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Kategorie: Bundestag/Regierung

Bonpflicht

Finanzminister Meyer steht zur Bonpflicht: „Steuerehrlichkeit darf kein Wettbewerbsnachteil sein“

Berlin – Auf der Finanzministerkonferenz in Berlin war heute auch die Bonpflicht Thema. Hintergrund war ein Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, in dem er eine Bagatellgrenze vorschlug. Die Finanzministerinnen und -minister wiesen das Ansinnen gemeinsam zurück, da Altmaier seine Forderung in der Bundesregierung offenbar nicht abgestimmt hat.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Befreiung von der Bonpflicht bei kleinen Beträgen dem Ziel der Gesetzgebung zuwiderlaufe: „Wir wollen effektiv gegen Umsatzsteuerbetrug vorgehen. Gerade bei vermeintlich kleinen Beträgen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass einige schwarze Schafe es mit der Steuerehrlichkeit nicht so ernst nehmen. Eine Bagatellgrenze wäre daher kontraproduktiv und würde ein falsches Signal senden.“

Meyer erinnerte daran, dass das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten sei. Mit der langen Vorlaufzeit sollte Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Neuregelung vorzubereiten. So ist es etwa schon heute möglich, den Bezahlvorgang auch elektronisch abzuschließen etwa mithilfe von QR-Codes oder der NFC-Technik. Möglichkeiten, die heute noch viel zu selten genutzt werden. „Wir dürfen nicht immer nur über die Digitalisierung reden“, so Meyer, „sondern müssen sie auch nutzen.“

Durch nicht ordentlich erfasste Zahlvorgänge werden dem Staat nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes bis zu 10 Mrd. Euro Steuern vorenthalten. „Das ist nicht nur ein Problem für den Staat“, so Finanzminister Meyer, „sondern vor allem für die ehrlichen Unternehmen. Steuerehrlichkeit darf kein Wettbewerbsnachteil sein.“

Handlungsbedarf sahen die Finanzminister bei den Härtefallregeln. Zwar lasse das Gesetz schon jetzt Ausnahmen von der Bonpflicht zu, allerdings gibt es noch keine bundeseinheitliche Linie. Hier sieht Finanzminister Reinhard Meyer den Bund in der Pflicht: „Es muss klar sein, dass in Dresden die gleichen Regeln gelten wie in Stuttgart und Schwerin. Daher sollte das Bundesfinanzministerium schnellstmöglich Kriterien definieren, nach denen die Finanzämter Ausnahmen zulassen können.“

Für die wichtigsten Fragen zur Bonpflicht hat das Finanzministerium zudem ein aktuelles Informationsblatt veröffentlicht.

Einführung einer Grundrente in Deutschland

Schwesig: Grundrente ist wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente in Deutschland auf den Weg gebracht.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Signale für die Grundrente auf Grün stellt. Das ist das klare Signal: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Die Grundrente ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

„Wir haben uns im letzten Jahr in nicht immer einfachen Verhandlungen auf Eckpunkte verständigt. Ich freue mich sehr, dass es jetzt auch einen Gesetzentwurf gibt. Meine klare Erwartung ist, dass die Grundrente wie vereinbart zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann“, sagte Schwesig weiter.

Gerade in Ostdeutschland würden überdurchschnittlich viele Rentnerinnen und Rentner von der Einführung der Grundrente profitieren. „Bei uns geht jetzt die Generation in Rente, die nach 1990 zu oft niedrigen Löhnen die ostdeutschen Länder neu aufgebaut hat. Gleichzeitig gibt es bei uns deutlich weniger Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte im Alter haben. Deshalb ist die Grundrente für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder besonders wichtig“, so die Ministerpräsidentin.

„Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Die Grundrente ist deshalb von hoher Bedeutung für Menschen, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Grundrente.

Mit der Grundrente werden bundesweit rund 1,3 Millionen Menschen im Alter eine spürbar höhere Rente haben. „Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die lange, aber oft zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, profitieren von der Grundrente“, so Drese. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und eine Anerkennung der Lebensleistung, dass Arbeit sich lohnt – auch in der Rente.“

Positiv bewertet Drese, dass die Rente um einen Zuschlag erhöht wird, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können (im Vorgänger-Gesetzentwurf 35 Jahre). Hierzu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. „Das ist insbesondere für Ostdeutsche mit unterbrochenen Erwerbsbiografien nach der Wende wichtig“, so Drese.

