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Kategorie: Deutschland

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Arbeitsmarkt im Januar 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Neues Marinearsenal eröffnet

Schwesig: Mit dem neuen Marinearsenal hat Rostock seine Warnowwerft zurück

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht das Marinearsenal „Warnowwerft“ in Rostock-Warnemünde eröffnet.

„Wir sind stolz darauf, dass sich die Bundeswehr mit dem neuen Marinearsenal für Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat. Ein traditionsreicher Standort bleibt somit dem Schiffbau erhalten. Besonders schön ist. Rostock hat seine Werft zurück – sogar unter dem alten Namen „Warnowwerft“.

Als im Januar des vergangenen Jahres die MV-Werften Insolvenz angemeldet hatten, war das für unser Land ein Schock, allen voran für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Arbeitsplätze standen auf der Kippe und damit auch die Zukunft unserer maritimen Industrie. Heute können wir sagen: Gemeinsam mit starken Partnern haben wir es geschafft, dass jeder Standort eine neue Perspektive hat. Das ist ein großer Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schwesig.

Ein besonders starker Partner sei die Bundeswehr in Rostock. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen MV-Werften würden im Marinearsenal eine neue Chance bekommen. „Das sind Arbeitsplätze, die krisensicher sind, mit guten Löhnen und guten Bedingungen. Ich bin sicher, dass die Bundeswehr in Rostock auch Impulse für andere Unternehmen in der Region geben wird. Ich danke dem Bund für die gute Zusammenarbeit.“

Die Regierungschefin betonte zudem die Wichtigkeit der Bundeswehr für die Gesellschaft mit ihren 11.000 Soldatinnen und Soldaten in M-V. Schwesig: „Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine erleben wir eine Zeitenwende. Die Marine, das Heer und die Luftwaffe schützen uns hier, in Deutschland und in Europa. Wir als Gesellschaft sind dafür verantwortlich, dass die Bundeswehr gut ausgerüstet ist.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2022

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +20.000 auf 2.454.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +124.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 50.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 498.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober 2022 um 9.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 531.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,44 Millionen Personen hatten im Oktober 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 190.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal wurde zuletzt spürbar schwächer, liegt aber weiter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. So waren 781.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Dezember 2022 um 1 Punkt auf 127 Punkte.

748.000 Personen erhielten im Dezember 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.814.000. Gegenüber Dezember 2021 war dies ein Anstieg um 226.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich

Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.

Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.

Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“

Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.

„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.

Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.

Deutschlandticket 2023

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat eine schnelle Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro gefordert.

„Das ist eines der drängendsten Aufgaben für das kommende Frühjahr. Das Ticket revolutioniert die bisherigen Tarifstrukturen bundesweit. Die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Mit der geplanten Einführung des Deutschlandtickets wird erstmalig und dauerhaft ein bundesweit geltendes Nahverkehrsticket geschaffen.

Die Länder peilen als Start den 1. April an. Das muss das Ziel bis zur Einführung bleiben. Bund und Länder teilen sich die Kosten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Das Deutschlandticket soll an das stark nachgefragte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer dieses Jahres anknüpfen.

Das Deutschlandticket soll für Busse und Bahnen im Nahverkehr mit einem Einführungspreis von 49 Euro je Monat kommen. Mit dem Deutschlandticket sind neue Erlös- und Tarifstrukturen aufzubauen.

„Mit der neuen Tarifstruktur ist ein grundlegender Paradigmenwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Das Bus-und-Bahn-Fahren wird für die Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets erheblich einfacher werden. Ein Preis für ein Ticket, um durch ganz Deutschland zu fahren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen“, so Verkehrsminister Meyer.

Darüber hinaus werden Varianten für ergänzende länderspezifische Rabattierungen zum Deutschlandticket diskutiert. „Wir prüfen beispielsweise eine Variante, nach der ausgewählte Kundengruppen mit einem eher geringen Einkommen – beispielsweise wie Auszubildende und Senioren – einen rabattierten Preis für das Deutschlandticket zahlen würden“, sagte Minister Meyer. Er verwies auch auf das bereits bestehend 365-Euro-Ticket für Auszubildende.

Bei allen zusätzlichen landesspezifischen Ticketrabattierungen müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. „Diese Mittel werden gleichzeitig gebraucht, um das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV zu sichern und auszubauen. Dazu zählt, die anteilige Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten für den SPNV durch das Land zu gewährleisten. Auch die Digitalisierung im ÖPNV des Landes muss vorangetrieben werden“, so Meyer.

Verkehrsminister Meyer fordert vom Bund eine klare Finanzierungszusage der Fahrgeldmindereinnahmen über das Einführungsjahr 2023 hinaus. „Das ist notwendig, um Wirtschaftlichkeit und Liquidität zu erhalten. Verkehrsunternehmen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsunternehmen brauchen Planbarkeit“, machte Meyer deutlich. Die Länder und der Bund sind bereit, über ihren jeweiligen Finanzierungsanteil von 1,5 Milliarden Euro hinaus auch eine Nachschusspflicht paritätisch mitzufinanzieren.

„Ein günstiges Ticketangebot ist ohne ein qualitativ vernünftiges ÖPNV-Angebot kein wirkliches Angebot für viele Menschen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

„Das gilt vor allem auch für die Nahverkehrsversorgung im ländlichen Raum. Daher führen wir ab 2024 ein landesweites, nach einheitlichen Standards organisiertes Rufbussystem ein und bauen auch das Taktbusliniennetz entsprechend aus. Es ist unser Ziel, dass jeder Rufbus an einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einen Taktbusverkehr angebunden wird. Damit werden auch Menschen in den ländlichen Räumen das bestehende ÖPNV-Angebot besser erreichen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Dabei verwies er darauf, dass es für Lehrlinge bereits das Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr gebe, das nun in einem nächsten Schritt auch auf Senioren ausgedehnt werden solle.

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023

Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Nürnberg – Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich.

Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördert mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung