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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Zukünftige Gestaltung der Pflege

Drese: Gemeinsames Handeln aller Akteure in der Pflege notwendig

Schwerin – Im Landtag wurde heute über die zukünftige Gestaltung der Pflege debattiert. Sozialministerin Stefanie Drese warb für ihren „Pakt für Pflege“ in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Ergänzung zur notwendigen grundsätzlichen Pflegereform in Deutschland.

Drese verwies im Landtag auf die großen Herausforderungen im Pflegebereich. So steige die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in den kommenden Jahren weiter. Gleichzeitig stünden nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Deshalb sei ein gemeinsames Handeln aller Akteure notwendig. „Es geht im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nur miteinander und nicht gegeneinander“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass im Land etwa im Rahmen des „Paktes für Pflege“ sehr intensiv über Strategien und Lösungen für die Sicherung der pflegerischen Versorgung gesprochen werde. „Ziel ist es, dass die Pflegeakteure gemeinsam strategische Handlungsfelder identifizieren und mit konkreten Maßnahmen untersetzen.

Als wesentliche Handlungsfelder benannte Drese die Verbesserung der Situation pflegender An- und Zugehöriger, die Personalsicherung in der Pflege, die Ermöglichung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung sowie die Weiterentwicklung der Pflegesozial- und Pflegestrukturplanung in den Kommunen.

Ausdrücklich begrüßte Drese die vielen, derzeit stattfindenden Bürgerdialoge des Vereins „Zukunftsfeste Pflege“ im gesamten Land. „Es freut mich sehr, dass dort sehr sachorientiert Ideen ausgetauscht werden. Dies schafft gegenseitiges Verständnis und Vertrauern und ist eine gute Grundlage, um konkrete Maßnahmen und Schritte zu entwickeln, ohne auf den Bund zu warten“, sagte Drese.

Mit Blick auf die bundesweite Situation zeichnet sich nach Ansicht von Drese immer deutlicher ab, dass die Pflegeversicherung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Damit die Pflegekassen auch zukünftig eine bedarfsgerechte, dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten erfüllen können, sei ein sicheres soziales und finanzielles Fundament notwendig.

Drese: „Daher setze ich mich für eine umfassende Bürgerversicherung ein. Alle sollen versichert sein, um die Einkommensbasis der Versicherung zu verbreitern. Und wir brauchen zudem eine Debatte über die Höhe von Beiträgen und Steuerzuschüssen. Hierzu werden gegenwärtig verschiedene Modelle erarbeitet. Ich erwarte im Sommer einen Vorschlag zur Ausgestaltung.“

Medizinischer Fortschritt braucht Forschung

Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. „Mit dem Gesetzentwurf können wir das Potential der Routinedaten, die in unseren Krankenhäusern tagtäglich erhoben werden, nutzen, um die Forschung aber auch die medizinische Versorgung im Land weiter zu stärken“, betonte Drese.

Das wäre nach Aussage von Drese ein enormer Zugewinn für die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, da eine Vielzahl an Krankheitsbildern besser behandelt werden könnten. „Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist seit jeher eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft“, verdeutlichte Drese.

Tatsächlich sehe der Forschungsalltag momentan aber anders aus. Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben, so Drese. Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei hätten Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für Menschen vor Ort“, sagte Drese.

Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz könnten Krankenhäuser diese Routinedaten deshalb künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen, so die Ministerin. Das ebene auch den Weg für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die aus großen Datenmengen neues Wissen zum Beispiel zur Behandlung von Krankheiten generieren könne.

„Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch“, betonte Drese. Bei jedem Forschungsvorhaben muss die Patientin oder der Patient deshalb eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. Zudem können Patientinnen und Patienten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Drese: „Mit einer solchen Regelung ist MV bundesweit Vorreiter und macht somit den Weg frei für eine wettbewerbsfähige, zukunftsgewandte Forschung und eine bessere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.“

Krebs vorbeugen statt nachsehen

Projekt zur Aufklärung über Krebsprävention in Schulen gestartet

Auf dem Campus der Universitätsmedizin Rostock fand heuteg die Auftaktveranstaltung des Projekts „Krebs vorbeugen statt nachsehen“ zur Aufklärung über Krebsprävention an Schulen statt. Initiiert wird die Veranstaltungsreihe vom Comprehensive Cancer (CCC-MV). Staatssekretärin Sylvia Grimm begrüßte die rund 150 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Grimm machte deutlich, dass das Risiko, an Krebs zu erkranken, nachweislich mit dem persönlichen Lebensstil zusammenhängt: „Eine Krebserkrankung entsteht nicht von heute auf morgen. Sie wird begünstigt durch Faktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen. Es gibt also so einige Dinge, die man tun kann, um das Krebsrisiko zu senken.“

Einen thematischen Schwerpunkt haben die veranstaltenden Medizinerinnen und Mediziner des CCC-MV für die erste Veranstaltung im Rahmen des Projekts auf das Rauchen gelegt. „Rund ein Drittel aller Krebserkrankungen geht vermutlich auf das Konto von Tabakrauch. Raucher haben gegenüber Nichtrauchern ein doppelt so hohes Risiko, an Krebs zu sterben“, erklärte Grimm dazu. Die Veranstaltung biete die wichtige Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, sich unter der Überschrift „Nichtrauchen ist cool“ ausführlich zu den Krebsrisiken, die von Tabakkonsum ausgehen, zu informieren, so Grimm weiter.

Insgesamt sollen in diesem Jahr zwei Aktionswochen im März und September für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die Veranstaltungen richten sich gezielt an die Klassenstufen 7 und 8. In den angesetzten 2,5 Stunden lernen die Jugendlichen, wie Krebs durch Rauchen entsteht und erfahren aus Patientensicht was es bedeutet, süchtig zu sein und daraufhin zu erkranken. „Je besser junge Menschen über das Thema Krebsprävention Bescheid wissen, desto mehr können sie sich und ihre Familien schützen, indem sie sie an ihrem Wissen teilhaben lassen“, hob Grimm hervor.

Das CCC-MV hat angekündigt, neben der laufenden Aktionswoche im März und der kommenden im September weitere Veranstaltungen und neue Themenschwerpunkte vorbereiten zu wollen.

Das CCC-MV ist das erste gemeinsame onkologische Zentrum der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land unterstützte den Aufbau des Zentrums mit 2,5 Millionen Euro.

Gesundheitshilfe und Pädiatrie in M-V

Expertenkommission beschließt gemeinsames Zielbild für Gesundheitshilfe und Pädiatrie in MV

Schwerin – Die Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens hat heute das Zielbild „Geburtshilfe & Pädiatrie 2030“ im Zuge ihrer Sitzung in Schwerin beschlossen.

Mit dem Zielbild legt die Kommission Leitsätze zur künftigen Gestaltung der Kindermedizin (Pädiatrie) und Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern sowie mögliche durch die Akteure im Gesundheitswesen umzusetzende Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungstrukturen fest.

Die Vorsitzenden der Kommission, Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Professor Dr. Steffen Fleßa von der Universität Greifswald zeigten sich nach der Sitzung zufrieden mit den Ergebnissen des umfangreichen Arbeitsprozesses.

„Es ist der Kommission gelungen, sich mit großer Mehrheit auf konkrete Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung von Müttern und ihren Kindern im Land zu verständigen“, hob Drese hervor. Das Zielbild bilde eine wichtige Grundlage für die kommenden Jahre in der Geburtshilfe und Pädiatrie, machte Drese deutlich.

Die Ministerin betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Geburtshilfe und der kindermedizinischen Versorgung diversen Herausforderungen begegnen müsse.

„MV verzeichnet mit 1,4 Kindern pro Frau im Jahr 2022 die drittniedrigste Geburtenrate im Bundesländervergleich“, erklärte Drese. Darüber hinaus werde sich die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter rückläufig entwickeln. „Es werden künftig also weniger Mütter und Kinder zu behandeln sein“, fasste Drese zusammen.

