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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Besuch der Kita’s

Drese: Doppelte Anzahl von Kindern in den Kitas im Vergleich zur Vorwoche

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese zieht ein positives erstes Fazit zum Start des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kitas. So beträgt die Belegungsquote im Land gut 61 Prozent (Stand 27.5.). In der vergangenen Woche betrug diese 32 Prozent. Dabei ist die Auslastung im Krippenbereich mit 70 Prozent und im Kindergarten mit 72 Prozent besonders hoch. Den Hort besuchen zurzeit etwa 25 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder.

„Das sind bemerkenswerte Zahlen in der Übergangswoche. Wir haben die doppelte Anzahl von Kindern in der Kita im Vergleich zur Vorwoche“, sagte Drese heute in Schwerin. „Das freut mich für jedes einzelne Kind nach zehn langen Wochen des Wartens.“

Drese: „Die Kitas, aber auch die Jugendämter leisten hervorragende Arbeit, um dieses Angebot zu gewährleisten. Wir bieten den Kindern und ihren Eltern in Corona-Zeiten eine Kindertagesförderung fünf Tage die Woche, oft mehr als acht Stunden am Tag. Dafür gilt allen Beteiligten, allen voran den Erzieherinnen und Erziehern mein allergrößter Dank. Wir können stolz auf unser Kita-Angebot sein.“

Die Ministerin warb bei den Eltern gleichzeitig um Verständnis für die Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen. „Ich weiß, wie belastend es ist, sein Kind nicht wie gewohnt in der Kita verabschieden zu können oder Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir bewältigen die Coronakrise nur gemeinsam – Schritt für Schritt, mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt. Wir können die Kitas so umfangreich nur öffnen, weil wir alle gemeinsam Vieles richtig gemacht haben und sehr diszipliniert waren“, so Drese.

Drese kündigte an, dass die schrittweise Öffnung der Kitas weiterhin durch einen Expertenrat begleitet wird und die Hygieneempfehlungen einer kontinuierlichen Prüfung unterzogen werden.

Einschulungsfeiern trotz Corona möglich

Schwerin – Erstklässlerinnen und Erstklässler können auch in diesem Jahr ihre Einschulung mit Lehrkräften und Eltern zu Anfang des kommenden Schuljahres feiern. Das Bildungsministerium hat die allgemein bildenden Schulen darüber informiert, dass Einschulungsfeiern in den Schulen während der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich sind. Die Feiern werden jedoch unter anderen Bedingungen ablaufen als in den Jahren zuvor.

„Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag im Leben von Kindern und für ihre Familien“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass auch in diesem Jahr trotz Corona Einschulungsfeiern in den Schulen grundsätzlich stattfinden können unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Viele Eltern haben sich in den vergangenen Wochen gefragt, ob es Einschulungsfeiern geben kann. Jetzt können sie sich darauf vorbereiten und sich mit ihren Kindern auf August freuen“, so Martin.

Die Schulen planen die Einschulungsfeiern abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und stimmen sie mit dem Staatlichen Schulamt ab. Gleiches gilt für Abschlussfeiern zum Ende dieses Schuljahres. Auch Zeugnisausgaben vor den Ferien sind möglich. Die Schulen organisieren sie ebenfalls eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneschutzbestimmungen. Die Zeugnisübergabe sollte im Regelfall in den gebildeten Lerngruppen am letzten Tag des Präsenzunterrichts im Schuljahr durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erfolgen.

Mittel aus dem Sozialfonds

Schwerin – Der von der Landesregierung eingerichtete Sozialfonds wird rege nachgefragt. Zum Stichtag 26. Mai lagen bereits 518 Anträge in Höhe von über 3,3 Millionen Euro vor. „Das zeigt, der Sozialfonds ist eine wichtige zusätzliche Leistung zur Unterstützung und Aufrechterhaltung sozialer Angebote in unserem Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Besonders großer Bedarf nach Landeshilfen besteht bei Sportvereinen und im Bereich des Ehrenamts, wie z.B. bei Tafeln. So haben bis jetzt über 100 Sportvereine Anträge in Höhe von rund 550.000 Euro gestellt. Für die Unterstützung ehrenamtlich getragener Arbeit liegen bisher sogar rund 350 Anträge im Volumen von etwa 560.000 Euro vor.

Das höchste beantragte Mittelvolumen gibt es bei den Freizeiteinrichtungen für Familien mit über 2,1 Millionen Euro. Dazu gehören Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke und Tierheime. Bewilligt wurden in diesem Bereich bisher Unterstützungsleistungen in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro.

Seit gestern können auch Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten, wenn sie coronabedingt finanzielle Mehrbelastungen haben.

Drese: „Mit dem Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro helfen wir Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäusern und sozialen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind und die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden.“

Alle Informationen und Antragsformulare zum Sozialfonds:

 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Sozialfonds

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

112 Personen mussten/müssen bislang insgesamt im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es in Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemeldeter Fall wurde korrigiert und wird nun zum Landkreis Mecklenburgischer Seenplatte gezählt.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 711 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Selbsterklärung der Fleischwirtschaft

Schwerin – Die heimische Fleischwirtschaft hat heute eine freiwillige Selbsterklärung unterzeichnet. Die Unternehmen haben sie sich damit auf ein Konzept zur Bewältigung der hohen Anforderungen angesichts der Covid-19-Pandemie geeinigt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen aktuellen Prüfung der Gesamtsituation in Deutschland und insbesondere im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Erklärung der sieben größten Unternehmen der Schlacht- und Fleischverarbeitung, die unter Federführung der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) erarbeitet worden ist. Darin geht es sowohl um die Einhaltung erhöhter Hygienestandards und die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch um die Vermeidung von betrieblicher Fluktuation und die Unterbringung der Mitarbeiter.

