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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Innenminister Christian Pegel bilanziert

„Diensthunde und Polizeihubschrauber retten Menschenleben“

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einige spezielle Einsatzmittel, die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Aufgaben unterstützen. Sei es aufgrund des fehlenden Blickwinkels oder einer nicht vorhandenen Spürnase. Diese speziellen Einsatzmittel helfen den Beamtinnen und Beamten dabei, Spuren zu finden, die sonst nur schwer zu entdecken gewesen wären und sie kommen bei Vermisstenfällen zum Einsatz: die Diensthunde und die Polizeihubschrauber.

„Unsere beiden Hubschrauber ,Merlin 1‘ und ,Merlin 2‘ kamen allein in diesem Jahr bei 147 Vermisstensuchen zum Einsatz. Dabei konnten die Besatzungen in 17 Fällen die Vermissten direkt auffinden. Das sind auch immer die Momente, in denen unseren Polizeikräften eine Last von den Schultern fällt, wenn man Familien wieder vereinen kann“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die 20 Hunde im Land, die u. a. speziell zur Suche von Fährten und Personen ausgebildet wurden, verfolgen aber nicht nur Vermisste, sondern auch flüchtige Personen. „Unsere vierbeinigen Schnüffler kamen bisher landesweit in 1.295 Fällen zum Einsatz. Doch nicht nur die Suche nach Personen bestimmt den Dienstalltag der Diensthundführer und ihrer Partner. Auch der Einsatz bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff und Datenträgern gehört dazu. In diesen Bereichen kam es über das Jahr zu insgesamt 543 Einsätzen“, ergänzt der Minister. Dabei wurden neben Betäubungsmitteln, Datenträgern sowie Waffen und Munition auch Bargeldbeträge gefunden.

Für Innenminister Christian Pegel ist diese Bilanz Beleg dafür, dass die Modernisierung der Landespolizei der richtige Weg sei: „Um Menschenleben zu retten, Flüchtige zu fassen, den Rauschgifthandel zu unterbinden und verbotenes Datenmaterial zu finden, brauchen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Einsätze der Datenträgerspürhunde und der Polizeihubschrauber zeigen, wie wichtig der weitere technische Fortschritt der Einsatzmittel für die Polizei ist und die neuen Polizeihubschrauber werden die Polizeiarbeit noch effizienter machen.“

Schulgeld für Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Ab dem kommenden Jahr müssen Auszubildende der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür in 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit dem Start der kostenfreien generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Die nun geplante Ausweitung der Kostenfreiheit auf Pflegeassistenzkräfte und mehrere Gesundheitsfachberufe ist überfällig und wird dafür sorgen, dass weitere junge Menschen sich für eine berufliche Zukunft im Pflege- und Gesundheitssektor entscheiden. Das brauchen wir dringend“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese kurz vor dem Jahreswechsel.

Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.

Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Bilanz der Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsministerin Drese zog in der Landtagssitzung am 15.12.2023 eine Bilanz der Corona-Pandemie. „Der Blick zurück zeigt, wie gut wir mittlerweile die Situation im Griff haben. Wo die Vorweihnachtszeit 2019 noch von Unwissenheit und der Januar 2020 von ersten furchtbaren Bildern aus Italien geprägt war, können wir heute auf eine beherrschbare und endemische Lage blicken“, erklärte Drese.

Dass Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist, sei einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zu verdanken, so die Ministerin. „Mein Dank gilt hierbei nicht nur unserem medizinischen Personal, den Mitarbeitenden unserer Gesundheitsämter und den Mitgliedern des eigens gegründeten Expertenrates, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die die Maßnahmen zu weiten Teilen mitgetragen haben.“

„Dennoch: Solche Zeiten wünsche ich uns nicht wieder. Als Land haben wir deshalb die Pandemiejahre kritisch aufgearbeitet und Lehren hieraus gezogen um unsere Krisenresilienz zu stärken“, hob sie hervor. Einen entsprechenden Bericht habe die Landesregierung bereits im April dieses Jahres vorgelegt. Er sei danach um einen Herbst-Winter-Plan ergänzt worden.

Bewährt habe sich in der Auswertung unter anderem der Ausbau des landeseigenen Infektionsmonitorings. Die ARE-Surveillance, die Abwasseruntersuchungen und der epidemiologische Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales trügen dazu bei, grassierende Erreger und die Häufigkeit von Erkrankungen frühzeitig abschätzen zu können.

„Ganz klar ist aber auch, dass Impfungen schützen und Leben retten. Angesichts der neusten ARE-Zahlen, in denen SARS-CoV-2 momentan erneut den größten Anteil ausmacht, appelliere ich deshalb, den eigenen Impfschutz zu prüfen. Insbesondere bei der Altersgruppe 60 plus, die momentan besonders häufig erkrankt“, so Drese.

Unabhängig davon empfiehlt Drese, weiterhin die Hygiene-Maßnahmen zu beachten.  „Diese schützen nicht nur vor einer Coronainfektion, sondern auch vor Influenza und anderen Infektionskrankheiten. So kommen wir alle möglichst gesund durch den Winter.“

Krankenhausreform

Sachorientierte Zusammenarbeit, statt parteipolitischer Spielchen

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat Bund und Länder aufgefordert, bei der Krankenhausreform zur sachorientierten Zusammenarbeit zurückzukehren. „Wir brauchen keine beleidigten Alphatiere, Schuldzuweisungen und parteipolitischen Spielchen, sondern im Interesse der Krankenhäuser und der Patientinnen und Patienten Lösungen“, sagte Drese anlässlich einer Debatte zur Zukunft der Krankenhausversorgung heute im Landtag.

Drese betonte, dass die Bund-Länder-Gespräche sich in einer schwierigen Phase befinden. Bemühungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz, ein Gesamtpaket zu schnüren, seien vorerst gescheitert. Dies sei ein Rückschritt, da es Zusagen des Bundes für Anpassungen beim Landesbasisfallwert, einen Krankenhaus-Transformationsfonds und bei der Auszahlung der Energiehilfen gegeben habe.

„Dem derzeitigen Stillstand im Gesetzgebungsprozess müssen wir schnellstmöglich überwinden“, rief Drese alle verantwortlichen Akteure zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf.

Die Ministerin hob hervor, dass aus ihrer Sicht kein Weg an einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser vorbei geht. Damit die Krankenhausversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken auch künftig gewährleistet werden kann, müssten sich die Strukturen weiterentwickeln. „Es geht um mehr Spezialisierungen und Kooperationen etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung, um den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung und um einen Sicherstellungszuschlag für dünn besiedelte Flächenländer“, so Drese.

Als elementaren Baustein für die künftige Krankenhausplanung bezeichnete die Ministerin die Einführung einer Vorhaltevergütung. Drese: „Das ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung. Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden. Für die Bevölkerung notwendige medizinische Leistungen vorzuhalten, muss entsprechend honoriert werden. Als federführendes Ost-Land werden wir in den Verhandlungen nicht müde, diesen Punkt immer wieder zu betonen.“