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Autor: Rügenbote

Backhaus warnt vor Asiatischer Hornisse

Imker und Imkerinnen sollen wachsam bleiben

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat anlässlich der Vertreterversammlung des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, im Herbst besonders aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu achten.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein“, betonte Backhaus. „Ich rufe alle Imkerinnen und Imker sowie Bürgerinnen und Bürger auf, mögliche Sichtungen oder Nester umgehend dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zu melden. Nur durch schnelles Handeln können wir einer dauerhaften Etablierung dieser invasiven Art entgegenwirken.“

Die Asiatische Hornisse gilt als erhebliche Gefahr für heimische Insekten und kann vor allem Bienenvölker massiv beeinträchtigen. In anderen Bundesländern wurde sie bereits mehrfach nachgewiesen. Das Landwirtschaftsministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem LUNG und dem Landesimkerverband Informationsmaterialien und Merkblätter zur Früherkennung und Bekämpfung herausgegeben.

Backhaus dankte in diesem Zusammenhang den Imkerinnen und Imkern im Land für ihr Engagement: „Sie leisten mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Bestäubungsleistung in unserer Kulturlandschaft.“

Der Minister erinnerte daran, dass das Land die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern umfangreich unterstützt: „Wir fördern Maßnahmen, die zur Stärkung der Bienenhaltung, zur Verbesserung der Vermarktung und zur Ausbildung des Nachwuchses beitragen. Dazu gehören Schulungsprogramme, Investitionen in die Modernisierung von Imkereien, Honiganalysen und die Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Im laufenden Förderzeitraum stehen dafür jährlich rund 190.000 Euro aus Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung“, erklärte Backhaus.

Minister Backhaus beglückwünschte Carsten Fischer zu seiner Wiederwahl als Vorsitzender des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern: „Ich gratuliere Herrn Fischer herzlich und wünsche ihm für die kommenden vier Jahre viel Erfolg. Der Landesverband ist ein verlässlicher Partner des Ministeriums – gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern eine starke Zukunft hat.“

EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt

Abgeflachtes Ausbruchsgeschehen in MV hat Auswirkungen auf die EHEC-Berichterstattung

Schwerin – Der seit Anfang August zunächst in Mecklenburg-Vorpommern beobachtete EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt und ist in den letzten Wochen hier im Land kontinuierlich abgeflaut. „Expertinnen und Experten gehen daher seit längerem nicht mehr von einem aktiven Ausbruchsgeschehen in MV aus“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Bestätigt wird diese Einschätzung auch vom heute veröffentlichten EHEC-Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (https://www.lagus.mv-regierung.de/). Insgesamt wurden demnach mit Stand 12. November bisher 164 EHEC-Infektionen und 19 HUS-Fälle im Rahmen dieses Geschehens registriert. Der letzte bestätigte EHEC-Fall für MV wurde am 30. September gemeldet. Die letzte HUS-Erkrankung in MV, die dem Ausbruch zugerechnet werden musste, wurde noch davor am 22. September symptomatisch.

Ab sofort werden deshalb separate Fallzahlen für MV nur noch bei erneutem, momentan aber nicht zu erwartendem Anstieg der Meldungen veröffentlicht. Falls es wichtige Neuigkeiten zum EHEC-Geschehen gibt, würde selbstverständlich darüber aktuell informiert werden, betonte Drese.

Das Robert Koch-Institut aktualisiert die Ausbruchszahlen zu diesem Geschehen inzwischen ebenfalls nur noch wöchentlich für die Fachöffentlichkeit. Die Erfassung und Meldung von EHEC-Infektionen und HUS-Erkrankungen erfolgt weiterhin routinemäßig im Rahmen der epidemiologischen wöchentlichen Berichterstattung

Drese wies gleichzeitig darauf hin, dass auch zukünftig einzelne Fälle zur Statistik hinzukommen können. “Denn alle zurückliegenden Fälle werden weiterhin in einem aufwändigen Verfahren sequenziert und gegebenenfalls dem Geschehen zugeordnet“, verdeutlichte die Ministerin.

Umweltministerkonferenz am 14. November 2025 in Saarbrücken

Backhaus: „Natur- und Klimaschutz brauchen klare Ziele, Rechtssicherheit und stabile Finanzierung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, nimmt 14. November an der Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken teil. Im Mittelpunkt stehen bundesweite Weichenstellungen für den Klima-, Natur- und Umweltschutz, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Frage eines rechtssicheren Wolfsmanagements sowie die Düngeverordnung.

Minister Dr. Backhaus betonte vorab: „Klimaschutz und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben – sie dürfen aber nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Ohne klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung riskieren wir, dass gut gemeinte Ziele an der Realität scheitern.“

Verlässliche Finanzierung von Klima-, Natur- und Umweltschutz

Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Zeit nach 2027 eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes gesichert wird und bisher erreichte Umweltstandards in allen Sektoren erhalten bleiben. „Wenn wir dem Klimawandel wirksam begegnen wollen, braucht es einen langen Atem und wir müssen vor allem endlich aufhören, in Förderperioden zu denken. Stattdessen benötigen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Umsetzung von Klima- Natur- und Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen und eine langfristig gesicherte Finanzierung. Jeder Euro, den wir jetzt im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität investieren, wird sich für die kommenden Generationen doppelt und dreifach bezahlt machen. Das muss unser gemeinsamer Antrieb sein“, betonte Minister Dr. Backhaus.

Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Ein weiteres zentrales Thema ist die nationale Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen vorgibt. Mecklenburg-Vorpommern fordert eine zügige, aber praktikable Umsetzung, die regionale Unterschiede berücksichtigt und die Länder frühzeitig einbindet. Erklärtes Ziel muss es sein, auf nationaler Ebene zu einer weitgehend konsistenten Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu gelangen. Dazu müssen die Belange aller betroffenen Bereiche wie des Klimaschutzes, des Gewässer-, Hochwasser- und Küstenschutzes, der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Fischerei und Aquakultur einbezogen und zudem die Bürokratielasten für Verwaltung und Betroffene sowie zusätzliche Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschaftenden möglichst gering gehalten werden. Backhaus: „Wir brauchen keine Bürokratiemaschinerie, sondern Lösungen, die vor Ort funktionieren. Die Menschen in den Regionen müssen mitgenommen werden, sonst verlieren wir Akzeptanz.“

Wolfsmanagement – rechtssicher und praxistauglich gestalten

Ein dritter Schwerpunkt Mecklenburg-Vorpommerns ist der Umgang mit dem Wolf. Das Land fordert vom Bund endlich klare, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für das Wolfsmanagement und die Entnahme von Problemwölfen. „Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen endlich Verlässlichkeit. Wir haben den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen – nun muss der Bund liefern und den rechtlichen Rahmen schaffen, damit auffällige Tiere rechtssicher entnommen werden können“, betonte der Minister.

Gleichzeitig verweist er auf die aktuelle Bestandssituation. Danach zählt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu den Ländern mit den höchsten Wolfsdichten in Deutschland. Aktuell ist in MV rund die Hälfte der Landesfläche durch 34 Territorien mit sesshaften Wölfen belegt – darunter 28 Rudel, 5 Paare und 1 Einzeltier. Die Bestandsdichte steigt seit Jahren stetig, das belastet allem die Weidetierhaltung erheblich.

Das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region. Für diese Region hat der Bund am 13. Oktober 2025 den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes an die EU-Kommission gemeldet – eine Entwicklung, die aus Sicht MVs auch Konsequenzen für ein aktives Bestandsmanagement haben muss.
Backhaus: „Wenn der Erhaltungszustand als günstig gilt, müssen auch rechtssichere Entnahmen möglich sein. Alles andere wäre inkonsequent.“