„Die Verhältnisse in der Fleischwirtschaft hinsichtlich Arbeits- und Unterkunftsbedingung sind schwierig und durchaus verbesserungswürdig. Aber sie sind nicht überall gleich. Sie unterscheiden sich in M-V gegenüber anderen Bundesländern. Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringere Betriebsgröße im Vergleich zu Standorten in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch keine Massenunterkünfte“, so Backhaus. „Das ist wohl auch ein Grund dafür, dass wir bisher keinen einzigen positiven Corona-Fall unter den Beschäftigten der Fleischwirtschaft in unserem Land hatten“, so der Minister weiter.

Überall dort, wo schwere körperliche oder manuelle Arbeit vorherrscht bzw. unter ungünstigen Bedingungen zu verrichten ist, sei der Anteil an ausländischen Arbeitskräften sehr hoch. Dies treffe nicht nur auf die Fleischwirtschaft zu und sei Ergebnis einer globalisierten Arbeitswelt und eines Wettbewerbs unter Weltmarktbedingungen um die kostengünstigste Produktion von Lebensmitteln und anderer Güter.

„Das ist kein Ruhmesblatt der Marktwirtschaft“, kritisiert der Minister. Backhaus betont: „Die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch in der Fleischwirtschaft oberstes Gebot. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Arbeitskräfte ausgetragen werden, hier muss gleiches Recht für alle gelten und auch durchgesetzt werden.“

Die Fleischwirtschaft hat in den letzten Jahren die Schlachtzahlen in Deutschland erheblich gesteigert, das trifft insbesondere für die Schweine- und Geflügelschlachtungen zu. Ohne die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen, sagt der Minister und schließt einen Dank an die Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft an:

„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche sind auch in der Corona-Krise ihrer Verantwortung vollständig gerecht geworden und haben die Bevölkerung jederzeit ausreichend mit Lebensmitteln und Bedarfsgüter in hoher Qualität versorgt. Dafür gilt ihnen meine Anerkennung und mein ausgesprochener Dank.“

Eilantrag abgelehnt

Ablehnung eines Eilantrags auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a Corona-Landesverordnung M-V (Beherbergungsbeschränkung auf 60%) sowie von § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 Corona-Landesverordnung-M-V (Beherbergungsverbot für Gäste aus „Risikogebieten“)

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60% der Betten begrenzt ist.

§ 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.

Die Antragstellerin zu 1. ist Eigentümerin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V, die von der Antragstellerin zu 2. betrieben werden. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60%-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Die angegriffene Norm genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insoweit habe der Verordnungsgeber einen Entscheidungsspielraum. Nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolge die Übertragung des Virus überwiegend durch Tröpfchen-Infektion zwischen Menschen. Dazu komme es insbesondere bei körperlicher Nähe von Menschen im privaten und beruflichen Umfeld unabhängig von direktem Körperkontakt. Durch die Beschränkung der Auslastung auf 60% der Betten wolle der Verordnungsgeber zum einen eine Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben selbst erreichen, zum anderen sollen auf diese Weise auch die Kontakte im Land Mecklenburg-Vorpommern verringert werden.

Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich und angemessen. Die von den Antragstellerinnen vorgelegten Hygiene-Maßnahmepläne erfassten nur einzelne eng begrenzte Abschnitte des Aufenthalts der Touristen. Sie könnten der abstrakten Gefahr der touristischen Reisen und Aufenthalte im Land nicht gleich effektiv begegnen. Hinsichtlich dieser Entscheidung stehe dem Verordnungsgeber ein Spielraum zu. Die Beschränkung der Bettenzahl diene auch der Begrenzung der einreisenden und sich im Land Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Touristen. Deshalb sei die im Bereich des Einzelhandels geltende Mindestverkaufsfläche pro Kunde von 10 m² auf Beherbergungsbetriebe nicht übertragbar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber angesichts der hohen Anzahl von Touristen deren Zahl unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens nur schrittweise erhöhe, die Entwicklung stetig unter Berücksichtigung der Infektionszeiten beobachte und die Regelungen entsprechend anpasse. Der Hotelbetreiberin sei auch zumutbar, eine Auswahlentscheidung hinsichtlich der über die 60%-Grenze hinausgehenden Buchungen zu treffen.

Die Begrenzung auf 60% der Betten für die Betreiber von gewerblichen Beherbergungen verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber gehe davon aus, dass bei privaten Anbietern von Ferienunterkünften wegen der geringeren Gästezahlen aus infektionsepidemiologischer Sicht eine erheblich geringere Gefahr bestehe. Das sei nicht zu beanstanden.

Auch die Vorschrift über das Beherbergungsverbot von Gästen ohne Übernachtungsbuchung bzw. aus Kreisen und kreisfreien Städten (§ 4 Abs. 2 Satz 3) sei voraussichtlich rechtmäßig. Diese Regelung sei geeignet und erforderlich, das Ziel der Verbreitung der Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus entgegenzuwirken, zu erreichen.

Die Außervollzugsetzung der Norm über die Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber (§ 4 Abs. 2 Satz 4) sei jedenfalls nicht dringend geboten.

Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige

Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.

Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.

Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.

Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“

Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.