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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Schüler*innen werden grundsätzlich versetzt

Schwerin – Angesichts der Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt. Das gab Bildungsministerin Bettina Martin am Dienstag bekannt. „Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können“, so Martin.

In einem gemeinsamen Schreiben mit der Schulleitungsvereinigung M-V, der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und dem Grundschulverband in M-V hat Bildungsministerin Martin alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Land über die Regelungen informiert.

„Viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Eltern, sind wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, ihnen in dieser schwierigen Situation diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen zu erläutern“, so Martin.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. „Eine solche Entscheidung sollten die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.“

Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

Schutzausstattung

Schwerin – Am Wochenende ist die erste größere Lieferung an Schutzausstattung aus der Landesbestellung eingetroffen. Es handelt sich um rund 200.000 FFP-2 Schutzmasken. Ausgelöst wurden die Bestellungen durch den Arbeitsstab des Innenministeriums.

Minister Lorenz Caffier: „Ich habe mich heute Vormittag persönlich über den Wareneingang informiert und bin froh, dass wir nach einigen kleineren Lieferungen nun die erste größere Lieferung aus der Landesbeschaffung im zentralen Lager haben. Die Masken werden nun an die Landkreise und kreisfreien Städte, an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung verteilt. Ich gehe davon aus, dass sich die Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausstattung bald etwas entspannen wird, nachdem der Bestell- und Auslieferungsprozess gebündelt wurde.“

Neben den Lieferungen vom Bund beschaffen auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) und das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentrale Dienstleister Schutzausstattung für das ganze Land. Die Landkreise und kreisfreien Städte melden ihre Bedarfe unter Berücksichtigung des Verbrauchs, die Bestellungen werden zentral ausgelöst und alle Lieferungen, auch die des Bundes, gehen im zentralen Materiallager ein. Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte werden direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Schutzausrüstungen versorgt. Dazu liefert der Bund ebenfalls an das Landeskatastrophenschutzlager. Alle Bedarfsträger holen die Ware aus dem Zentrallager ab.

Bisher hat das Land für rund 39 Mio. Euro Beschaffungen ausgelöst, darunter rund 5,6 Mio. FFP-2 Schutzmasken, 5 Mio. OP Masken, 1,5 Mio. Mund-Nasen-Schutz, 440.000 Schutzanzüge und –kittel, sowie 614.000 Schutzhandschuhe.

Die ausgelösten Aufträge umfassen auch Artikel wie Schutzbrillen, Überziehschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektion. „Weitere Lieferungen erwarten wir in den kommenden Tagen“, so der Minister.

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Regelungen zur Notfallbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege berücksichtigt besonders auch die Belange von Alleinerziehenden. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin.

So können Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, wenn eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. (Eine Auflistung der Bereiche der kritischen Infrastruktur findet sich am Ende dieser Pressemitteilung).

„Darüber hinaus besteht auch für Kinder von Alleinerziehenden, die nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten, in begründeten Einzelfällen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Möglichkeit einer Notfallbetreuung“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin.

„Ein begründeter Einzelfall für Kinder von Alleinerziehenden kann beispielsweise vorliegen, wenn die Kinderbetreuung während der Tätigkeit im Homeoffice aufgrund des Alters der Kinder oder der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht mehr zumutbar ist“, so Drese.

Für die Entscheidung über Ausnahmen zu dem Besuchsverbot sind nach diesen Maßgaben die Jugendämter (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) zuständig.

Folgende Bereiche zählen zu den kritischen Infrastrukturen:

  1. Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
  • stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  • Hebammen,
  • Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  • Apotheken,
  • veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  1. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • Krankenkassen,
  • Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  1. Staatliche Verwaltung
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  • Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz,
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  • Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Finanzverwaltung,
  • Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Regierung und Parlament;
  1. Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst
  1. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung
  • Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  • Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  1. Lebensmittelversorgung
  • Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  • Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  1. Öffentliche Daseinsvorsorge
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  • Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
  • Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  • Post- und Paketzustelldienste,
  • Bestatterinnen und Bestatter,
  • Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
  • Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

COVIDPROTECT

Land fördert Forschungsinitiative beider Unimedizinen

Schwerin – Die Universitätsmedizinen rücken zusammen: Spitzenforscher beider Einrichtungen haben ein Projekt zur Erforschung von Krankheitsverläufen bei COVID19 auf die Beine gestellt. Bisher stehen weder wirksame Therapien noch Impfstoffe zur Verfügung. Die dritte Säule im medizinischen Kampf gegen COVID19 ist folglich die verbesserte Behandlung insbesondere von Risikopatienten. Hierauf konzentriert sich die Forschungsinitiative der Wissenschaftler.

