Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

100 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt gab es bislang 19 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Gestern wurde eine Corona-Infektion aus der Hansestadt Rostock gemeldet. Sie betraf eine Beschäftigte in einer ambulanten medizinischen Einrichtung. Jetzt liegen Laborergebnisse der ersten Abstriche der Kontaktpersonen vor. Dabei wurden drei weitere Personen positiv getestet (2x Hansestadt Rostock, 1x Landkreis Rostock). Die Gesundheitsämter der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock haben die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die weitere Nachverfolgung der Kontaktpersonen veranlasst.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt bislang fast 34.800 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 637 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Weitere Details sind dem beigefügten Lagebericht zu entnehmen. Ab heute, 05.05.2020, erscheint der Bericht leicht modifiziert. Beispielsweise wurde die Darstellung einzelner Diagramme verbessert. Zu mehr Übersichtlichkeit führt der Verzicht auf die Beschriftung früherer Werte. Explizit angezeigt werden dafür die Werte der letzten zehn Tage.

Die Schätzung der Zahl der Genesenen basiert auf einem aktualisierten RKI-Algorithmus. Dieser neue Algorithmus ist Ursache für den „Sprung“ von fast 50 Genesenen von gestern zu heute.

Corona-Schutz-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung in Schwerin weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

„Ab Donnerstag wird durchgestartet. Für das Handwerk und den Dienstleistungsbereich haben wir uns auf weitere Öffnungen beziehungsweise Lockerungen verständigt. Nach den Friseuren können nun auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb ab Donnerstag (07. Mai) fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Ähnlich wie beim Einzelhandel stellen sich viele Dienstleister auf die gestiegenen Anforderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach der Kabinettsitzung.

Die Öffnungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. „Das gilt vor allem für Betriebe des Heilmittelbereiches und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Beispielsweise sollen Warteschlangen vermieden werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es, einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus gelten die Hygieneregeln, wie beispielsweise eine gründliche Händewaschung des Fachpersonals nach dem Kundenkontakt“, so Glawe weiter.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 29.956 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 04. Mai 2020). Circa 39.250 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden im Rahmen der Soforthilfe rund 296 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Der größte wirtschaftliche Bereich im Soforthilfe-Programm sind die Dienstleistungen.

Hierzu zählen beispielsweise auch Friseure, Nagelstudios oder auch Kosmetiksalons. Knapp 6.000 Anträge mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro sind vom Landesförderinstitut in diesem Bereich bewilligt und ausgezahlt“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

99 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Aus dem Pflegeheim Tutow im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist ein weiterer Bewohner im Krankenhaus verstorben. Der 80-Jährige hatte schwere Vorerkrankungen. Insgesamt gab es bislang 19 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Infektion, die aus der Hansestadt Rostock gemeldet wurde, betrifft eine Mitarbeiterin aus einem ambulanten medizinischen Bereich. Sie befindet sich in häuslicher Isolation. Alle Beschäftigten der Einrichtung wurden abgestrichen. Die Einrichtung hat aus eigener Initiative für zwei Tage geschlossen. Das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hat die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Nachverfolgung der Kontaktpersonen veranlasst.

Bei dem heute aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemeldeten Fall handelt es sich nicht um eine Neuerkrankung. Zu Beginn der Meldungen der Corona-Infektionen im März war dieser Fall zunächst einer anderen Krankheitskategorie zugeordnet worden. Dieser Fehler wurde jetzt behoben.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt bislang fast 34.000 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 579 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Auszubildende können überbetriebliche Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren

Schwerin – Auszubildende können ihre überbetrieblichen Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren, wenn die Situation es wieder zulässt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Fondsverwaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) regelt den Wiederstart der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus haben die Durchführung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk von Auszubildenden durch die Schließung der Bildungszentren unmöglich gemacht. Die Auszubildenden sollen nach der Krise schnell wieder die überbetriebliche Ausbildung aufnehmen können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Montag.

Den Handwerkskammern und ihren Partnern wird es ermöglicht, Lehrgangsinhalte in komprimierter Weise durchzuführen und von der Lehrgangskontinuität abzuweichen. Die Vereinfachungen gelten für das Nachholen der ab dem 1. März 2020 ausgefallenen Unterweisungstage in den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, die Stabilisierung des Ausbildungsangebots im Handwerk. „Dabei ist es mir vor allem wichtig, dass Lehrinhalte nicht verloren gehen und die Auszubildenden die Sicherheit haben, für ihr anschließendes Berufsleben fit zu sein“, so Martin. „Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen sind einer der wichtigen Bausteine für die herausragende Berufsausbildung in Deutschland. Wir brauchen auch künftig hoch qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter. Deshalb dürfen die jetzigen Auszubildenden durch die Corona-Krise keinen Nachteil erleiden.“

Hilfeangebote für Opfer häuslicher Gewalt

Schwerin – Kontaktbeschränkungen und Existenzängste infolge der Corona-Krise belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen.

„Das eigene Zuhause ist leider nicht für alle ein sicherer Ort,“ verdeutlicht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese. Deshalb informiert das Sozialministerium verstärkt über Beratungs- und Hilfsangebote für Opfer von häuslicher Gewalt. „Durch verschiedene bundes- und landesweite Initiativen wollen wir Betroffene auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreichen und Anlaufstellen aufzeigen“, so Drese.

So unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über Angebote.

„Im Zentrum steht dabei das Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen‘. Unter der bundeseinheitlichen Nummer 08000 116 016 sind telefonische Beratungen jeden Tag rund um die Uhr in Deutsch und 17 Fremdsprachen möglich“, betont Drese. Weiterführende Informationen, Hilfeangebote sowie ausdruckbare Poster-Vorlagen und Infoblätter gibt es im Internet unter www.staerker-als-gewalt.de.

Darüber hinaus weitet auch das Netzwerk „Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ in Mecklenburg-Vorpommern sein Informationsangebot aus. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt. Drese: „Durch Aushänge in Hausfluren, in Apotheken oder kleinen Läden sollen neben Betroffenen auch Nachbarn oder Bekannte sensibilisiert und örtliche Beratungs- und Hilfsangebote direkt aufgezeigt werden.“

Auf der Homepage der Landeskoordinierungsstelle www.cora-mv.de/ sind die Adressen und Telefonnummern der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern aufgelistet, die Hilfe für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt anbieten.