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Kategorie: Bundestag/Regierung

Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe …

… müssen Arbeitsbedingungen verbessern

Schwerin – Anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts, Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch zu verbieten, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundes ausdrücklich. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Firmen ihr Kerngeschäft an Subunternehmen auslagern, die dann Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen quasi zu Lohnsklaven machen, die in menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten und leben müssen. Wenn wir die Fleischindustrie betrachten, müssen wir aber auch das ganze Dilemma erkennen. Der Gedanke, der dahintersteckt, Fleisch immer billiger zu produzieren, entwertet das Lebensmittel selbst.

Ich wünsche mir, dass der Verbraucher diesen Kreislauf unterbricht und mit seiner Kaufentscheidung die Abwärtsspirale stoppt. Wer regional und saisonal kauft, unterbindet lange Transporte von Tieren und Produkten. Wer auf Tierwohllabel achtet, nimmt Einfluss auf bessere Haltungsbedingungen. Das Argument, das könnten sich nur reiche Leute leisten zieht nicht. Denn den Preis für billiges Fleisch zahlen wir alle: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe ebenso die Tiere und die nachfolgenden Generationen durch den Einfluss der Produktionsbedingungen auf Klima und Trinkwasser. Das können wir nicht wollen.“

Ausgleichszahlungen vom Bund

Stationäre Vorsorge- und Reha-Kliniken erhalten Ausgleichszahlungen für Einbußen durch die Corona-Krise

Schwerin – Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Für Rehakliniken ist die Lage gegenwärtig nicht einfach. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. „Inzwischen sind über 9,5 Millionen Euro im Land überwiesen worden“, bestätigt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. 38 Stationäre Reha-Einrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind-Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro.

Reha-Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen für Ausfälle der Einnahmen, die entstanden sind, weil Betten nicht so belegt werden konnten, wie es vor der COVID-19-Pandemie geplant war. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind. „Es wird eine Unterstützung gezahlt, die dringend vor Ort gebraucht wird“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zum Normalbetrieb. Das Konzept wird auch Thema in der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag sein.“

Stellen Reha-Kliniken diesen Antrag auf Ausgleichsanspruch, prüft in Mecklenburg-Vorpommern die TK unbürokratisch und sorgt dafür, dass die Finanzhilfen schnellst-möglich fließen. Nach Angaben der TK liegen zwischen Beantragung und dem Eingang des Geldes nur wenige Werktage. „Wir möchten, dass Leistungserbringer liquide bleiben und arbeiten können. Dazu gehört auch, aktuelle Gesetze schnell umzusetzen. Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen“, erklärt Austenat-Wied.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage unter der Rubrik www.tk.de/leistungserbringer bereitgestellt. Der Artikel führt durch das Erstattungsverfahren und zeigt Kommunikationsmöglichkeiten auf. Ein Experten-Team steht unter der Telefonnummer 040/460 66 18 800 zur Verfügung.

Bundesautobahngesellschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2021 übernimmt die neu gegründete Autobahngesellschaft des Bundes die Verwaltung aller Bundesautobahnen. Wichtig ist dabei, dass die Gesellschaft ausreichend Personal für diese Aufgabe bereitstellen kann. Deshalb ist es Ziel von Bund und Ländern, dass möglichst viele der bislang in den Ländern mit den Autobahnen befassten Beschäftigten zur Autobahn GmbH wechseln, die künftig im Auftrag des Bundes die Autobahnen auf ihrem Territorium betreuen wird.

„In Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich dieser Personalübergang weitgehend unkompliziert: Von den insgesamt 313 Tarifbeschäftigten und Beamten der Autobahnabteilung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr haben bereits 292 ihre Zustimmung zu dem Wechsel gegeben“, konstatiert Infrastrukturminister Christian Pegel zufrieden.

„Das ist ein Spitzenergebnis mit Strahlkraft. Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir beim Aufbau der Autobahngesellschaft auf einem guten Weg sind“, sagt deren Vorsitzender der Geschäftsführung, Stephan Krenz, und fügt hinzu: „Der reibungslose Personalübergang ist auch ein Ausweis für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und der neuen Autobahngesellschaft.“

Nur sechs Tarifbeschäftigte haben dem Übergang zunächst widersprochen, können ihre Entscheidung zu wechseln aber bis Ende des Jahres 2021 noch nachholen. Anderenfalls wird ihr Arbeitgeber auch künftig das Land M-V sein.