Drese: „Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Sie wird im Gegenteil durch Eigenleistung erworben und soll von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ohne Antrag ausgezahlt werden.“

Signale für Darßbahn auf Grün

Schwerin – Die Bundesregierung und die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern haben sich über die Finanzierung für die Wiedererrichtung der Darßbahn verständigt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten für die neue Meiningen-Brücke, dem mit einem Volumen von über fünfzig Millionen Euro größten Kostenpunkt. Die beiden anderen Drittel verteilen sich auf das Land und die Usedomer Bäderbahn (UBB).

„Damit sind jetzt alle Signale für eine Landesentscheidung zur Wiedererrichtung der Darßbahn auf Grün gestellt. Die Darßbahn kommt. Sie ist ein Großprojekt für ganz Vorpommern und soll künftig wieder von Barth über Zingst nach Prerow führen. Ich danke Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und unserem Landesinfrastrukturminister Christian Pegel sehr herzlich dafür, dass sie nach intensiven Gesprächen zwischen Bund und Land eine gemeinsame Lösung für den Bau der Strecke gefunden haben“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Die Bahnstrecke ist aus zwei Gründen wichtig für unser Land. Sie erschließt die Tourismusregion Darß deutlich besser für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir entlasten die Orte vom Autoverkehr und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Zugleich sichern wir mit der Strecke bis Zingst und Prerow den Betrieb auf der Bahnstrecke von Velgast nach Barth. Dafür haben sich viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort eingesetzt. Ich habe gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in Barth mit der Bürgerinitiative zum Erhalt der Strecke gesprochen. Ich freue mich sehr, dass ich heute sagen kann: Die Strecke bleibt. Und sie wird mit der Verlängerung nach Prerow sogar noch attraktiver“, so Schwesig.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Mit der Schiene und einem attraktiven Zugverkehr stärken wir Deutschland gezielt – neben den Fernverbindungen auch die touristischen Regionen und den ländlichen Raum. Hier im Norden unterstützen wir dafür ganz konkret die Wiederinbetriebnahme der Darßbahn. Ein Projekt, das auch der Bundeskanzlerin sehr wichtig ist. Von der neuen Strecke auf die wunderschöne Halbinsel an der Ostsee werden nach der Realisierung Anwohner und Urlauber gleichermaßen profitieren.“

Ab dem 30. November 1910 verband die Darßbahn die Stadt Barth auf dem Festland mit Prerow auf der Halbinsel Fischland-Darß, so dass die Einwohner von Zingst und Prerow nicht mehr auf Dampfschiffe angewiesen waren, um aufs Festland zu kommen. Im Zuge von Reparationsleistungen wurde auf der Insel das Streckengleis nach Ende des 2. Weltkrieges demontiert. Mit der Auflösung des Stützpunkts der Nationalen Volksarmee in Barth 1990 wurde auch die Strecke Barth-Bresewitz nicht mehr benötigt und der Verkehr eingestellt. Seitdem ruht der Zugverkehr auf diesem Streckenabschnitt, dieser ist aber weiterhin für den Bahnverkehr gewidmet.

2002 übernahm die Usedomer Bäderbahn (UBB) den Personenverkehr zwischen Velgast und Barth. Sie erwarb auch die Infrastruktur von DB Netz und will auch die neue eingleisige Strecke bis nach Prerow errichten.

Der nächste Schritt besteht darin, für die neue Bahnstrecke das Baurecht zu erlangen. Für den Streckenabschnitt bis zum Meiningenstrom auf der Festlandsseite liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor. Hingegen ist für die neue Klappbrücke für Schiene und Straße eine umfassende Planung und danach ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Abschnitt hinter der künftigen Brücke bis nach Zingst befindet sich bereits im Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt. Der Abschnitt Zingst-Prerow wird zurzeit für ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet.

