 22. März 2023 ausgelaufen.

Seit Mitte Februar 2023 können KMU beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „In der ersten Antragsrunde sind circa 40 Anträge eingegangen. Die Antragsteller kommen aus den verschiedensten Branchen, vorwiegend mit Schwerpunkten in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in dem Bereich Lebensmittelverarbeitung“, so Meyer weiter.

„Die eingehenden Anträge wurden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der ersten Antragsfrist starten nun die Bewilligungen und Auszahlungen. Alles in allem werden für die Anträge aus der ersten Antragsrunde voraussichtlich rund 165.000 Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ausgereicht werden“.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Als Härtefall gilt, wenn sich die Preise für Gas/Strom oder die Ausgaben für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Kohle, oder Holz/Pellets bereits im vergangen Jahr mindestens verdreifacht haben gegenüber 2021.

Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Weitere Informationen unter:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/

Berichterstattung der OZ zurückgewiesen

Schwerin – Zur heutigen Berichterstattung der Ostsee-Zeitung über E-Mails der Nord Stream 2 AG an die Ministerpräsidentin und die Staatskanzlei erklärte Regierungssprecher Andreas Timm heute in Schwerin: „Die Landesregierung hat ihre Entscheidungen immer eigenständig getroffen. Die Ministerpräsidentin und ihre Landesregierung haben sich damals aus voller Überzeugung für den Bau der Ostseepipeline eingesetzt.

Damit standen wir nicht allein. Auch die damalige Bundesregierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, große Teile der deutschen Wirtschaft und eine klare Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland haben den Bau der Ostsee-Pipeline befürwortet.

Die Ostsee-Zeitung selbst hat im Januar 2021, wenige Tage nach Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz, eine repräsentative Meinungsumfrage durchführen lassen. Damals sprachen sich 71% der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für den Weiterbau der Pipeline aus, weil sie als wichtig für die Energieversorgung Deutschlands eingeschätzt wurde.

Vor diesem Hintergrund können wir alle Versuche der zu Wort kommenden Oppositionsabgeordneten, das Handeln von Ministerpräsidentin Schwesig auf E-Mails und Newsletter vom Nord Stream 2 zurückzuführen, nur als absurd bezeichnen.

Zudem sind diese auf der zentralen öffentlichen Posteingangsadresse Manuela.Schwesig@stk.mv-regierung.de eingegangen, auf der täglich eine Vielzahl von Nachrichten ankommt. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Nachrichten auch von der Ministerpräsidentin persönlich zur Kenntnis genommen wurden.

All diese Unterlagen hat die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss transparent vorgelegt. Viele davon dürften bereits aus den in Folge von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz im April 2022 herausgegebenen Unterlagen bekannt sein.“

Darüber hinaus enthält die Berichterstattung der Ostsee-Zeitung bedauerlicherweise mehrere Falschaussagen: „Die Ostsee-Zeitung behauptet in ihrer Online-Ausgabe, Ministerpräsidentin Schwesig drücke sich seit Wochen um eine Aussage, wann sie von der verbrannten Steuerakte im Finanzamt Ribnitz-Damgarten gewusst habe. Tatsächlich hat die Ministerpräsidentin im ARD-Bericht aus Berlin vom 5. März 2023 und im NDR-Nordmagazin vom 17. März 2023 erklärt, dass sie nicht über die verbrannte Steuerakte informiert war und erst durch die Berichterstattung des Cicero davon erfahren hat.

Die Ostsee-Zeitung behauptet, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig habe ihre Kontakte zu Nord Stream stets heruntergespielt. Tatsächlich hat die Ministerpräsidentin sowohl in der Landtagssitzung vom 27. August 2020 als auch in der Landtagssitzung zur Gründung der Ostseepipeline vom 7. Januar 2021 auf Gespräche mit Nord Stream bzw. dessen Ergebnisse verwiesen.

Am 11. August 2020 hat die Ministerpräsidentin nach einem Gespräch mit Nord Stream sogar zu einem Pressestatement vor die Staatskanzlei geladen. Dass die Landesregierung und auch die Ministerpräsidentin Gespräche mit Nord Stream geführt hat, ist nie ein Geheimnis gewesen.