„Unsere interdisziplinäre Forschergruppe vereint Infektionsmediziner, Intensivmediziner, Kardiologen und Experten aus dem Bereich der Biomedizin. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen entscheidenden Beitrag für verbesserte Diagnose- und Behandlungspfade von COVID19-Patienten zu leisten. Die Krankheitsverläufe zeigen häufig eine abrupte Änderung des Zustandes der Patienten. Zur richtigen Zeit die angemessenen medizinischen Entscheidungen zu treffen, ist daher überlebenswichtig“, betonte Prof. Dr. Klaus-Peter Schmitz, der die Zusammenarbeit der Gruppe organisiert.

Bei dem Projekt soll eine kontrollierte klinische Studie an Patienten durchgeführt werden, welche sich bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion testen lassen beziehungsweise die mit COVID-19-Symptomen in die Universitätsmedizin aufgenommen werden. „Es wird eine umfassende Analyse des Krankheitsbildes und der immunologischen Abwehrleistung erfolgen. Biomarkersignaturen sollen identifiziert werden, welche das verfügbare diagnostische Portfolio ergänzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe. „Bei Patienten und insbesondere auch Risikopatienten ist es wichtig mehr über Diagnose- und Behandlungspfade zu erfahren. So können bessere Vorhersagen des Krankheitsverlaufs getroffen und Therapieentscheidungen eingeleitet werden. Mit dem Vorhaben wird ein innovativer Beitrag geliefert, die Pandemie besser zu beherrschen und ihre verheerenden Folgen für die Gesundheit, die Wirtschaft und das soziale Leben in Mecklenburg-Vorpommern zu mildern“.

Die Initiative findet auch bei Wissenschaftsministerin Bettina Martin volle Unterstützung. „Die Unimedizinen sind die wichtigsten und größten Krankenhäuser unseres Landes. Schon seit langer Zeit ist eine engere Kooperation beider Einrichtungen in der Diskussion. Dass sich Wissenschaftler beider Einrichtungen trotz der aktuellen Arbeitsbelastung nun zu dieser Initiative zusammen gefunden haben, ist ein ermutigendes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung beider Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung im Land. Möge ihre Arbeit möglichst schnell von Erfolg gekrönt sein“, so Martin.

Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. „Die Universitätsmedizinen des Landes erweisen sich nicht nur in der Corona-Krise als Krankenhäuser der Spitzenmedizin sowie als zuverlässige und starke Partner der Gesundheitsversorgung“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Das Vorhaben wird vom Gesundheitsministerium standortübergreifend mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert, eine Verlängerung der Förderung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

Schwerin – Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.04.2020) beschlossen, dass die bis heute (Sonntag, 19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird.

„Diesen G-BA-Beschluss halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kontraproduktiv zu unseren gemeinsamen Bemühungen, Infektionsketten SARS-CoV-2 bestmöglich zu unterbrechen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Sonntag. Laut dem Beschluss gilt ab morgen (Montag, 20. April 2020) wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hat sich mit einem Schreiben in dieser Sache an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und um Klärung gebeten. „Wir haben, zwischen Bund und Ländern abgestimmt, begonnen, ab dem 20. April eine erste Phase der Lockerung bisheriger Restriktionen zu beginnen. Die hierfür notwendigen Rechtsverordnungen befinden sich bundesweit in ihrer Verkündungsphase. Der hier in Rede stehende G-BA-Beschluss würde die durch Bund und Länder gerade gefundene Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben gefährden“, machte Glawe in seinem Schreiben deutlich.

Gesundheitsminister Glawe hat den Bundesgesundheitsminister gebeten, sich den G-BA-Beschluss bis auf weiteres nicht zu Eigen machen. „Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen, insbesondere hier gleichermaßen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Deshalb muss hier weiter gelten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.