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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Soforthilfeprogramm

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Entlastung der Krankenhäuser

Schwerin – Die neue Vorschrift in § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz besagt, dass Krankenhäuser, bei denen es seit dem 16. März 2020 durch das Aussetzen oder Verschieben planbarer Operationen infolge der Covid-19 Krise zu einem Rückgang der Patientenzahlen kommt, entschädigt werden.

„Wir haben uns beim Bund dafür eingesetzt, dass Krankenhäuser keine negativen finanziellen Folgewirkungen erleiden. Um dies sicherzustellen, sind finanzielle Maßnahmen zur Entlastung dieser Krankenhäuser erforderlich. Infolge des beabsichtigten Freihaltens stationärer Behandlungskapazitäten – insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten – erhalten die Krankenhäuser deshalb für dadurch nicht belegte Betten für einen befristeten Zeitraum einen finanziellen Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Der Minister forderte die Krankenhäuser auf, ihre Bedarfe entsprechend zu melden. Das ist ab Freitag, den 03. April 2020, möglich.

Die Anforderung des jeweiligen Krankenhauses ist vom Krankenhaus wöchentlich aufgeschlüsselt nach Kalendertagen an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu melden. Dann erfolgt einmal in der Woche die Meldung an den Bund. Die entsprechenden Beträge werden an das Gesundheitsministerium M-V gezahlt, welches seinerseits den vom jeweiligen Krankenhaus gemeldeten Bedarf an dieses weiterleitet. Pro Nicht-Belegung für ein Bett gibt es pauschal 560 Euro am Tag.

„Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten einen pauschalen Bonus erhalten“, sagte Glawe. Dieser Bonus beläuft sich einmalig auf 50.000 Euro pro Bett.

Nach aktuellem Datenstand gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 529 intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser in der Lage, mit den derzeit vorhandenen Geräten weitere 127 Beatmungsplätze einzurichten. „Wir bereiten uns bestmöglich für den Ernstfall vor. Die Kapazitäten an intensivmedizinischen Betten wurden mehr als verdoppelt.

Achtung, Fake News!

Schwerin – Es sind gefälschte Schreiben in sozialen Netzwerken im Umlauf, die den Eindruck erwecken sollen, vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zu stammen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Verkürzung der Sommerferien. Diese Schreiben stammen nicht aus dem Bildungsministerium. Alle offiziellen Informationen zur Corona-Pandemie und zur Schulorganisation finden Sie immer auf unseren Internetseiten. In diesen Zeiten halten wir das für einen wirklich schlechten Aprilscherz.

Tag der älteren Generation am 1. April

Drese: Schutzmaßnahmen müssen aufrechterhalten werden – Hilfsangebote verstärkt nutzen

Schwerin – Für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen und Unterkünfte gilt in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 16. März ein umfassendes Besuchsverbot. „Nur so können die Pflegebedürftigen wirksam geschützt werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an“, so Drese.

Auch Seniorinnen und Senioren, die in der eigenen Häuslichkeit leben, würden nun mit Folgen von Einsamkeit und fehlender haushaltsnaher Unterstützung konfrontiert. Drese: „Für viele Ältere ist der Umstand, dass Kinder, Enkelkinder oder Bekannte nicht mehr zu Besuch kommen können, ein schmerzlicher Einschnitt. Deshalb werbe ich dafür, dass ein persönlicher Kontakt via Telefon, Skype oder Brief erfolgt und die bestehenden Angebote engagierter Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden. Das kann z.B. Hilfe beim Einkaufen sein.“

In der Corona-Krise bieten Vereine oder einzelne Akteure Plattformen für Nachbarschaftshilfe an. So wurde das DRK-Netzwerk „Team MV“ unter www.engagieren-in-mv.de aktiviert. Hier werden Ehrenamtler/innen hilfesuchenden Einrichtungen oder Kommunen vermittelt.

Daneben bietet die Ehrenamtsstiftung MV eine Datenbank mit Mitmach-Angeboten. Vereine wie z.B. die Sportjugend Vorpommern-Rügen informiert auf diesen Seiten darüber, dass das Juniorteam in der Region flexibel Organisationen, Institutionen und hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchte.