Backhaus für faire Lebensmittelpreise

Schwerin – „Das heutige Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft ist ein wichtiges Signal an die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die seit Wochen andauernden Proteste der Bauern gegen die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft.

„Viele Menschen haben den Bezug zum Ursprung unserer Lebensmittel und damit auch zu deren Wert verloren“, so der Minister. Die Hauptursache sehe er nach wie vor im äußerst geringen Preisniveau. Eine Debatte um Dumpingpreise für Lebensmittel im Handel auf höchster politischer Ebene sei daher überfällig. Viel zu lang hätte man auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft für faire Preise gesetzt und die Verantwortung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen.

„Die Gesellschaft fordert von der Landwirtschaft eine tierwohlgerechtere und nachhaltigere Lebensmittelproduktion. Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette bereit sind, dafür auch entsprechend mehr zu zahlen“, betonte der Minister.

Hier gebe es klare Defizite beim Lebensmitteleinzelhandel. Vor allem die hohe Konzentration der Handelskonzerne sehe er äußerst kritisch. Die vier großen Lebensmittelhändler ALDI, LIDL, REWE und EDEKA würden ihre Marktmacht immer wieder zulasten der Landwirte ausnutzen. In vielen Fällen könnten Landwirte daher keine kostendeckenden Erzeugerpreise mehr erzielen. Besonders deutlich zeige sich das immer wieder am Milchmarkt. Derzeit gebe es für die Milchbauern rund 31 Cent pro Liter, nötig wären aber mindestens 40 Cent pro Liter. Gleichzeitig nehme der Handel zum Teil deutlich mehr als 1 Euro für den Liter Markenmilch.

„Wir brauchen endlich ein Miteinander auf Augenhöhe und eine faire Ausgestaltung der Preise für landwirtschaftliche Produkte am Markt. Das kann nur gelingen, wenn wir die Verhandlungsposition von Landwirten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel deutlich stärken“, so Backhaus. Er zeigte sich deshalb erfreut über die Ankündigungen der Bundeskanzlerin und der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) zügig umzusetzen.

„Ich hoffe sehr, dass die heutigen Gespräche im Bundeskanzleramt endlich Bewegung in die Sache bringen werden. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben“, stellte Backhaus klar und forderte den Lebensmitteleinzelhandel erneut zum Umdenken auf.

Die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – wurde im April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Sie sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden.

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Kette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, greifen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit wird erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard gelten, und Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte werden gestärkt.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Schwerin – Der Bundestag hat heute der Gründung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Sitz in Neustrelitz zugestimmt.

„Ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute klar für den Aufbau der Ehrenamtsstiftung des Bundes in Neustrelitz ausgesprochen hat. Das ist ein großer Erfolg für uns in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundestag dem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey gefolgt ist. Neustrelitz ist eine hervorragende Wahl“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande der Landtagssitzung in Schwerin.

„Wir haben hier im Land erfolgreich eine Ehrenamtsstiftung des Landes aufgebaut, die mit großem Engagement die Ehrenamtlichen in unserem Land unterstützt. Es ist gut, dass jetzt auch der Bund eine eigene Ehrenamtsstiftung gründet. Dafür habe ich mich schon als Bundesfamilienministerin eingesetzt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Stiftung eine wertvolle Unterstützung für die rund 30 Millionen Engagierten in ganz Deutschland sein wird“, sagte Schwesig weiter.

„Wir brauchen das Ehrenamt“, betonte Schwesig. „Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wenn wir nur an die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren, der Sportvereine oder der Landfrauen denken. Es ist gut, dass die Stiftung das Ehrenamt und den Zusammenhalt im ländlichen Raum besonders in den Fokus nehmen soll. Außerdem ist es seit langem eine Forderung der ostdeutschen Landesregierungen, dass Einrichtungen des Bundes verstärkt in den ostdeutschen Ländern angesiedelt werden. Auch aus diesen beiden Gründen ist Neustrelitz eine sehr gute Wahl.“

Nach dem Bundestag muss sich nun auch noch der Bundesrat abschließend mit der Ehrenamtsstiftung befassen.

