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Kategorie: Deutschland

Arbeitsmarkt November 2021

Nürnberg – „Am Arbeitsmarkt hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Folgen der aktuellen, besorgniserregenden Corona-Situation in Deutschland zeigen sich bislang kaum.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November:
-60.000 auf 2.317.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-382.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
-0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im November 2021 gegenüber dem Vormonat weiter deutlich verringert, und zwar um 60.000 auf 2.317.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 34.000 abgenommen. Gegenüber dem November des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im November 2020. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Oktober bei 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im November bei 3.095.000 Personen. Das waren 401.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. November für 104.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Neben dem Verarbeitenden Gewerbe, das mit anhaltenden Lieferengpässen zu kämpfen hat, zeigt auch das Gastgewerbe wieder vermehrt Kurzarbeit an.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 751.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,34 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 289.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September nach Hochrechnungen der BA um 522.000 auf 34,31 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im September betrug ihre Zahl 7,27 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 30.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im November auf hohem Niveau. So waren 808.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 15.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im November 2021 um 2 Punkte auf 128 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von November 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der ersten Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

716.000 Personen erhielten im November 2021 Arbeitslosengeld, 324.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.636.000. Gegenüber November 2020 war dies ein Rückgang von 176.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Verfassungsbeschwerden erfolglos

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.

Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.

Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.

Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.

Schulschließungen waren zulässig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen. Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte.

Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Die Schulschließungen waren auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet; damit war gewährleistet, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit etwa infolge des Impffortschritts seine Dringlichkeit verlieren könnte. Schließlich hatte der Bund bereits vor Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen, dass etwaige künftige, auch die Schulen betreffende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr derart schwerwiegend belasten. Dazu zählen unter anderem eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen („StopptCOVID-Studie“) sowie Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „DigitalPaktSchule“ von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung digitalen Distanzunterrichts.

Special Olympics World Games

Stralsund – Im Jahr 2023 ist Berlin Ausrichterin der Special Olympics World Games – der Olympischen Spiele für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Die Hansestadt Stralsund hat ihre Bewerbung für das Gastgeberprogramm fristgerecht zum 31. Oktober 2021 eingereicht.

Gesucht waren 170 Kommunen, die je eine Delegation internationaler Athletinnen und Athleten vor dem großen Event in Berlin empfangen, betreuen und damit ein Zeichen für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe setzen. In die Vorbereitung der Bewerbung eingebunden waren das Amt für Kultur, Welterbe und Medien, das Amt für Schule und Sport, die Stralsunder Werkstätten, die KISS, der Sportbund Stralsund und der Behindertenverband Stralsund.

„Mit einer Entscheidung ist schon im Dezember zu rechnen und ich hoffe sehr, dass unsere Sportstadt Stralsund den Zuschlag erhält“, so Oberbürgermeister Alexander Badrow.

Mecklenburg-Vorpommern – natürlich Zukunft!

„Land zum Leben“ präsentiert sich beim Tag der Deutschen Einheit in Halle/Saale

Schwerin – Digital, innovativ und vielseitig präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern zum Tag der Deutschen Einheit, der in diesem Jahr in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) gefeiert wird. Auf der „Einheits-EXPO“ quer durch die Händel-Stadt zeigt unser Bundesland vom 18. September bis 3. Oktober in einem gläsernen Ausstellungswürfel (Cube) seine Vielfalt, Ideen für die Zukunft und lädt zum Entdecken und Verweilen ein.