Drese: „Ich freue mich sehr, dass Institutionen und viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land in dieser schwierigen Zeit ganz besonders zueinander stehen, kreative Ideen entwickeln und so ihren Mitmenschen helfen. Das ist gelebte Solidarität.“

Sommersemester 2020 in MV findet statt

Schwerin – Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Darauf hat sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin mit den Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in einer Telefonschaltkonferenz verständigt. Seit dem 16. März 2020 sind die Hochschulen im Zuge der Eindämmung von Covid-19 für den regulären Lehrbetrieb geschlossen.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen treibt die Frage um, wie das Sommersemester durchgeführt wird. Dafür habe ich großes Verständnis“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb gemeinsam klare Rahmenbedingungen verabredet, damit die Hochschulen den Lehr- und Prüfungsbetrieb organisieren können. Das Wissenschaftsministerium steht mit den Hochschulleitungen in engem und regelmäßigem Austausch. Wir werden auch die weiteren Schritte gemeinsam gehen“, so Martin.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Sommersemesters 2020 im Detail:

  • Das Sommersemester 2020 findet statt.
  • Die Universitäten sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock nehmen den Lehrbetrieb zum 20. April 2020 auf; die Fachhochschulen setzen den Lehrbetrieb am 20. April 2020 fort.
  • Aufgrund der epidemiologischen Situation findet der Lehr- und Studienbetrieb nicht in Präsenzform, sondern z. B. in digital gestützten Formaten statt („distance learning“).
  • Prüfungen, die ohne Direktkontakt möglich sind und eigenverantwortlich durch die Hochschulen organisiert werden, können bereits jetzt digital und ohne physischen Kontakt qualitätsgesichert durchgeführt werden.
  • Präsenzlehre bzw. -prüfungen sowie Praxisanteile werden schrittweise dann wieder stattfinden, sobald Gründe des Gesundheitsschutzes dem nicht mehr entgegenstehen. Dies wird mit den für den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden vorher abgestimmt.
  • Alle im Sommersemester 2020 erbrachten Leistungen werden anerkannt.

„Für die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen haben wir als Wissenschaftsministerium größtmögliche Flexibilität zugesichert. Wir werden den notwendigen, rechtlichen Rahmen kurzfristig dafür schaffen“, erklärte Ministerin Martin. „Über mögliche Konsequenzen für die Organisation des Wissenschaftsbetriebs in diesem Jahr bin ich mit den anderen Ländern in Gesprächen“, sagte sie.

Hohe Aufmerksamkeit für Kinderschutz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der Corona-Krise dem Kinderschutz eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. „Ich werbe dafür, dass die nach wie vor bestehenden Kinderschutz-Angebote sowie Beratungsangebote für Eltern und Jugendliche in Anspruch genommen werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die Ministerin verdeutlichte, dass für Familien die tägliche Routine plötzlich wegfalle. Kita, Schule, Sportverein und andere Betreuungsangebote fehlen. Eltern und Kinder seien nun viel länger gemeinsam zuhause.

„Das kann zu Spannungen und Konflikten führen“, erklärte Drese. „In diesen Zeiten außergewöhnlicher Belastungen darf das Wohl der Kinder nicht aus den Augen verloren werden.“

Drese weist neben den weiterhin erreichbaren Jugendämtern und deren Kooperationspartnern insbesondere auf die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline MV (Tel.: 0800 – 14 14 007) hin sowie auf das Eltern-Stress-Telefon des Landesverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes (Tel.: 0385 – 47 91 570, Montag – Freitag von 14.00 -17.00 Uhr).

Darüber hinaus gibt es zusätzliche bundesweite telefonische Hilfsangebote wie das Elterntelefon (Tel: 0800 – 111 0550) und das Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: 116 111).

„Aber auch schon kleine Änderungen, die den Tag strukturieren und für Abwechslung sorgen, können Abhilfe schaffen und zur besseren Stimmung beitragen. Wir haben deshalb viele Hinweise und Tipps für Mütter und Väter online zusammengestellt“, informierte Drese über das Angebot auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de).

Daneben seien auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe derzeit besonders gefordert. „Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Wochen und Monaten der Corona-Krise mit der Betreuung, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien eingesetzt sind, gibt es durch Weiterbildungseinrichtung Schabernack e.V. unter 03843 – 83 38 332 ab sofort ein telefonisches Beratungsangebot“, so Drese. Die Nummer sei werktags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

Drese: „Nur gemeinsam kommen wir gut durch diese schwierigen Wochen. Helfen wir uns gegenseitig, vor allem wenn es um das Wohl unserer Kinder geht.“