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Kategorie: Deutschland

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt.

Konkret heißt das: Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit wird sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Bund und Länder verpflichten sich, für Ausbau und Sanierung fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden kommen vom Bund, 1,5 Milliarden von den Ländern. Außerdem erhöht der Bund seine Mittel für Betriebskosten von 960 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro im Vollausbau 2030. Damit wurde einer wesentlichen Länderforderung entsprochen.

„Gerade nach den harten Monaten der Corona-Krise ist das ein wichtiges Signal für die Familien im Land. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sorgen für mehr Chancengleichheit von Kindern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die heute schon ein sehr gutes Angebot an Ganztagsbetreuung haben. Aber auch wir werden von den heute beschlossenen Mitteln für den Ganztagsausbau profitieren, da wir künftig mehr Mittel für die Qualität der Plätze zur Verfügung stellen können. Dies war vor allem ein Wunsch der ostdeutschen Länder“, sagte Schwesig weiter.

Schwesig hatte sich als Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses auf Länderseite für die Einigung eingesetzt.

Auffrischungsimpfungen

Schwerin – Die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich am Montag im Rahmen ihrer Konferenz unter anderem mit dem Thema Auffrischungsimpfungen beschäftigt.

„Um sicher durch den bevorstehenden Herbst und Winter zu gelangen, ist der weitere Verlauf der Impfkampagne entscheidend. Die Erstimpfungen sind nach wie vor besonders im Fokus. Aber Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, insbesondere vulnerable Gruppen weiter vor einer Corona-Infektion zu schützen. Sogenannte Boosterimpfungen sollen in einem ersten Schritt insbesondere in Alten- und Pflegeheimen durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch mobile Impfteams angeboten werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Es ist vorgesehen, kurzfristig beispielsweise den Alten- und Pflegeheimbewohnern und dem Personal in Mecklenburg-Vorpommern Impfangebote für Auffrischungsimpfungen zu machen. „Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich an den Boosterimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise Höchstbetagte oder Immungeschwächte, auf Grundlage der geänderten Bundesimpfverordnung vorgenommen werden können“, so Glawe weiter.

Die Gesundheitsminister haben in ihrer Sitzung empfohlen, dass eine Auffrischungsimpfung auch für die Personengruppe der über 60-Jährigen in Erwägung gezogen werden kann. „Wichtig ist auch hier, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.  und ein hohes individuelles Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion besteht. Eine individuelle Abwägung und ärztliche Beratung sollte jeweils erfolgen“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung auch bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, ermöglicht werden kann. Hierzu zählt zum Beispiel medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes oder mobile Impfteams. „Neben dem Zeitraum der zurückliegenden Zweitimpfung von sechs Monaten ist entscheidend, dass die Notwendigkeit vom zu impfenden Arzt festgestellt wird“, erläuterte Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang 1.940.608 Impfungen verabreicht worden. Vollständig geimpft sind 966.018 Menschen. „Es muss weiter darum gehen, die Impfquote insgesamt sowie die Anzahl der Erstgeimpften zu erhöhen. Dieser Ansatz ist für uns weiter maßgeblich und hat höchste Priorität. Wichtig ist, dass sich mehr Menschen impfen  lassen. Dafür werden wir weiter intensiv werben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

50 Jahre BAföG ist eine Erfolgsgeschichte

Förderung muss an Lebenswirklichkeit angepasst werden

Schwerin – Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – wird heute 50 Jahre alt. Seit Einführung des BAföG haben mehr als 4,8 Millionen Menschen in Deutschland ihre Ausbildung durch das BAföG finanziert.

„Das BAföG hat dazu geführt, dass in Deutschland eine gute Ausbildung nicht mehr von dem Einkommen der Eltern abhängig ist“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin anlässlich des Jubiläums. „Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte, die den Bildungsstandort Deutschland gestärkt hat.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren viele Studierende, Schülerinnen und Schüler von der Ausbildungsförderung. Rund 2.800 Schülerinnen und Schüler sowie 6.585 Studierende bekommen monatliche Leistungen. Das sind 19% der Studierenden und 26% der Schülerinnen und Schüler. Für Schülerinnen und Schüler handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende erhalten die Summe zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen.

Noch im Herbst 2021 soll die Antragstellung für Studierende und Schülerinnen und Schüler wesentlich vereinfacht werden. Anträge können dann in Mecklenburg-Vorpommern auch digital gestellt werden. Das so genannte BAföG digital vereinfacht die Antragstellung erheblich. Mit einfachen und verständlichen Fragen wird zuerst das für die Förderung zuständige Amt ermittelt und dann durch Eingabe nur der notwendigen Daten der Förderungsantrag zusammengestellt.

Martin weiter: „Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Baustein in der Lebensplanung vieler junger Menschen.“ Dafür sei es auch erforderlich, die Regelungen des BAföG an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen anzupassen. Schon in den vergangenen 50 Jahren, so Martin, sei es gelungen, das BAföG immer wieder bedarfsgerecht anzupassen. Wenn in jüngster Zeit der Anteil der Studierenden, Schülerinnen und Schüler, die BAföG empfangen, gesunken sei, so müsse der Bund einer solchen Entwicklung entgegensteuern. Sorgen vor Verschuldung, ein Teilzeitstudium oder ein Fachrichtungswechsel dürften junge Menschen nicht davon abhalten, eine akademische Ausbildung aufzunehmen.

Der Arbeitsmarkt im August 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt hat sich weiter erholt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken, obwohl noch Sommerpause ist. Das Beschäftigungswachstum gewinnt an Schwung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: -12.000 auf 2.578.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -377.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,6 Prozent

Nach den weitgehenden Öffnungsschritten der letzten Monate hat sich die Zahl der Arbeitslosen auch im August 2021 – wie schon im Juli und anders als sonst in diesen Monaten üblich – gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 12.000 auf 2.578.000. Saisonbereinigt hat sie um 53.000 stark abgenommen. Gegenüber dem August des vorigen Jahres ist sie um 377.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Juli bei 5,6 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im August 2020. Mit den Folgen der Corona-Krise in Zusammenhang stehen dürfte noch ein Plus von 261.000 Arbeitslosen bzw. 0,6 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Juli bei 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im August bei 3.345.000 Personen. Das waren 355.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. August für 68.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 1,59 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen aktuell eine beachtliche Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 100.000 gestiegen. Mit 44,97 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 280.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Mai auf Juni um 79.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni nach Hochrechnungen der BA um 463.000 auf 33,79 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Juni betrug ihre Zahl 7,14 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen spürbaren Anstieg von 100.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuen Personal hat sich im August kräftig belebt. So waren 779.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 195.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 22.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2021 um 1 Punkt auf 123 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von August 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

794.000 Personen erhielten im August 2021 Arbeitslosengeld, 348.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 3.802.000. Gegenüber August 2020 war dies ein Rückgang von 166.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis August 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 420.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 37.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten. 84.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im August noch unversorgt. Seit Oktober 2020 wurden 500.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 14.000 weniger als vor einem Jahr. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 151.000 im August noch unbesetzt. Insgesamt ist eine Aufhellung am Ausbildungsmarkt sichtbar geworden. In den nächsten Wochen werden erfahrungsgemäß noch viele bislang unversorgte Bewerber eine Ausbildung oder eine Alternative finden und Ausbildungsstellen noch besetzt werden.

Afghanische Staatsbürger*innen evakuieren

Alabali-Radovan: „Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt“

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, verstärkt afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die den Deutschen in den letzten Jahren vor Ort geholfen haben, nach Deutschland zu evakuieren.

„Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt. Deutschland hat eine moralische Verantwortung den Ortskräften gegenüber“, sagte Alabali-Radovan heute in Schwerin.

Wichtig sei, dass diese Hilfe unkompliziert und schnell erfolge und die Familienangehörigen umfasse. „Dazu gehört, dass Visaverfahren und Sicherheitschecks auch nach der Einreise durchgeführt werden können“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Land und Kommunen sieht Alabali-Radovan für eine Soforthilfe gut aufgestellt. „Wir haben genug Aufnahmekapazitäten, das Integrationsnetzwerk steht bereit und es gibt in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt eine hohe Aufnahmebereitschaft“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Die Landesintegrationsbeauftragte sprich sich zudem dafür aus, weitere besonders schutzwürdige Menschen aus Afghanistan in Deutschland aufzunehmen. „Ich denke da an Frauenaktivistinnen sowie Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen und von Bildungs-, Frauen- sowie Demokratieprojekten“, so Alabali-Radovan.

BUGA 2025

Der Weg für die BUGA 2025 in Rostock ist frei!

Rostock – Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus begrüßt die gestrige Entscheidung der Rostocker Bürgerschaft zur Gründung der BUGA-Gesellschaft, dem dazugehörigen Gesellschafter­vertrag und zum Businesskonzept sowie zum Durch­führungs­vertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau­gesellschaft.

„Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Durchführung einer bedeutenden Gartenschau wie der BUGA 2025 eine große Chance, sich nicht nur in der Region, sondern deutschland­weit, im gesamten Ostseeraum und bis in andere EU-Länder hinein als leistungsstarker und zukunftsorientierter Standort für Garten- und Städtebau, Wirtschaft, Erlebnis- und Qualitätstourismus zu präsentieren. Mir ist wichtig: Viele Städte haben es in den vergangenen Jahren abgelehnt, Großveranstaltungen durchzuführen, weil ihnen das finanzielle Risiko zu groß erschien und man nur Schwierigkeiten und nicht die Chancen sieht. Es ist gut, dass die Rostocker Bürgerschaft den Mut gezeigt hat, um die BUGA zur Entwicklung der Stadt zu nutzen. Ich erwarte eine Aufbruchsstimmung, die bis 2025 ganz Rostock erfassen wird“, sagte Backhaus.

Backhaus erinnert daran, dass das Land sich frühzeitig für eine finanzielle Unter­stützung der geplanten BUGA- und Stadt­entwicklungs­projekte entschieden hat. Fördermittel aus Landesprogrammen in Höhe von 60 Millionen Euro wurden zugesagt und damit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Planungssicherheit gegeben. Insgesamt werden mit der Förderung Investitionen in Höhe von 142 Mio. Euro ausgelöst. Die Bürgerschaftsbeschlüsse am 18.08.2021 waren die letzten erforderlichen Entscheidungen, um endgültig grünes Licht für die BUGA 2025 in Rostock zu geben. „Der Blick muss jetzt sofort nach vorne gehen. Denn die Zeit für die Umsetzung der vorgesehenen Investitionen bis 2025 ist knapp. Ich habe mich von Anfang an intensiv dafür eingesetzt, dass eine weitere Bundesgartenschau in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet, weil mit einer solchen Schau demonstriert werden kann, wie auch in urbanen Räumen etwas für Artenschutz, Klimaschutz und sauberes Wasser getan werden kann. Ich freue mich, dass der Weg nun endgültig frei ist “, so Backhaus.

Er verweist darauf, dass das Land die Vorbereitungen und Durchführung der BUGA 2025 in Rostock neben der finanziellen Unterstützung auch im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter seiner Leitung begleitet, in der alle Ressorts der Landesregierung, Stadtvertreter und zukünftig auch Vertreter der BUGA Rostock 2025 GmbH für das Gelingen diese Großereignisses zusammenarbeiten.

„Nun muss mit größtem Engagement an die rechtzeitige Umsetzung der geplanten Vorhaben gegangen werden!“, betonte Backhaus und wünscht allen Beteiligten und Akteuren viel Erfolg und einen langen Atem.

Bau der Mauer am 13. August 1961

Schwesig: Freuen wir uns, dass die Mauer Geschichte ist

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Schwerin an den Bau der Mauer am 13. August 1961 erinnert. „Die deutsche Teilung war das Ergebnis des von Nazi-Deutschland begonnen 2. Weltkriegs. 1949 entstanden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR. Mit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 wurde die Teilung in Ost- und Westdeutschland zementiert. Die letzte Lücke in der innerdeutschen Grenze wurde auf brutale Weise geschlossen“, erinnerte Schwesig an die damaligen Ereignisse.

„Die Folgen des Mauerbaus waren schrecklich. Wir erinnern an diesem Tag an alle, die bei dem Versuch, die Mauer oder die innerdeutsche Grenze zu überwinden, ums Leben gekommen sind oder schwer verletzt wurden. Jede und jeder Tote an der Mauer war einer zu viel. Kein Staat hat das Recht, seine Bürgerinnen und Bürger einzusperren und auf Menschen zu schießen, die diesen Staat verlassen wollen“, sagte die Ministerpräsidentin klar.

„Auch im Alltag hatte der Mauerbau entsetzliche Folgen. Er riss Familien auseinander. Teilweise dauerte es Jahre, bis Eltern ihre Kinder oder Geschwister wiedersehen konnten. Umso wichtiger war es, dass die innerdeutsche Grenze durch die von Willy Brandt und Egon Bahr begonnene Entspannungspolitik wieder ein Stück durchlässiger wurde. Dennoch mussten die meisten Bürgerinnen und Bürger in der DDR damit rechnen, allenfalls im Rentenalter in den Westen reisen zu dürfen“, erinnerte Schwesig.