Diese wiederum benötigten jedoch aufgrund einer steigenden Tendenz bei Krankheitsbildern wie Adipositas und den damit einhergehenden Risiken für Schwangere und Kinder aufwendigere Betreuungen.

Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Fleßa hob vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern als dünnbesiedeltes Bundesland die Relevanz des Zielbildes hervor.

„Wenn es darum geht, eine bedarfsgerechte Versorgung bei der Geburtshilfe und Pädiatrie sicherzustellen, muss die demografische und gesundheitliche Entwicklung im Land für die Planung einbezogen werden.“ Es seien laut Fleßa neue Ansätze notwendig, um künftig eine flächendeckende und wirtschaftlich darstellbare Versorgung zu gewährleisten.

Im Zielbild verankert sind insgesamt acht Leitsätze. Diese fassen unter anderem Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, zum Ausbau von telemedizinischen Angeboten und zur Stärkung der geburtshilflichen und pädiatrischen Notfallversorgung zusammen. Die Akteure haben sich mit dem heutigen Beschluss dazu bekannt, die Ziele gemeinsam zu verfolgen.

Im Zuge der Sitzung einigten sich die Expertinnen und Experten zudem auf zu priorisierende Vorhaben. Dazu zählen unter anderem, standardisierte Beratungsangebote für Schwangere zur Unterstützung bei der Wahl des Geburtsortes zu etablieren, Babylotsen in Krankhäusern einzusetzen sowie perspektivisch eine Telefonhotline für pädiatrische Fälle zu schaffen.

Das vollständige Zielbild wird nach der Endredaktion im Anschluss an die heutige Beschließung durch die Kommission in Kürze öffentlich zur Verfügung stehen.

Die Kommission zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung (Gesundheitskommission MV) wurde vom Landtag mit der zielorientierten Umsetzung der wesentlichen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ betraut.

Eine dieser Handlungsempfehlungen betraf die Erarbeitung des Zielbildes „Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“.

Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens, wie der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Patientenvertretungen, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis sowie des Gesundheitsministeriums zusammen.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Neuburg – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute die Hausarztpraxis Neuburg im Landkreis Nordwestmecklenburg, um sich unter anderem über den Stand der Digitalisierung in der Praxis zu informieren. Im Gespräch mit Praxisinhaber Dr. Fabian Holbe machte Drese deutlich, dass der Weg für digitale Prozesse im Gesundheitswesen weiter geebnet werden müsse.

„Angebote wie die elektronische Krankschreibung und das E-Rezept weisen für die Patientinnen und Patienten einen hohen Serviceaspekt auf“, sagte Drese. Auch, wenn es zunächst eine Umstellung für die Praxen, Apotheken und Versicherte bedeute, überwiege der Nutzen digitaler Anwendungen. „Über die Digitalisierung kann langfristig Aufwand und Bürokratie eingespart werden“, so Drese weiter.

Die Hausarztpraxis Neuburg bietet ein breites Portfolio an Leistungen und nutzt unter anderem für die effiziente Praxisorganisation digitale Programme. „Ich habe größten Respekt davor, wie die Ärztinnen und Ärzte und das medizinische Fachpersonal die Vielzahl an administrativen Aufgaben neben der Behandlung der Patientinnen und Patienten managen“, betonte Drese. Entscheidend sei es, dass sich das Team auf die technischen Strukturen verlassen könne.

„Auch wenn noch längst nicht alles reibungsfrei verläuft, ist der Übergang zu mehr Digitalisierung bei der Gesundheitsversorgung der richtige Weg“, hob Drese hervor. Bereits viele Praxen würden dabei ein hohes Maß an Eigeninitiative beweisen. Im Gegensatz dazu müsse die Betreuung der Produkte durch den Bund weiter verbessert werden.

