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Autor: Rügenbote

Vereinbarung für neue E-Akte M-V

Schwerin – Papierberge an Akten und Dokumenten gehören in den Ministerien des Landes schon seit gut zehn Jahren der Geschichte an, dies wird nun auf die gesamte Landesverwaltung ausgeweitet. Heute hat Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel die Rahmendienstvereinbarung zur Einführung des neuen elektronischen Aktensystems „E-Akte MV“ unterzeichnet.

Die Beschäftigten der Ministerien und Staatskanzlei arbeiten bereits bisher elektronischen Akten mit dem Aktenverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem DOMEA. Mit der neu beschafften Software der Firma Fabasoft werden erstmals alle Landesbehörden in die elektronische Aktenverwaltung einbezogen.

„Mit der heutigen Unterzeichnung haben wir einen wichtigen Meilenstein, um unseren Zeitplan für die Einführung einzuhalten, erreicht. Bis Ende 2024 sollen alle Landesbehörden mit der neuen Aktenführung arbeiten können“, sagte Minister Christian Pegel in Schwerin und:

„Wir führen nun die ,E-Akte MV‘ ein und lösen damit das bisherige Vorgangsbearbeitungssystem DOMEA ab. Die neue webbasierte ,E-Akte MV‘ kann flexibel auf verschiedenen Endgeräten genutzt werden. Die elektronische Abarbeitung von Prozessen soll den Landesbehörden dienen und erleichtertes beschleunigtes und revisionssicheres Arbeiten ermöglichen.“

In allen Ressorts der Landesverwaltung wird somit die Umstellung von der papiergebundenen zur elektronischen Bearbeitung von Akten, Vorgängen sowie Schriftstücken erreicht. „Zudem erleichtern wir mit moderner, neuer Technik die tägliche Arbeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da auch das mobile Arbeiten für die Landesverwaltung inzwischen ein wichtiger Teil des Arbeitsalltags ist.“

Die elektronische Akte sei zudem ein wichtiger Bestandteil zur Digitalisierung der Verwaltung, wie der Minister ausführt: „Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen Anträge bei Behörden künftig online stellen können – daran arbeitet das Land mit dem Bund, den übrigen Bundesländern und den Kommunen. Die Bearbeitung in den Behörden muss dementsprechend auch elektronisch funktionieren, ohne Zeitverzug oder Übertragungsverlust.“ Künftig sollen ca. 15.000 Beschäftigte der Landesverwaltung mit der E-Akte arbeiten, bisher waren es rund 2.500.

Das Land hatte für die zweite Generation der eAkten-Software in der Landesverwaltung nach einer europaweiten Ausschreibung der Fabasoft Deutschland GmbH mit deren E-Aktensoftware eGov-Suite den Zuschlag erteilt.

Das aufwändige Vergabeverfahren war notwendig geworden, nachdem der bisherige Betreiber der E-Akte mitgeteilt hatte, dass Betreuung und Updates für die bisher verwendete Software auslaufen werden. Bei der Suche nach einem Nachfolgeprodukt hat das Land besonderes Augenmerk auf Software-Ergonomie und Barrierefreiheit gelegt. Ergebnis ist ein leistungsstarkes und leicht zu bedienendes System, für das zudem noch das wirtschaftlichste Angebot vorlag.

Altstadt wird umgestaltet

2,5 Millionen Euro für Umgestaltungen in der östlichen Altstadt von Parchim

Parchim – Die Stadt Parchim plant in der östlichen Altstadt neben der Sanierung des Wassergangs die Neugestaltung des Umfelds der St. Georgenkirche. Für diese Baumaßnahme werden rund 2,4 Millionen Euro Städtebaufördermittel eingesetzt. Den entsprechenden Bescheid hat Landesbauminister Christian Pegel an den Parchimer Bürgermeister Dirk Flörke versandt.

„Zahlreiche Missstände an Straßen und Plätzen, an der Oberflächenentwässerung und an der Beleuchtung sollen beseitigt werden. Der tieferliegende Teil des Kirchareals soll barrierefrei zugänglich und die städtebaulichen Blick-und Sichtachsen auf die Kirche wieder erlebbar gemacht werden“, so Minister Christian Pegel.

