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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.

Es geht um schnelle Hilfen

Finanzminister Meyer berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Mit dem MV-Schutzfonds hat die Landesregierung die Absicherung von Unternehmenskrediten verstärkt. Kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Kredite ihrer Hausbanken mit zu bis zu 90% über die Bürgschaftsbank MV absichern. Finanzminister Reinhard Meyer fordert jetzt, dass auch der Bund sich bei seinem Kreditprogramm bewegt.

Meyer hat erst kürzlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert, die Erhöhung der Haftungsfreistellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen. Zwar ist das eigene Risiko der Geschäftsbanken im Zuge der Corona-Krise bereits auf 10 Prozent der Kreditsumme reduziert worden, so dass derzeit 90 Prozent des Kreditvolumens staatlich abgesichert sind. Im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung wäre aber eine Absicherung von bis zu 100 Prozent nötig. „Es geht uns um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen“, so Finanzminister Meyer, „Sie sind vom Shutdown ganz besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Wenn wir die Unternehmen durch die Krise bringen wollen, geht es jetzt darum, diese Firmen schnell mit Krediten zu versorgen. So können wir Existenzen sichern, um nach der Krise sofort wieder durchstarten zu können.“

Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, regte Meyer zudem an, auch die Risikoprüfung der KfW zu überarbeiten und auf einen Betrag deutlich oberhalb von 3 Mio. Euro festzulegen. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können.

Meyer beriet sich heute erneut in einer Telefonschaltkonferenz mit Vertreter von Banken, Unternehmen sowie Gewerkschaften. Zudem erkundigte sich der Finanzminister über die ersten Erfahrungen im Umgang mit den Hilfen des Landes und des Bundes. Ein dabei häufig geäußerter Wunsch war die Verlängerung der Laufzeiten der KfW-Kredite.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Situation stellt alle Institutionen vor neue Herausforderungen. Das gilt für den Staat ebenso wie für die Kreditwirtschaft. Es geht jetzt um schnelle Hilfen. Es war wichtig, dass die Kreditinstitute ihre internen Prozesse so umstrukturieren, dass die Vielzahl an Anträgen von Unternehmen in Schwierigkeiten umgehend bearbeitet werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure bei der Prüfung und Genehmigung ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.“

Soforthilfeprogramm

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Entlastung der Krankenhäuser

Schwerin – Die neue Vorschrift in § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz besagt, dass Krankenhäuser, bei denen es seit dem 16. März 2020 durch das Aussetzen oder Verschieben planbarer Operationen infolge der Covid-19 Krise zu einem Rückgang der Patientenzahlen kommt, entschädigt werden.

„Wir haben uns beim Bund dafür eingesetzt, dass Krankenhäuser keine negativen finanziellen Folgewirkungen erleiden. Um dies sicherzustellen, sind finanzielle Maßnahmen zur Entlastung dieser Krankenhäuser erforderlich. Infolge des beabsichtigten Freihaltens stationärer Behandlungskapazitäten – insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten – erhalten die Krankenhäuser deshalb für dadurch nicht belegte Betten für einen befristeten Zeitraum einen finanziellen Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Der Minister forderte die Krankenhäuser auf, ihre Bedarfe entsprechend zu melden. Das ist ab Freitag, den 03. April 2020, möglich.

Die Anforderung des jeweiligen Krankenhauses ist vom Krankenhaus wöchentlich aufgeschlüsselt nach Kalendertagen an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu melden. Dann erfolgt einmal in der Woche die Meldung an den Bund. Die entsprechenden Beträge werden an das Gesundheitsministerium M-V gezahlt, welches seinerseits den vom jeweiligen Krankenhaus gemeldeten Bedarf an dieses weiterleitet. Pro Nicht-Belegung für ein Bett gibt es pauschal 560 Euro am Tag.

„Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten einen pauschalen Bonus erhalten“, sagte Glawe. Dieser Bonus beläuft sich einmalig auf 50.000 Euro pro Bett.

Nach aktuellem Datenstand gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 529 intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser in der Lage, mit den derzeit vorhandenen Geräten weitere 127 Beatmungsplätze einzurichten. „Wir bereiten uns bestmöglich für den Ernstfall vor. Die Kapazitäten an intensivmedizinischen Betten wurden mehr als verdoppelt.

Achtung, Fake News!

Schwerin – Es sind gefälschte Schreiben in sozialen Netzwerken im Umlauf, die den Eindruck erwecken sollen, vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zu stammen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Verkürzung der Sommerferien. Diese Schreiben stammen nicht aus dem Bildungsministerium. Alle offiziellen Informationen zur Corona-Pandemie und zur Schulorganisation finden Sie immer auf unseren Internetseiten. In diesen Zeiten halten wir das für einen wirklich schlechten Aprilscherz.