„Sollten die bislang widersprechenden Kolleginnen und Kollegen nicht doch noch wechseln, werden diese ab 1. Januar 2021 für die Autobahn GmbH im Wege einer sogenannten Gestellung beziehungsweise Zuweisung arbeiten. Das heißt, das Land leiht die Beschäftigten quasi an die Autobahn GmbH aus, welche die dem Land entstehenden Personalkosten erstattet“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Für alle Kollegen gilt: Sie werden weiterhin ihre gewohnten Aufgaben am gewohnten Ort erfüllen. Das war für uns als Land bei allen Gesprächen dazu mit dem Bund in den vergangenen zwei Jahren extrem wichtig. Nur ihr Arbeitsvertrag wird geändert, wenn sie wechseln.“

Aus der bisherigen Abteilung Autobahn des Landesamtes in Güstrow wird ab 1. Januar 2021 die Außenstelle Güstrow der Autobahn GmbH des Bundes. Für die sieben Autobahnmeistereien im Land mit insgesamt 243 Beschäftigten ändert sich nicht mal der Name.

Für Minister Christian Pegel ist das eine gute Ausgangssituation: „Dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus und in M-V sich weiterhin um unsere Autobahnen kümmern, stimmt mich sehr zuversichtlich, weil sich weiterhin Menschen aus unserem Land um unsere Autobahnen kümmern – also dank ihrer Verwurzelung bei uns im Land auch wissen, wo auf unseren Autobahnen der Schuh drückt.“

Bislang verwalten, unterhalten, planen und bauen die Länder die Bundesautobahnen und -straßen für den Bund. Für die Autobahnen war im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Jahr 2016 diese Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern ab 2021 geändert worden. Ab 1. Januar 2021 übernimmt der Bund durch die extra dafür gegründete Autobahn GmbH diese Aufgaben für die Autobahnen in Deutschland selbst. Die Bundesstraßenverwaltung bleibt jedoch weiterhin bei den Ländern – im Auftrag des Bundes.

Drese: Elterngeld ist krisenfest

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Elterngeld-Reform, die heute auf Grundlage eines Gesetzesentwurfs von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vom Bundestag beschlossen wurde. „Familien entstehen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile. Das ist die wichtigste Botschaft an unsere jungen Eltern im Land“, so Drese.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten.

Drese: „Mit den Anpassungen des Elterngelds wird verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

  1. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  1. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  1. Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

„Mit der Elterngeld-Reform, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unterstützen Bund und Länder die Familien, um deren wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, so Drese.

Denkmalschutz-Sonderprogramm

Bund investiert 2020 erneut 30 Millionen Euro mit Denkmalschutz-Sonderprogramm für Kulturdenkmäler und historische Orgeln

Berlin – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern 30 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2020 freigegeben und seinen Willen bekundet, weitere 20 Millionen Euro hierfür im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Weg frei für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an rund 250 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland.

Zu den für eine Förderung vorgesehenen Projekten gehören zum Beispiel der Seenotrettungskreuzer „Bremen“, das Brauhaus des ehemaligen Zisterzienserklosters Himmelpfort in Fürstenberg, der Wasserturm in Krempe und die Orgel der Stadtkirche St. Laurentius in Pegau.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Kulturdenkmäler sind uns als kulturelles Erbe anvertraut, sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft. Der Haushaltsausschuss ermöglicht durch seine Entscheidung den Erhalt einer Vielzahl unbeweglicher Kulturdenkmäler bundesweit und in der Fläche. Dies ist ein großer Gewinn für den Denkmalschutz in Deutschland und sichert die identitätsstiftende Bedeutung unseres baukulturellen Erbes. So werden zahlreiche Baudenkmäler und Orgeln saniert und vor dem Verfall bewahrt. In Zeiten der COVID19-Pandemie ist dies auch ein wichtiges Signal an bürgerschaftliche Engagierte und mittelständische Handwerksbetriebe: Kulturerbe ist ein unverzichtbares ‚Lebensmittel‘ – es bietet geistige Nahrung und sorgt für Beschäftigung.“

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen wurden bis 2019 insgesamt 280 Millionen Euro Bundesmittel investiert. Das Sonderprogramm 2020 unterstützt grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern und Orgeln, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Die Mittel kommen deutschlandweit vor allem auch kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute.

Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder

Schwerin – „Das ist eine gute Nachricht für viele Familien mit geringem Einkommen, die durch die Corona-Krise vor besondere finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“ Mit diesen Worten kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für die Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes zeitlich befristet zu ändern.

