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Kategorie: Bundestag/Regierung

Abschlagszahlungen für Novemberhilfe

Schwerin – Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.

Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.

Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Attraktive Bahnhöfe

M-V profitiert von Corona-Konjunkturprogramm des Bundes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden bis zum Jahresende 28 Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms des Bundes für attraktivere Bahnhöfe umgesetzt. An 15 Standorten im Land werden Reparatur- und Verschönerungsmaßnahmen vorgenommen.

„Als Konjunkturimpuls für das regionale Handwerk hatte der Bund im August angekündigt, ein Sofortprogramm zur Steigerung der Attraktivität von Bahnhöfen aufzulegen. Ich freue mich, dass auch 15 Bahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern davon profitieren“, so Landes-Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für insgesamt rund 1,8 Millionen Euro hat die Deutsche Bahn kleine und mittlere regionale Handwerksbetriebe mit den insgesamt 28 Arbeiten auf 15 Bahnhöfen in M-V beauftragt. Die Mittel kommen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft und Bekämpfung der Corona-Folgen. Bundesweit werden 167 Bahnhöfe aufgefrischt.

„Mit dem Maßnahmepaket wird die heimische Wirtschaft unterstützt und die Qualität unserer Bahnhöfe verbessert, eine Win-win-Situation“, zeigt sich Minister Pegel erfreut. Mit den Arbeiten sollen unter anderem die Aufenthaltsqualität an Bahnhöfen und Stationen erhöht sowie Reiseinformation, Barrierefreiheit und energetischer Standard verbessert werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen an Bahnhöfen im Land vorgesehen:

Landkreis Rostock

Malerarbeiten zur Aufwertung der Tunnelwände, Erneuerung von Vitrinen, Erweiterung des Wegeleitsystems in Güstrow

Landkreis Nordwestmecklenburg

Erneuerung einer Vitrine in Moidentin

Rückbau der alten und Neubau zweier Wetterschutzhäuschen in Herrnburg

Austausch von acht Vitrinen, Bahnsteigbelag und Aschenbechern, Dachreparatur, Erweiterung der Taubenvergrämung in Wismar

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Neubau von zwei neuen Wetterschutzhäuschen, Erneuerung des Bodenbelags an einem Bahnsteig, Entfernen von Stolperstellen in Hagenow-Land

Rückbau und Neubau eines Wetterschutzhäuschens in Karstädt

Erneuerung von zwei Vitrinen in Rastow

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Erneuerung von Vitrinen in Neustrelitz

Rostock

Aufwertung der Blindenleitstreifen, Erneuerung von Vitrinen im Hauptbahnhof

farbliche Gestaltung der Aufgänge in Lütten Klein

Schwerin

Rückbau und Neubau von zwei Wetterschutzhäuschen in Görries

farbliche Gestaltung des Westausgangs mit Graffitischutzerneuerung, Erneuerung von Treppenstufen, Umrüstung der Beleuchtung auf LED im Hauptbahnhof

Rückbau und Neubau von zwei Wetterschutzhäuschen in Schwerin Süd

Erneuerung einer Vitrine in Lankow

Landkreis Vorpommern-Rügen

Einbau von Klimasplitgeräten in Aufzügen, Erneuerung von Vitrinen, Aufarbeitung der Fassade im Erdgeschoss im Hauptbahnhof Stralsund

Corona: Umrüstung von Raumluft-Anlagen

Schwerin – Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Maßnahmen an stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden gefördert werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen.

Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, Räume mechanisch zu lüften und können einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, indem sie das Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam senken.

Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen.

Gefördert werden neben Investitionskosten auch Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro. Nicht gefördert wird hingegen die Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen.

Kostenverteilung

Wirtschaftsminister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über den Stand der Novemberhilfe gesprochen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte im Vorfeld höhere Abschlagszahlungen.

„Hier ist Bewegung reingekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anregung von Mecklenburg-Vorpommern die Prüfung zugesagt, damit Abschlagszahlungen auch über 10.000 Euro ermöglicht werden können. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen Liquidität“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bislang ist die Abschlagszahlung auf höchstens 50 Prozent der beantragten Hilfen, maximal jedoch bis 10.000 Euro, begrenzt. Das ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro viel zu gering. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro anzuheben.