Unter dem Motto „Mecklenburg-Vorpommern – natürlich Zukunft!“ werden starke Ideen aus dem Land in den Themenbereichen Tourismus, Natur, Lebensfreude und Innovation vorgestellt. Der „MV-Cube“ ist – ähnlich wie die Cubes aller Bundesländer – 30 Quadratmehr groß und präsentiert auf dem Domplatz u.a. auf drei großen Screens die Einladungen von 23 Botschafterinnen und Botschaftern ins „Land zum Leben“. Ihre Ideen und Projekte für Nachhaltigkeit, Innovation und Natürlichkeit werden in kurzen Beiträgen vorgestellt, die sich per QR-Code direkt aufrufen lassen. Das Konzept ist komplett berührungsfrei und damit konform zu den aktuellen Corona-Schutzerfordernissen.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt natürlich auf Zukunft. Auf Erneuerbare Energien und Technologien wie den grünen Wasserstoff zum Beispiel, auf die internationale Vernetzung im Ostseeraum und auf kurze Wege für alle, die hier Zukunft finden wollen. Wir freuen uns sehr auf das bevorstehende Event und auf zahlreiche Gäste am MV-Cube.“ so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. Der Leiter des Landesmarketings MV, Peter Kranz ergänzt: „Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt rk aus Stäbelow konnte ein Konzept erarbeitet werden, dass MV nicht nur für die Gäste vor Ort, sondern für alle erlebbar macht – im Netz und in Social Media.“

Am „Kulinarischen Wochenende“ am 2. und 3. Oktober 2021 lädt ein im landesdesign gestalteter Übersee-Container die Gäste auf dem Marktplatz von Halle ein, das regionale Angebot aus Fisch und Getränken zu verkosten. Am Tag der Deutschen Einheit selbst wird die Präsentation des Landes am MV-Cube auf dem Domplatz im Rahmen eines Ländertags um Aktionsformate erweitert.

Weitere Informationen gibt es unter:

www.mecklenburg-vorpommern.de/tag-der-deutschen-einheit

Der Tag der Deutschen Einheit in Halle/Saale unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft formen“ ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern mit einem speziellen Digitalkonzept, den Nationalfeiertag aus vielen verschiedenen Perspektiven und in all seinen Facetten zu erleben. Mit einer ansprechenden interaktiven Webseite als digitalem Herzstück und stimmig orchestriertem Digitalcontent in den sozialen Netzwerken wird der Tag der Deutschen Einheit 2021 zu einem digitalen Erlebnis. Die dynamischen Webinhalte verbinden Aspekte der Einheits-Expo-Cubes der Bundesländer vor Ort mit weiteren interaktiven und informativen digitalen Erlebnissen.

Die Präsentation des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstand in enger Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern aus dem Land. Sie wurde nach Ausschreibung durch die Firma Projekt rk GmbH & Co. KG – Messe, Design, Werbung aus Stäbelow entwickelt und umgesetzt.

Klimafreundlich: Bus und Bahn

Minister und Kommunalverbände rufen auf: „Bus und Bahn sind sicher und klimafreundlich – nutzen Sie sie“

Schwerin – Ab morgen bis zum 22. September ist wieder Europäische Mobilitätswoche. Verkehrsminister Christian Pegel und die kommunalen Spitzenverbände in M-V als Vertreter der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in M-V nehmen dies zum Anlass, an alle Menschen im Land zu appellieren, die Öffentlichen zu nutzen.

 „Während der Pandemie hat der ÖPNV viele Fahrgäste verloren. Aus Sorge vor Ansteckung sind viele auf Privatfahrzeuge umgestiegen oder gleich zu Hause im Home-Office geblieben“, blickt Verkehrsminister Christian Pegel zurück auf die vergangenen eineinhalb Jahre, um dann nachzulegen: „Wie hoch das Infektionsrisiko in Bus und Bahn tatsächlich war, ist schwer zu belegen. Klar ist aber: Heute ist es gering. Ein großer Teil der Menschen in unserem Land ist geimpft. Dazu ist uns zur Gewohnheit geworden, uns mit medizinischen Masken zu schützen. Es spricht alles dafür, wieder auf die Öffentlichen umzusteigen – insbesondere im Sinne des Klimaschutzes.“

Landkreistagsgeschäftsführer Matthias Köpp und Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags M-V, vertreten die die Bus- und Straßenbahnunternehmen in den Kommunen. „Unsere Betriebe haben auch während der Pandemie den Fahrbetrieb aufrechterhalten. Das macht ÖPNV aus: Er hält auch in schwierigen Zeiten verlässlich ein Angebot parat“, wirbt Matthias Köpp für die Öffentlichen.