Düngeverordnung – Bund in der Pflicht

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2025 rückte auch die Düngeverordnung erneut in den Fokus der Konferenz. In besagtem Urteil wird die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die Ermächtigungsgrundlage im Bundesrecht (§ 13 a Abs. 1 DüV) nicht hinreichend bestimmt sei. „Selbstverständlich müssen wir zunächst noch die Begründung des Urteils abwarten, aber schon jetzt steht fest, dass eine Anpassung der Düngeverordnung unumgänglich ist. Wir werden uns auf der Konferenz zu möglichen Schritten austauschen. Das Zepter des Handelns liegt allerdings beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich habe mich daher bereits in einem Brief an das BMLEH gewandt und ein schnelles Handeln in der Sache angemahnt. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 müssen wir zu einer rechtsicheren Lösung gefunden haben, da dann erste Düngemaßnahmen anlaufen.“

Land plant Änderung des Heilberufsgesetzes

Modernisierung weiterer gesundheitsrechtlicher Vorschriften

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese brachte am Mittwoch im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Heilberufsgesetzes M-V und weiteren Gesundheitsrechts ein.

Drese verdeutlichte im Landtag, dass sich ändernde Rahmenbedingungen, wie etwa die Krankenhausreform und eine sich weiterentwickelnde Rechtslage eine Anpassung des Gesetzes erforderlich machen.

Ein wichtiges Thema im Gesetzentwurf ist die Weiterbildung. Hier sei geplant, Vorschriften zu vereinfachen. So soll nach Angabe von Drese die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin künftig auch ausschließlich im ambulanten Sektor möglich sein und sie kann auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren reduziert werden. „Mit den vorgesehenen Rechtsänderungen wollen wir ärztliche Weiterbildungen im Land attraktiver machen, indem die ambulante ärztliche Versorgung stärker einbezogen werden kann und Verbundweiterbildungen vereinbart werden können“, so Drese. Durch wohnortnahe Rotationen und die Möglichkeit zu Teilzeitmodellen werde die Familienfreundlichkeit erhöht.

Gleichzeitig sollen mit der Novellierung weitere gesundheitsrechtliche Vorschriften modernisiert werden. Die Ministerin benannte hierzu drei Beispiele. Im Bestattungsgesetz werde mit der Neuregelung zur ärztlichen Leichenschau die Durchführung im Rettungsdienst praxistauglicher gestaltet. Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst solle künftig ermöglicht werden, im Einzelfall eine vollständige Leichenschau vorzunehmen, ohne dabei das Grundprinzip der vorrangigen Todesfeststellung aufzugeben.

Im Infektionsschutzausführungsgesetz sollen Meldepflichten aufgehoben werden, deren Nutzen sich infektionshygienisch oder epidemiologisch nicht belegen lässt. „Das ist ein ganz konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Drese. Zugleich schaffen wir im Bereich der Wasserüberwachung mit der Zuständigkeitszuweisung an das LAGuS die rechtlichen Grundlagen für eine landesweit einheitliche, qualitätsgesicherte, und effizient organisierte Überwachung unserer Trink- und Badegewässer entsprechend den Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung.

Im Rettungsdienstgesetz soll der sogenannte Werkrettungsdienst rechtlich verankert werden. „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Betreiberinnen und Betreiber besonders versorgungsintensiver Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Vorhaltung entsprechender rettungsdienstlicher Strukturen zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere Großvorhaben mit erhöhtem rettungsdienstlichem Bedarf oder speziellen Anforderungen, die vom öffentlichen Rettungsdienst allein nicht abgedeckt werden können. Der Werkrettungsdienst bleibt dabei in das Gesamtsystem eingebunden und kann im Bedarfsfall durch den öffentlichen Rettungsdienst unterstützt werden“, betonte Drese.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag können nun die parlamentarischen Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen starten.

Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes im Landtag

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit der ersten Lesung des Klimaverträglich­keitsgesetzes beschäftigt. Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus bezeichnete die Anstrengungen zum Klimaschutz in der Debatte als alternativlos.

„Klimaschutz ist wichtig – die Klimakonferenz in Brasilien zeigt dies aktuell auf internationaler Ebene. Jeder muss einen Beitrag leisten: Alle Länder der Welt, die Bundesländer und jeder Einzelne ist aufgerufen, unser Erde zu schützen.

Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz setzen wir die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft.

Bisherige Klimaschutzaktivitäten waren schon erfolgreich. Der CO2-Ausstoß in MV ist seit 2018 bereits um 2 Mio. Tonnen pro Jahr gesunken. Wir fangen also nicht bei null an – aber wir brauchen aber mehr Verbindlichkeit.

Mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung das Klimaverträglichkeitsgesetz erarbeitet. Wissenschaftliche Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt der auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Das Ziel ist ein klimaneutrales MV bis 2045 inklusive Rahmenvorgaben und Treibhausgasemissionsminderungspfaden für die einzelnen Sektoren.

Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist auch, dass es abweichend vom Koalitionsvertrag sachgerecht ist, dasselbe Klimaschutzziel wie auf Bundesebene – also 2045 – als entsprechende landesrechtliche Regelung vorzulegen. In diese Abwägung wurden finanzielle, soziale und wirtschaftliche Aspekte einbezogen. Wir machen Klimaschutz nicht mit der Brechstange, sondern nehmen die Menschen und die Unternehmen mit. Und wir nehmen uns jetzt 20 Jahre Zeit, um den Prozess zu gestalten.

Die Struktur des Gesetzes orientiert sich an den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes: Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstige. Alle Sektoren leisten Ihren Beitrag – ab 2046 sind nur noch Restemissionen in der Landwirtschaft und geringe Emissionen in allen andere Bereichen vorgesehen.

Zwischenziele der Minderung sind: 2030 minus 26 Prozent, 2035 minus 53 Prozent, 2040 –minus 78 Prozent der Treibhausgas­emissionen im Land. Der Ausgleich verbleibender Restemissionen erfolgt insbeson­dere durch den Wald, durch Festlegung von CO2 in Holz- und Paludiprodukten.

Das Gesetz legt weiterhin fest, dass ein Klimaschutzplan in 2026 zu erarbeiten ist. Der Klimaschutzplan enthält die konkreten Maßnahmen, um den Zielpfad einzuhalten.

Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Entwicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Die Treibhausgasemissionen werden regelmäßig (alle 2 Jahre) sektorspezifisch überprüft. Die Ermittlung erfolgt über eine Quellenbilanz – dies entspricht der Herangehensweise in den anderen Bundesländern und auch den internationalen Protokollen.

Damit ist auch klargestellt, dass wir kein Treibhausgasbudget, sondern die Treibhausgasbilanz des Landes nutzen, um festzustellen, ob wir uns auf dem Zielpfad oder im besten Fall darunter bewegen.

Im Gesetz erhält jeder Sektor einen eigenen Abschnitt mit Zielen und Schwerpunkten.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern wurden berücksichtigt, insbesondere sind die entwässerten Moore die größte Treibhausgas-Einzelquelle. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren Moore nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Regelungen für den Moorschutz wurden daher aufgenommen: Erstens wurde das überragendes öffentliche Interesse des Landes und zweitens die Einstellung der Entwässerung ab 2045 festge­legt. Dies ist eine Herkulesaufgabe für alle Beteiligten, aber sie zu erledigen ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Die aktuelle Regelung gibt langfristige Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Gleichzeitig ist die Einstellung der Entwässerung ein Prozess, der mit den Beteiligten vor Ort kooperativ zu entwickeln ist.

Auch die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral organisiert sein.

Der nächste wichtige Punkt im Gesetz ist die Pflicht zur Erstellung der Klimaanpassungsstrategie bis Anfang 2027 für Mecklenburg-Vorpommern. Verankert wird auch die Pflicht der Erstellung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte für die Landkreise und kreisfreien Städte. Ebenso werden die Aufgaben der Fach­stelle für Klimawandel und Klimaanpassung am LUNG geregelt.

Das Klimaverträglichkeitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um unser Land auf die Zukunft vorzubereiten und nachhaltig auszurichten. Lassen sie uns gemeinsam den Klimaschutz voranbringen, um unsere Erde zu schützen“, so Minister Backhaus.

Obermeistertag des Handwerks

Ines Jesse: „Das Handwerk in unserem Land braucht gute und verlässliche Rahmenbedingungen“

Güstrow – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute beim landesweiten Obermeistertag des Handwerks dessen zentrale Rolle bei der Umsetzung der Energiewende betont. Die Veranstaltung der Handwerkskammern stand in diesem Jahr unter dem Titel „Sichere und bezahlbare Energieversorgung für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern – Chancen, Lösungen und Praxisbeispiele“.

