Schwerin – Aufgrund des Bedarfs an Ärzten wird Absolventen der polnischen Arztausbildung eine Berufserlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten eines Arztes auf Antrag erteilt. Hierzu hat das Gesundheitsministerium einen Erlass erarbeitet, der Ende März in Kraft getreten ist.
„Wir setzen auf diese landesspezifische Lösung. Mit dieser wollen wir Klarheit für die Absolventen schaffen. In Polen werden deutsche Studenten qualifiziert ausgebildet. Wir brauchen sie auch in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Von dem Erlass könnten bis zu 65 Absolventinnen und Absolventen von englischsprachigen Studiengängen in Polen profitieren.
Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten.
„Wir haben mit dem Erlass eine Übergangsregelung für unser Land geschaffen, bis der Bund eine einheitliche Lösung für Deutschland schafft. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr gegebenenfalls für 13 Monate in einer ärztlich geleiteten Einrichtung. Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis. Dabei können, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden“, machte Glawe deutlich. „Es ist weiterhin vorgesehen, dieses Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abzuschließen, welches Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen ist.“
Rechtlich fußt der Erlass unter anderem auf § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) zusammen mit § 10 Absatz 6 BÄO. Voraussetzung ist, dass von staatlicher polnischer Seite die Konformität der jeweiligen Arztausbildung an einer polnischen Hochschule mit den Anforderungen an eine abgeschlossene ärztliche Grundausbildung nach europäischem Recht bescheinigt wird und zudem die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung in dem in diesem Zusammenhang erforderlichen Umfang gegeben sind.
Der Erlass erfolgte in Abstimmung mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Wir brauchen am Ende weiter Klarheit vom Bund. Der Bund sollte seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Schwerin – Trotz der allgemein bekannten Regelungen zum Schutz vor der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus halten die Diskussionen über die Reisebeschränkungen in Deutschland an. Betroffen von der Landesverordnung sind auch Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Dazu stellt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus erneut klar: „Die Corona-Krise zwingt uns alle zu Opfern. Und ich appelliere an die Einsicht der Menschen, die in unser schönes Land reisen wollen, um hier der Jagd nachzugehen: Dies ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Reisen in unser Land sind Menschen die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben nur dann erlaubt, wenn die Reisen für die berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dies trifft für Jäger in aller Regel nicht zu. Auch können sich Jagdausübungsberechtigte aus anderen Bundesländern hier durch ortsansässige Jäger vertreten lassen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verpflichtungen aus der Jagdverpachtung nachzukommen. Es ist eine Tatsache, dass Jägerinnen und Jäger für die Gesunderhaltung und Regulierung unserer Wildbestände und damit mittelbar für unsere Ernährungssicherheit eine wichtige Aufgabe übernehmen. Auch angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest schätze ich besonders das Engagement der Jägerschaft. Doch im Falle der gegenwärtigen Krise gilt es, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Jede Ausnahme von aktuellen Regelungen führt dabei zu neuen Diskussionen und Begehrlichkeiten, die am Ende die Akzeptanz dieser Regelungen schmälern. Das ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land.“
Schwerin – Das Bildungsministerium hat den Zeitplan für die diesjährigen Abiturprüfungen ergänzt. Die Abiturprüfungen starten demnach am Freitag, 8. Mai 2020, mit dem Fach Deutsch. Außerdem wurde die Prüfung für Biologie von Freitag, 15. Mai 2020, auf Mittwoch, 20. Mai 2020, verschoben. Damit werden die Prüfungstermine insgesamt entzerrt. Letzter Prüfungstermin bleibt weiterhin Samstag, 30 Mai 2020. An den Prüfungen zur Mittleren Reife ändert sich nichts.
„Ich habe von Anfang an gesagt, dass es im März und April keine Prüfungen geben wird und wir im Mai beginnen. Wir haben damit Planungssicherheit gegeben“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mir ist wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern nach dem 19. April genügend Zeit geben, damit sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern gezielt auf ihre Prüfungen vorbereitet werden können. Wichtig ist mir auch, dass sich die Prüfungen nicht in die Sommerferien hineinziehen. Dabei bleibt es auch. Vor diesem Hintergrund habe ich die Hinweise von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sorgsam abgewogen und den Zeitplan entzerrt. Damit entlasten wir Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte“, sagte die Ministerin.
Schwerin – Aus gegebenem Anlass appelliert Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel an alle Bürgerinnen und Bürger, die Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln strengstens zu beachten.
„Nach unserer Kenntnis treffen sich vermehrt und besonders an den Wochenenden Gruppen von Menschen in Regionalzügen und auch Straßenbahnen und verstoßen so gegen die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Virus. Ich rufe diese Menschen dringend auf, dies im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme zu unterlassen“, so der Minister.
Er weist darauf hin, dass Landes- und Bundespolizei wie auch die Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Auflagen in den öffentlichen Verkehrsmitteln verstärkt kontrollieren: „Wer in einer Gruppe von mehr als zwei Personen angetroffen wird, die nicht im selben Haushalt leben, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 150 Euro pro Person rechnen. . Ebenso hoch wird die Nichteinhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen als denen, die im Haushalt leben, geahndet, wo immer dieser möglich ist. Wer zudem unberechtigt nach Mecklenburg-Vorpommern reist, kann mit bis zu 2.000 Euro belangt werden.“
Diese Sanktionen gelten beim ersten Verstoß. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln können die Bußgelder bis zu doppelt so hoch ausfallen.
Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister, zuständig auch für Kirchenangelegenheiten lobt die Kirchen für ihr Engagement zum Fest. Dieses fördere den Zusammenhalt der Menschen.
„Ich finde das Engagement der Nordkirche, der Erzbistümer Hamburg und Berlin sowie weiterer kirchlicher Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern großartig. Es zeigt, dass die Christen auch in dieser für Kirchen sehr außergewöhnlichen Situation zusammenhalten. Neue Wege werden beschritten mit dem Ziel, die Kirche weiter erlebbar zu machen. Ich bin mir auch sicher, dass die vielen Online-Angebote zum Osterwochenende nicht den gewohnten Gang in die Kirche ersetzen werden. Sie sind aber für die Zukunft eine Möglichkeit, um häufiger und egal wo auf der Welt mit der heimatlichen Kirchengemeinde verbunden zu sein. So sehe ich die Beschränkungen wegen der sich ausbreitenden Corona-Epidemie als Notwendigkeit und Chance zugleich auch für die Kirche, sich digital stärker zu präsentieren“, sagt Justizministerin Hoffmeister.
Die kirchlichen Angebote zum Osterfest sind vielfältig. Sie reichen vom Podcast der Landesbischöfin der Nordkirche über die digital produzierte Osternacht in der Hospitalkapelle des Bibelzentrums Barth bis hin zu Gottesdiensten per Livestream oder im Radio. Für Einzelpersonen bleiben viele Kirchen zum Gebet geöffnet. „Dann gibt es kreative Einzelideen wie in Wittenburg, wo Jugendliche in den sozialen Medien geistliche Impulse und konkrete Hilfe für die katholischen Gemeindemitglieder anbieten. In Güstrow haben die Pfarrteams Osterpakete zusammengestellt mit Symbolen und Anregungen für das Gebet zu Hause. Das beweist, dass jeder das wichtigste Fest im Kirchenjahr trotz der Maßnahmen gegen das Coronavirus feiern kann. Ich wünsche allen ein friedliches und gesegnetes Osterfest“, so Ministerin Hoffmeister.