Die Pandemie habe jedoch die Einnahmen der Verkehrsbetriebe stark reduziert, die Einnahmeausfälle seien nicht vollständig durch Corona-Hilfen ausgeglichen worden. „Um auch in Zukunft einen starken ÖPNV anbieten zu können, wollen wir möglichst viele Kundinnen und Kunden wieder an Bord begrüßen. Wir appellieren an unsere Kundinnen und Kunden: Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz und fahren Sie mit Bus und Bahn“, sagt Matthias Köpp.

„Wenn wir den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden wollen, sind wir auf einen starken ÖPNV angewiesen. Nutzen Sie bitte deshalb unsere Angebote“, wirbt auch Andreas Wellmann. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V fügte hinzu: „Wir wissen, dass wir noch besser werden müssen, um allen Menschen in unserem Bundesland gerade auch im ländlichen Raum – ein ausreichendes Angebot machen zu können. Gerade gute Verbindungen in die Zentren sind für den ländlichen Raum und die Attraktivität des ÖPNV wichtig.“

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt.

Konkret heißt das: Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit wird sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Bund und Länder verpflichten sich, für Ausbau und Sanierung fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden kommen vom Bund, 1,5 Milliarden von den Ländern. Außerdem erhöht der Bund seine Mittel für Betriebskosten von 960 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro im Vollausbau 2030. Damit wurde einer wesentlichen Länderforderung entsprochen.

„Gerade nach den harten Monaten der Corona-Krise ist das ein wichtiges Signal für die Familien im Land. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sorgen für mehr Chancengleichheit von Kindern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die heute schon ein sehr gutes Angebot an Ganztagsbetreuung haben. Aber auch wir werden von den heute beschlossenen Mitteln für den Ganztagsausbau profitieren, da wir künftig mehr Mittel für die Qualität der Plätze zur Verfügung stellen können. Dies war vor allem ein Wunsch der ostdeutschen Länder“, sagte Schwesig weiter.

Schwesig hatte sich als Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses auf Länderseite für die Einigung eingesetzt.

Auffrischungsimpfungen

Schwerin – Die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich am Montag im Rahmen ihrer Konferenz unter anderem mit dem Thema Auffrischungsimpfungen beschäftigt.

„Um sicher durch den bevorstehenden Herbst und Winter zu gelangen, ist der weitere Verlauf der Impfkampagne entscheidend. Die Erstimpfungen sind nach wie vor besonders im Fokus. Aber Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, insbesondere vulnerable Gruppen weiter vor einer Corona-Infektion zu schützen. Sogenannte Boosterimpfungen sollen in einem ersten Schritt insbesondere in Alten- und Pflegeheimen durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch mobile Impfteams angeboten werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Es ist vorgesehen, kurzfristig beispielsweise den Alten- und Pflegeheimbewohnern und dem Personal in Mecklenburg-Vorpommern Impfangebote für Auffrischungsimpfungen zu machen. „Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich an den Boosterimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise Höchstbetagte oder Immungeschwächte, auf Grundlage der geänderten Bundesimpfverordnung vorgenommen werden können“, so Glawe weiter.

Die Gesundheitsminister haben in ihrer Sitzung empfohlen, dass eine Auffrischungsimpfung auch für die Personengruppe der über 60-Jährigen in Erwägung gezogen werden kann. „Wichtig ist auch hier, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.  und ein hohes individuelles Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion besteht. Eine individuelle Abwägung und ärztliche Beratung sollte jeweils erfolgen“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung auch bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, ermöglicht werden kann. Hierzu zählt zum Beispiel medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes oder mobile Impfteams. „Neben dem Zeitraum der zurückliegenden Zweitimpfung von sechs Monaten ist entscheidend, dass die Notwendigkeit vom zu impfenden Arzt festgestellt wird“, erläuterte Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang 1.940.608 Impfungen verabreicht worden. Vollständig geimpft sind 966.018 Menschen. „Es muss weiter darum gehen, die Impfquote insgesamt sowie die Anzahl der Erstgeimpften zu erhöhen. Dieser Ansatz ist für uns weiter maßgeblich und hat höchste Priorität. Wichtig ist, dass sich mehr Menschen impfen  lassen. Dafür werden wir weiter intensiv werben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.