Geplant ist, die Flächen mit ortstypischem Polygonalpflaster aus Granit zu befestigen, wobei vorhandenes Material wiederverwendet wird. Der wertvolle Altbestand an Linden soll erhalten und Lücken durch Neuanpflanzung ergänzt werden, Bodendecker und Hainbuchenhecken kommen hinzu. Zudem werden 15 Fahrradbügel, sechs Bänke und eine Infosäule aufgestellt. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf gut 4,2 Millionen Euro. Noch in diesem Jahr sollen die Bauarbeiten starten und im Jahr 2025 fertiggestellt sein.

Weiterhin soll die kleine Straße Wassergang neugestaltet werden. Die schmale Fahrbahn wird mit Granit-Kleinpflaster befestigt. Bäume und Sträucher können wegen der beengten Platzverhältnisse nicht gepflanzt werden. Die Straßenbeleuchtung ist bereits erneuert und bleibt bestehen, lediglich einige Kabel werden ersetzt. Wie im Umfeld der St. Georgenkirche werden auch hier Leerrohre für die Breitbandversorgung mitverlegt.

Für diese Baumaßnahme werden gut 113.000 Euro Städtebaufördermittel eingesetzt, die Fertigstellung ist für 2024 geplant.

Zeitenwende in der Seehafenfinanzierung nötig

Bremen – Im Vorfeld der Nationalen Maritimen Konferenz fordern die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -senatorinnen der Küstenländer sowie die Vertreter der deutschen Seehafenwirtschaft den Bund auf, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen.

Die Küstenländer und die Hafenwirtschaft nehmen in den Seehäfen Aufgaben im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft wahr und haben auch eine große europäische Bedeutung. 300 Millionen Tonnen Güter gehen jährlich über die Seehäfen der Küstenländer. Damit verbunden sind 1,3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland. Die Stärkung der deutschen Seehäfen sichert dabei nicht nur die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland sowie umliegender Einzugsregionen in Nord-, Mittel- und Osteuropa.

Mit den Seehäfen, der Logistik im Hinterland und der hafenabhängigen Industrie werden auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland gehalten. Ohne massive Investition in die Infrastrukturen in den Seehäfen sowie im Hinterlandverkehr droht ein anhaltender Bedeutungsverlust deutscher Standorte trotz ihrer Distanzvorteile und ihrem hohen Anteil klimafreundlicher Bahntransporte im Zu- und Ablauf internationaler Warenverkehre.

Die aktuelle politische Lage zeigt, wie unverzichtbar die Seehäfen für die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Energie, aber auch mit anderen lebenswichtigen Gütern sind. Gerade die Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Energiewende gelingt nur mit funktionsfähigen Seehäfen. Die Seehäfen stehen auch selbst im Transformationsprozess, etwa über Anforderungen durch Automatisierung, die aktuellen Vorhaben zur Bereitstellung von Landstrom für die Schifffahrt und im Zuge der Energiewende insgesamt.

Schließlich kommt den Seehäfen auch sicherheitspolitisch eine extrem hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt für die reibungslose Zusammenarbeit mit Deutschlands Verbündeten. Die Küstenländer müssen die Kosten für die dafür erforderlichen Hafeninfrastrukturen bisher größtenteils selbst finanzieren.

Allein Inflation und die allgegenwärtigen Baukostensteigerungen für sich genommen würden mindestens eine Verzehnfachung der Mittel erfordern. Hinzu kommen die Kosten für notwendige Investitionen in Bau, Ersatz und Modernisierung, die erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit angesichts einer veränderten Weltlage sicherzustellen. Auch in die Anbindung der Seehäfen an Straße, Schiene und Bundeswasserstraße muss massiv investiert werden.

Hier braucht Deutschland bei allen Verkehrsträgern moderne logistische Hochleistungskorridore. Die Entwicklung unserer Seehäfen muss dabei als gesamtdeutsche Gemeinschaftsaufgabe bewertet und endlich mit oberster Priorität behandelt werden.

Die Küstenländer und die Seehafenbetriebe erwarten vom Bund mit der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremen eine Zeitenwende. Der Bund muss deutlich machen, dass massiv in die deutschen Seehäfen investiert werden muss, die Grundlage für unser aller Wohlstand, klimapolitische Ziele und Sicherheit sind.

Die Küstenländer erwarten daher auch, dass sich in der vom Bund noch für dieses Jahr angekündigten Nationalen Hafenstrategie nicht nur pauschale Erklärungen über die Bedeutung der Seehäfen finden, sondern auch konkrete Aussagen über einen Fahrplan zur angemessenen und dringend erforderlichen neuen Finanzausstattung „2.0“ zur kontinuierlichen Unterhaltung, zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.

Breitbandausbau in M-V

Eine Milliarde Euro ausgezahlt für den Breitbandausbau in M-V

Schwerin – Die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran. Mittlerweile wurden für den flächendeckenden Breitbandausbau eine Milliarde Euro Fördermittel ausgezahlt. Damit sind von den insgesamt für M-V zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesfördermitteln in Höhe von ca. 2,3 Mrd. Euro bereits die Hälfte verbaut. Die gute Entwicklung unterstreichen die Ergebnisse der Studie des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko).

„Aus der Position des absolut Letzten bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen vor einigen Jahren liegen wir in der Marktanalyse nun dank des geförderten Ausbaus, mit Hessen auf dem vierten Platz bei der Quote von Glasfaseranschlüssen im bundesweiten Vergleich. Bei uns im Land haben 46 Prozent der Haushalte bereits eine Glasfaserleitung vor ihrer Tür oder sogar bereits bis in ihr Haus liegen. Damit sind wir deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von knapp 36 Prozent“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel in Schwerin und ergänzt:

„Dies zeigt, dass sich das konzertierte gemeinsame Handeln von Land, Kommunen und Bund sowie den – meist mittelständischen – ausbauenden Unternehmen lohnt und Mecklenburg-Vorpommern in der Entwicklung nach vorne katapultiert.“

Der Ausbau schreitet voran

Mit Hilfe der Fördermittel von Bund und Land wurden in M-V schon mehr als 31.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Etwa 93.000 Adressen – Haushalte, Unternehmen, Schulen – vor allem im dünnbesiedelten ländlichen Raum können damit dank der Förderung bereits ins schnelle Internet, sofern sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Rund 87.000 von ihnen haben das bisher getan.

Dass der Bau mittlerweile zügig voranschreitet, zeigt auch der gesteigerte Abruf der Fördermittel. Diese können nämlich von den ausbauenden Unternehmen nicht im Voraus, sondern erst im Nachgang der Baumaßnahmen abgerufen werden. „2017 wurden gut 780.000 Euro abgerufen. 2018 waren es schon zehn Millionen, im Jahr darauf 100 Millionen, 2020 fast 200 Millionen, 2022 mehr als 300.000 Millionen Euro. Zusammen mit den Auszahlungen aus diesem Jahr haben wir nun die 1 Mrd. geknackt.“ fasst Minister Christian Pegel zusammen und:

„Wir wollen dieses Tempo weiterhin beibehalten und auch den Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um zusammen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren unser Ziel – der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen.“

M-V sucht „Frau des Jahres“ 2024

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt starten den Aufruf für Vorschläge aus M-V.

Schwerin – Jedes Jahr dankt die Landesregierung den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement und ihre Leistungen. Gewürdigt werden diese Frauen seit dem Jahr 2019 mit der Auszeichnung „Frau des Jahres“. Auch im Jahr 2024 soll stellvertretend für die Frauen im Land eine „Frau des Jahres“ geehrt werden.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele starke und engagierte Frauen in allen Generationen. Sie leisten jeden Tag Großartiges in Beruf, Familie und Ehrenamt. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung, nicht zuletzt mit der Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag. Auch die Ehrung mit der Auszeichnung ‚Frau des Jahres‘ ist eine solche Anerkennung. Sie wird auch im kommenden Jahr wieder verliehen. Wir freuen uns über Vorschläge“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Ob im Beruf, in der Gesellschaft oder im sozialen Bereich, wir wollen die Frauen sichtbar machen, die unser Land besonders lebenswert machen. Denn Frauen leisten hervorragendes, doch ist das in der öffentlichen Wahrnehmung leider noch immer nicht präsent genug. Das ganze Land ist herzlich dazu aufgerufen, engagierte Frauen für die Ehrung 2024 vorzuschlagen.“ Vorschläge bitte bis 30. Oktober 2023.

Vorgeschlagen werden kann auch eine Frau, die durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen ist.

Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.

Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich Montag, 30. Oktober 2023, per E-Mail oder Brief beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden: fraudesjahres@jm.mv-regierung.de

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung, z. H. Frau Angela Köster

Puschkinstraße 19 – 21
19055 Schwerin
Tel. 0385/ 588-13069

Ein Musterformblatt ist kann auf der Website des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ->hier abgerufen werden. Die Auszeichnung wird auf dem Empfang zum Frauentag im März 2024 von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erfolgen.