Mit Blick auf die räumlichen und geografischen Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Ministerin darüber hinaus in der Telemedizin weitere Ausbauoptionen. So sei nicht in allen Krankheitsfällen ein Besuch direkt in der Praxis erforderlich. Drese: „In einigen Fällen kann auch eine Video-Beratung aufklären und die notwendigen Maßnahmen für die Patientinnen und Patienten daraufhin eingeleitet werden.“ Dies könne Wege und Zeit für die Erkrankten und die Praxen ersparen.

Für Drese bleibt unabhängig der Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die medizinische Versorgung bietet, der persönliche Arztkontakt mit den Patientinnen und Patienten ein hohes Gut. „Das gilt ganz besonders in der hausärztlichen Versorgung. Die Hausärzte nehmen als erste Anlaufstelle eine unverzichtbare Schnittstellenfunktion in der Gesundheitsversorgung im Land ein“, so Drese.

Welt-HPV-Tag 2024

Durch Impfung kann Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt anlässlich des Welt-HPV-Tages am 4. März für die wichtige HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren, die vor Krebs durch Humane Papillomviren (HPV) schützt.

HPV kann durch sexuellen Kontakt übertragen werden. Die Viren können Feigwarzen verursachen und somit zur Entstehung von Krebserkrankungen beitragen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland fast 8.000 Menschen an HPV-bedingtem Krebs wie Gebärmutterhalskrebs, Genitalkrebs bei Frauen und Männern sowie Krebs im Mund-Rachenbereich.

„Die HPV-Impfung bietet den bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung mit krebsauslösenden Hochrisiko-HPV-Typen und senkt das Risiko für eine spätere Erkrankung deutlich“, verdeutlichte Drese. Die gute Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung sei in umfangreichen Studien geprüft worden.

„Und wer sich selbst nicht infiziert, kann die Infektion auch nicht weitergeben und schützt damit zukünftige Sexualpartnerinnen und -partner“, so die Ministerin. Aus diesen Gründen empfiehlt die Ständige Impfkommission die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren bzw. eine Nachholimpfung ab 15 Jahren. Die Impfkosten werden bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen, von manchen auch darüber hinaus. Auch für über 18-Jährige kann die Impfung sinnvoll sein.

Um das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung zu erhöhen, verstärkt auch die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ihre gemeinsamen Bemühungen zur Aufklärung. So haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt als derzeitige Vorsitzländer der Nationalen Impfkonferenz das Jahr 2024 als HPV-Schwerpunktjahr der landesweiten Impfkampagne ausgerufen.

Dazu gehören laut Drese die Planung von Länderaktionen, das Erstellen neuer verlässlicher Informationsmaterialien und ein begleitender Wissens- und Erfahrungsaustausch. Auch erarbeitet die NaLI derzeit ein HPV-Konzept für Deutschland zur Förderung des Impfwissens und Steigerung der Impfquoten, das auf der 8. Nationalen Impfkonferenz am 13. und 14. Juni in Rostock-Warnemünde vorgestellt werden wird. „HPV wird dort ein Schwerpunktthema sein“, kündigte Drese an.

„Wir möchten dieses Jahr nutzen, um verstärkt aufzuklären und zur empfohlenen HPV-Impfung von Kindern und Jugendlichen ermutigen. Durch die Impfung kann das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden“, so Drese.

Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Drese: Blut spenden, hilft Leben retten

Schwerin – In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Blutspenden in Deutschland rückläufig entwickelt – vor allem die Zahl der Vollblutspenden nimmt kontinuierlich ab. So sank die Zahl der Vollblutspenden von 4,927 Millionen im Jahr 2011 auf 3,575 Millionen im Jahr 2022. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb zu einer höheren Blutspendenbereitschaft auf.

Drese spendete am (heutigen) Montag selbst Blut beim DRK Rostock. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.

„Eine hohe Beteiligung an Blutspendern ist und bleibt sehr wichtig – denn die Reserven sind knapp“, betonte Drese. Blut lasse sich zudem in der Medizin bislang durch nichts ersetzen. Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appellierte Drese besonders auch an junge Menschen, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).

„Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:

  • Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
  • Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
  • Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
  • Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
  • Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen.