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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Finanzierung der Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnet die Reform der Krankenhausversorgung und Krankenhausvergütung als notwendig und dringlich. „Es liegt eine Mammutaufgabe vor Bund und Land, die mit aller Konsequenz angegangen wird“, sagte Drese in der heutigen Landtagssitzung.

Die Ministerin betonte, dass die zukünftige Krankenhausfinanzierung die entscheidende Stellschraube sein wird. Das Fallpauschalen-System habe in vielen Bereichen zu Fehlentwicklungen geführt. Besonders Gebiete wie die Pädiatrie und Geburtshilfe seien davon betroffen.

„Es ist erfreulich, dass die Regierungskommission des Bundes in ihrer Stellungnahme vom Dezember hierauf reagiert und für die Einführung einer neuen, zweigeteilten Vergütungssysstematik plädiert“, so Drese. Diese berücksichtige ausdrücklich auch die Vorhaltekosten und schafft Vorhaltevergütungen für die Bereiche der Intensiv- und Notfallmedizin, sowie für die Geburtshilfe und die Neonatologie.

Perspektivisch wird damit die die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Fallzahlentwicklungen und kritische Versorgungsbereiche werden wirtschaftlich stabilisiert. „Hierfür hatte sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt und vehement eingesetzt“, hob Drese hervor. Das sei ein Erfolg der deutlich mache, dass die Belange und Realitäten der dünner besiedelten Flächenländer auch weiterhin konsequent in den Reformprozess auf Bundesebene eingebracht werden müssen, verdeutlichte Drese.

Denn laut der Regierungskommission werden für die Bemessung dieser Vorhaltekosten auch Qualitätsaspekte, Fallzahlen und die Bevölkerungsanzahl relevant sein, so Drese. „Auch hier werden wir im Dialog mit dem Bund und im Verbund der Flächenländer sicherstellen müssen, dass die Interessen von dünn besiedelten Bundesländern dabei gehört und berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, wir bringen die Interessen und Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns auch weiterhin mit ganzer Kraft ein“, sagte die Ministerin.

Drese: „Dafür setzen wir auf unsere landeseigene Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Sie begleitet den Reformprozess engmaschig und wird die Impulse aus Mecklenburg-Vorpommern an den Bund zurückspielen. So verzahnen wir die Reformbewegungen von Bund und Land miteinander und stellen sicher, dass unsere Stimme gehört wird.“

Arztbesuche wegen Atemwegserkrankungen

Schwerin – „Die Welle akuter Atemwegserkrankungen, die vor allem im November und Dezember die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser stark belastet hat, ist in den letzten Wochen erheblich zurückgegangen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des aktuellen Berichts des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu Akuten Respiratorischen Erkrankungen mit, der heute veröffentlicht wurde. Die Werte befinden sich damit fast auf dem Niveau der Vorjahre zum gleichen Zeitpunkt.

So ist in der 3. Kalenderwoche (16.- 22. Januar) die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur Vorwoche weiter abgefallen. Die ARE-Quote (Anteil der ARE-Patienten an allen Personen, die einen Kinder- oder Hausarzt aufgesucht haben) lag bei 12,6 Prozent. Hochgerechnet auf die Bevölkerung in MV entspricht das einem Wert von 2.014 Arztbesuchen wegen ARE pro 100.000 Einwohner (Konsultationsinzidenz).

Zum Vergleich: Mitte Dezember betrug die ARE-Quote 27,1 Prozent und war damit doppelt und dreifach so hoch wie zum gleichen Zeitpunkt in den vorangegangenen fünf Jahren. Die Konsultationsinzidenz betrug damals 5.642.

„Unser Gesundheitssystem hat diese Belastungsprobe gut bestanden. In vielen Arztpraxen wurden Überstunden gemacht, in den Krankenhäusern wurde durch personelle und organisatorische Umstrukturierungen trotz eigener hoher Ausfallquoten die Notversorgung sowie die Behandlung der Kinder und Jugendlichen stets sichergestellt. Dafür gilt den Teams in den Arztpraxen sowie allen Beschäftigten in den Krankenhäusern mein großer Dank“, sagte Drese.

Die Ministerin betonte zugleich, dass Achtsamkeit, Hygienemaßnahmen und das Masketragen in medizinischen Einrichtungen weiterhin wichtig blieben. So sei die ARE-Aktivität in der 3. Kalenderwoche bei den 0-4-jährigen und den 5- bis 14-Jährigen wieder angestiegen, wenn auch in relativ üblichen Schwankungsbereichen.

Eine kostenlose Mahlzeit für alle

Initiative der Schulleitungen von Rügen und Hiddensee für Veränderungen in der Schulspeisung

Insel Rügen – Führende MV-Politiker bekommen in diesen Tagen Post aus den Schulen der Inseln Rügen und Hiddensee. In einer gemeinsamen Initiative setzen sich 19 Schulleitungen für eine kostenlose Schulspeisung ein und werben unter anderem bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Sozialministerin Stefanie Drese und den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen für ihre Idee. Sie möchten das Vorhaben als Modellregion ausprobieren, Erfahrungen sammeln und diese an andere öffentliche Schulen des Landes weitergeben.

„Alle Schulen der beiden Inseln sind bereits gesunde Schulen“, sagt Schulleiter André Farin, der für die Aktion die Federführung übernommen hat. „In unserem Positionspapier beschreiben wir unterschiedliche Beispiele, wie wir aktuelle Landesforderungen und Bildungsstandards umsetzen.“

Sport und Bewegung spiele in den Grund- und weiterführenden Schulen eine wesentliche Rolle im Unterricht, in Projekten und bei Exkursionen. Man kümmere sich um gesunde Ernährung genauso wie um soziales und inklusives Lernen. Für alles habe man eine verlässliche zeitliche, inhaltliche und personelle Struktur in den Ganztagsschulen gefunden und verweise auf eine große Vielfalt an Angeboten für die Jungen und Mädchen der ländlich geprägten Region.

Rügen ist sich einig: Gesunde Kinder an der Küste brauchen eine kostenlose Mahlzeit an der Schule genauso wie Sportprojekte an der Ostsee oder Ernährungsstunden im Biologieunterricht. Foto: privat
Rügen ist sich einig: Gesunde Kinder an der Küste brauchen eine kostenlose Mahlzeit an der Schule genauso wie Sportprojekte an der Ostsee oder Ernährungsstunden im Biologieunterricht. Foto: privat

Nur ein wesentliches Element fehle, meint der Schulleiter aus Gingst: eine kostenlose Schulspeisung, die für mehr Bildungsgerechtigkeit sorge und für alle Chancen auf ein gesundes Mittagessen in der Schule ermögliche. Erfolgreiche Beispiele gäbe es nicht nur in Finnland und Schweden, die bereits seit den 1940er Jahren kostenloses Mittagessen anbieten und auf passende Lernerfolge verweisen können.

Uni-Studien belegen, welche Auswirkungen eine kostenlose Mahlzeit auf das Wachstum, die Leistungsfähigkeit und berufliche Chancen von Kindern und Jugendlichen habe. In Deutschland funktioniere das auch schon, denn seit drei Jahren bietet das Land Berlin zusammen mit dem Verband deutscher Schul- und Kitacaterer e. V. (VDSKC) ein kostenloses Essen für die Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 an.

„Genau das brauchen wir in dieser schwierigen Situation“ erklärt Steffen Blumenthal vom Speiseservice Rügen. Er kooperiere mit zahlreichen Schulen und Kindertagesstätten auf Rügen und wünscht sich unbedingt Unterstützung vom Land. „Die Kosten für Energie, Personal und Produkte haben sich unwahrscheinlich erhöht“, meint er und begründet damit die mehrfache Anhebung von Preisen. Eine kostenlose oder vom Land geförderte Schulspeisung würde nicht nur Eltern entlasten, sondern den Spielraum für Speiseanbieter wieder verbessern.

Schulleiter André Farin ist sich mit seinen Kollegen an der Küste einig: Die Landespolitik wird sich mit der Thematik auseinandersetzen und über Parteigrenzen hinweg gute Lösungen für die Kinder finden. Denn auch der nächste Wahlkampf stehe an und brauche geeignete Vorhaben und Versprechen.