Peenebrücke vorzeitig wieder freigegeben

Meyer: Hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten führt zur vorzeitigen Freigabe

Insel Usedom – Am Freitag, den 08. September 2023, wurden die Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Peenebrücke in Wolgast schrittweise zurückgebaut und beide Spuren mit eingeschränkter Fahrspurbreite wieder für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Ursprünglich sollten die Arbeiten bis Sonntag, den 10. September, andauern.

„Die Arbeiten an der Peenebrücke in Wolgast können nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden. Planer, Bauteams, die Rettungsdienste und viele weitere Beteiligte haben hervorragend zusammengearbeitet, um die Auswirkungen der Sperrung so schnell wie möglich zu verkürzen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken! Die guten Wetterverhältnisse hatten ebenfalls den erhofften positiven Einfluss auf den Verlauf der Arbeiten an der Peenebrücke“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer am Nachmittag vor der Freigabe für den Fahrzeugverkehr.

In den letzten Tagen hat die Brückenklappe eine neue Schicht Spezialbelag bekommen, die festen Brückenfelder neuen Asphalt erhalten, Schadstellen wurden beseitigt und neue Schutzplanken sind aufgebaut. Ebenso sind die Sicherheitseinrichtungen eingerichtet, die notwendig sind, weil das Brückengeländer auf der nördlichen Seite demontiert ist. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, den Verkehr wieder über die Peenebrücke zu leiten.

„Es hatte alles gepasst. Alle am Bau beteiligten Personen haben super Arbeit geleistet und sich ins Zeug gelegt, damit die Einschränkungen so kurz wie möglich andauern. Auch die Pendler und Gäste der Region haben sich hervorragend auf die Situation eingestellt“, erklärte die verantwortliche Ingenieurin Annemarie Schaak vom Straßenbauamt Neustrelitz. Zudem wurden die Arbeitsprozesse während der Instandsetzung immer weiter optimiert.

Insgesamt haben neun Unternehmen und das Straßenbauamt Neustrelitz an der Instandsetzung mitgewirkt. Die Gewerke wurden so getaktet, dass an den meisten Tagen bis vier Uhr morgens auf der Brücke gearbeitet wurde. Im Schnitt waren pro Tag 30 Personen an den Arbeiten beteiligt.

Der nördliche Gehweg bleibt wie angekündigt bis Ende September gesperrt. Hier werden unter anderem die Korrosionsschutzarbeiten am Gesims durchgeführt. Auch finden bis Ende September keine Brückenklappungen statt.

Ab Oktober beginnen dann die Arbeiten im Bereich der südlichen Nebenanlage, an allen Treppenaufgängen zur Brücke und im Brückeninneren. Dazu wird das Straßenbaumt Neustrelitz gesondert informieren.

Rehazentrum für Abhängigkeitserkrankungen

Schwerin – Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm war heute Gast bei der offiziellen Einweihung des Magnus-Huss-Rehabilitationszentrums (MHR) für Abhängigkeitserkrankungen am neuen Standort in Schwerin. Träger der Rehabilitationseinrichtung ist die Evangelische Suchtkrankenhilfe gGmbH.

Der Neubau in Schwerin ersetzt die bisherige Therapieeinrichtung in Tessin (Landkreis Rostock). „Mit der Eröffnung dieses Zentrums erweitern sie ihre Kapazität auf 72 Plätze und haben hochmoderne Arbeits-, Therapie und Genesungsbedingungen geschaffen“, betonte Grimm in ihrem Grußwort.

Zum Angebot gehören neben der Einzel- und Gruppentherapie auch Möglichkeiten für eine Arbeits-, Ergo- oder Sporttherapie, sowie eine Vielzahl ein Freizeitangeboten „Das MHR stellt sich damit auch konzeptionell den Herausforderungen der Zukunft“, verdeutlichte Grimm. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, die Haustiere der Patienten mit aufzunehmen.

Grimm hob hervor, dass eine Rehabilitations-Behandlung besonders für Menschen mit Suchterkrankungen unverzichtbar ist. Bei der herausfordernden Aufgabe, Beeinträchtigungen wie Behinderung, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern, stehe dabei der Mensch im Mittelpunkt: in seiner Gesamtheit, seiner Psyche und seiner Leidensgeschichte.

„Oberstes Ziel ist es, Wege aus der Abhängigkeit aufzuzeigen, um Teilhabe im Beruf, der Familie und dem Alltag zu sichern“, so Grimm. Mit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe stehe den Suchterkrankten ein kompetenter und erfahrener Träger an der Seite.

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.