Darüber hinaus sind auch im kommenden Jahr weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund für Unternehmen nötig. „Wir sind dem Bund für die bisher geleisteten Wirtschaftshilfen sehr dankbar. Das hilft vielen Unternehmen direkt vor Ort über die schwierige Zeit zu kommen. Dennoch geht es jetzt darum, dass der Bund die Länder nicht im Regen stehen lässt. Wir werden auch im neuen Jahr weiter Unterstützung für die Wirtschaft benötigen“, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich in mehreren Programmen, teilweise in eigenen Sonder-Landesprogrammen, für die Bewältigung der Corona-Krise einsetzt. „Mecklenburg-Vorpommern schultert einen großen Teil der Unterstützung bei der Pandemie. Hierzu zähle ich beispielsweise das Winterstabilisierungsprogramm, die Neustart-Prämie, teilweise die Finanzierung bei der Soforthilfe. Auch bei der Gewährung von Darlehen setzt das Land sich ein. Insofern ist es positiv, dass das Bundesfinanzministerium bereits für das kommende Jahr positive Signale sendet“, so Glawe weiter. Darüber hinaus hat das Land den Bürgschaftsrahmen deutlich erhöht.

Bereits Ende März hat das Land den „MV-Schutzfonds“ mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Mit dem Maßnahmenpaket werden beispielsweise Wirtschaft, Kultur und Sport im Land aufgrund der Folgen der Corona-­Pandemie unterstützt. Dadurch werden auch viele Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wird der Schutzfonds weiter aufgestockt. Beispielsweise werden etwa weitere 100 Millionen Euro für das Winterstabilisierungsprogramm eingesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Einführung einer Kindergrundsicherung

Schwerin – Nach der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) in der vergangenen Woche spürt Sozialministerin Stefanie Drese Rückenwind für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.

„Die ASMK hat parteiübergreifend mit großer Mehrheit beschlossen, auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, Modellen und Rechtsgutachten eine konkrete Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Fast alle Fachministerinnen und Fachminister halten eine Kindergrundsicherung für realisierbar und sinnvoll“, sagte Drese.

Ausdrücklich appelliere die ASMK an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern an der Einführung einer Kindergrundsicherung zu arbeiten, so Drese. „Wir sind uns einig, für eine kindgerechte Entwicklung ist eine soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen erforderlich, die über eine reine Armutsbekämpfung hinausgeht.“

Drese: Mein Ziel ist es, mit der Einführung einer Kindergrundsicherung Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten und besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder zu ermöglichen.“ Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Nach Ansicht von Ministerin Drese gibt es nicht einen einzigen und einfachen Weg zu einer Kindergrundsicherung. Die Länder haben aber hierzu richtungsweisende Beiträge vorgelegt und stehen zu Beratungen für eine zielgenaue Einführung zur Verfügung.

Drese: „Die Bundesregierung wird daher nun gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nächsten Schritte zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung im Interesse von Kindern und Jugendlichen einzuleiten.“

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Schwerin – Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat als wichtiger Baustein der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt, auch wenn bei vielen Leistungsberechtigten und in Teilen der Gesellschaft weiterhin Vorbehalte bestehen. In einigen Teilbereichen besteht gesetzlicher Änderungsbedarf.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden. Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden. Folgende Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollen, stellen die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister vor:

  • Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker:

Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Ich finde es wichtig, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt und weiterentwickelt wird: die Leistung und Lebensleistung der Menschen muss verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.“

  • Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe betont: „Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen die Angst nehmen, dass ihre bisherige Lebensleistung bei der Beantragung von SGB II-Leistungen nicht berücksichtigt wird. Das Vermögen von Leistungsberechtigten, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder selbstständig waren, muss stärker geschützt werden. Dafür wollen wir den Vermögens-Grundfreibetrag erhöhen, damit sich Vorsorge und Sparen lohnt. Hierfür müssen nachvollziehbare und gerechte Lösungen gefunden werden.“

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen. Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“

  • Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr erspartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Darum sollte der Freibetrag für Wohneigentum im SGB II gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und nicht nur in großen Ballungszentren herrscht vielerorts Wohnungsnot. Auch deshalb sollten Menschen, die ihr erarbeitetes Vermögen in Wohneigentum investiert haben, nicht schlechter gestellt sein.“

  • Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen:

Alle vier Ministerinnen und Minister betonen auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben. Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.