Versorgungsstrukturen bei Long Covid

Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter bei Forschung und Behandlung

Greifswald – Heute besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Long Covid-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (UMG). Zum Stand der Forschung und den Therapiemöglichkeiten resümierte die Ministerin: „Die Nachfrage nach einer Long Covid-Behandlung zeigt deutlich, dass es einen großen Bedarf für Therapien gibt. Da die Erkrankung noch wenig erforscht ist, müssen Forschung und Behandlung weiter Hand in Hand gehen, um die bestmöglichen Behandlungserfolge zu erreichen.“

Die Universitätsmedizin Greifswald hatte im Februar 2021 eine eigene Ambulanz für Post und Long Covid-Betroffene eingerichtet. Seither haben sich 293 Patientinnen und Patienten vorgestellt, 37 mussten stationär behandelt werden. Auf der Warteliste für einen Sprechstundentermin befinden sich 160 Patientinnen bzw. Patienten.

Professorin Dr. Anke Steinmetz, Leiterin der Long Covid-Ambulanz UMG: „Post bzw. Long COVID als langfristige Folge einer COVID-19-Erkrankung ist durch eine Vielzahl von Symptomen gekennzeichnet, die sich auf verschiedenste Organsysteme beziehen. Um Patient*innen hinsichtlich einer möglichst raschen Rückkehr in ihr gewohntes Leben zu unterstützen, müssen wir die Krankheitsmechanismen besser verstehen, die langen Wartezeiten der Post COVID Ambulanzen reduzieren sowie wirksame und individuelle Therapiemöglichkeiten entwickeln. Mit dem gleichzeitigen Ausbau mehrerer Post COVID-Spezialambulanzen in MV unterstützt die Landesregierung die Versorgung und Forschung zu Post COVID in einzigartiger Weise und zeigt damit ein außergewöhnliches Engagement in der Bewältigung der Langzeitfolgen der Pandemie.“

Im November hatte der Landtag auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport eine Förderung der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock in Höhe von 2,5 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel sind für die Forschung zu Long Covid als auch für die Behandlung vorgesehen. „An der Universitätsmedizin Greifswald können sich wissenschaftliche und behandlungspraktische Erkenntnisse so idealerweise ergänzen,“ erläutert Drese.

Anlaufstellen mit diesem integrierten Ansatz gebe es laut der Ministerin bundesweit nur wenige und sie seien auf viele Monate hin ausgebucht.

„Mit diesem Vorgehen nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle beim Thema Long Covid ein“, betont Drese. Wichtig sei es nun, die Versorgungsstrukturen für Long Covid-Patientinnen und Patienten weiter auszubauen und mehr über die Krankheit zu erfahren. „Nur so kann auch die finanzielle Lücke bei Diagnostik und Behandlung geschlossen und allen Betroffenen bestmöglich geholfen werden,“ so Drese weiter.

Aktuell liegt die finanzielle Lücke zwischen Erstattung und den tatsächlichen Kosten bei Maximaldiagnostik bei über 1.000 Euro pro Fall. „Dank der Unterstützung des Landes müssen diese Kosten in Mecklenburg-Vorpommern nicht von den Patientinnen und Patienten getragen werden,“ betont die Ministerin.

Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens vier Prozent aller von einer Infektion mit dem Corona-Virus Betroffenen an Post oder Long Covid erkranken. Bisher ist die Versorgung der Betroffenen kein Teil der Regelversorgung für Versicherte.

Drese: „Mithilfe der Wissenschaft ist es gelungen, in kurzer Zeit Impfungen und erste Leitlinien für die Diagnostik und Therapie von Corona zu entwickeln. Unser Ziel ist es, dass dies auch für den Umgang mit Long Covid gelingt.“

M-V: Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung eine Änderung der Corona-Landesverordnung vorgenommen. Danach wird in Mecklenburg-Vorpommern zum 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV ausgesetzt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

„Wir befinden uns mit der Regelung im Einklang mit dem Bund. Es gibt klare und einheitliche Verhältnisse. Sowohl im öffentlichen Regionalverkehr als auch im Fernverkehr gibt es zwischen Boizenburg und Zinnowitz ab dem 2. Februar keine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen mehr“, verdeutlichte Drese. Das gelte auch für Schulbusse, so die Ministerin.