Die Ostsee-Zeitung behauptet, die E-Mails würden belegen, dass die Kontakte zur Klimaschutzstiftung näher seien als bisher behauptet. Tatsächlich sagen E-Mails, in denen Nord Stream die Landesregierung über Fortschritte beim Bau der Ostseepipeline unterrichtet, nichts über Kontakte zwischen der Landesregierung und der Klimaschutzstiftung aus.

Zudem ist in der Ostsee-Zeitung aufgelisteten Chronologie zumindest der Eintrag vom 6. März 2020 falsch. Nord Stream hat an diesem Tag die Ministerpräsidentin nicht über Drohungen gegen den Hafen Mukran informiert.

Ein kurzer Blick ins Online-Archiv der Ostsee-Zeitung hätte ausgereicht, um festzustellen, dass es im Sommer 2020 Drohungen von US-Senatoren gegen den Hafen gab, die damals viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern empört haben.  Möglicherweise ist ein Schreiben von Nord Stream vom 6. August 2020 gemeint.“

Preis der Wirtschaft

Noch bis 26. März läuft Bewerbungsphase für den Preis der Wirtschaft

Schwerin – Noch bis zum Sonntag, den 26. März 2023, läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für die landesweite Auszeichnung „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von tatkräftigen Unternehmerpersönlichkeiten, spektakulären Unternehmensentwicklungen, innovativen Nachhaltigkeitsideen sowie herausragende Beispiele zur Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit in den Betrieben. Dieses Engagement wollen wir mit dem Preis öffentlich würdigen. In wenigen Tagen endet die Bewerbungsfrist – ich lade Sie herzlich ein, sich selbst zu bewerben oder andere für den Preis vorzuschlagen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Die Verleihung ist am 5. Juli 2023 geplant. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen.

In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Bundesweite Auftaktveranstaltung findet in Mecklenburg-Vorpommern statt

Schwerin – Heute starten die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Mecklenburg-Vorpommern ist Ausrichter der bundesweiten offiziellen Eröffnung im Plenarsaal des Landtags. „Das ist eine große Ehre und eine große Verpflichtung für uns“, betonte die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, anlässlich der Auftaktveranstaltung in Schwerin. „Wir wollen ein starkes Zeichen für Demokratie und Weltoffenheit setzen und entschlossen Rassismus entgegentreten“, so Michael.

Die IWgR finden einmal jährlich statt und bündeln bundesweit Events wie Tagungen, Kultur-Aufführungen oder Workshops zum Thema Rassismus in Deutschland.

Michael: „Leider ist Alltagsrassismus in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ein Problem. Umso wichtiger ist es, nicht zu schweigen, sondern für das Thema zu sensibilisieren und deutlich zu machen: Wir stellen uns gegen Diskriminierung, Hass und Hetze.“

Die Landesintegrationsbeauftragte verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess ein Integrations- und Teilhabegesetz erarbeite. Neben verbesserten Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischen Wurzeln gehe es dabei um mehr Respekt, Offenheit und Gleichberechtigung, so Michael. „Unser Ziel ist es, Geflüchteten und Migrant:innen auf gesetzlicher Grundlage mehr Teilhabe zu ermöglichen.“ Bereits 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

Darüber hinaus werde laut Michael das Landesprogramm für „Demokratie und Toleranz“ gerade evaluiert und ergänzt. Neben Initiativen auf Bundesebene arbeiteten zudem mehrere neue Fachgruppen zu Themen wie „Lehrer:innen bilden in der Migrationsgesellschaft – Wo stehen wir in Mecklenburg Vorpommern“ oder „Interkulturelle Öffnung“ kontinuierlich am Abbau von Vorurteilen und gelingender Integration.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern finden im Rahmen der IWgR über den Aktionszeitraum bis zum 2. April zahlreiche Veranstaltungen statt. Diese seien vor allem auf die starke Zivilgesellschaft im Land zurückzuführen, betont Michael. „Wir haben in MV sehr viele Engagierte. Ohne die Zusammenarbeit mit den Vereinen, NGOs, Wohlfahrtverbände, Stiftungen, Initiativen, entwicklungspolitischem Engagement und diversen Netzwerken wäre Antirassismusarbeit nicht möglich. Dafür ein DANKESCHÖN an alle Akteure.“