Kooperation bei Kampfmittelberäumung

Schwerin – Der Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier und das Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Paul Johannes Fietz haben heute in Schwerin eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Kampfmittelprogramms der BImA in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es unter anderem, die Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben. Eine Vielzahl von Flächen ist durch eine militärische Vornutzung oder als „Kriegserbe“ kampfmittelbelastet.

„Munitionsaltlasten, ob im Wasser oder an Land, sind jetzt und für die Zukunft ein Problem und eine große Herausforderung, egal, ob aus Gründen der Gefahrenabwehr oder unter Aspekten des Umweltschutzes“, betonte Minister Caffier. „Wir sind das erste Bundesland, das mit der BImA eine solche Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ich habe bereits beim Besuch von Bundesinnenminister Horst Seehofer im Sommer letzten Jahres in Lübtheen deutlich gemacht, dass sich Bund und Länder mit einer nationalen Strategie zur Waldbrandbekämpfung für die Zukunft besser aufstellen müssen. Der Bund hatte nach den schrecklichen Waldbränden zugesagt, deutlich mehr Mittel für die Beräumung der kampfmittelbelasteten Bundesliegenschaften bereitzustellen und sich stärker zu engagieren. Mit dem heutigen Tag sind wir einen guten Schritt vorangekommen.“

Insgesamt hat die BImA 146 Millionen Euro in ihrem Kampfmittelprogramm eingeplant, um belastete Bundesliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern zu beräumen – davon circa 27 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren.

„Mit der Kooperationsvereinbarung bekommen alle Beteiligten durch die vorgesehenen Finanzmittel Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei der Kampfmittelräumung auf unseren Liegenschaften“, betont BImA-Vorstandsmitglied Fietz.

Wie wichtig dies ist, habe auch die Brandkatastrophe in Lübtheen gezeigt. „Mit dem Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir seit Langem gut zusammen“, stellt Fietz klar. „Daher freut es mich umso mehr, dass wir nun gerade hier in Schwerin die erste Kooperationsvereinbarung schließen konnten. Sie wird sicherlich Nachahmer in anderen Bundesländern finden.“ Zudem sei sie ein erster Baustein für das BImA-Ziel, bundeseinheitliche Standards in der Kampfmittelräumung zu schaffen.

Zum Hintergrund: Die Kampfmittelräumung ist in Deutschland Sache der Länder. Seit Jahren wird auf mehreren Ebenen an einer bundesweiten Vereinheitlichung der Qualitätsstandards gearbeitet. Im Dezember 2019 wurde dazu im Rahmen der Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund eine Arbeitsgruppe gegründet.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern fallen rund 28.400 Hektar Waldfläche in die höchste Kategorie 4 des Kampfmittelkatasters. Da für die Beräumung der Bundesflächen zusätzliches Personal eingestellt werden kann, können sich die vorhandenen Mitarbeiter verstärkt den Landesflächen widmen.

„Combat 18 Deutschland“ verboten

Bund verbietet Verein „Combat 18 Deutschland“ Innenminister Caffier: Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat das heutige Verbot der gewaltorientierten rechtsextremen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer ausdrücklich begrüßt. Sie steht unter Verdacht, rechtsterroristische Bestrebungen zu verfolgen.

„Wer unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat bekämpft, darf sich nicht hinter Vereinsstrukturen verstecken! Das heutige Verbot steht für Null Toleranz gegenüber den Feinden der Demokratie. Damit wurde eine bundesweit organisierte Kaderstruktur zerschlagen, die auch in Mecklenburg-Vorpommern vertreten war“, betonte der Minister.

Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministers, die auf dem Vereinsgesetz beruht, betrifft auch eine Person im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Hierbei wurden Tonträger und NS-Devotionalien beschlagnahmt.

Erneut hat der Rechtsstaat seinen Handlungswillen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewiesen. Die aktuelle Lage zeigt, dass weitere konsequente Schritte gegen diese Szene notwendig sind, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung weiter nachhaltig gefährdet.

Lorenz Caffier: „Heute haben wir eine Struktur zerschlagen, deren einzelne Akteure wir aber weiterhin fest im Blick behalten!“