Die Lockerungen können nach Angaben von Drese vorgenommen werden, da die Corona-Lage sich in den letzten Wochen nach Auskunft unserer wissenschaftlichen Expertinnen und Experten entspannt habe. „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine endemische Lage erreicht.“

Drese gab zudem bekannt, dass im Kabinett auch über ein Ende der Isolationspflicht von Corona-Infizierten gesprochen wurde. „Wir wollen auch hier ein möglichst einheitliches Vorgehen mit dem Bund und weiteren Bundesländern. Deshalb gib es noch keinen genauen Zeitpunkt für diese weitere Lockerungsmaßnahme“, sagte Drese.

Ablehnend steht Ministerin Drese Vorschlägen zur Abschaffung der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen gegenüber. „Das halte ich im Februar angesichts der Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen für zu früh“, so Drese. Geregelt wird die Maskenpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die Maskenpflicht bis zum 7. April befristet.

Drese: „Das ist meines Erachtens bei weiter abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.“

Zusätzliche Kinderkrankentage

Schwerin – Anlässlich der gestiegenen Antragszahl bei Kinderkrankentagen im vergangenen Jahr, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass die Sonderregelung mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld auch 2023 greift: „Damit werden auch in diesem Jahr die schwierigen Umstände für viele Familie berücksichtigt und Eltern entlastet.“

Die Techniker Krankenkasse hatte ermittelt, dass 2022 nahezu doppelt so viele Anträge auf Kinderkrankentage in Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden als im Jahr 2020. Die Anträge auf Kinderkrankentage können bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.

Drese: „Alle gesetzlich versicherten Elternteile haben erneut Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr. Für Alleinerziehende stehen sogar 60 Tage zur Verfügung.“

Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil im Jahr 2023 einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. „Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, so Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Bis zum 7. April können Eltern Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind nicht krank ist aber dennoch zuhause betreut werden muss. „Dies gilt zum Beispiel, wenn etwa aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, verdeutlicht Drese. Bei Kinderkrankentagen hätten Eltern immer einen Anspruch auf Freistellung, so die Ministerin.

Corona-Maßnahmen in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit der aktuellen Coronalage befasst und Eckpunkte zur Aufhebung der noch bestehenden Basisschutzmaßnahmen beschlossen.

„Erfreulicherweise sind sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Hospitalisierungsinzidenz kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb haben wir uns nach Rücksprache mit den Corona-Expertinnen und -Experten auf ein zweistufiges Verfahren verständigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung im Rahmen der Landespressekonferenz.

„In einem ersten Schritt heben wir zum 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV auf – damit erfolgt dieser Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig mit Berlin und Brandenburg“, so Drese. Weitere Länder würden sich eventuell ebenfalls anschließen.

„In einem zweiten Schritt wollen wir Ende Februar oder Anfang März die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben“, so die Ministerin weiter. Ein fester Termin hierzu sei jedoch noch nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit den anderen Ländern anstünden. „Unser Ziel ist es, mit möglichst vielen Ländern einheitlich vorzugehen, um einen neuen Flickenteppich zu vermeiden“, betonte Drese.

Nach Auskunft des Expertengremiums der Landesregierung sei der Scheitel der Winterwelle erreicht und die Zahlen sind nach dem zeitlichen Nachlauf durch die Weihnachtsferien nunmehr auch belastbar, informierte Drese.

Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen wird über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt und ist derzeit bis zum 7. April vorgesehen, erklärte die Ministerin. „Ich halte die Beibehaltung dort zum Schutz der vulnerablen Gruppen für vernünftig und notwendig – deshalb halten wir auch in Pflegeeinrichtungen an der Maskenpflicht fest“, verdeutlichte Drese.

Die Gesundheitsministerin wies auch darauf hin, dass das Corona-Virus jedoch nach wie vor gefährlich sei: „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben nunmehr den Übergang zu einer endemischen Lage erreicht. Das ist eine gute Nachricht, sollte uns aber nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu sein“, mahnte sie.

Die persönliche Verantwortung bleibe demnach wichtig, dazu zählten Hygienemaßnahmen, das (freiwillige) Tragen einer Maske sowie Selbst- oder Bürgertestungen vor Feiern und Veranstaltungen.

