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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Familien stärken

Landeskonzept Frühe Hilfen nimmt Qualitätssicherung und Partizipation in den Fokus

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute das Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg-Vorpommern „Familien stärken – Gemeinsam!“ vor. „Mit dem Landeskonzept werden die Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen professionalisiert. Denn es unterstützt die Akteure in den Kommunen dabei, die Qualitätssicherung und Partizipation verstärkt voranzutreiben“, erklärte Drese.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es Netzwerkkoordinatorinnen für die Frühen Hilfen, die mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern agieren. „Frühe Hilfen übernehmen hier eine wichtige Lotsenfunktion für die Mütter und Väter. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist es von Bedeutung, junge Eltern zu stärken, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen werdenden Eltern und Eltern von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung. Die Frühen Hilfen unterstützen Mütter und Väter, passgenaue Angebote vor Ort zu finden. Das kann z. B. der Kontakt zu einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder die Vermittlung zu einem Familientreff sein. Das Landeskonzept legt dazu Qualitätsstandards fest.

Drese: „Wir stellen die Familien mit ihren Bedarfen in den Fokus. Sie sollen besser teilhaben können. Dabei wird in der Umsetzung des Konzeptes geprüft, wie die Wünsche der Eltern bei den Angeboten Berücksichtigung finden können.“

Das aktuelle Landeskonzept finden Sie unter www.fruehe-hilfen-mv.de.

Um das kostenfreie Angebot der Frühen Hilfen jungen bzw. werdenden Eltern und Fachkräften bekannter zu machen, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ein Video erstellt: Einsehbar unter www.elternsein.info oder www.fruehehilfen.de

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Akteure der MitMachZentralen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese lud die Akteure der MitMachZentralen am heutigen Montag, den 10. Februar, zum Auftakttermin nach Schwerin. „Die Ehrenamtskarte für Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiges Projekt. Um die Einführung erfolgreich zu gestalten, brauchen wir die Unterstützung der MitMachZentralen. Denn sie sind zentraler Ansprechpartner in den Regionen“, erklärte Drese in ihrem Grußwort.

Acht MitMachZentralen aus allen Landkreisen sowie aus der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin werden künftig sowohl die Prüfung der Anträge der Ehrenamtskarte als auch die Einwerbung von neuen Partnern umsetzen. Darüber hinaus beraten sie zu bestehenden Förderverfahren, vernetzen die ehrenamtlicher Akteure vor Ort und kooperieren mit der Ehrenamtsstiftung. Damit stärken sie in besonderen Maße die regionalen Ehrenamtsstrukturen.

Drese: „Die MitMachZentralen haben wir nun zukunftsfest gestaltet. Es ist wichtig, eine konkrete Anlaufstelle für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im jeweiligen Landkreis zu haben.“ Das Land fördert die acht Einrichtungen mit jeweils rund 50.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel werden ab 2021 um jährlich 2,3 Prozent erhöht.

Übersicht der MitMachZentralen:

Landkreis Vorpommern-Greifswald: Bürgerhafen Greifswald in Trägerschaft des Pommerschen Diakonievereins e.V.
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V.
Landkreis Nordwestmecklenburg: DRK-Kreisverband NWM e.V.
Landkreis Vorpommern-Rügen: Jugendring Rügen e.V.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Seniorenbüro e.V. Neubrandenburg
Landkreis Rostock: Lernen aktiv e.V.
Landeshauptstadt Schwerin: Landesring M-V des Deutschen Seniorenringes e.V.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Stadtsportbund Rostock e.V.

