Menü Schließen

Kategorie: Bundesrat

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden

Berlin – Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll die Spendenbereitschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag dazu beschlossene Gesetz am 14. Februar 2020 gebilligt.

Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen.

Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung und geht auf eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Karin Maag (CDU/CSU) zurück. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die so genannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben.

Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

M-V will Hass im Internet besser bekämpfen

Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Das wurde auf der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Die Initiative geht auf eine Beratung der letzten Innenministerkonferenz zurück.

Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.

„Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Und uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter ermöglichen, an die Täter heranzukommen. Bei Anbietern sollen deshalb Name und Anschrift hinterlegt sein, im Fall von Straftaten können Ermittler darauf zugreifen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden“, ergänzt Caffier.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bringen den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14.2.2020 ein.

M-V und S-H starten Bundesratsinitiative

Schwerin/Kiel – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein setzen sich mit einem eigenen Antrag für eine uneingeschränkte Aufnahme des Schiffbaus in das neue parallele Bund-/Länder-Großbürgschaftsprogramm ein. „Die bisherigen Pläne sehen eine drastische Reduzierung der Beteiligung des Bundes beim Thema Schiffsbürgschaften vor. Das darf nicht sein. Die Küstenländer setzen sich für die Finanzierung des Schiffbaus im besonderen Maße ein. Dieses Thema ist vor dem Hintergrund der gegenwärtig von den MV Werften einzuwerbenden nächsten Schiffbauaufträge insbesondere auch für unser Land sehr wichtig. Die alleinige Begleitung der Schiffbaufinanzierung mit Landesbürgschaften würde die Leistungsfähigkeit unseres Landes weit überfordern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Das Kabinett hat dem Vorgehen des Ministers zugestimmt. Der Antrag Schleswig-Holsteins wird mit dem Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns Gegenstand der nächsten Bundesratssitzung am 14. Februar sein. „Wir haben ein besonderes bundespolitisches Interesse am Erhalt einer leistungsfähigen Schiffbauindustrie an der deutschen Küste. Ein ganz erheblicher Anteil der Wertschöpfung im Spezialschiffbau kommt im Schiffbau aus den Binnenländern. Jeder Schiffsneubau sichert Jobs auf den Werften und bei den Zulieferern“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe dankte dem Bund für sein bisheriges Engagement für die maritime Branche. „Die Finanzierung neuer Aufträge stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Volle Auftragsbücher allein reichen nicht aus. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und Versicherer agieren überwiegend zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind ihrerseits nicht in der Lage, ihre im Spezialschiffbau sehr hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Deshalb ist neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige Unterstützung des Bundes notwendig, um den Absicherungsbedarf bei Bauzeitfinanzierungen für Schiffe zu gewährleisten. Hier gibt es auch zukünftig Handlungsbedarf. Es sind hierfür weiter Gespräche mit dem Bund notwendig“, betonte Glawe.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die MV Werften durch Bürgschaften bei der Bauzeitfinanzierung von zwei Kreuzfahrtschiffen der Global Class. Das Bürgschaftsvolumen des Landes beträgt 375 Millionen Euro für den Bau der beiden Kreuzfahrtschiffe. Der Bund sichert den Bau in gleicher Höhe ab.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die maritime Industrie (Schiff- und Bootsbau, maritime Zulieferer sowie Meeres- und Offshore-Technik) mit knapp 300 Unternehmen, insgesamt ca. 11.500 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 1,5 Milliarden Euro ein industrieller Kern. Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 160 Unternehmen mit rund 6.500 Mitarbeitern. In den sechs größeren Unternehmen, den MV Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, der Neptun Werft in Rostock-Warnemünde, der Peene-Werft in Wolgast und der Tamsen Maritim in Rostock sind rund 3.700 Mitarbeiter und rund 380 Auszubildende beschäftigt. Zum Schiff- und Bootsbau kommen maritime Zulieferer und Dienstleister, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren, mit etwa 140 Unternehmen und ca. 5.000 hochwertigen Arbeitsplätzen hinzu.

Stromnutzung in Wärme, Verkehr, Industrie und Chemie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine Experimentierklausel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich, die sogenannte Sektorenkopplung, ein. Nach dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche wird der Antrag jetzt der Ländervertretung zugeleitet.

„Eines unserer wichtigsten Anliegen ist, dass die saubere Energie, die wir erzeugen, auch vollständig genutzt wird. Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die nötige öffentliche Akzeptanz finden. Deshalb ist die Nutzung des Stroms durch Umwandlung und Verwendung im Verkehr, in Gebäuden für Wärme sowie Warmwasser und in der Industrie als Alternative zur Energiespeicherung unverzichtbar für die Energiewende. Dieser sinnvolle und für den Erfolg der Energiewende notwendige nächste Schritt wird durch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch verhindert“, sagt Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Energieträgern aufgrund verschiedener Steuern, Abgaben und Umlagen sind zu hoch. Damit sich die sogenannte Sektorenkopplung im Markt durchsetzen kann, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Energieträger herrschen.“

Dafür sollen in so genannten Reallaboren Abweichungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen und deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Stromverwendung in den anderen Bereichen untersucht werden. „Grundlage für diese Reallabore sind Experimentierklauseln. Sie schaffen den Rechtsrahmen für die ergebnisoffene Erprobung skalierbarer Lösungen für die wirtschaftlichen, technischen und vor allem regulatorischen Herausforderungen“, so Christian Pegel.

Eine Studie im Auftrag seines Ministeriums hatte gezeigt, dass dies sinnvoller und auch viel schneller umsetzbar ist, als das Energiewirtschaftsrecht zur verbesserten Integration der Sektorenkopplung grundlegend zu überarbeiten. „Forderungen, zunächst das gesamte Abgaben- und Steuerrecht so zu überarbeiten, dass die Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich tatsächlich wirtschaftlich möglich wird, sind in Wahrheit ein Vertagen dieses Themas auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir wollen die Energiewende zum Erfolg führen und das geht nur mit einer schnellen Experimentierklausel“, so der Minister.

Der Bundesrat soll nun auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung bitten, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen mit dem Ziel, neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit mit zeitlich und räumlich begrenzten Experimenten erprobt werden kann, wie sich diese Hemmnisse beseitigen und die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herstellen lassen. Um die nötigen Schlussfolgerungen aus den Experimenten ziehen zu können, sollen sie wissenschaftlich begleitet werden.

Die Länderkammer wird Mecklenburg-Vorpommerns Antrag voraussichtlich am 14. Februar 2020 in der Berliner Länderkammer beraten.