Drese: „Dazu gehören ausdrücklich auch die Impfungen: mindestens drei, in bestimmten Fällen auch vier Impfungen sind nach wie vor der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Wie wichtig eine gute Immunisierung ist, zeigt sich gerade in China, wo auch infolge einer unzureichenden COVID-Impfkampagne die Infektionszahlen auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020 sind mit gravierenden Auswirkungen auf das überlastete Gesundheitssystem, die Versorgung von medizinischen Notfällen oder die Versorgung mit notwendigen Medikamenten.“

Wärmeinseln und Notrufzentralen in M-V

Schwerin – Ab sofort können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Planungsstand in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für Wärmeinseln informieren, die die Kommunen im Land im Falle eines längeren Strom- oder Heizungsausfalls bereitstellen.

„Bei einem Ausfall der öffentlichen Wärmeversorgung in der Heizperiode öffnen die davon betroffenen Gemeinden die Räume, die dann mit Notstromaggregaten versorgt werden und der Bevölkerung zeitlich begrenzt eine beheizte Aufenthaltsmöglichkeit bieten. Mehr als 600 solcher Einrichtungen haben die Kommunen bislang bei uns im Land aktuell für einen solchen Notfall geplant, der immer eintreten kann, unabhängig von der aktuellen Situation um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Die geplanten Wärmeinseln unterstützen den allgemeinen Katastrophenschutz sowie die kommunale Daseinsvorsorge auch für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist. Natürlich arbeiten wir gemeinsam dafür, dass ein solcher Fall niemals eintritt. Aber haben ist besser als brauchen.“ Neben den Planungen für Wärmeinseln für Menschen, deren Zuhause für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten ist, seien auf der Webseite auch aktuell etwa 530 so genannte „Leuchttürme“ aufgeführt:

„Das sind Notrufzentralen, die bei einem Ausfall des Stromnetzes und damit etwa der Fest- sowie Handynetze den Menschen in unserem Land die Möglichkeit bieten, Notrufe abzusetzen. Es wird in unserem Land eine flächendeckende Erreichbarkeit solcher Notrufzentralen für den Katastrophenfall vorbereitet“, so der Minister.

Die Planungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Wärmeinseln und die Leuchttürme gingen weiter, so Pegel. „Wir haben einen guten Arbeitsstand erreicht, den wir auf der Internetseite den Menschen gern zur Orientierung in ihrer Umgebung vorstellen möchten. Die Planungsprozesse gehen aber weiter, so dass sich auch in den kommenden Wochen immer mal wieder ein Blick auf diese Seite lohnt, weil sich im weiteren Arbeitsprozess sicherlich weitere Standorte ergeben werden“, kündigte der Minister an und wies zugleich darauf hin: „Es kann an diesen Standorten keine Wärmeinsel und kein Leuchtturm besichtigt werden. Sie werden nur im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage aktiviert.“

Christian Pegel betont aber: „Sowohl die Wärmeinseln wie auch die Notrufzentralen sind für diejenigen gedacht, die nicht auf andere Weise die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Was allgemeingültig ist, gilt erst recht im Krisenfall: Menschen helfen einander gegenseitig, wenn jemand in Not ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Familie, Freunde oder Nachbarn unterstützen, wenn zum Beispiel ein dringender Anruf getätigt werden muss, aber das Telefon nicht funktioniert.

Das gilt genauso für Menschen im Umkreis, bei denen die Heizung ausgefallen ist, oder wenn ich der Nachbarin einen Gaskocher leihen kann, damit sie bei einem Stromausfall das Fläschchen für ihr Baby aufwärmen kann.“ Die öffentlichen, staatlich organisierten Wärmeinseln seien eine Ergänzung zu privatem Engagement und Eigenvorsorge.

In einem solchen Fall helfe insbesondere eine gute Vorbereitung in jedem Haushalt: „Deshalb sollten für die grundlegenden Bedürfnisse ein Vorrat an Nahrung und warmer Kleidung in jedem Haushalt angelegt sein. Diese werden in den Wärmeinseln der Kommunen nicht zu bekommen sein“, sagt der Innenminister weiter und verweist auf den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hinweisen zum Anlegen eines dauerhaften Notvorrats einschließlich einer Check-Liste.

„Wir haben 100.000 Stück dieser Broschüre drucken lassen und verteilen sie über unsere Kommunen vor allem an die Menschen bei uns im Land, die sich nicht so häufig im Internet bewegen“, so Christian Pegel.