Mehr Jobs im Winterferienmonat Februar

Schwerin – Zum Start der Winterferien hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe auf die Situation im Hotel- und Gaststättenbereich aufmerksam gemacht. „Die Nachfrage an Fachkräften steigt. Auffallend ist ein leichter Trend. Die saisonalen Effekte der Beschäftigung werden auch im Tourismus zunehmend kleiner. Es entsteht mehr ganzjährige Beschäftigung in diesem Bereich. Wir verzeichnen einen leichten, aber kontinuierlichen Aufwuchs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Winterferienmonat Februar. Ziel ist es, dass das ganze Jahr über Menschen in ihrem Job bleiben können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Aktuell sind in M-V 1.554 offene Stellen im Gastgewerbe gemeldet. Im Februar 2016 waren in der Branche 28.800 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Februar 2019 waren es über 31.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. „Das entspricht einem Aufwuchs von rund 3.200 Beschäftigten in den vergangenen vier Jahren. Unternehmen versuchen ihr Personal bestmöglich zu halten. Gerade in den Winterferien besuchen mehr Gäste Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet auch, dass zunehmend Personal gebraucht wird“, so Glawe weiter. Im Februar 2019 sind vom Statistischen Amt rund 360.400 Gästeankünfte (+6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 1,23 Millionen Übernachtungen (+5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) gezählt worden.

„Es entsteht mehr Beschäftigung, allerdings wird auch noch reichlich Personal gesucht. Für kleine Unternehmen gerade im Hotel- und Gastronomiebereich ist es oft eine Herausforderung, Personal in den weniger stark touristisch frequentierten Monaten zu halten. Ein Problem ist auch fehlender Wohnraum. Hier wollen wir helfen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe weiter.

Das Wirtschaftsministerium erarbeitet zur Schaffung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Gerade im Gastgewerbe ist Schichtbetrieb notwendig. Mitarbeiterwohnungen können auch ein Anreiz sein, sich für einen Arbeitsplatz in einer Region zu entscheiden. Eine Wohnung zu finden, ist gerade in touristisch stark besuchten Regionen eine Herausforderung. Zugleich können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern“, sagte Glawe.

Um Auszubildende zu gewinnen, hat der DEHOGA MV die Kampagne „Gastro Burner“ gestartet. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Kampagne mit 750.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). In einer Roadshow mit dem „Gastro-Burner Food Truck“ werden die Schulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Zusammen mit einer Kampagne aus Imagefilmen, einem Internetauftritt und einer Präsenz in Social Media Kanälen wird Jugendlichen ein modernes Bild der Ausbildungsberufe gezeigt. „Mit der Kampagne soll das Gastgewerbe stärker in den Fokus von Jugendlichen bei der Berufswahl gerückt werden. Es geht darum, ein realistisches und abwechslungsreiches Bild der Berufe in Hotellerie und Gastronomie zu vermitteln“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Treffen mit jungen Klimaaktivistinnen

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat sich mit dem neuen „Rat für Umwelt und Nachhaltigkeit“ (RUN) über einen besseren Klima- und Umweltschutz ausgetauscht. Der RUN wurde im vergangenen Jahr von Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gegründet, die sich als Teil der weltweiten Bewegung „Fridays for Future“ für einen besseren Klimaschutz einsetzen. Mit dem RUN wollen sich die jungen Aktivistinnen und Aktivisten formal besser aufstellen, um die Zusammenarbeit mit politischen Gremien und anderen Organisationen zu erleichtern.

„Klima- und Umweltschutz sind drängende Themen, die viele junge Menschen ernsthaft umtreiben“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‛ ist deshalb ein wichtiger Ansatz, den wir fächerübergreifend in Schule stärken wollen. Dabei birgt das Interesse der Kinder und Jugendlichen bildungspolitisch große Chancen. Ich habe mich mit den Vertreterinnen von RUN getroffen, weil ich ihre Sicht der Dinge hören wollte. Politik tut gut daran, auch die Sichtweise und das tolle Engagement der jungen Generation aktiv einzubinden. Bei dem Treffen haben wir über konkrete Ideen gesprochen – zum Beispiel, wie im Schulbau der Klimaschutz stärker berücksichtigt werden kann. Wir haben uns über mögliche Initiativen und Projekte zum Thema Klima und Umwelt in den Schulen und über eine notwendige Überarbeitung der Rahmenpläne für den Unterricht ausgetauscht. Ich habe die Jugendlichen gebeten, ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen“, erklärte die Ministerin.