Drese hatte sich vor einigen Tagen an Bundessozialminister Hubertus Heil mit dem Anliegen gewandt, die starren Regelungen des BuT zum Angebot des Mittagessens in Kitas und Schulen infolge der Corona-Pandemie zeitlich befristet anzupassen.

„Mein Ansinnen ist es, dass die Aufwendungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die bis zur Schließung ihrer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben weiter übernommen werden können, auch wenn die Mittagsverpflegung nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemeinschaftlich erfolgt“, verdeutlichte Drese. „Ich freue mich nun über die familienfreundliche Entscheidung des Bundessozialministers, die Fördervoraussetzungen weit auszulegen und das Schulmittagessen vorübergehend dezentral anbieten zu können.“

Das Sozialministerium hat umgehend die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern als BuT-Leistungserbringer über diese veränderten Regelungen informiert. Drese: „Wenn beispielsweise das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich. Ich empfehle, dabei die bestehenden Anbieterstrukturen und Lieferverträge zu nutzen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten.“

BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.

Ostdeutsche Länder fordern Übertragung der BVVG-Flächen

Schwerin – Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die ostdeutschen Agrarminister in einem gemeinsamen Schreiben den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen.

Schon seit vielen Jahren verfolgt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus das Ziel, diese BVVG-Restflächen in die Verantwortung der Länder zu geben. Zuletzt hatte Mecklenburg-Vorpommern erwirkt, dass die Agrarministerkonferenz im Herbst 2019 in Mainz einstimmig die Forderung erhob, die verbliebenen BVVG-Flächen zur Umsetzung insbesondere von Maßnahmen des Klima-, Wasser- und Naturschutzes kostenlos auf die Länder zu übertragen.

„Die bedenkliche Entwicklung in der Agrarstruktur in den ostdeutschen Ländern, die starke Konzentration von Grund und Boden im Eigentum und Besitz von außerlandwirtschaftlichen Investoren, aber auch der Handlungsbedarf im Bereich des Artenschutzes, des Klimaschutzes sowie des Boden- und Wasserschutzes erfordern es, den Handlungsspielraum der Länder deutlich zu erhöhen. Die Übertragung der BVVG-Flächen kann hier einen wichtigen Beitrag leisten“, begründete Backhaus das Anliegen.

Weiter führte er aus: „Mit der Übertragung der Flächen an die Länder kann ein wertvoller Beitrag geleistet werden kann, da die Länder – auch Mecklenburg-Vorpommern – dann einen deutlich größeren Einfluss darauf haben, was auf den Flächen passiert. Ich wünsche mir, dass der Bund das anerkennt.“ Die Flächen sollten in erster Linie landwirtschaftlich tätigen Betrieben zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch Verpachtung. Die Vergabe müsse aber nach Kriterien erfolgen, die sozialverträglich sind, die Agrarstruktur im Auge haben und einen wichtigen Beitrag zum Arten-, Klima-, Wasser- und Bodenschutz leisten, so der Minister.

„Grund und Boden stehen im besonderen öffentlichen Interesse. Gerade deshalb muss die öffentliche Hand, damit meine ich Bund und Länder, zielorientiert vorgehen und nicht in historisch festgelegten Zuständigkeiten verharren. Wenn die Länder naturgemäß einen größeren und zielgerichteteren Einfluss ausüben können, dann sollten auch die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierzu gehört es, dass die BVVG-Flächen durch diejenigen verwaltet werden, die es betrifft: die Länder“, betonte Backhaus.

Ende 2019 verfügte die BVVG in den ostdeutschen Ländern noch über 109.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, davon

33.900 Hektar in Brandenburg,
39.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern,
23.500 Hektar in Sachsen-Anhalt,
7.900 Hektar in Sachsen und
4.700 Hektar in Thüringen.

„Dass alle ostdeutschen Länder mit dem Schreiben an den Bundesfinanzminister unsere Forderung unterstützen, erfüllt mich mit Zuversichert. Damit ist dies nicht mehr nur ein einsamer Ruf aus dem Nordosten der Bundesrepublik, sondern eine einstimmige Erwartung aller ostdeutschen Länder“, resümierte der Minister. Natürlich müssten regionale Unterschiede und agrarpolitische Prioritäten differenziert berücksichtigt werden. Dennoch gebe es in den ostdeutschen Ländern ähnliche Agrarstrukturen mit den gleichen Problemen und nicht zu vergessen – die Herausforderungen des Klimawandels und des Artensterbens.