„Es ist das große Verdienst der Ostdeutschen, der Generation der heute 50-, 60- oder 70-Jährigen, dass sie im Herbst 1989 mit ihrem friedlichen Protest die Mauer zu Fall gebracht haben. Das war der Beginn eines Prozesses, der nicht einmal ein Jahr später zur deutschen Einheit führen sollte. Heute ist die Mauer schon länger Geschichte, als sie jemals gestanden hat. Freuen wir uns darüber, dass wir nun schon eine Generation in einem vereinten Deutschland leben und dass unsere Kinder Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl nur aus dem Geschichtsunterricht kennen. Der 13. August erinnert uns daran, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Sie müssen immer wieder neu verteidigt werden. Darum möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger bitten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Kampf gegen Waldbrände

Deutschland unterstützt Griechenland beim Kampf gegen Waldbrände

Brüssel – Deutschland unterstützt Griechenland über das EU-Katastrophenschutzverfahren bei der Bekämpfung der verheerenden Waldbrände. Insgesamt hat Deutschland am Wochenende 216 Einsatzkräfte und 44 Fahrzeuge mobilisiert, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bekannt gab(link is external). Auch andere europäische Länder unterstützen die von den Bränden betroffenen Regionen über das EU-Katastrophenschutzprogramm. So hat die Europäische Union auf Ersuchen Griechenlands, Nordmazedoniens, Albaniens, Italiens und der Türkei inzwischen 14 Löschflugzeuge, 3 Hubschrauber, rund 1.300 Rettungskräfte und 250 Fahrzeuge mobilisiert.

Der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič sagte: „Wir mobilisieren einen der größten gemeinsamen Feuerwehreinsätze in Europa, da mehrere Länder gleichzeitig von Bränden betroffen sind. Dies zeigt, dass der Krisenbewältigung auch auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss. Die EU steht in dieser schwierigen Zeit in voller Solidarität mit Griechenland, Nordmazedonien, Albanien, Italien und der Türkei. Ich bin allen Ländern, die Hilfe angeboten haben, für ihre spürbare Solidarität sehr dankbar. Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen und bei den Ersthelfern, die ihr Leben im Kampf gegen die Brände riskieren.“

Allein in Griechenland sind derzeit 9 Flugzeuge, fast 1.000 Feuerwehrleute und 200 Fahrzeuge im Einsatz. Die jüngsten Angebote kamen am Wochenende aus Deutschland, Frankreich, Polen, Österreich und der Slowakei, die Bodenlöschkräfte entsenden. Sie werden sich den bereits im Land tätigen Kräften anschließen: Bodenfeuerwehreinheiten aus Zypern, Frankreich, der Tschechischen Republik und Rumänien sowie Flugzeuge aus Zypern, Schweden, Frankreich, Kroatien und Spanien.

Bereits letzte Woche wurde zur Bekämpfung der Waldbrände in Italien, Albanien und Nordmazedonien europäische Hilfe mobilisiert:

  • Zwei Canadair-Brandbekämpfungsflugzeuge aus Frankreich, die in die betroffenen Gebiete in Italien geschickt wurden.
  • Zwei Hubschrauber zur Unterstützung Albaniens, die aus Tschechien und den Niederlanden entsandt wurden.
  • Teams am Boden aus Slowenien, Bulgarien und Österreich, die zur Unterstützung Nordmazedoniens entsandt wurden. Am Samstag entsandte Rumänien ein weiteres Flugzeug.
  • Laufende EU-koordinierte Brandbekämpfungsmaßnahmen in der Türkei.

Der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič sagte: „Wir mobilisieren einen der größten gemeinsamen Feuerwehreinsätze in Europa, da mehrere Länder gleichzeitig von Bränden betroffen sind. Dies zeigt, dass der Krisenbewältigung auch auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss. Die EU steht in dieser schwierigen Zeit in voller Solidarität mit Griechenland, Nordmazedonien, Albanien, Italien und der Türkei. Ich bin allen Ländern, die Hilfe angeboten haben, für ihre spürbare Solidarität sehr dankbar. Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen und bei den Ersthelfern, die ihr Leben im Kampf gegen die Brände riskieren.“

Das EU-Katastrophenschutzverfahren stärkt die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den sechs weiteren teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Prävention, die Vorsorge und die Reaktion auf Katastrophen zu verbessern. Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Reaktionsfähigkeit eines Landes übersteigt, kann es über das Verfahren um Hilfe bitten. Die Kommission kofinanziert dabei mindestens 75 Prozent der Transportkosten.

Darüber hinaus hilft der Copernicus-Satellit der EU bei der Erstellung von Karten zur Bewertung der Schäden in den betroffenen Gebieten in Nordmazedonien und Griechenland.

Das EU-Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen, das rund um die Uhr besetzt ist, steht in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden, um die Lage genau zu beobachten und die EU-Hilfe zu kanalisieren.