„Die Grundlagen für einen respektvollen Umgang mit unserer Umwelt werden in der Schule gelegt. Hier müssen wir verstärkt Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung schaffen“, sagte die Vorsitzende des RUN, Theresia Crone. „Unsere Generation wird maßgeblich von den Folgen des Klimawandels betroffen sein, deshalb ist es das einzig Sinnvolle, uns das notwendige Handwerkszeug, um damit umzugehen, zu lehren. Schule ist dafür der richtige Ort“, so Crone.

Bildungsministerin Bettina Martin und der RUN wollen gemeinsam eine BNE-Modellschule besuchen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu ihrem Schwerpunkt erklärt hat. Die Kultusministerkonferenz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen 468 Seiten starken „Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung“ entwickelt, der als Grundlage für die Entwicklung von Lehrplänen genutzt werden kann, konkrete Empfehlungen gibt und Material für den Unterricht anbietet.

Gedenkbuch vorgestellt

„Juden in Mecklenburg 1845 bis 1945. Lebenswege und Schicksale“

Schwerin – Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) und das Institut für Zeitgeschichte München/Berlin (IfZ) haben gemeinsam ein Gedenkbuch zur Geschichte der Juden in Mecklenburg vorgelegt. Die zweibändige Ausgabe zeichnet das vielfältige Leben der Juden für die Zeit zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg nach. Sie haben hier gelebt, Familien gegründet und gleichberechtigt am Gemeinleben teilgenommen. 1945 gab es dann kein jüdisches Leben mehr in Mecklenburg.

„Das Gedenkbuch ist ein wichtiges Werk, um sich mit dem Judentum auseinanderzusetzen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen und sie unterstützen. Wir können dankbar sein, dass es heute wieder lebendige jüdische Gemeinden in Mecklenburg gibt. Daraus resultiert auch unsere besondere Verantwortung, gegen Antisemitismus einzutreten und jüdisches Leben im Land zu stärken. Ich finde auch wichtig, dass sich die Schule mit dem Antisemitismus auseinandersetzt“, sagte Martin.

„Das Gedenkbuch schlägt eine Brücke in die Vergangenheit und zeigt, wie vielfältig vor 1933 auch bei uns in Mecklenburg jüdisches Leben war“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt. „Die Publikation ist ein Fundus für lokale Stolpersteininitiativen, Ortschronisten, Lehrerinnen und Lehrer und soll die regionale Erinnerungsarbeit fördern.“

„Ohne das Erinnern gibt es keine Zukunft; ohne die Vergangenheit vor dem geistigen Auge zu haben, wird man zum Wiederholungstäter“, mahnt Landesrabbiner Youriy Kadnykov. „Ich hoffe, dass diese Bände in jeder kommunalen und schulischen Bibliothek stehen werden. Mit diesen zwei Bänden werden nicht nur die Lücken in der lokalen Geschichte Mecklenburgs geschlossen, sondern diesen Menschen werden ihre Namen zurückgegeben“, so Kadnykov.

Das Gedenkbuch umfasst insgesamt etwa 1.500 Seiten. Band 1 ist ein Textband, in dem die Geschichte der Juden in Mecklenburg und insbesondere ihre Entrechtung, Verfolgung und Ermordung nach 1933 nachgezeichnet wird. Soweit recherchierbar, haben die Buchautoren für Band 2 alle Juden, die zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg gelebt haben, erfasst und namentlich mit Kurzbiographien (z. T. mit Abbildungen) aufgeführt. Insgesamt handelt es sich um rund 7.200 Personen. Die Publikation geht damit weit über den Ansatz anderer Gedenkbücher hinaus, die sich meist auf eine Auflistung der deportierten und ermordeten Juden beschränken.

Das Gedenkbuch arbeitet zudem detailliert zahlreiche Aspekte des jüdischen Lebens in Mecklenburg, wie die Herkunft und Bildung der Menschen, die Sozial- und Berufsstrukturen oder Auswanderungen auf. Die Erzählung persönlicher Schicksale wird durch zahlreiche statistische Auswertungen und Tabellen ergänzt. Eine Nutzung des Gedenkbuches als Forschungsgrundlage wird durch Ortsregister unterstützt.

Das Gedenkbuch ist für 30 Euro (Schutzgebühr) in der Landeszentrale für politische Bildung erhältlich.