„Das Handwerk ist der Motor unserer Wirtschaft. So brauchen wir unter anderem für eine erfolgreiche Energiewende Elektriker, Dachdecker, Schornsteinfeger und die Betriebe im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk. Sie sind Umsetzer und Möglichmacher lokaler Energieprojekte – von Photovoltaik und Wärmepumpen über Speicherlösungen bis hin zu intelligentem Energiemanagement“, betont Staatssekretärin Jesse. „Durch enge Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Betrieben schaffen wir nachhaltige regionale Wertschöpfung. So wird Energie zunehmend gemeinsam erzeugt und genutzt – zum Vorteil von Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und KMU gleichermaßen.“

Um dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen, unterstützt das Wirtschaftsministerium gezielte Qualifizierungsmaßnahmen – von Bildungsschecks über unternehmensspezifische Förderungen bis hin zur Beratung durch Weiterbildungsdatenbanken und dem ‚Meister-Extra‘. „Nur mit kontinuierlicher Weiterbildung können unsere Handwerksbetriebe die technologischen Anforderungen der Energiewende meistern. Dabei unterstützen wir sie mit vielfältigen Angeboten“, so Staatssekretärin Jesse.

Zudem fördert das Wirtschaftsministerium die digitale Kompetenz im Handwerk – etwa durch Investitionen in berufliche Schulen und Bildungszentren und moderne Lerntechnik. Mit der Schülerpraktikumsprämie bietet das Ministerium außerdem jungen Menschen die Gelegenheit, praktische Berufsorientierung im Handwerk zu sammeln. Im Rahmen des Programms haben in diesem Jahr bereits mehrere Hundert Jugendliche einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

„Der Erfolg der Praktikumsprämie zeigt deutlich, dass das Handwerk attraktive Perspektiven bietet – gerade für junge Menschen. Die Energiewende eröffnet dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Chancen: vom Ausbau und Sanierung von Gebäuden über die Installation und Wartung von Energieanlagen bis zur Klimatisierung und Modernisierung der Infrastruktur“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Der Obermeistertag ist das wichtigste Treffen der Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter der gesamten Handwerksorganisation in Mecklenburg-Vorpommern. Als Obermeister bezeichnet man im deutschen Handwerk den oder die Vorsitzende einer Innung. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 142 Innungen, die in 13 Landesinnungsverbänden organisiert sind. Mehr als 20.000 Handwerksbetriebe im Land mit rund 101.000 Beschäftigten und über 6.000 Lehrlingen erwirtschaften jährlich einen Umsatz von etwa neun Milliarden Euro. Dem Handwerk werden rund zehn Prozent der Bruttowertschöpfung, etwa 14 Prozent der Erwerbstätigen und rund 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet.

32.000 Schülerinnen und Schüler besuchen die SchulKinoWoche

„In Liebe, Eure Hilde“ – Sondervorführung mit Andreas Dresen in Rostock

Rostock – In dieser Woche tauschen ca. 32.000 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern die Schulbank gegen den Kinosessel. In der SchulKinoWoche bieten 33 Kinos im Land ein umfangreiches Programm mit 100 Filmen. Zusätzlich gibt es Sonderprogramme der Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung – mit dem Fokus auf Pressefreiheit, Umweltbildung und Demokratie.

„Die SchulKinoWoche eröffnet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, spannende Filme zu erleben. Zugleich können sie sich intensiv mit gesellschaftlichen Fragestellungen und unserer Geschichte auseinandersetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich besonders, dass heute eine Sondervorführung den Film ‚In Liebe, Eure Hilde‘ ins Rampenlicht stellt – ein herausragendes Werk, das zum Nachdenken über unsere Vergangenheit anregt und die Bedeutung von Verantwortung und Erinnerung verankert.“

Die Veranstaltung am heutigen Mittwoch, bei der Regisseur Andreas Dresen zu Gast sein wird, ist ein Highlight der SchulKinoWoche, die bereits zum 20. Mal stattfindet. Dresen, bekannt für seine authentischen und gesellschaftlich relevanten Filme, wird mit dem Publikum über seinen Film „In Liebe, Eure Hilde“ sowie über die Rolle des Films in Politik- und Gesellschaftsbildung sprechen. In dem Film geht es um die große Liebe von Hans und Hilde Coppi zur Zeit des Nationalsozialismus, ihr Leben und ihren Tod. Neben seiner Arbeit als Regisseur lehrt Dresen an der Hochschule für Musik und Theater Rostock.

Der Film „In Liebe, Eure Hilde“ ist Teil der SchulKinoWoche, steht aber auch allen Schulen frei für die Unterrichtsnutzung zur Verfügung. Das Bildungsministerium hat dafür eine landesweite Lizenz erworben.

Für Lehrkräfte bietet die SchulKinoWoche praxisnahe Impulse, wie Filme gezielt in der Bildungsarbeit eingesetzt werden können. „Es geht darum, konkrete Anregungen zu geben, wie gesellschaftliche Fragestellungen, politische Bildung und Medienkompetenz kreativ, innovativ und schülernah in den Unterricht integriert werden können“, erläuterte Oldenburg.

Lehrkräfte erhalten vorab pädagogische Begleitmaterialien, die die fachliche Einbindung der Filme erleichtern. Ergänzt wird das Angebot durch Fortbildungen und Workshops, die den Einsatz von Filmen als Bildungswerkzeug fördern.

Die SchulKinoWoche wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit 23.000 Euro finanziell unterstützt. Träger ist VISION KINO, ein bundesweites Projekt, das die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kinos stärkt und die Filmbildung fördert.

Schwesig: Wir müssen gemeinsam für Freiheit und Demokratie eintreten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der Aktuellen Stunde des Landtages dazu aufgerufen, aktiv für Demokratie und Freiheit einzutreten. „Ich bin überzeugt, dass Freiheit und Demokratie die beste Grundlage dafür sind, dass sich unser Land weiter gut entwickelt.

Wir wollen ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem man sicher und frei leben, gut arbeiten und zuversichtlich in die Zukunft schauen kann. Deshalb ist es so wichtig, dass wir gemeinsam für Freiheit und Demokratie eintreten und dass wir denen entschlossen entgegentreten, die die freiheitlich-demokratischen Grundordnung abschaffen wollen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Landtag erinnerte mit der Debatte an die Ausrufung der Republik im Jahr 1918, die Novemberpogrome 1938 und den Fall der Mauer 1989. Alle drei Ereignisse fanden am 9. November statt. „Dieser Tag zeigt, wie nah Hoffnung und Zerstörung, Mut und Gewalt, Freiheit und Unterdrückung beieinanderliegen können.

Er macht deutlich, was passieren kann, wenn Demokratie fehlt, wenn Hass und Gewalt die Oberhand gewinnen. Er zeigt aber vor allem auch, was möglich ist, wenn die Menschen zusammenstehen und gemeinsam für Demokratie und Freiheit eintreten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Freiheit und Demokratie seien keine Selbstverständlichkeit. Sie müssten aktiv gestaltet und entschlossen verteidigt werden.  „Ausgrenzung, Antisemitismus, die Verhöhnung der Demokratie – all das darf keinen Platz bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben“, sagte Schwesig.

„Demokratie lebt von Beteiligung, von Widerspruch, von Verantwortung. Demokratie braucht Haltung. Demokratie braucht Mut. Sie braucht Menschen, die sich einbringen – in Vereinen, Gemeinden, Schulen, Betrieben. Die sich für das „Wir“ engagieren und für unsere Werte eintreten.

Ich bin stolz darauf, dass so viele Menschen bei uns im Land das tun. In Jugendparlamenten, bei der Feuerwehr, im Sport, in Kultur- und Bildungsarbeit. Rund 600.000 Menschen im Land sind ehrenamtlich aktiv. Ein starkes Gemeinwohl, ein starker sozialer Zusammenhalt ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie“, sagte die Ministerpräsidentin.