Umgang mit Opfern von Gewalt

Schwerin – „Manche Ärztinnen und Ärzte behandeln von häuslicher Gewalt Betroffene und wissen es eventuell gar nicht. Denn viele Betroffene, vornehmlich Frauen und Mädchen, geben sich aus Scham oder Angst vor Unverständnis nicht zu erkennen. Mit neuen Informationsangeboten wollen wir medizinische Fachkräfte für das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt stärker sensibilisieren, um Gewaltopfer besser zu erreichen und Hilfen anzubieten.“

Mit diesen Worten stellte Sozialministerin Stefanie Drese heute den neuen Leitfaden „Gesundheitliche Versorgung erwachsener Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern“ vor.

Die Publikation sowie die dazugehörige Homepage www.praxisleitfaden-gewalt.de wurden von der Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteverbände, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, der Landeskoordinierungsstelle CORA sowie weiteren Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen und des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung erstellt.

„In der Regel sind Ärztinnen und Ärzte die ersten Anlaufstellen für gewaltbetroffene Frauen und Männer. Mit der medizinischen Untersuchung und Behandlung wird von Betroffenen oft die Hoffnung auf weitergehende Unterstützung verbunden“, sagte Drese. Das stelle hohe Erwartungen an diese Berufsgruppe. „Ärztinnen und Ärzte sollen Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt erkennen, adäquat behandeln und weiterführende Hilfen vermitteln“, so die Ministerin. Darüber hinaus erfordere es die Bereitschaft, sich mit der Perspektive der Betroffenen auseinanderzusetzen, und Mut, das vermeintlich private Thema anzusprechen.

Der Leitfaden ist eine Überarbeitung der Erstauflage aus dem Jahr 2005. Er nimmt männliche Betroffene verstärkt für die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes in den Blick. Darüber hinaus hebt er die enorme Bedeutung des gemeinsamen und strukturierten Zusammenarbeitens der verschiedenen Gesundheitsberufe als Antwort auf Gewalt und Bedrohung hervor. Die Gewaltdiagnostik, die Dokumentation der Verletzungen sowie die Rolle des Gesprächs werden besonders hervorgehoben.

Der Leitfaden enthält eine Übersicht aller Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen Fachkräfte für die Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Drese: „Ich wünsche mir, dass der Leitfaden die Ärzteschaft und das medizinische Fachpersonal beim Umgang mit von Gewalt betroffenen Patientinnen und Patienten unterstützt und den Betroffenen damit eine noch bessere und intensivere Hilfe gegeben werden kann.“

Die Inhalte stehen in einer Broschüre zur Verfügung, die online bestellt werden kann.

Ambulante Suchthilfe in M-V

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat gemeinsam mit Birgit Grämke, Referentin für Suchtkrankenhilfe und stellvertretende Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST) am Dienstag den ersten landesweiten Suchthilfebericht im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) in Schwerin vorgestellt.

„Erstmals sind die Daten aller Sucht- und Drogenberatungsstellen zusammengetragen und aufbereitet worden. So haben wir eine fundierte Basis, um die wertvolle Arbeit der Beratungsstellen künftig noch zielgenauer auszurichten. Der Bericht zeigt deutlich: Alkohol- und Cannabismissbrauch sind die Hauptthemen, zu denen Hilfe und Unterstützung gesucht wird. Zudem nimmt das pathologische Glücksspiel eine steigende Bedeutung ein. Das sind die Handlungsfelder, in denen wir weiterhin aktiv sein müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die landesweite Auswertung beschreibt die in Anspruch genommenen Betreuungen im Jahr 2018. Danach haben in Mecklenburg-Vorpommern 2018 insgesamt 10.127 Menschen Hilfe gesucht; das sind 0,63 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (77 Prozent Männer, 23 Prozent Frauen). 71 Prozent kamen wegen eines Alkoholproblems, 13 Prozent wegen eines Problems mit Cannabis, gefolgt von jeweils 3 Prozent wegen pathologischen Spielens, Stimulanzien und anderen Psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie. 57,58 Prozent der Klienten mit exzessiver Mediennutzung haben ein Problem mit Computerspielen. Bei den Glücksspielenden bilden an Geldspielautomaten in Spielhallen spielende die größte Gruppe.

Die größte Altersgruppe der Hilfesuchenden sind mit rund 28 Prozent die 30 bis 39-Jährigen, gefolgt von den 50 bis 59-Jährigen mit knapp 23 Prozent; 3,23 Prozent sind unter 18 Jahre alt. Bei knapp 52 Prozent wurde am Betreuungsende durch die Beratungsstellen eine Verbesserung festgestellt; 36,36 Prozent wiesen eine unveränderte Suchtproblematik auf und bei 2,21 Prozent hatte sich die Problematik verschlechtert.

„Der überwiegende Teil der Betroffenen kommt aus eigener Initiative in die Beratungsstellen und sucht aktiv Hilfe. Das zeigt, die Anlaufstellen im ganzen Land haben einen hohen Bekanntheitsgrad und einen niedrigschwelligen Zugang. Und: Die vorhandenen Hilfestrukturen wirken, das belegen die Auswertungen“, sagte Glawe. „Trotzdem wissen wir auch, dass die Suchthilfe noch weitere neue Zugänge erschließen muss, beispielsweise mit speziellen Konzepten für Frauen und digitalisierten Angeboten“, ergänzt Birgit Grämke.

„Wir haben im Land ein flächendeckendes Netz an Suchtberatungsstellen, die eine zeitnahe Beratung Betroffener sicherstellen. Das wollen wir erhalten und weiter ausbauen. Deshalb haben wir die Förderung erhöht“, sagte Glawe. Die Sucht- und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ab diesem Jahr 1,87 Millionen Euro, das sind rund 150.000 Euro mehr.

Zudem erhalten das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe sowie die Landesfachstelle Glücksspielsucht und die Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht insgesamt rund 150.000 Euro. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium unterstützt auch suchtpräventive Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte mit rund 7.000 Euro je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.

938 Angehörige suchten die Sucht- und Drogenberatungsstellen auf; davon ließen sich 558 mehrfach beraten. Am häufigsten waren es Partner oder Kinder, die Unterstützung suchten. Mit 65,3 Prozent war der Konsum von Alkohol das Hauptproblem, mit 24,9 Prozent folgte an zweiter Stelle der Konsum von Cannabinoiden. An dritter und vierter Stelle standen mit 7,6 Prozent der Konsum von Amphetaminen/Stimulantien und mit 6,7 Prozent die Problematik Glücksspiel. 2.537 Ratsuchende haben eigene minderjährige Kinder. Davon leben bei 1.617 die minderjährigen Kinder im Haushalt. „Vor allem die Kinder von Betroffenen benötigen Unterstützung. Dafür wollen wir uns künftig stärker einsetzen und sind derzeit dabei, ein Modellprojekt für eine intensivere Begleitung zu entwickeln“, sagte Glawe.

Bislang fehlt eine systematische Etablierung in der Regelversorgung, die eine breite und umfassende Unterstützung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern sicherstellt. Derzeit stimmt sich das Gesundheitsministerium mit verschiedenen Projektpartnern (Sozialministerium, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommunen und freie Träger) zu einem Modellprojekt ab. Ziel ist eine modellhafte Erprobung eines kommunalen Unterstützungs- und Versorgungsnetzwerks für Kinder und Jugendliche psychisch und/oder suchterkrankter Eltern. „Dafür haben wir in diesem Jahr 60.000 Euro eingeplant. Der Projektstart soll in diesem Jahr sein“, sagte Glawe.

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit den Standorten in Schwerin und Demmin ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Prävention in Mecklenburg-Vorpommern. In der LAKOST MV sind derzeit 6 Mitarbeiter tätig. Die Stelle koordiniert Angelegenheiten zu den Themen Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die LAKOST in Höhe von 330.000 Euro jährlich aus Mitteln des Landes.

Der Bericht basiert auf den Daten von 26 Sucht- und Drogenberatungsstellen mit 37 Teilstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich sind Daten des Chamäleon e.V. Stralsund und des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessiven Mediengebrauch und Medienabhängigkeit enthalten.